Dritter Korb der Urheberrechtsreform

Mad Blacklord

weiser Botschafter
2011 ist es wieder soweit das Urheberrecht wird nun zum drittem Mal innerhalb von 10 Jahren, erneut angepasst. Diese 3. Änderung bedeutet wiedermal eine massive Einschränkung des Rechtes eine Privatkopie zu machen und noch sehr viele andere Dinge.

Die ersten zwei Körbe können hier nachgelesen werden.
Bibliotheksportal: Urheberrechtsreform

Um was es genau im drittem Korb geht hier.
COMPUTER UND RECHT - BMJ: Bestandsaufnahme für 3. Korb der Urheberrechtsreform - Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

Eine kleine Analyse was dies genau bedeuten könnte, kann man sich hier ansehen.
[YOUTUBE]v7Szb_Jr3Eo[/YOUTUBE]


Hier nochmal die Liste, mit persönlichem Kommentar von mir.
  • Begrenzung der Privatkopie auf Kopien nur vom Original
    Damit werden sogut wie alle Kopien illegal. Mal eben eine MP3 legal runterladen und dann auf andere Speicher wie MP3 Player, Festplatte oder USB Stick geht nicht mehr.
    Weil den Kopierschutz der Originale darf man ja seit dem zweitem Korb nicht mehr umgehen
  • Verbot der Herstellung einer Privatkopie durch Dritte
    Mal für einen Freund eine Kopie herstellen, auch wenn man ein Original besitz auf dem kein Kopierschutz darauf ist, geht dann ebenfalls nicht mehr.
  • Gesetzliches Verbot sogenannter intelligenter Aufnahmesoftware
    Ja mal eben mit der Hochmodernen Festplattenrekorder der einem gleich die Werbung herausschneidet, oder Software die einem was herunterlädt und man viel Geld dafür bezahlt hat. Tja das geht dann wohl auch nicht mehr.
  • Zweitverwertungsrechte für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen (Open Access)
    ...
  • Überprüfung der bestehenden Regelungen der Kabelweitersendung (§ 20b UrhG)
    Soll das bedeuten das der BKA nun auch den regulären Datenfluss überwachen darf oder was?
  • Prüfung einer Regelung des Handels mit gebrauchter Software
    Warum den nicht gleich den gesamten Secondhand Handel und E-Bay abschaffen?
  • Prüfung hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit von Filmurhebern bei unbekannten Nutzungsarten
    Dazu fällt mir nichts ein.
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 52b UrhG auf „sonstige Bildungseinrichtungen“
    O.K.
  • Aufhebung des Verbots eines elektronischen Kopienversands durch Bibliotheken
    Das ist das einzige was hier nach einem Fortschritt in die richtige Richtung klingt.
  • Auswirkungen der neu eingeführten Bereichsausnahme für Schulbücher bei der Schrankenregelungen des § 53 Abs. 3 UrhG
    Kopieren aus Schulbüchern. Ja oder Nein?
  • Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken im öffentlichen Raum (§ 59 UrhG)
    Heißt das wenn ich ein Bild von jemand oder etwas in einem Forum hochlade dann dem Urheber entlohnen muss? Und ist das nicht schon hier geregelt? § 54 UrhG Vergütungspflicht
  • Öffentliche Wiedergabe - Revision des Wortlauts des § 52 UrhG
    Was wollen sie den daran neu definieren und/oder abändern? Hatten wir das nicht scon weiter oben.
  • Hinterlegungspflicht bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen
    Ist das nicht sowieso schon gegeben?
  • Regelungsmöglichkeiten für verwaiste Werke
    Wird ja mal Zeit, wenn sie das immer noch nicht geklärt haben :cool:.

Die Kommentare sind nicht 100% ernst gemeint, und enthalten mitunter Ironie und/oder Sarkasmus.

Zum Schluss noch der "Kopierparagraph" wie er im Augenblick aussihet
§ 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch


Alles im allem kann man wohl sagen dass das Urheberrecht noch komplizierter wird als es ohnehin schon ist, und der Bürger in seinen rechten ganz schön eingeschränkt wird. Anscheinend konsumieren wir wohl zu wenig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach nur zum Kopfschütteln, anstatt das Urheberrecht endlich mal in weiten Teil zurecht zustuzen, wird der Verbraucher selbst immer stärker beschnitten. Kopierschutz selbst sollte verboten werden. Wie bitte soll man einen Film von Disc auf iPod kriegen oder Musik? Oh achso, natürlich ich soll am besten zweimal dasselbe kaufen. Klar, dafür ist der Staat da um solche eindeutigen unzulänglichkeiten zuzulassen. Oder was ist mit den Lizenzgeschichten? Normalerweise geh ich zum Mieten eines Videospiels in eine Videothek aber das was ich kaufe ich ja eigentlich meins und damit kann ich tun und lassen was ich will. Nur dank der Lizenzgeschichte hab ich nur das Recht der Benutzung. Völlig unsinnige Geschichte.

Ansonsten: Die haben doch ein Rad ab. Verbraucherrecht am Arsch.
 
Hab den Ausgangspost noch um einen Satz ergänzt. Weil meine Kommentare unter den Punkten sind nicht völlig ernst gemeint. Das mit dem BKA gehört auch dazu ;).

Aber die ersten drei Dinge mit dem Kopierverbot vom Original und durch dritte sowie dem verbot von intelligenter Aufnahme, meine ich ernst. Das sind ja auch die dicksten Brocken in dem Korb. Weil dadurch geht praktisch gar nicht mehr.
Im Prinzip dürfte man nach dieser Formulierung nicht mal etwas mit einem Festplattenrekorder aufnehmen, (die Werbung rausschneiden) und dann auf DVD Kopieren. Schließlich wäre ja das dann keine Kopie des Original mehr.
Im Prinzip fehlt da nur noch der Zusatz das man nicht mehr als eine Kopie machen darf.
 
Ich erstelle von jedem meiner Hörspiele und Hörbücher sofort eine MP3-Kopie.
Diese speichere ich auf meiner Festplatte und verschiebe eine Kopie der Kopie auf meine externe Festplatte.
Und wenn ich das Hörbuch/Hörspiel hören möchte kopiere ich es mir auf meinen MP3-Player.
Verstehe ich das richtig, das wäre mir jetzt verboten ?
 
Wenn man nach dem Video geht, dann ja. Man darf ja dann nicht mehr von einer Kopie kopieren, egal ob das eine legale oder illegale Kopie ist. Aber zum Glück dürfen wir ja bis mindesten 2011 das noch weiterhin :rolleyes:. Viellicht haben wir ja Glück und die Formulieren es noch etwas um oder es wird nicht durchgesetzt. Groß hoffen lohnt sich darauf aber wohl nicht.
 
man.... deutschland, die EU .... geht mir grad alles sooo auf den SACK!
wenns noch mehr zensur und einschrenkungen gibt könnten wir uns eigendlich gleich
NEUE DEUTSCHE REPUBLIC CHINA nennen

sorry CDU, SPD, GRÜNE.... ByE bYe für mich gibts, auch wenns nur noch aus trotz ist nur noch die PIRATEN!

BTW: wann ist überhaubt die nächste wahl?
 
BTW: wann ist überhaubt die nächste wahl?

Da die letzte Wahl 2009 war und der Bundeskanzler bzw. der Bundestag alle vier Jahre gewählt wird ist die nächste Wahl normalerweise 2013.

Allerdings kann man sich die Wahl 2013 ohnehin schenken, denn bekanntlich soll die Welt ja am 21.12.2012 untergehen. :D
 
Allerdings kann man sich die Wahl 2013 ohnehin schenken, denn bekanntlich soll die Welt ja am 21.12.2012 untergehen. :D


Falsch.
Der Weltuntergang ist bekanntlich am 30.Mai:D

sorry CDU, SPD, GRÜNE.... ByE bYe für mich gibts, auch wenns nur noch aus trotz ist nur noch die PIRATEN!

BTW: wann ist überhaubt die nächste wahl?

Die nächste Bundestagswahl ist, wie Phi schon sagte im Jahre 2013.
Aber ich dachte bisher Du wärst aus Österreich.
Irre ich mich da ?

Zum Thema:
Warum sollte ich eigendlich mit meinem von mir bezahlten Eigentum für den privaten Gebrauch nicht machen können was ich will ?
 
Falsch.
Der Weltuntergang ist bekanntlich am 30.Mai:D

Ganz falsch! Der Weltuntergang war für den 01.01.2000 anberaumt. Nur wurde die Frist verschlafen, weswegen das auf 2012 geändert werden musste. :D

Ob die Leute, die sich 2000 in ihre Bunker verzogen haben, eigentlich immer noch nicht rausgetraut haben? :verwirrt:

Zum Thema:
Warum sollte ich eigendlich mit meinem von mir bezahlten Eigentum für den privaten Gebrauch nicht machen können was ich will ?

Denkfehler. Dein Eigentum ist der Datenträger, also die DVD. Der Inhalt auf der DVD bleibt natürlich im Besitz des Rechteinhabers. Das ist in etwa so als würdest du dir einen Hammer kaufen aber dir gehört nicht der Hammer sondern nur der Gummigriff. Per Gesetz wäre dir dann verboten mehr als einen Nagel in Wände zu klopfen weil dir der Hammer ja schließlich nicht gehört. Der Rechteinhaber des Hammers gibt dir nur das Recht einen Nagel pro Hammer in die Wand zu klopfen und für jeden weiteren Nagel hast du gefälligst einen neuen Hammer zu kaufen.

Mit deinem Eigentum darfst du ausserdem nicht grundsätzlich machen was du willst. Tiere sind auch Eigentum. Tierquälerei ist aber trotzdem verboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Space
Oh, da gibt mir einer meine eigene Medizin zu schlucken:D
Immer aufs Wort genau sein:D

Trotzdem, warum darf ich mir meine Hörbücher/Hörspiele nicht über das Medium anhören, welches ich möchte.
Wen beeinträchtigt es in seinen Rechten, wenn ich mir die Hörspiele/Bücher/Musik umwandele und nur für mich selber benutze ?
 
Falsch.
Warum sollte ich eigendlich mit meinem von mir bezahlten Eigentum für den privaten Gebrauch nicht machen können was ich will ?
Dat kümmt dan off the definition des Gesetzestexle an und wat ma als Originol bezeichne tut, gelle. ;)

Ne, aber wenn die jetzt sagen die CD die man im Handel kaufst sei ja nicht das Original sondern nur eine erstandene Kopie so darf man die dann nicht mehr kopieren wie man lustig ist. Na gut das ging ja eh nicht man durfte ja nur zum privatem Gebrauch eine Kopie machen. Außer es ist ein Kopierschutz darauf, den darf man ja laut §95 oder welcher das aus dem zweitem Körbchen war ja sowieso nicht umgehen.

Dazu mal einen guten drei Teiler von SemperVideo
[YOUTUBE]uAixItBWOVI[/YOUTUBE]
[YOUTUBE]BZrOT8Vlp2E[/YOUTUBE]
[YOUTUBE]4yFc5LI6J5M[/YOUTUBE]​
Das ist praktisch die Ist Lage. Ist ein ziemlich gutes Aufklärungsvideo wenn man nicht genau weiß was den nun eigentlich erlaubt und was nicht ist. Ebenfalls ziemlich gut ist dieses Video.
YouTube - YouTube, die Gema und Du

Dieser Vorschlag wie man das Urheberrecht eigentlich gestalten sollte gefällt mir persönlich ziemlich gut. Aber das ist wohl nur ein Wunschtraum.
[YOUTUBE]P-DnAQix1C8[/YOUTUBE]​
Damit würde die Kreativität gefördert werden und nicht mehr unterdrückt wie bisher. Davon haben alle etwas davon, da der Gewinn (falls erzielt) gerecht verteilt wird. Viele YouTube Video damit vollkommene Legalität erlangen würden. Wie etwa You Tube Poops und andere witzige Videos oder einfach Videos welche mit Musik unterlegt wurden, die von der GEMA geschützt sind.
Zumal eben auch viele Videos blockiert werden die vom Interpreten selber hochgeladen worden sind. Aber aufgrund der GEMA, (oder auch Sony) in Deutschland nicht angesehen werden können.

In Amerika ist ja wenigsten so das wenn man Beispielsweise eine Review oder Parodie erstellt das Copyright einem einen gewissen Schutz bietet wonach man auch Bild und Tonmaterial darin verwenden kann. Solange es im richtigem Maßstab ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Space
Oh, da gibt mir einer meine eigene Medizin zu schlucken:D
Immer aufs Wort genau sein:D

:kaw:

Trotzdem, warum darf ich mir meine Hörbücher/Hörspiele nicht über das Medium anhören, welches ich möchte.

Natürlich darfst du das. Wenn dir der Rechteinhaber aber nicht erlaubt das du eine Kopie machen darfst, dann muss du für jedes Gerät auf dem du dies nutzen willst, extra eine Lizenz kaufen, damit du das legal machen darfst. Das heisst im Klartext das du für den PC eine eigene Lizenz brauchst, für den MP3-Player eine eigene Lizenz, fürs Auto eine eigene Lizenz etc.

Wen beeinträchtigt es in seinen Rechten, wenn ich mir die Hörspiele/Bücher/Musik umwandele und nur für mich selber benutze ?

Die Fragestellung ist falsch. Du beeinträchtigst ja niemanden in seinen Rechten wenn deine Rechte beschnitten werden. Wenn du aber Hörspiele kopierst, ohne eine Lizenz dafür zu kaufen, verdient der Rechteinhaber nichts an deiner Kopie. Deswegen wird dein Recht auf eine Kopie beschnitten damit der Rechteinhaber zu "seinem Recht" kommt - nämlich das du für ein Produkt mehrmals bezahlst.
 
Toll, ich sehe schon die Entwicklung.
Vom Mp3- Player zurück zum CD- Player.

Ich bin auch mal gespannt, wie dieser Schwachsinn überhaupt kontrolliert werden soll? :verwirrt:
Jeder Bundesbürger bekommt einen Wächter vor die Tür gestellt, der dann die Lizenzen des auf dem MP3- Player gespeicherten Medien überprüft, sobald der Bundesbürgers vor die Tür tritt.

Und ich werde meine Files weiterhin als Mp3 auf meinem Handy speichern.
Ich sehe schon das Upgrade für N97 Mini. Externes CD- Laufwerk :p
 
Viele Hersteller sind allerdings auch schon übergegangen der DVD dem Film noch mal eine extra "Digital Copy" beizulegen, damit man den auch auf dem PC/ipod/pad/sonstwo nutzen kann.

Ich denke das wird sich so langsam verbreiten.
 
Viele Hersteller sind allerdings auch schon übergegangen der DVD dem Film noch mal eine extra "Digital Copy" beizulegen, damit man den auch auf dem PC/ipod/pad/sonstwo nutzen kann.

Ich habe mal versucht so eine Digital Copy an zu sehen. Da braucht man erstmal ein Programm oder ein Gerät für das die Digital Copy überhaup zugelassen ist etc. Man kann die Digital Copy nicht einfach übertragen um sie zu nutzen. Durch die Einschränkungen ist eine solche Digital Copy in etwa so sinnvoll wie ein Kropf. Eine illegale Kopie kann man, in deutlich besserer Qualität, viel schneller aus dem Netz ziehen und kann diese vorallem so nutzen wie man will. Bei der Digital Copy wird man nur gegängelt. Wenn man den Film zu spät kauft kann man die Digital Copy ja nicht mal freischalten weil die teilweise sogar noch ein Verfallsdatum haben...

Mal davon abgesehen ist eine Digital Copy bei BDs totaler Quark weil man sich eine BD kauft um den Film in HD zu sehen und nicht auf einem winzigen iPhone-Display. Die Anzahl der BD-Käufer die eine Digital Copy wirklich nutzt, dürfte sich im einstelligen Promillebereich tummeln.
 
Wenns nach dieser Argumentation geht, brauche ich ja nur die DVD/Blu Ray, die ich dann auch in meinen PC legen kann und habe überhaupt nicht die Intension mir eine Zweitkopie meines Films zu erstellen.

Von daher wäre die Änderung im Urheberrecht für diesen Bereich dann egal.
 
Die Fragestellung ist falsch. Du beeinträchtigst ja niemanden in seinen Rechten wenn deine Rechte beschnitten werden. Wenn du aber Hörspiele kopierst, ohne eine Lizenz dafür zu kaufen, verdient der Rechteinhaber nichts an deiner Kopie. Deswegen wird dein Recht auf eine Kopie beschnitten damit der Rechteinhaber zu "seinem Recht" kommt - nämlich das du für ein Produkt mehrmals bezahlst.

Ja ziemliche Sauerei, dank dieser Geschichte versucht man ja auch bei Videospielen den Weiterverkauf zu unterbinden, bspw. durch einen Account, so dass der Code den man damals eingegeben hat diesmal nur noch auf den Käufer passt da er mit dem Account verbunden ist.

Ziemlich widerwertig.

@Oberon
Das denke ich nicht. Soetwas wäre doch schon lange möglich, sei es für Bücher, für Musik oder für Filme aber angeboten wird es nahezu überhaupt nicht. Man hat eben kein Interesse daran. Das Interesse nach Profit ist eben viel größer als das Interesse der Verbraucher und wenn dafür das Eigentum vor die Hunde geht, weil das alles nur noch Lizenzen sind, dann soll es so sein. Zumindest nach Publishern, Verlagen ect.. Ich vermute daher, das die Zahl an Raubkopien in der Zukunft ganz schön ansteigen wird, wenn man das ganze noch mehr verschärfen will. Ich jedenfalls würde jedenfalls die Rechte dieser Firmen nicht mehr einsehen, wenn diesen meine Rechte egal sind.
 
Ist es so oder so dann man ja den Kopierschutz seit 2007 (?) sowieso nicht mehr umgehen darf. Möglichkeiten dazu gibt es dazu trotzdem. Eine legale Möglichkeit ist übrigens wenn man ein Denktopaufnahmeprogramm hat und damit den Film aufnimmt, damit wird nämlich der Kopierschutz nicht umgangen da er garnicht greift und nicht umgangen werden muss.
Siehe die von mir verlinkten Videos. (Teil drei der Privatkopien, auch der Teil über §108 ist sehr hörenswert)

Das Problem liegt wohl eher daran das man jetzt nichts mehr aus TV und Radio aufnehmen darf und es danach weiter kopiert auf ein anderes Medium. Da es nicht vom Original kopiert wird.

Die frage ist auch immer noch was bedeutet Original jetzt konkret. Hab ich ein Original in der Hand wenn ich eine DVD oder CD in Händen halte, oder ist dies auch nur eine Kopie.
 
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