Liste mit beschlagnahmten filmen

Direktes Anschreiben an die FSK, Altersnachweis beilegen und Porto voraus zahlen, dann sollte Dir normalerweise etwas zukommen.
Auf anderem Weg ist die Beschaffung solcher Listen illegal, da der Inhalt sonst Jugendlichen zugänglich gemacht oder gar Werbung betrieben werden könnte.

Beschlagnahmungen finden sich in dieser Liste zwar nicht (zumindest war das so als ich eine anforderte vor paar Jahren), aber zumindest Indizierungen - teils mit Begründung - solltest Du erhalten. Vorausgesetzt Du bist über 18.

Ansonsten empfehle ich folgende Seite:

Schnittberichte.com :: Thema anzeigen - Die Giftschrankfilme des Dr.Phibes
 
Die Liste wird 4x jährlich in der Zeitschrift "BPjM aktuell" veröffentlicht, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien herausgegeben wird:

Bundesprüfstelle - Publikationen

Bei Veröfentlichungen der Liste im Internet reagierte die Behörde in der Vergangenheit nicht sonderlich euphorisch, da diese als Werbung für Indizierte Medien angesehen werden kann. :zuck:

C.
 
Interessant dazu auch noch:

Behörden, öffentliche Bibliotheken, Schulen sowie Jugendhilfeeinrichtungen können das "BPjM Aktuell" regelmäßig und kostenfrei beziehen. Somit ist gewährleistet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat, ohne Kostenaufwand in einer öffentlichen Bibliotheken Einsicht in die Liste der jugendgefährdenden Medien zu nehmen. Für Privatpersonen oder Gewerbetreibende gibt es aber auch die Möglichkeit der kostenpflichtigen Einzelheftbestellung bzw. des Bezugs im Abonnement.
 
Anfragen nach Beschlagnahmungen werden von der BPjM meines Wissens nicht bearbeitet und eine Liste wird nicht veröffentlicht. Nur Angehörige des betroffenen Einzelhandels (also alle die DVDs verkaufen) bekommen eine Mitteilung.

In der "BPjM Aktuell" werden nur Indizierungen der A und B Kategorie veröffentlicht.
Ich wüsste zwar einen Link, der sich mit diesem Thema beschäftigt und auch sehr zuverlässig ist (dort arbeiten Leute die Zugang zu diesen Informationen haben), allerdings werde ich den Link nicht veröffentlichen (weil hier auch Minderjährige mitlesen).
 
Anfragen nach Beschlagnahmungen werden von der BPjM meines Wissens nicht bearbeitet und eine Liste wird nicht veröffentlicht. Nur Angehörige des betroffenen Einzelhandels (also alle die DVDs verkaufen) bekommen eine Mitteilung.

In der "BPjM Aktuell" werden nur Indizierungen der A und B Kategorie veröffentlicht.
Ich wüsste zwar einen Link, der sich mit diesem Thema beschäftigt und auch sehr zuverlässig ist (dort arbeiten Leute die Zugang zu diesen Informationen haben), allerdings werde ich den Link nicht veröffentlichen (weil hier auch Minderjährige mitlesen).

Also, früher war's so, daß die Beschlagnahmten Medien auch in BPjM-Aktuell, bzw. dem "BPS-Report", wie das damals noch hieß, veröffentlicht wurden. Ich hatte mal einige Ausgaben dieses Blättchens, die mir ein Kumpel besorgt hat, der damals in einer Videothek jobbte.

C.
 
Jo, so kenn ich das auch noch @crimson.
Die BPJM setzte beschlagnahmte Filme anscheind noch seperat auf den Index.
Hab aber schon ewig kein Heftchen mehr gelesen... *g

Was mich vorallem an der Beschlagnahmung stoert, ist das sie nie widerrufen wird.
Da sind 30 Jahre alte Filme drin, deren Brutalität heute keinen mehr juckt....

Oder kennt jmd. eine Aufhebung einer Beschlagnahmung?
 
Jo, so kenn ich das auch noch @crimson.
Die BPJM setzte beschlagnahmte Filme anscheind noch seperat auf den Index.
Hab aber schon ewig kein Heftchen mehr gelesen... *g

Was mich vorallem an der Beschlagnahmung stoert, ist das sie nie widerrufen wird.
Da sind 30 Jahre alte Filme drin, deren Brutalität heute keinen mehr juckt....

Oder kennt jmd. eine Aufhebung einer Beschlagnahmung?

Mit Beschlagnahmungen hat die BPjM nicht viel zu tun, da diese nur ein Gericht beschließen kann, allerdings sind die meisten Medien die beschlagnahmt werden vorher bereits indiziert gewesen.
Ob schonmal Beschlagnahmungen aufgehoben wurden müsste ich jetzt ehrlich gesagt nachschlagen. :verwirrt:

C.
 
Was mich vorallem an der Beschlagnahmung stoert, ist das sie nie widerrufen wird.
Da sind 30 Jahre alte Filme drin, deren Brutalität heute keinen mehr juckt....

Oder kennt jmd. eine Aufhebung einer Beschlagnahmung?

Im Reich der Sinne wurde nach der Aufführung auf der Belinale beschlagnahmt. Ein Jahr später wurde der Film dann "entschlagnahmt" und kam ungeschnitten in die Kinos, mit dem Prädikat "besonders Wertvoll".
Wenn es ein Fim wert ist, wird er auch von der Liste genommen.

Und die Beschlagnahmungen brauch man auch nicht zu widerrufen (was ebenfalls möglich ist, siehe Im Reich der Sinne), den sie unterliegen sowieso einer 3 jährigen Verjährungsfrist. Nach 3 Jahren bedarf es einer Neuprüfung. Einziehungsbeschlüsse verjähren nach 10 Jahren und eine Indizierung verjährt nach 25 Jahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Tom. Sehr aufschlussreich.
Was ist denn der Unterschied zwischen Beschlagnahmung und Einziehung?

Beschlagnahmung: der Besitz ist natürlich erlaubt (es sei den der Inhalt verstösst gegen geltendes Recht z.B. Verfassungsfeindliche Inhalte). Der Verkauf ist auch erlaubt, allerdings nicht die Verbreitung.
Verkauf ist die Weitergabe an eine einzelne Person. Die Verbreitung ist der Verkauf an einen Personenkreis, wenn man zum Beispiel an einen Jugendherberge verkaufen würde, dort ist zu rechnen das den Film mehrer Personen sehen werden wo das Alter nicht abzuschätzen ist. Ist einen ziemlich prikäre Lage und ich stütze mich auch eigentlich auf ein mir bekanntes Urteil des OLG Hamm.

Die Einziehung sagt eigentlich schon alles. Der Staat zieht das Medium ein und der Besitzwert geht ebenfalls an den Staat über. Dies geschieht entweder als Strafe oder zu Konfiskation.
 
Die Einziehung sagt eigentlich schon alles. Der Staat zieht das Medium ein und der Besitzwert geht ebenfalls an den Staat über. Dies geschieht entweder als Strafe oder zu Konfiskation.

Als Strafe wofür? Für den Privatmann der den Film trotz Einziehung besitzt oder als Strafe für den Produzenten ein "so abartiges Machwerk" produziert zu haben?
 
Hier ist das Ganze mal recht anschaulich erklärt:

| medienzensur.de - Beschlagnahmung / Beschlagnahme |

Sabermaster schrieb:
Als Strafe wofür? Für den Privatmann der den Film trotz Einziehung besitzt oder als Strafe für den Produzenten ein "so abartiges Machwerk" produziert zu haben?

Sowohl als auch, hängt halt davon ab, was man besitzt oder hergestellt hat. Bei manchen Medieninhalten, wie z.B. Kinderpornographie, ist bereits der Besitz strafbar.
Doch auch bei fiktiven Medienihalten kann es passieren, daß z.B. ein Film eingezogen und vernichtet wird, nämlich dann, wenn es sich um eine deutsche Produktion handelt, deren von einem Gericht als strafrechtlich relevant angesehen wird.
Mir ist jetzt z.B. der Fall des Low-Budget-Streifens "Nekromantik 2" des Berliner Regiesseurs Jörg Buttgereit bekannt, bei dem ein Gericht die Beschlagnahme und Einziehung beschloß, und in der Folge die Polizei morgens um vier bei dem Filmemacher vorstellig wurde, um die Herausgabe der Masterbänder zu verlangen. Diese waren jedoch in weiser Voraussicht ins Ausland verbracht worden, und der Film ist mittlerweile wieder einem volljährigen Publikum zugänglich, da Buttgereit vor Gericht glaubhaft darlegen konnte, daß es sich dabei um Kunst handelt.

C.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Strafe wofür? Für den Privatmann der den Film trotz Einziehung besitzt oder als Strafe für den Produzenten ein "so abartiges Machwerk" produziert zu haben?

Für Beide.

Mir ist jetzt z.B. der Fall des Low-Budget-Streifens "Nekromantik 2" des Berliner Regiesseurs Jörg Buttgereit bekannt, bei dem ein Gericht die Beschlagnahme und Einziehung beschloß, und in der Folge die Polizei morgens um vier bei dem Filmemacher vorstellig wurde, um die Herausgabe der Masterbänder zu verlangen. Diese waren jedoch in weiser Voraussicht ins Ausland verbracht worden, und der Film ist mittlerweile wieder einem volljährigen Publikum zugänglich, da Buttgereit vor Gericht glaubhaft darlegen konnte, daß es sich dabei um Kunst handelt.

AFAIK wurde nie eine Beschlagnahmung angeordnet.
 
AFAIK wurde nie eine Beschlagnahmung angeordnet.

Doch, doch:

Während der 31jährige Regisseur [gemeint ist Jörg Buttgereit] den Indizierungsantrag gegen seinen ersten Teil mit ein paar intelligenten Bemerkungen abwenden konnte, wurde der zweite Teil im April 1992 vom Münchner bzw. Berliner Amtsgericht gleich bundesweit beschlagnahmt und eingezogen sowie der Regisseur drei Wochen per Haftbefehl gesucht.

Buttgereit dazu:

Was soll es denn anderes als Zensur sein, wenn die Polizei vor Deiner Tür steht und Deinen Film haben will. Das harte staatsanwältliche Durchgreifen bei mir bildet eigentlich eher die Ausnahme. Es reicht normalerweise aus, daß Du Probleme hast, den Film in die Kinos zu kriegen, da Du keinen Verleiher findest. Bemerkenswert, daß ich als erster deutscher Regisseur nach §131 anggeklagt wurde, denn normalerweise ist die Verbreitung strafbar, aber nicht das Ausdenken und Drehen. So vergiften sie das gesamte Klima und machen eigentlich schon alles, was es einem erschwert. Die Zensur findet voll statt, aber halt nur an bestimmten Ecken. Wir haben damals natürlich die Masterbänder versteckt und Widerspruch eingelegt. Das Verfahren sollte mittlerweile wegen fehlenden Tatverdachts eigentlich schon eingestellt sein, aber die Berliner Richterin hat es an eine Kollegin weitergegeben, die offenbar mit der Sache nicht vertraut ist. Ich rechne jedoch täglich mit der Freigabe von "Nekromantik 2".

Quelle: "Ab 18 - zensiert, diskutiert, unterschlagen" von Dr. Roland Seim

C.
 
Zurück
Oben