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Anfragen nach Beschlagnahmungen werden von der BPjM meines Wissens nicht bearbeitet und eine Liste wird nicht veröffentlicht. Nur Angehörige des betroffenen Einzelhandels (also alle die DVDs verkaufen) bekommen eine Mitteilung.
In der "BPjM Aktuell" werden nur Indizierungen der A und B Kategorie veröffentlicht.
Ich wüsste zwar einen Link, der sich mit diesem Thema beschäftigt und auch sehr zuverlässig ist (dort arbeiten Leute die Zugang zu diesen Informationen haben), allerdings werde ich den Link nicht veröffentlichen (weil hier auch Minderjährige mitlesen).
Jo, so kenn ich das auch noch @crimson.
Die BPJM setzte beschlagnahmte Filme anscheind noch seperat auf den Index.
Hab aber schon ewig kein Heftchen mehr gelesen... *g
Was mich vorallem an der Beschlagnahmung stoert, ist das sie nie widerrufen wird.
Da sind 30 Jahre alte Filme drin, deren Brutalität heute keinen mehr juckt....
Oder kennt jmd. eine Aufhebung einer Beschlagnahmung?
Was mich vorallem an der Beschlagnahmung stoert, ist das sie nie widerrufen wird.
Da sind 30 Jahre alte Filme drin, deren Brutalität heute keinen mehr juckt....
Oder kennt jmd. eine Aufhebung einer Beschlagnahmung?
Danke Tom. Sehr aufschlussreich.
Was ist denn der Unterschied zwischen Beschlagnahmung und Einziehung?
Die Einziehung sagt eigentlich schon alles. Der Staat zieht das Medium ein und der Besitzwert geht ebenfalls an den Staat über. Dies geschieht entweder als Strafe oder zu Konfiskation.
Sabermaster schrieb:Als Strafe wofür? Für den Privatmann der den Film trotz Einziehung besitzt oder als Strafe für den Produzenten ein "so abartiges Machwerk" produziert zu haben?
Als Strafe wofür? Für den Privatmann der den Film trotz Einziehung besitzt oder als Strafe für den Produzenten ein "so abartiges Machwerk" produziert zu haben?
Mir ist jetzt z.B. der Fall des Low-Budget-Streifens "Nekromantik 2" des Berliner Regiesseurs Jörg Buttgereit bekannt, bei dem ein Gericht die Beschlagnahme und Einziehung beschloß, und in der Folge die Polizei morgens um vier bei dem Filmemacher vorstellig wurde, um die Herausgabe der Masterbänder zu verlangen. Diese waren jedoch in weiser Voraussicht ins Ausland verbracht worden, und der Film ist mittlerweile wieder einem volljährigen Publikum zugänglich, da Buttgereit vor Gericht glaubhaft darlegen konnte, daß es sich dabei um Kunst handelt.
AFAIK wurde nie eine Beschlagnahmung angeordnet.
Während der 31jährige Regisseur [gemeint ist Jörg Buttgereit] den Indizierungsantrag gegen seinen ersten Teil mit ein paar intelligenten Bemerkungen abwenden konnte, wurde der zweite Teil im April 1992 vom Münchner bzw. Berliner Amtsgericht gleich bundesweit beschlagnahmt und eingezogen sowie der Regisseur drei Wochen per Haftbefehl gesucht.
Buttgereit dazu:
Was soll es denn anderes als Zensur sein, wenn die Polizei vor Deiner Tür steht und Deinen Film haben will. Das harte staatsanwältliche Durchgreifen bei mir bildet eigentlich eher die Ausnahme. Es reicht normalerweise aus, daß Du Probleme hast, den Film in die Kinos zu kriegen, da Du keinen Verleiher findest. Bemerkenswert, daß ich als erster deutscher Regisseur nach §131 anggeklagt wurde, denn normalerweise ist die Verbreitung strafbar, aber nicht das Ausdenken und Drehen. So vergiften sie das gesamte Klima und machen eigentlich schon alles, was es einem erschwert. Die Zensur findet voll statt, aber halt nur an bestimmten Ecken. Wir haben damals natürlich die Masterbänder versteckt und Widerspruch eingelegt. Das Verfahren sollte mittlerweile wegen fehlenden Tatverdachts eigentlich schon eingestellt sein, aber die Berliner Richterin hat es an eine Kollegin weitergegeben, die offenbar mit der Sache nicht vertraut ist. Ich rechne jedoch täglich mit der Freigabe von "Nekromantik 2".