Begnadigung für RAF-Terroristen

Wookie Trix

Botschafter
1977 war ganz Deutschland im Würgegriff des RAF-Terrors. 30 Jahre danach sollen zwei weitere Mörder von Bankchef Jürgen Ponto, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleier vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Und das obwohl Christian Klar (heute 54) und Brigitte Mohnhaupt (heute 57) nie ein Wort der Reue gezeigt haben.

Die Angehörigen der Opfer laufen Sturm, die Bundesanwälte aber meinen, 15 Jahre Knast sind genug, um die Verbrechen von damals zu sühnen.
Das teilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag nach einer Anhörung Mohnhaupts mit. Damit könnte die im Frauengefängnis im bayerischen Aichach einsitzende RAF-Terroristin (wurde fünf Mal zu lebenslänglich verurteilt und sitzt seit 1982 in Haft) am 26. März auf freien Fuß kommen.



Eure Meinung?


Gruss, Wookie Trix

Quelle:http://www.ftd.de/politik/deutschland/153334.html
 
Schlicht und einfach: Nein. Auf keinen Fall. Für solche Leute sollte es keine Gnade geben. Das deutsche Rechtssytem hat Haftverschonung oder Aussetzung / Verkürzung einer Haftstrafe nicht deswegen das sich Terroristen die eine ganze Genaration in Angst und Schrecken versetzten früher oder überhaupt nochmal rauskommen. Wer fünfmal Lebenslänglich hat der soll auch nie wieder rauskommen. Die Richter von damals werden schon gewusst haben warum.

Bei dem anderen liegt ja ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten vor. Ich hoffe das Horst Köhler sich da nicht drauf einlässt.
 
Diese ganze Bande gehört in das tiefste Verlies gesperrt wo sie dann vermodern sollen bis Ihnen das Fleisch vom Körper fault!
 
Dieses Thema hat auch 30 Jahre nach dem "Deutschen Herbst" immer noch eine besondere gesellschaftliche Brisanz.
Die juristischen Fakten sind jedoch recht klar. Im Falle von Brigitte Mohnhaupt hatten die Richter weiland entschieden, daß eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung im Falle eines Gnadengesuches frühestens nach 24 Jahren möglich sei. Diese 24 Jahre sind demnächst um. Sollte ein Berufungsgericht dann davon ausgehen, daß von Frau Mohnhaupt keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgeht, hat sie wohl gute Chancen, im Frühjahr auf freien Fuß zu kommen.
Ob das jedem schmeckt, steht auf einem anderen Blatt, aber dies entspricht nunmal unserer momentanen Rechtsordung, nach der auch die RAF-Terroristen damals verurteilt wurden.
Diese hatten sogar damals verangt, als "Kriegsgefangene" behandelt zu werden, was ihnen jedoch von der Justiz - logischerweise - verweigert wurde. Somit dreht es sich zumindest im Falle Mohhaupt lediglich um einen normalen juristischen Vorgang, welcher quasi jedem anderen Kriminellen genauso zusteht.
Sicher wirbelt die Sache eine Menge Staub auf, da sich die Ereignisse von damals tief in das kollektive Bewusstsein der Bundesrepublik eingegraben haben, aber letztlich sollte man sich fragen, wem eine weitere Inhaftierung irgendeinen Nutzen bringt?!
Der Staat hat damals (völlig zurecht) Stärke gezeigt, die RAF zerschlagen, ihre Protagonisten gejagt, erwischt und mit langen Haftstrafen belegt. Die Bedrohung war damit abgewendet, und wird wohl auch nicht wiederkommen, wenn man eine fast 60-jährige nach 24 Jahren in die Freiheit entlässt.
Für einen glaubwürdigen Staat ist es imho geboten zur rechten Zeit Stärke, aber ebenso zur rechten Zeit Milde zu zeigen, vor allem, wenn sich dieser Staat ein Justizsystem gegeben hat, welches mehr auf Resozialisierung denn auf Rache beruht.

C.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es scheint alles rechtlich korrekt zu zu gehen, und ich denke dass jemand der seine Strafe verbüßt hat das Recht hat wieder ein neues Leben an zu fangen.
 
Tja ich frage mich dann nur was macht man mit diesen Personen? Was macht mit Ihnen wenn sie tatsächlich in Freiheit kommen? Nicht dsa das ein Hinderungsgrund wäre sie freizulassen wenn es denn so Gott will rechtens ist, aber ich bin mir sicher das erste was die machen ist ein Buch schreiben, oder ins Fernsehen gehen oder auf sonst einer medialen Welle schwimmen. Sie wollten den damaligen Staat vernichten? Die Represäntanten des Kapitalismus haben sie brutal hingerichtet? Dann sollen sie dieses Land nun auch verlassen! Wie das bewerkstelligt werden soll weis ich nicht. Aber ich kann mich nur schwer damit abfinden zu wissen, dass jemand in den vollen Genuss der Sozialleistungen kommen wird der diesen Staat ablehnt und gegen seine Bürger mit terror vorgegangen ist. Das ist unerträglich! :rolleyes:
 
Moment mal...die Strafe war 5 X Lebenslänglich plus 15 Jahre..wenn das verbüßt ist kann Sie meinethalben wieder raus...und keine Sekunde früher.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil:


von mir selbst schrieb:
Im Falle von Brigitte Mohnhaupt hatten die Richter weiland entschieden, daß eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung im Falle eines Gnadengesuches frühestens nach 24 Jahren möglich sei. Diese 24 Jahre sind demnächst um. Sollte ein Berufungsgericht dann davon ausgehen, daß von Frau Mohnhaupt keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgeht, hat sie wohl gute Chancen, im Frühjahr auf freien Fuß zu kommen.
:)

C.
 
Tja ich frage mich dann nur was macht man mit diesen Personen? Was macht mit Ihnen wenn sie tatsächlich in Freiheit kommen? Nicht dsa das ein Hinderungsgrund wäre sie freizulassen wenn es denn so Gott will rechtens ist, aber ich bin mir sicher das erste was die machen ist ein Buch schreiben, oder ins Fernsehen gehen oder auf sonst einer medialen Welle schwimmen. Sie wollten den damaligen Staat vernichten? Die Represäntanten des Kapitalismus haben sie brutal hingerichtet? Dann sollen sie dieses Land nun auch verlassen! Wie das bewerkstelligt werden soll weis ich nicht. Aber ich kann mich nur schwer damit abfinden zu wissen, dass jemand in den vollen Genuss der Sozialleistungen kommen wird der diesen Staat ablehnt und gegen seine Bürger mit terror vorgegangen ist. Das ist unerträglich! :rolleyes:

Das sehe ich ganz genau so. Sollen sie doch zu Kim Jong Il oder einem ihrer anderen verqueren Idole gehen. Dann werden sie vllt mal erwachsen. Und ganz ehrlich: Es würde mich in keinster Weise überraschen wenn sich herausstellen sollte das die beiden ihre Ziele weiterhin durchzusetzen versuchen. Diesen Staat wieder angreifen. Ob mit den alten Mitteln sei mal dahingestellt, aber es werden sich schon Mittel und Wege finden.
 
Das sehe ich ganz genau so. Sollen sie doch zu Kim Jong Il oder einem ihrer anderen verqueren Idole gehen. Dann werden sie vllt mal erwachsen. Und ganz ehrlich: Es würde mich in keinster Weise überraschen wenn sich herausstellen sollte das die beiden ihre Ziele weiterhin durchzusetzen versuchen. Diesen Staat wieder angreifen. Ob mit den alten Mitteln sei mal dahingestellt, aber es werden sich schon Mittel und Wege finden.

Und wie sollen diese Mittel und Wege aussehen? Die ganzen Strukturen, welche die RAF damals trugen sind weg. Der Rückhalt für die Methoden und Ansichten dieser Leute innerhalb der Bevölkerung war damals schon nicht sonderlich hoch und dürfte heute gegen Null tendieren. Ich wüsste jetzt nicht, wie zwei Menschen, die ihr halbes Leben hinter Gittern waren, und die erstmal genug zu tun haben werden, sich in einem Leben in Freiheit zurecht zu finden, diesem Staat ernstlich gefährlich werden sollten.

Janem Menari schrieb:
Dann sollen sie dieses Land nun auch verlassen! Wie das bewerkstelligt werden soll weis ich nicht. Aber ich kann mich nur schwer damit abfinden zu wissen, dass jemand in den vollen Genuss der Sozialleistungen kommen wird der diesen Staat ablehnt und gegen seine Bürger mit terror vorgegangen ist. Das ist unerträglich!

In einem liberalen System wie dem unseren ist es nie ganz auszuschließen, daß auch Menschen von gewissen Freiheiten und Leistungen profitieren, die das vielleicht nicht verdient haben, aber man kann sie ihnen eben auch nicht vorenthalten, wenn man diese Dinge für die Vielen, denen sie zustehen zu ermöglichen.

C.
 
Voraussetzungen für die Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung sind:

1. 15 Jahre verbüßt
2. besondere Schwere der Schuld gebietet nicht weitere Vollstreckung
3. Aussetzung kann unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden
4. Verurteilter willigt ein

Punkt 1 und 4 sind unstrittig.

Punkt 3 denke ich mal auch. Gross was anstellen werden die nicht mehr.

Bleibt die Frage nach der "besonderen Schwere" der Schuld. Ich bin da zwigespalten. Es handelt es sich hier ja nicht um gewöhnliche Kriminelle, die aus niederen Beweggründen (Geld, Trieb, Persönliches) Leute ermordeten, sondern um Überzeugungstäter, die aus eigenen politischen und moralischen Gründen so handelten.

Andererseits spricht auch genau das für eine besondere Schwere der Schuld. Jemand der zB ein Kind ermordet will damit ja nicht den Staat als Ganzes angreifen, sondern "nur" ein Individuum. Wenn der Staat aber selber das Opfer ist wird unsere gesamte Gesellschaftsordnung in Frage gestellt. Wäre ich jetzt ein Vertreter des Staates würden mir Terroristen mehr Sorgen machen als Mörder oder Vergewaltiger, weil sie im Gegensatz zu letzteren das (momentane) Zusammenleben insgesamt gefährden. Das könnte man als besonders schwere Schuld interpretieren und die wird nicht weniger, egal wie lange die einsitzen..

Trotzdem habe ich da keine eindeutige Meinung zu, zumal, wenn man sieht, was für Abschaum an "normalen Kriminellen" alles so vorzeitig rauskommt. Die Gefahr Rückfällig zu werden, dürfte bei den RAF-Terroristen gegen Null gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:


C.

Danke für die Belehrung..Lesen kann ich schon ziemlich lange,aber vielleicht ist Dir entgangen das die Threaderstellerin nach unseren Meinungen gefragt hat.

Und meine Meinung ist das man diese Typen gleich hätte umlegen und nicht jahrzehntelang auf Staatskosten einkerkern sollte. Da unser Rechtssystem eine Todesstrafe bedauerlicherweise nicht kennt sollte zumindest eine volle Verbüßung der Strafe erfolgen.
 
Es sollte überhaupt niemand vorzeitig entlassen werden,wenn das Urteil auf Lebenslänglich lautet.
Und die Mitglieder der RAF schon gar nicht.
Allerdings sitzen ohnehin nur noch 4 Mitglieder ein.Der Rest wie z.B.Inge Viett,Dieter Pohl,Susanne Albrecht,Werner Lotze usw.usf. sind leider längst wider in Freiheit.
Im Falle von Viett ist sogar Fakt,daß sie im Jahre 1992 zu 13 Jahren haft verurteilt wurde,jedoch bereits 1997 wieder freigelassen wurde..
Und sie durfte sogar bei ihrer Promotour für ihr Buch"Nie war ich furchtloser" über den fanzösischen Polizisten lästern,den sie zum Krüppel schoß

Wenn die Rechtslage in der BRD so ist,daß diese Mörder entassen werden können,so muß man dies akzeptieren,da es gültiges Recht ist.
Würde es nach mir gehen,würden diese Mörder jedoch selbst auf dem Gefängnishof verschart werden,wenn sie der NEK geholt hat.

Im Falle Klars hoffe ich,daß er zumindest bis zum Ende seiner Mindeshaftzeit im Knast bleiben muß.


Und meine Meinung ist das man diese Typen gleich hätte umlegen und nicht jahrzehntelang auf Staatskosten einkerkern sollte. Da unser Rechtssystem eine Todesstrafe bedauerlicherweise nicht kennt sollte zumindest eine volle Verbüßung der Strafe erfolgen.

100% Zustimmung.
 
@Crimson
Ich stimme dir zu. MAn sollte die allgemeinen Sozialleistungen nicht vorenthalten. Zumindest nicht pauschal. Meines erachtens schret so ein Verhalten aber nach einer Ausnahme. Ich weis ja, das dies nicht möglich ist und im Grunde bin ich auch sehr liberaler Mensch aber da hörts selbst bei mir auf.
Diese Leute wollten wie schon gesagt den Staat vernichten und auch noch als Kriegsgefangene behandelt werden. Sie wollten den Krieg? Sie sollten Ihn haben. Hitler ist damals die Staatsbürgerschaft aberkannt worden. NAch dem Putsch. Wie das jetzt genau war ist mir nicht geläufig aber er war bis in die 30er JAhre Staatenlos. Das sollte man mit diesen Leuten auch machen können. Die wollten schließlich was ähnliches.
 
Hitler hatte bis 1932 gar keine deutsche Staatsbürgerschaft. Er hat selber nach dem Putsch 1923 darum gebeten aus der österreichischen Staatsbürgerschaft entlassen zu werden und war jahrelang staatenlos. Vllt. deshalb, weil er befürchtete sonst irgendwann nach Ö abgeschoben zu werden.

"Betreff: Gesuch um Entlassung aus der
Österreichischen Staatsbürgerschaft.

Hoher Magistrat!
Ich bitte um meine Entlassung aus der österreichischen
Staatsbürgerschaft. Gründe:
Ich befinde mich seit dem Jahre 1912 in Deutschland, habe
nahezu 6 Jahre im deutschen Heere gedient, darunter 4 1/2
Jahre an der Front und beabsichtige nunmehr die deutsche
Staatsbürgerschaft zu erwerben.

Da ich zurzeit nicht weiss, ob meine österreichische
Staatsangehörigkeit nicht ohnehin bereits erloschen ist,
ein Betreten des österreichischen Bodens durch eine
Verfügung der Bundesregierung jedoch abgelehnt wurde,
bitte ich um eine günstige Entscheidung meines Gesuches.
Personalien: Adolf Hitler, geboren am 20. April 1889 zu
Braunau am Inn, bisher zuständig nach Linz a. d. Donau.
Meine Dokumente sind seit dem November 1923 nicht mehr
auffindbar und vermutlich verloren gegangen.
Hochachtungsvoll

Adolf Hitler"
 
Zur besonderen Schwere der Schuld bzw. dem Terminus anschließende Sicherheitsverwahrung: Wenn diese fest gestellt wurde, dann erhöht sich die Zeit bis zum ersten Gnadengesuch auf 25 Jahre, die ja aber in diesem Jahr für die 2 RAF Futzis ab laufen.

Zum Strafmaß bin ich mir jetzt garnicht sicher, ob dieses Urteil nach der (glaube ich) 6. Strafrechtsreform nicht korrigiert werden musste auf 1 Mal Lebenslänglich. Zumindest seit Ende der 90er ist die Höchststrafe ein Mal Lebenslänglich. Eigentlich logisch, da der Mensch ja nur ein Leben hat. Bin mir jetzt aber wie gesagt nicht sicher, ob das für Urteile vor der Strafrechtsreform auch gilt, oder ob es da eine Fortwirkung gibt.

Was ich von der Freilassung halte... Nun ich habe nicht mit den beiden gesprochen, ich weiß nicht ob sie sich innerhalb der 25 Jahre, die sie nun einsitzen, verändert haben, "normal" geworden sind. Da ich das nicht selber fest stellen kann, muss ich auf die Entscheidung des Gerichts vertrauen. Irren ist bekanntlich menschlich und ob sich die 2 damals geirrt haben oder die Richter jetzt, wird nur die Zeit zeigen können. Zumindest Mohnhaupt ist mitlerweile 57, was bedeutet, dass sie mit 22 in den Knast kam, was bedeutet, dass sie die Taten von '77 mit 17 begangen hat (wenn ich jetzt richtig gerechnet habe und meine Infos stimmen), da kann man meiner Ansicht nicht pauschal ausschließen, dass sich da die Weltanschauung doch ein wenig entradikalisiert hat. Was auf alle Fälle gemacht werden sollte ist eine etwas strengere Überwachung der Personen, als normal üblich (oder überhaupt eine Überwachung). Vertrauen ist gut, in dem Falle wäre Kontrolle doch besser ^^
 
@ Furia

Da sie mittlerweile 24 Jahre einsitzt, war sie zum Zeitpunkt der Verurteilung knapp 33. ;)

C.
Ah, Schande über mein Haupt, da habe ich doch tatsächlich 10 Jahre unterschlagen :eek: Ich werde heute Kopfrechnen üben und gelobe Besserung ^^

Ich hab' gestern bei JBK den Sohn von Generalbundesanwalt Buback gesehen und er hat, meiner Ansicht nach, interessante Aspekte der Haftverschonung genannt. Und zwar zweifelt er an der Reue der Terroristen, weil sie ja auch nicht damit rausrücken wer damals was gemacht hat. Das zur Voraussetzung für die Aussetzung der Strafe zu machen, zumindest bei Tätern die nie geständig waren, wäre überdenkenswert, weil es doch irgendwie zeigt, dass der Täter die Tat verarbeitet hat. Wobei dies natürlich zu anderen Problemen führt, wenn der Täter die Tat nicht begangen hat...
 
So wie ich das verstanden habe ist "Reue" rein juristisch auch gar keine Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung aus einer lebenslangen Haftstrafe.
 
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