Gesetze...

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General Kenobi
Ich. Hab mir mal überlegt nen Thread aufzumachen, wo jeder Fragen kann, ob er in eienr gewissen Situation Recht hat. Antürlich darf man auch andere Fragen rund um die Gesetze stellen (z.B. darf ich bei Internettauschbörsen einen Film runterladen der zuvor schonmal auf Prosieben gelaufen ist?)
 
Darfst du nicht, du darfst keine uhrheberrechtlich geschützte Inhalte aus offensichtlich illegaln Quellen kopieren, was Tauschbörsen darstellen.
 
Mal eine Frage: Ist es juristisch in Ordnung, wenn man in einem Forum gezwungen wird, den realen und vollständigen Namen zu verwenden? Im vorliegenden Fall wurden wie üblich Nicknames verwendet, bis die Admins die Forenregeln änderten und auf die echten Namen bestanden.
 
Bin zwar skeptisch, aber ich denke, ja, da man in einem Internetforum kaum von "Zwang" sprechen kann. Bei der Anmeldung erklärt sich der User ja bereit, gewisse vorgegebene Spielregeln einzuhalten. Wenn die Admins dann also, auch im Nachhinein, diese Regel einführen, muss er dem Folge leisten, sofern er weiter in dem Forum tätig sein will. Ein Forum ist ja keine Verpflichtung, denn wenn man mit einer der Konditionen ein Problem hat, kann man das Board ja auch wieder verlassen bzw. seinen Account auflösen.
 
Master Kenobi schrieb:
Mal eine Frage: Ist es juristisch in Ordnung, wenn man in einem Forum gezwungen wird, den realen und vollständigen Namen zu verwenden? Im vorliegenden Fall wurden wie üblich Nicknames verwendet, bis die Admins die Forenregeln änderten und auf die echten Namen bestanden.
Solange es ein privates Forum ist, das von Privatpersonen geführt wird (im Gegensatz zu Ämtern und sonstigen öffentlichen Stellen), ist das zulässig. Jeder darf in seinem eigenen Forum die Regeln aufstellen, die er möchte und wenn jemand sich an diese Regeln nicht halten will, dann kann man dieser Person den Zugang eben verwehren. Frage bleibt nur in wie fern die Betreiber das überprüfen wollen ob jemand Hans Müller heißt oder sich dahinter nicht doch Frederick Bremer verbirgt. Auf die Einsendung des Personalausweises oÄ dürfen sie ja auch nicht bestehen (hier bleibt wieder die Möglichkeit der Verwehrung der Benutzung des Forums seitens der Betreiber). Und daraus folgend eben die Anzahl der Leute, die so ein Forum nutzen wollen.

Datenschutz ist so 'ne lustige Sache, die grundsätzlich nur auf öffentliche Stellen anzuwenden ist.

EDIT: Wo wir schon bei rechtlichen Fragen sind... Eigentlich darf man rechtlich relevante Fragen nur dafür ausgebildeten Personen stellen, sprich Anwälten oder Rechtsberatern ;)
 
@David: Ich bin zu faul die einschlägigen Quellen bzw. Urteile nun zu suchen, aber ich weiß, dass internet Tauschbörsen als offensichtlich illegale Quelle definiert wurden, und in der Rechtssprechung als solche angesehen werden,w as nicht heißt, dass Tauschbörsen als solche illegal sind.

@Lynn: Nun das stimmt auch nicht, eine Rechtsberatung ist dem Volljuristen vorbehalten, eine allgemeine Meinungsäußerung zu juristischen Themen steht jedem offen, da sie rechtlich auch nicht relevant ist :)
1. Rechtsberatung zu konkreten Fällen ist den zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten(Rechtsberatungsgesetz).
2. Was ich noch zu dem RechtsberG sagen wollte: In einer jüngeren Entscheidung des BGH (obwohl dieser z.Z. wieder intern aufgerollt wird) wurde die anwaltliche Stellung erneut bestärkt und bestätigt. Es wurde ein sog. Finanzberater für alle finanziellen Schäden einer seiner Kunden haftbar gemacht (hatte Ihn falsch beraten), da er keine Beratungsbefugnis in dieser Art u. Weise gem. RechtsberatungsG hatte. Diese bleiben (zumindest auch vorerst) zunächst nur Steuerberatern und Anwälten vorbehalten.

Sprich nur im Speziellen Falle und wenn man tatsächlich eine Rechtsberatung geben wollte, nicht wenn man nur eine von etwas Fachwissen fundierte eigene MEinung zu einem thema abgeben will ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Tauschbörsen sind solange und soweit illegal, wie das getauschte Material nicht vom Urheberrechtsinhaber frei gegeben wurde. Das haben weder die Medien erfunden noch der Gesetzgeber, das geht aus den bestehenden Gesetzen hervor.

@Thrawn: Rechtsberatung kann man nach dem 1. Examen machen, da gilt man noch nicht als Volljurist. Außerdem können auch nicht Volljuristen rechtsberatend tätig werden, sondern Juristen, die sich nur auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben (Wirtschaftsjuristen oÄ). Und allgemeine Meinungsäußerungen sind Aussagen wi z.B. "dieses Gesetz ist sinnvoll" "diese Vorschrift sollte man dahingehend ändern", nicht aber Aussagen wie "das darf man von gesetzeswegen", "das darf man von gesetzeswegen nicht". Da hier soweit konkrete Fragen ob etwas erlaubt ist, oder nicht, gestellt wurden, geht das doch mehr in Richtung Rechtsberatung, als in Richtung allgemeine Meinungsäußerung.
 
Furia Lynn schrieb:
Solange es ein privates Forum ist, das von Privatpersonen geführt wird (im Gegensatz zu Ämtern und sonstigen öffentlichen Stellen), ist das zulässig. Jeder darf in seinem eigenen Forum die Regeln aufstellen, die er möchte und wenn jemand sich an diese Regeln nicht halten will, dann kann man dieser Person den Zugang eben verwehren. Frage bleibt nur in wie fern die Betreiber das überprüfen wollen ob jemand Hans Müller heißt oder sich dahinter nicht doch Frederick Bremer verbirgt. Auf die Einsendung des Personalausweises oÄ dürfen sie ja auch nicht bestehen (hier bleibt wieder die Möglichkeit der Verwehrung der Benutzung des Forums seitens der Betreiber). Und daraus folgend eben die Anzahl der Leute, die so ein Forum nutzen wollen.

Datenschutz ist so 'ne lustige Sache, die grundsätzlich nur auf öffentliche Stellen anzuwenden ist.

Danke für die Info. :)

Rechtlich ist das also in Ordnung, aber rein Forentechnisch schaufelt man so sein eigenes Grab. ;) Grüße an diesen Foren-Napoleon, der so einen großen Teil seiner Stammuser vergrault hat. :D
 
@David: Ich bin zu faul die einschlägigen Quellen bzw. Urteile nun zu suchen, aber ich weiß, dass internet Tauschbörsen als offensichtlich illegale Quelle definiert wurden, und in der Rechtssprechung als solche angesehen werden,w as nicht heißt, dass Tauschbörsen als solche illegal sind.

Tauschbörsenprogramme sind nicht illegal. Sonst würden sie nicht auf Zeitschriften CDs angeboten werden. Das einzige was man als illegal bezeichnen kann, ist, wenn man urheberechtlich geschütztes Material downloaded und anbietet. Wenn ich meinen Bittorrent Client nutze um mir meine TV Aufnahmen von www.onlinetvrecorder.com zu ziehen, bin ich ja auch nicht gleich ein Verbrecher. Schließlich bin ich durch die C't auf sowas aufmerksam geworden. :rolleyes: Wenn das Videofile allerdings entschlüsselt und wieder entschlüsselt angeboten werden würde, dann wäre auch dies illegal.
 
Furia Lynn schrieb:
EDIT: Wo wir schon bei rechtlichen Fragen sind... Eigentlich darf man rechtlich relevante Fragen nur dafür ausgebildeten Personen stellen, sprich Anwälten oder Rechtsberatern ;)


Ich bin zwar kein Jurist, aber da wiederspreche ich dir einfach mal. Ich kann in diesem Land jeden fragen was ich lustig bin, wenn ich möchte kann ich auch den Gärtner meiner Oma nach dem N2-Verdichter des CFM-56 ausfragen. Er darf mir auch darauf antworten, wenn er denn möchte. Und bei Rechtsfragen ist es genauso. Ich kann mich nur nicht auf die Auskunft einer unausgebildeten Person berufen vor Gericht, was ich bei einem zugelassenen Anwalt durchaus kann.
 
Sabermaster schrieb:
Ich bin zwar kein Jurist, aber da wiederspreche ich dir einfach mal. Ich kann in diesem Land jeden fragen was ich lustig bin, wenn ich möchte kann ich auch den Gärtner meiner Oma nach dem N2-Verdichter des CFM-56 ausfragen. Er darf mir auch darauf antworten, wenn er denn möchte. Und bei Rechtsfragen ist es genauso. Ich kann mich nur nicht auf die Auskunft einer unausgebildeten Person berufen vor Gericht, was ich bei einem zugelassenen Anwalt durchaus kann.
Also zunächst einmal steht da was von rechtlich relevanten Fragen, was Rechtsberatung bedeutet und die können nunmal nur Juristen machen. Das geht aus den Standesgesetzen hervor, der Rechtssicherheit für diejenige Person, die Rat ersucht und dem Verhindern des "Preisdumpings". Grundsätzlich kann man einem Normalsterblichen, solange er "Rechtsberatung" unentgeldlich, nur für Freunde, sprich nicht im großen Stile macht, und sich nicht als Jurist ausgibt, nichts tun, bei Jurastudenten sieht das dann schon wieder anders aus.

Und dass ich mich auf anwaltliche Aussagen vor Gericht berufen kann ist auch nicht korrekt. Gesetze sind Auslegungssache und der Anwalt kann mir sonstwienoch gesagt haben, dass der Fall für mich auf keinen Fall zu verlieren ist, wenn der Richter den Sachverhalt anders sieht, als der Anwalt entscheidet der Richter trotzdem nach eigenem Ermessen und muss sich mitnichten an die Aussagen des Anwalts halten.
 
Furia Lynn schrieb:
Und dass ich mich auf anwaltliche Aussagen vor Gericht berufen kann ist auch nicht korrekt. Gesetze sind Auslegungssache und der Anwalt kann mir sonstwienoch gesagt haben, dass der Fall für mich auf keinen Fall zu verlieren ist, wenn der Richter den Sachverhalt anders sieht, als der Anwalt entscheidet der Richter trotzdem nach eigenem Ermessen und muss sich mitnichten an die Aussagen des Anwalts halten.


Stimmt, aber wenn mir ein Anwalt, bzw. ein Behördenvertreter schrriftlich zugesichert hat das ich laut dem und dem Paragraphen für dieses Gewehr keinen Waffenschein bräuchte, dann kann ich mich da sehr wohl drauf berufen, vor allem wenn diese Auskunft von einem Mitarbeiter der dafür zuständigen Behörde käme und offiziel gesiegelt wäre.

Ich weiß, überzogenes Beispiel, aber es trifft den Kern der Sache.
 
Thrawn schrieb:
Darfst du nicht, du darfst keine uhrheberrechtlich geschützte Inhalte aus offensichtlich illegaln Quellen kopieren, was Tauschbörsen darstellen.


DArf man an sich schon, man muss nur achten, das die jenige Version, die du dir ziehst, vom Fernsehen aufgenommen wurde...
 
Furia Lynn schrieb:
Also zunächst einmal steht da was von rechtlich relevanten Fragen, was Rechtsberatung bedeutet und die können nunmal nur Juristen machen. Das geht aus den Standesgesetzen hervor, der Rechtssicherheit für diejenige Person, die Rat ersucht und dem Verhindern des "Preisdumpings". Grundsätzlich kann man einem Normalsterblichen, solange er "Rechtsberatung" unentgeldlich, nur für Freunde, sprich nicht im großen Stile macht, und sich nicht als Jurist ausgibt, nichts tun, bei Jurastudenten sieht das dann schon wieder anders aus.
[...]

Auch ehrenamtliche machen sich strafbar, wenn sie Rechtberatung leisten. Das gibts in Deutschland einen berufstätigen Richter. der das macht und sich regelmäßig deswegen selbst bei der Polizei anzeigt. Du machts die theoretisch sogar strafbar, wenn man einen Freund oder die eigene Ehefrau rechtsberatet. In der Praxis wird es aber in solchen selten oder nie zu einer Anzeige und einer Strafermittlung kommen.
 
porn schrieb:
DArf man an sich schon, man muss nur achten, das die jenige Version, die du dir ziehst, vom Fernsehen aufgenommen wurde...

Gibt es dafür eine offizielle und fachliche Quelle? Ich kann mich an keinen Auszug in der C't erinnern, der das bestätigen würde. Dort wurde das Thema mal ausführlich durchgekaut wurde, ist aber schon ne Weile her. Hab nicht mehr den gesamten Inhalt im Schädel *schlechtes Gedächtnis hab*
 
Nun, es geht jetzt nicht darum, ob ich Recht habe oder nicht, ich bin eindeutig schuldig, nur interessiert mich das Strafmass. Es geht um fogendes:

Ich war mit meinem Vater in der Schweiz auf Lernfahrt mit dem Lehrfahrausweis. Deswegen habe ich keine Fahrerlaubnis. Nun gut. Nach einiger Zeit, war ich schlichtweg zu müde um weiterzufahren und bat meinen Vater darum zu wechseln (also, dass er weiterfährt). Da wir gerade bei der Deutschen Grenze waren passierte uns folgendes, durch eine ungenügende Beschilderung bogen wir falsch ab und kamen zum Deutschen Zoll. Vorher gab es noch eine Brücke über den Rhein auf der die Landesgrenze war, wir sahen da, aber da diese Brücke Verkehrstechnisch viel befahren wird konnten wir nicht einfach anhalten und wechseln, wäre ja blöd, also taten wir das einzig logische (in unseren Augen). Wir fuhren bis zum Zoll und wechseleten abseits der Strasse und das war der Fehler. Wir wurden vom Grenzschutz kontrolliert und verzeigt und mussten noch zur Autobahnpolizei welche auch noch einen Bericht schrieb in der wir unsere Aussage auch angaben, da wir das wirklich nicht wollten. Jetzt ist das ganze in Bearbeitung. Der Verzeig lautet: Fahren ohne Fahrerlaubnis auf deutschem Hoheitsgebiet (waren etwa 50 m)

Was für ein Strafmass habe ich und natürlich mein Vater, der mitverantwortlich war zu erwarten? Geldstrafe? Gefängnis? Öffentliche Entschuldigung?

Der Autobahnpolizist hat gesagt, dass es sehr wahrscheinlich fallengelassen wird aber dennoch interessiert es mich.

Danke für Eure Hilfe.
 
Also laut § 21 Straßenverkehrsgesetz kann, wer fahrlässig ein Kfz im Straßenverkehr führt ohne die notwendige Fahrerlaubnis zu besitzen, mit Geldstrafe von 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bestraft werden.
Ebenso kann der Halter des Kfz bestraft werden, wenn er zulässt, dass eine Person ohne die nötige Fahrerlaubnis sein Kfz führt.

Da ihr anscheinend Schweizer seid, weiß ich nicht wie da die Übereinkünfte der Behörden sind, also ob das dann verfolgt wird über die Staatsanwaltschaften.
 
Der Verzeig lautet: Fahren ohne Fahrerlaubnis auf deutschem Hoheitsgebiet (waren etwa 50 m)

Was für ein Strafmass habe ich und natürlich mein Vater, der mitverantwortlich war zu erwarten? Geldstrafe? Gefängnis? Öffentliche Entschuldigung?

Der Autobahnpolizist hat gesagt, dass es sehr wahrscheinlich fallengelassen wird aber dennoch interessiert es mich.

Danke für Eure Hilfe.

Die Frage hast Du Dir schon im Prinzip selbst beantwortet : Das Strafmass ist >Fahren ohne Führerschein auf deutschem Hoheitsgebiet<

Zu erwarten hast Du nichts schlimmes, wenn überhaupt dann vielleicht eine kleine Verwarnung mit einer geringen Geldstrafe.

Die Schweiz und die EU ( und damit auch Deutschland ) haben in vielen Dingen bilaterale Beziehungen, so auch bei Verkehrsdelikten. ( ich wurde auch schon in Zürich geblitzt und durfte 8 Wochen auf das Foto warten und die Strafe war sehr gering... ^^ )

Bei Deinem Fall kommen halt mehrere ( mildernde ) Umstände nach meiner persönlichen Meinung ( ich bin kein Jurist ) zusammen :

- Du hast zwar keinen Führerschein, bist aber dabei einen zu machen.
Es ist ja nicht so, das Du gar keinen Führerschein besitzt und alleine warst, dann sähe die Sache anders aus.

- Du konntest nicht eher anhalten, wegen des Verkehrs etc...
Hättest Du im Prinzip auch machen können, aber man hätte Euch dann vermutlich trotzdem kontrolliert, wenn man das gesehen hätte. Wenn man am Zoll den Wagen verlässt, dann fällt man in der Regel immer auf und wird immer kontrolliert.

- Du bist nicht weit ins Deutsche Hoheitsgebiet eingefahren, sondern nur innerhalb des Zolls.
Und genau deswegen wird die Strafe auch gering ausfallen bzw fallengelassen, weil Du nicht wirklich auf öffentlichen Deutschen Strassen gefahren bist, sondern wirklich nur kurz innerhalb des Zolls.
 
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