Wahlrecht für Menschen mit Behinderung?

Wahlrecht für Menschen mit Behinderung?

  • Ja!

    Stimmen: 8 44,4%
  • Nein!

    Stimmen: 2 11,1%
  • Unter Umständen

    Stimmen: 8 44,4%

  • Umfrageteilnehmer
    18
  • Umfrage geschlossen .
A

Annie

Gast
Die Überschrift erklärt das Thema. Nun ich arbeite seit Jahren mit Menschen mit Behinderung, wie ich vermutlich schon jedem im Forum aufgedrückt habe. Ich liebe meine Arbeit und tue diese mit absoluter Überzeugung. Aber da gibt es ein Thema das mich definitiv und durchgehend anfrisst. Um meine Bredullie (richtig geschrieben ;)?) zu verdeutlichen gebe ich mal ein Fallbeispiel aus meiner täglichen Praxis:

Peter ist 37 Jahre Jahre alt, bei ihm besteht die Diagnose Down Sydrom. Peter ist in der Lage sich selbstständig an zu ziehen und kann auch alleine essen, auch bei der Arbeit in der WfBM gibt er ein tolles Bild ab, er schafft es unter Anleitung in seiner Fördergruppe Schräubchen in winzig kleine Tüten zu geben.

Der Bewohner kann auch sprechen, allerdings nur vereinzelte Worte und diese wiederholt er sehr sehr oft. Hat er ein Brot mit Leberwurst gegessen sagt er für mindestens zwei Stunden nur noch „Leberwurst...ich“. Geldverständig ist Peter nicht, auch kann er nicht für sein „Auskommen“ sorgen, will heissen er hat eine Betreuerin und uns begleitende Heilerziehungspfleger, die für ihn sämtliche Ämtergänge erledigen, die ihn zum Arzt begleiten, auf ihn achten...

Peter hat Wahlrecht...........



Und hier komme ich in schwere „Gewissensschlachten“ einerseits bin ich von Berufswegen allein schon absolut darauf bedacht den Menschen die ich begleite größtmögliche Selbstbestimmung zu ermöglichen bzw. diese zu erhalten. ABER wie kann es sein das „Peter“ der wirklich größere Prozesse nicht begreifen kann, eine Betreung hat, nicht Geldverständig ist, sich nicht anziehen würde wenn man ihn nicht begleitet, verhungern würde wenn er nicht versorgt würde den politischen Prozess mitbestimmen soll/darf ? Er wird die Politik, die Demokratie, die „Folgen“ seiner Entscheidung nicht verstehen können, kann also hier keine wohlüberlegte Wahlentscheidung tätigen....und trotzdem...Peter ist Wahlberechtigt.........



Wie ist eure Meinung zu dem Thema (ich weis es ist kontrovers)? Sollten generell Menschen mit Behinderung nicht wählen dürfen, oder nur jene die kognitiv so „auf der Höhe“ sind das sie das Parteiensystem etc. verstehen können (solche „Fälle“ gibt es in jenem Wohnheim in dem ich tätig bin natürlich auch, und diese Menschen kläre ich absolut gern auf und begleite sie zur Wahl).

Lg Annie
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie heißt es bei Wahlrecht.de so schön:

"Personen für die Betreuung zur Besorgung aller Angelegenheiten eingerichtet ist, dürfen nicht wählen."

So wie du den Fall Peter beschreibst, würde dass auf ihn zutreffen. Wenn er aber doch das Wahlrecht hat, dann hast du den Fall wohl ungenügend dargestellt.

Wenn er zwar Türen montieren kann, aber sich nicht einmal selbstständig anziehen kann, dann stellt sich doch auch die Frage, ob er das Wahlrecht überhaupt ausüben kann (d.h. den Wahlzettel richtig ausfüllen) und ob er überhaupt zur Wahl will (wenn er die Zusammenhänge und Konsequenzen nicht begreift).

Das Wahlrecht würde doch nur dann ein Problem darstellen, wenn behinderte Menschen für die Wahl manipuliert werden würden und das ist eher ein Thema für Verschwörungstheoretiker, als ein wirkliches Problem.
 
Nach Bundeswahlgesetz hat ein geistig Behinderter nur kein Wahlrecht, wenn er „Betreuung in allen Angelegenheiten“ benötigt. Meistens kann jeder irgendetwas selber erfüllen / ausführen … damit also Wahlberechtigung für den Großteil. (§13 BWahlG)

Da stellt sich natürlich die Frage Wissen Sie was/wen/warum sie wählen. (Jetzt könnte man natürlich Gegenargumentieren, dass viele „Nichtbehinderte“ das auch nicht wirklich Wissen ;)).

Wenn es um die reine Geschäftsfähigkeit von geistig Behinderten geht, dann dürfen die kein einziges Rechtsgeschäft abschließen. Also auch ein Brotkauf währe nichtig. (§104 ivm. §105 HGB)

Da stellt sich die Frage, wenn es der Gesetzgeber nicht mal zutraut ein Brot zu kaufen, warum denkt man Sie könnten einen Wahlgang ordentlich absolvieren ….

Ich würde es nicht entscheiden wollen ^^
 
Wie heißt es bei Wahlrecht.de so schön:

"Personen für die Betreuung zur Besorgung aller Angelegenheiten eingerichtet ist, dürfen nicht wählen."

So wie du den Fall Peter beschreibst, würde dass auf ihn zutreffen. Wenn er aber doch das Wahlrecht hat, dann hast du den Fall wohl ungenügend dargestellt.

Vermutlich. Ich habe die ganze Rechtssituation von ihm nicht vor Augen bzw. ist er genau in jenen Punkten als entscheidungsfähig befunden worden die ein Wahlrecht ermöglicht. Was ich aber weis ist, das er nicht befugt ist mit Geld bzw seinen Geldanlagen, Konten etc. um zu gehen. Seine Betreuerin entscheidet über seine Gesundheitsführsorge, willigt in Operationen etc. ein.
Wenn er zwar Türen montieren kann, aber sich nicht einmal selbstständig anziehen kann, dann stellt sich doch auch die Frage, ob er das Wahlrecht überhaupt ausüben kann (d.h. den Wahlzettel richtig ausfüllen) und ob er überhaupt zur Wahl will (wenn er die Zusammenhänge und Konsequenzen nicht begreift).

Das ist ja das eigentliche Problem das ich sehe. Ich will hier deutlich betonen das ich für jeden Menschen all die Rechte einfordere die er verdient hat, aber ein Recht zu haben um es zu haben? Er kann es nicht begreiffen. Wir haben im Heim Menschen die das sehr wohl können, wir haben sogar ein "Programm" in denen wir als Mitarbeiter zu Wahlzeiten immer wieder sämtliche Parteien und deren Ziele verständlich darstellen und präsentieren. Jene Bewohner gehen in der Regel sehr bewusst und stolz zur Wahl und treffen dort ihre Entscheidung.
Das Wahlrecht würde doch nur dann ein Problem darstellen, wenn behinderte Menschen für die Wahl manipuliert werden würden und das ist eher ein Thema für Verschwörungstheoretiker, als ein wirkliches Problem.

Ein beliebtes Hobby mancher Kollegen..... Nun der Ablauf ist ein ganz einfach, wir sind als Begleiter befugt mit hinter den "Vorhang zu gehen" und wenn es jenem Menschen nicht möglich ist die Partei seiner Wahl an zu kreuzen. Nun es ist ein leichtes hier zu manipulieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finde den Behindertenbegriff hier völlig unausgereift.

Wenn jemand im Rolli sitzt und klar denken kann dann soll er wählen gehen wenn er dies möchte, denn hier ist er ganz klar nicht durch seine Behinderung eingeschränkt. Eine rein körperliche Behinderung ist keine Wahlhinderniss.

Wenn aber jemand eine geistige Behinderung hat die ihn daran hindert ohne eine "Aufsichtsperson" durchs Leben zu gehen sollte er meiner Meinung nach nicht wählen dürfen und zwar aus folgenden Gründen:

1.: Er kann die Tragweite seiner Entscheidung nicht absehen, hat keine Grundlage zur Entscheidungsfindung und weiß unter Umständen gar nicht was er da eigentlich tut.

2.: Es kann hier nicht sichergestellt werden das er aus freiem Willen sein Kreuz setzt, da solche Personen in aller Regel leicht beeinflussbar sind und somit eine Grundlage für Wahlbetrug besteht. Das klingt jetzt zugegebener maßen sehr weit hergeholt, ist aber dennoch ein potentielles Risiko.
 
Mir stellt sich da die Frage, ob ein derart geistig behinderter Mensch wie oben geschildert überhaupt auf den Gedanken käme, wählen zu gehen.
Bei solchen Fällen müsste die Person ja wohl regelrecht von seinem Betreuer zur Urne gezerrt werden.

Wenn diese Person allerdings in der Lage wäre, gedanklich zu erfassen um was es in einer Wahl geht und warum man wählen sollte, und dann von sich aus klar zu verstehen geben kann "Ich möchte wählen gehen!", sollte sie schon wählen dürfen.
 
Irgendwie ist die Frage doch unsinnig.
Wie viele Leute gehen den Wählen und sind geistig so behindert das sie nicht Wissen was sie da machen? 10, 100 oder 1000?
Zumindest so wenige das es eigentlich keine Rolle spielt.
Ansonsten denke ich da wie @ Lord Sol, die meisten stark geistig Behinderten würden nie auf den Gedanken kommen wählen zu wollen.
 
naja ich würde sagen, das kommt auf den zustand der person an!
ich finde es schon krass das man 17 jährige, die ein gewisses maß an politischem verständniss haben nicht wählen lässt, aber leute die überhaubt nicht wissen oder wahrnehmen was sie da überhaubt machen schon.

ich würde sie einem gewissem geistigen test unterziehen! warum auch nicht wenn sich eine etwas geistig behinderte person darüber im klaren ist warum sie wählen geht und dies auch möchte soll sie dies tun dürfen.
 
Naja, wenn man sich mal das Mittagsfernsehen auf RTL und co so anschaut so scheint es mir als gäbe es auch viele geistig vermeintlich "gesunde" Menschen, die überhaupt keinen Plan haben was man bei einer Wahl eigentlich macht, was eine Demokratie ist, und wer überhaupt alles in den Ämtern sitzt bzw. was ihre Funktionen sind usw.

Von daher bräuchte man da schon etwas weitreichendere Qualifikationstests. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, wenn man sich mal das Mittagsfernsehen auf RTL und co so anschaut so scheint es mir als gäbe es auch viele geistig vermeintlich "gesunde" Menschen, die überhaupt keinen Plan haben was man bei einer Wahl eigentlich macht, was ein Demokratie ist, und wer überhaupt alles in den Ämtern sitzt bzw. was ihre Funktionen sind usw.

Von daher bräuchte man da schon etwas weitreichendere Qualifikationstests. :D

Leider ist das deutsche Wahlrecht nicht an IQ und TV-Konsumverhalten gebunden sondern lediglich an Alter und geistigen Gesundheitszustand. Du kannst ja mal eine Änderung der jeweiligen Artikel im GG und dessen Rechtsauslegungen beantragen, meine Stimme hast du. :D
 
Also ich sehe kein Problem darin Behinderte wählen gehen zulassen, egal ob Schwerbehindert oder geistig behindert, allerdings natürlich nur soweit wie sei selber sich auch dafür entscheiden. Klar das niemand gegen seinen Willen zur Urne gezerrt werden sollte aber das gilt ja für jeden. Die meisten Menschen die zu behindert wären um zu wählen, würden vermutlich niemals auf die Idee kommen es überhaupt zutun.

Ob man dazu fähig ist sich politisch angemessen zu bilden, ist ja auch kein Kriterium für Nichtbehinderte und es gibt genug Leute die einfach jedesmal dasselbe ankreuzen ohne irgendwie informiert zusein, die starrsinnig sind, ungebildet ect. pp..

Btw. find ich auch nicht das IQ oder Fernsehkonsum irgendein Kriterium sein sollte. Nur weil man sich Talkshows, DSDS oder Germanys Next Topschlampe reinzieht und einen IQ von 100 hat, ist man ja nicht gleich dumm und ahnungslos.
 
Btw. find ich auch nicht das IQ oder Fernsehkonsum irgendein Kriterium sein sollte. Nur weil man sich Talkshows, DSDS oder Germanys Next Topschlampe reinzieht und einen IQ von 100 hat, ist man ja nicht gleich dumm und ahnungslos.

Das hat auch niemand behauptet. Wobei ich dir ganz ehrlich sagen kann das gerade der TV-Konsum sehr viel über einen Menschen aussagt, bzw über dessen geistige Fähigkeiten und seine Einstellungen.
 
Wichtig ist halt, ob die Leute ihren Verstand benutzen oder nicht.
Soll ja auch Leute geben, die sich mittags RTL reinziehen und trotzdem wissen, warum es wichtig ist zu wählen.

Oder?

m-angst.gif
 
Ich sehe das wie Seth Caomhin und Lord Sol. Man sollte behinderte Menschen wählen lassen, aber dazu gehört natürlich auch, dass sie sich selber dafür entscheiden können. Aber mal angenommen, dass ein geistig Behinderter sich vorstellen kann, worum es bei Wahlen geht und sagt, dass er wählen gehen möchte, dann sollte er dies auch tun.
 
Wichtig ist halt, ob die Leute ihren Verstand benutzen oder nicht.
Soll ja auch Leute geben, die sich mittags RTL reinziehen und trotzdem wissen, warum es wichtig ist zu wählen.

Oder?

m-angst.gif

So seh ich das auch und ich gehör genau zu diesen Leuten. Ich seh DSDS oder Punkt12, allerdings ohne es allzu ernst zu nehmen. Das es viele Menschen gibt die das tun, das mag ich gar nicht anzweifeln aber man kann ja nicht vor der Wahl in die Köpfe der Menschen schauen und wer sollte sich herausnehmen dürfen es zu bewerten? Ich finde es schon ganz gut das jeder wählen darf und man keine Einschränkungen macht.
 
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