Kein Killerspielverbot!

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party pooper
Das sinnlose Herumwildern der Politik im Computerspielsektor hat vorerst ein Ende gefunden!

Hier die Meldung:

Erfolgreiche Online-Petition gegen das Killerspiel-Verbot
Sogenannte Killerspiele sind seit eh und je ein umstrittenes Diskussionsthema. Peter Schleußer rief eine Online-Petition ins Leben. (Florian Schmidt, 18.05.2010)



Erfolgreiche Online-Petition gegen das Killerspiel-Verbot [Quelle: siehe Bildergalerie]
Gegen das Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen, welches am 5. Juni 2009 von den Innenministern der Länder gefordert wurde, rief die Privatperson Peter Schleußer zur einer Online-Petition auf. Mehr als 70.000 Computerspieler unterzeichneten und schlossen sich so Schleußer an. Die Petition wurde am gestrigen Montag dem Ausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung vorgelegt. Peter Schleußer beabsichtigt, eine Förderung der Medienkompetenz für Pädagogen und Eltern sowie mehr Unterstützung für die Computer- und Videospielbranche in Deutschland durchzusetzen.

Hermann Kues, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, reagiert und kündigt an, dass die Verschärfungen der Jugendschutzgesetze nicht eintreten werden. Man setzt in Zukunft auf Kampagnen und anderen Aktivitäten, die zur Aufklärung beitragen sollen.

"Wir begrüßen das Signal der Bundesregierung, vorerst keine Verschärfung der aktuellen Gesetzeslage vornehmen zu wollen", kommentiert Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V., die heutige Anhörung vor dem Petitionsausschuss. "Emotionen, Vorurteile und mangelndes Wissen prägen leider noch immer viel zu oft den öffentlichen Diskurs zu Computerspielen. Umso wichtiger sind inhaltlich fundierte Initiativen wie die Petition gegen das geforderte Verbot von Action-Computerspielen, indem sie zu einer Versachlichung der Debatten um Computerspiele insgesamt beitragen", lobte Wolters den Vorstoß des Petenten. Dieser brachte unter anderem an, dass gewaltverherrlichende Medien aus gutem Grund bereits verboten seien und Deutschland darüber hinaus über die strengsten Jugendschutzgesetze in Europa verfüge. Ein Verbot von Action-Computerspielen widerspreche zudem der Zensurfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

Quelle: Erfolgreiche Online-Petition gegen das Killerspiel-Verbot - killerspiele
 
Ach, die Indizierung an sich finde ich gar nicht so schlimm. Die hindert ja keinen Volljährigen, der ein Spiel haben möchte da auch ranzukommen.

Außerdem wird ja eh nur noch sehr wenig indiziert, weil Spiele, die von der USK schon eingestuft sind nicht mehr indiziert werden können.
 
@Oberon: wer hat dir so einen Schwachsinn erzählt?!

1. Einstufung schützt nicht vor Indizierung oder Beschlagnahmung. Jeden Monat werden Spiele nach Liste A oder Liste B indiziert, und die hatten alle im Vorfeld ein USK-Siegel.
2. Es gab in letzter Zeit genug aktuelle Beispiele dafür, dass ein Spiel keine Freigabe von der USK erhielt, und der Hersteller darauf auf eine Veröffentlichung in Dtl. komplett verzichtet. In solchen Fällen ist das dann also kein gesetzliches Allgemeinverbot, in bezug auf die folgende wirtschaftliche Entscheidung kommt es aber einem Verbot einzelner Titel gleich.

Die Zensur-Praktik in Dtl. bleibt untragbar, solange es staatliche Institutionen gibt, die es erwachsenen Menschen vorschreiben können, ob sie ein Medium erwerben dürfen oder nicht.

Wie hat ein weiser Mann (Mark Twain) mal so schön gesagt: "Zensur verweigert einem Mann ein Steak, weil Säuglinge es nicht kauen können." Genau nach diesem Prinzip funktioniert der sogenannte Jugendschutz in Dtl.

Dass dieses Verbotsbestreben der CDU-Innenminister vom letzten Sommer, welches bei genauer Betrachtung nichts anderes war als ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver vor der anstehenden Bundestagswahl, jetzt vorläufig vom Tisch ist, ändert nichts daran, dass man als erwachsener Film/Spiele-Fan in Dtl. am Gängelband hängt, und sich die Maßnahmen des "Jugendschutzes" jederzeit weiter verschärfen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Einstufung schützt nicht vor Indizierung oder Beschlagnahmung. Jeden Monat werden Spiele nach Liste A oder Liste B indiziert, und die hatten alle im Vorfeld ein USK-Siegel.

Dafür hätte ich jetzt aber gerne mal ein Beispiel. Welche Spiele, die bereits ein USK Siegel hatten wurden denn noch indiziert in letzter Zeit? Ich weiß nur von US oder EU Versionen die hier indiziert worden sind, nicht aber von Spielen die in Deutschland auf den Markt kamen und bereits USK geprüft worden sind.

Hier übrigens noch mal ein Zitat aus dem FAQ der BpjM, worin ganz klar gesagt wird, dass die BpjM (die ja indiziert) nicht für für Medien zuständig ist, die ein Alterskennzeichen der USK haben:

Mit welchen Medien befasst sich die BPjM?

Nach dem Jugendschutzgesetz ist die Bundesprüfstelle zuständig für die Indizierung von Träger- und Telemedien.

Unter Trägermedien versteht man alle gegenständlichen Medienträger, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind. Dazu zählen insbesondere Printmedien (z.B. Bücher, Zeitschriften Flugblätter, Werbeplakate) Tonträger (z.B. CDs, LPs, Tonkassetten), Bildträger (z.B. Videofilme, DVDs, CD-ROMs) und Computerspiele.

Telemedien sind dagegen alle Online-Angebote, die im Internet abrufbar sind. TV- und Hörfunksendungen fallen nicht unter den Begriff der Telemedien und gehören somit auch nicht in die Zuständigkeit der Bundesprüfstelle.

Ebenso ist die BPJM nicht zuständig für Filme und Computerspiele, die ein Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) bzw. der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) aufweisen. Dadurch wird verhindert, dass inhaltsgleiche Medien von verschiedenen staatlichen Stellen möglicherweise eine unterschiedliche Bewertung erhalten könnten. Urheber, Hersteller und Vertreiber müssen darauf vertrauen können, dass ein Medium, welches bereits verbindlich als nicht jugendgefährdend eingestuft wurde, nachfolgend nicht in inhaltsgleicher Form an anderer Stelle für jugendgefährdend befunden wird.


Quelle: Bundesprüfstelle - Häufige Fragen - Mit welchen Medien befasst sich die BPjM?

In dem FAQ stehen noch übrigens einige andere interessante Fakten zu dem Thema.

2. Es gab in letzter Zeit genug aktuelle Beispiele dafür, dass ein Spiel keine Freigabe von der USK erhielt, und der Hersteller darauf auf eine Veröffentlichung in Dtl. komplett verzichtet. In solchen Fällen ist das dann also kein gesetzliches Allgemeinverbot, in bezug auf die folgende wirtschaftliche Entscheidung kommt es aber einem Verbot einzelner Titel gleich.

Auch das sehe ich eher umgekehrt. Ja, einige Spiele kommen nicht in Deutschland raus, damit die Hersteller nicht extra eine angepasste Version herstellen müssen. Aber das passiert nicht erst, wenn das Spiel schon von der USK gerated ist. Dann wäre es nämlich eh zu spät noch groß an alternativ Versionen zu basteln.

Vielmehr werden gar nicht erst deutsche Versionen hergestellt. Also ehe die USK überhaupt irgendwas zum Prüfen bekommt.

Das ist sicherlich tatsächlich ein Knackpunkt, wenn quasi im Vorfeld Druck ausgeübt wird. Allerdings wohl für den Endkunden egal. Ob er sich jetzt die EU Version holen muß oder eine indizierte Version. Beides ist legal und beides eigentlich ohne große Schwierigkeiten möglich.
 
Meine auch, dass Oberon da ganz recht hat.
Auf Schnittberichte.com wird immer wieder erwähnt, dass nach der USK/FSK Einstufung, die Indizierung nicht mehr möglich ist!
 
dass nach der USK/FSK Einstufung, die Indizierung nicht mehr möglich ist!

Das gilt nur für Titel die nach dem 01.04.2003 geprüft wurden. Ausserdem kommts immer wieder vor das Spiele, trotz USK-Siegel, nachträglich indiziert werden. Far Cry wurde schon am 29. März 2004, trotz USK-Siegel, indiziert weil kurz nach Verkaufsstart Anleitungen aufgetaucht sind wie man eine deutsche Krüppelfassung zu einer normalen Version machen konnte.

Ergo: Es ist scheissegal ob ein USK-Siegel auf einem Spiel drauf ist. Die Bpjm indiziert auch Spiele mit USK-Siegel!
 
Was dann ja eher eine große Ausnahme gewesen wäre, die aufgrund neuer Tatsachen zustande gekommen ist. Nämlich, dass der Hersteller eine Mogelpackung auf den Markt gebracht hat, die von der USK Prüfversion abweicht.
 
Das gilt nur für Titel die nach dem 01.04.2003 geprüft wurden. Ausserdem kommts immer wieder vor das Spiele, trotz USK-Siegel, nachträglich indiziert werden. Far Cry wurde schon am 29. März 2004, trotz USK-Siegel, indiziert weil kurz nach Verkaufsstart Anleitungen aufgetaucht sind wie man eine deutsche Krüppelfassung zu einer normalen Version machen konnte.

Ergo: Es ist scheissegal ob ein USK-Siegel auf einem Spiel drauf ist. Die Bpjm indiziert auch Spiele mit USK-Siegel!

Meines Wissens wurde nur die Ungekürzte, bisher nicht geprüfte Version Indiziert.
DIe deutsche Krüppelfassung, die mit wenigen Handgriffen zur normalen Vesion gemacht werden kann, ist immernoch im Handel^^
Habe sie gerade vor ein paar Wochen erworben^^
 
Was dann ja eher eine große Ausnahme gewesen wäre, die aufgrund neuer Tatsachen zustande gekommen ist. Nämlich, dass der Hersteller eine Mogelpackung auf den Markt gebracht hat, die von der USK Prüfversion abweicht.

Richtig. Ändert aber auch nichts an der Tatsache das Spiele mit USK Siegel immer noch indiziert werden können, wenn die Faktoren stimmen. Erst im September 2009 hat Activision Wolfenstein aus dem Handel genommen, es aus unwirtschaftlichkeit nicht mehr überarbeitet, bevor es indiziert wird weil beim zensieren ein einzelnes Hakenkreuz übersehen wurde...

Meines Wissens wurde nur die Ungekürzte, bisher nicht geprüfte Version Indiziert.
DIe deutsche Krüppelfassung, die mit wenigen Handgriffen zur normalen Vesion gemacht werden kann, ist immernoch im Handel^^
Habe sie gerade vor ein paar Wochen erworben^^

Ich kann mich sogar an ein Fernsehinterview errinnern in dem die Gründer der Firma gejammert haben das die Anleitung von jemanden kommen muss der bei der Firma arbeitet. Im selben Bericht hiess es das eine überarbeitete Version in den Handel kommt die sich eben nicht mehr so leicht reparieren lässt. Was jetzt der Fall ist weiss ich nicht. :zuck:
 
Ich kann mich sogar an ein Fernsehinterview errinnern in dem die Gründer der Firma gejammert haben das die Anleitung von jemanden kommen muss der bei der Firma arbeitet. Im selben Bericht hiess es das eine überarbeitete Version in den Handel kommt die sich eben nicht mehr so leicht reparieren lässt. Was jetzt der Fall ist weiss ich nicht. :zuck:

Meine Version war sehr leicht und ohne andere Downloads umzuwandeln. Ganz davon abgesehen, dass das Spiel mich nicht sonderlich von Hocker gerissen. Hatte es besser in Erinnerung^^
 
Edit:

Ich mußte meinen vorigen Post hier noch mal ändern. Anscheinend kann die Bpjm auch nicht ändern, wenn von der USK Fehler gemacht worden sind:

7. Kann die Bundesprüfstelle Spiele indizieren, die ein Alterskennzeichen der USK tragen?
Nein. Spiele, die ein seit dem 01.04.2003 verbindliches Alterskennzeichen der USK tragen, können von der Bundesprüfstelle nicht indiziert werden. Die Alterskennzeichen der USK werden von den Obersten Landesjugendbehörden als Verwaltungsakte übernommen. Damit hat bereits eine staatliche Stelle eine Jugendgefährdung verneint.
Das Kennzeichen "keine Jugendfreigabe" besagt, dass der Inhalt des Spiels nicht jugendgefährdend, sondern lediglich jugendbeeinträchtigend ist. Jugendgefährdende Spiele dürfen von der USK nicht gekennzeichnet werden.


Quelle: Bundesprüfstelle - Computer- & Konsolenspiele - 10 weitere Tipps fr Erziehende: Computerspiele und gesetzliche Bestimmungen


Wie das mit dem Far Cry Fall zusammen passt weiß ich allerdings nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst im September 2009 hat Activision Wolfenstein aus dem Handel genommen, es aus unwirtschaftlichkeit nicht mehr überarbeitet, bevor es indiziert wird weil beim zensieren ein einzelnes Hakenkreuz übersehen wurde...
Dass hat aber dann nichts mehr mit dem Jugendschutz zu tun sondern ist wegen Strafgesetzbuch§86 und §86a dann verboten worden.
Das Hakenkreuz darf nur abgebildet werden wenn es ($86 Absatz 3) der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Hier war dass dann wohl nicht mehr der Fall und wurde deshalb indiziert. Aber mit dem herkömmlichen Jugendschutz hat es wohl nicht mehr viel am Hut.

Aus dem selben Grund wurden auch schon japanischen Manag Swastika Symbole verändert damit sie überhaupt erst in Deutschland veröffentlicht werden konnten.
 
Laut Wikipedia wurde Wolfenstein am 19. Januar 2010 vom Amtsgericht Detmold wegen Verstößen gegen die Paragraphen 86 und 131 des Strafgesetzbuchs beschlagnahmt und eingezogen.
 
Dass hat aber dann nichts mehr mit dem Jugendschutz zu tun...

Das gehört ebenso zum Jugendschutz. Ausserdem ist der Grund warum indiziert wird egal. Das Ergebnis ist für den Hersteller exakt das selbe.

Das Hakenkreuz darf nur abgebildet werden wenn es ($86 Absatz 3) der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Mit der Begründung müsste man auch Hakenkreuze aus den Indiana Jones Filmen entfernen...

Hier war dass dann wohl nicht mehr der Fall und wurde deshalb indiziert. Aber mit dem herkömmlichen Jugendschutz hat es wohl nicht mehr viel am Hut.

Die deutsche Version wurde nicht indiziert weil der Hersteller das Spiel vom Markt genommen hat bevor es indiziert wurde. Die internationale Version ist definitiv beschlagnahmt.

Laut Wikipedia wurde Wolfenstein am 19. Januar 2010 vom Amtsgericht Detmold wegen Verstößen gegen die Paragraphen 86 und 131 des Strafgesetzbuchs beschlagnahmt und eingezogen.

Sicher das das auch für die deutsche Fassung gilt? Ich habe bisher nur gefunden das ausländische Fassungen beschlagnahmt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher das das auch für die deutsche Fassung gilt? Ich habe bisher nur gefunden das ausländische Fassungen beschlagnahmt wurden.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=1971 schrieb:
Die Spiele Wolfenstein und Left 4 Dead 2 wurden in ihren ungekürzten Versionen beide aufgrund § 131 StGb (Gewaltdarstellung) bundesweit beschlagnahmt. Wolfenstein zusätzlich auch noch wegen § 86 StGb (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen). Als Activision Blizzard ihre deutsche Version wegen eines übersehenen Hakenkreuzes in der sonst gründlich vor Nazi-Symbolen gereinigten Fassung wieder vom Markt nahm (wir berichteten), hielten das viele unsere Leser für übertrieben. Leider ist das nicht der Fall. Anders als in Zeitungen, Büchern und Filmen kann ein Spiel in Deutschland nur für das Zeigen von Hakenkreuzen & Co beschlagnahmt werden.

In der Liste selbst tauchen dann folgende Versionen auf:

Wolfenstein
Playstation 3, Koreanische Version
Activision Korea Ltd. c/o Activision Publishing Inc., Los Angeles/USA
Liste B

Wolfenstein (§§ 86 und 131 StGb)
PC-Spiel-DVD, Australische Version
Activision Australia Pty. Ltd., Epping/AUS
AG Detmold
Beschlagnahmebeschluss/Einziehungsbeschluss vom 19.01.2010, Az.: 3 Gs 99/10

Vorher gab es noch eine Indizierung nach Liste B:

Wolfenstein
PC DVD-ROM, UK-Version
Activision UK Ltd., Uxbridge/GB
Liste B

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=1672 schrieb:
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden.

Also entweder wurde vor USK Prüfung indiziert oder die BPJM kann USK geprüfte Sachen nach Liste B indizieren.
Habe davon aber eher wenig Ahnung. :konfus:
 
Also entweder wurde vor USK Prüfung indiziert oder die BPJM kann USK geprüfte Sachen nach Liste B indizieren.
Habe davon aber eher wenig Ahnung. :konfus:

Gut möglich, denn Liste B bedeutet ja, daß der Inhalt mit großer Wahrscheinlichkeit strafrechtlich relevant ist, also gegen eine der einschlägigen §§ verstößt (§84, §86, §130, §131 usw.), und somit ein Kandidat für eine Beschlagnahmung ist. (eine solche kann in Deutschland nur von einem Gericht vorgenommen werden, nicht von der BPjM!)

C.
 
Das gehört ebenso zum Jugendschutz. Ausserdem ist der Grund warum indiziert wird egal. Das Ergebnis ist für den Hersteller exakt das selbe.
Sicherlich gehört es auch mehr oder weniger zum Jugendschutz mit dazu, nur gehört §86 Strafgesetzbuch eben nicht dazu. Auch wenn dadurch die Jugend mit beschützt wird, soll damit eher dass gesamte Volk damit geschützt werden.
Nicht zu vergessen das der §131 auch noch hinzu kam. Der wiederum eher zum Jugendschutz gehört als §86.
(1)Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, [...]
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
Dass lässt sich formell gesehen auf viele solcher Spiele anwenden. IMO auch auf so manches USK 16 Spiel :D.



Mit der Begründung müsste man auch Hakenkreuze aus den Indiana Jones Filmen entfernen...
Nun Indiana Jones ist ein Film und damit als Kunstmedium anerkannt. Killerspiele gehören da wohl eher nicht dazu ;).

Außerdem lässt sich auf Indiana Jones mehr oder minder der letzte Teil anwenden. (über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.)
Und die Bücherverbrennungen in Berlin gehören Bspw mit zum Zeitgeschehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicherlich gehört es auch mehr oder weniger zum Jugendschutz mit dazu, nur gehört §86 Strafgesetzbuch eben nicht dazu. Auch wenn dadurch die Jugend mit beschützt wird, soll damit eher dass gesamte Volk damit geschützt werden.

Der Grund warum bestimmte Symbole verboten sind ist nicht der Schutz des Volkes vor diesen Symbolen...

Nun Indiana Jones ist ein Film und damit als Kunstmedium anerkannt. Killerspiele gehören da wohl eher nicht dazu ;).

Computerspiele werden inzwischen auch als Kunstmedium anerkannt. Das ändert aber nichts an der Tatsache das hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Außerdem lässt sich auf Indiana Jones mehr oder minder der letzte Teil anwenden. (über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.)
Und die Bücherverbrennungen in Berlin gehören Bspw mit zum Zeitgeschehen.

Popcorn-Kinofilme dienen in keinster Weise als "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens"! :konfus: Dazu dienen höchstens Dokus aber keine Spielfilme die dem Zweck der Unterhaltung dienen!
 
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