"Schwört" ihr?

Gene

Man, look at all those colors
Schwört ihr oft wenn ja auf was oder schwört ihr auf nichts damit ihr kein Versprechen gibt das ihr nicht einhalten könnt oder einhalten könntet?

Wie sieht es beim "Hoch und Heilig" aus?

Ich habe mir das Versprechen/Schwören abgewöhnt....Aus dem einfachem Grund da ich keinem Versprechen will was am Ende nicht eingehalten werden kann....Auch bei Freunden und Familie...

PS: Darf ein Christ überhaupt schwören?
 
In der Bergpredigt sagt Jesus, dass man nicht schwören soll.

Ich für meinen Teil, wie du auch, habe mir das (erfolgreich) abgewöhnt. Ein Schwur sollte was besonderes sein, daher gebe nur selten irgendwo mein Wort drauf.
 
Dürfte ein Christ denn dann überhaupt auf die Bibel schwören? Ich denke da z.B. an einen Amtseid.
Und wie sieht es aus religiöser Sicht mit einem Gelöbnis aus, wie bei der Bundeswehr?
 
Es heißt ja am Ende "....So wahr mir Gott helfe." So gesehen eine Grauzone würde ich sagen...oder?
 
"So wahr mir Gott helfe" kann, aber muss nicht gesprochen werden, wenn es um die Vereidigung von Zeit- und Berufssoldaten geht. Ebenso wenig im feierlichen Gelöbnis von Wehrpflichtigen.
Ich persönlich habe diesen Zusatz ebenfalls nicht gesprochen.

Desweiteren schwöre ich nicht sonderlich oft. Es sei denn, es ist mir wirklich verdammt ernst mit irgendeiner Tatsache. Das kommt aber vielleicht alle drei Jahre mal vor. ;)

Für mich stellt das "Beschwören" eine besonders schwere Unterstreichung einer Begebenheit dar, die ich nicht leichtfertig verwende.
 
Es heißt ja am Ende "....So wahr mir Gott helfe." So gesehen eine Grauzone würde ich sagen...oder?

In der Bergpredigt heißt es:
"Ihr habt weiter gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst keinen falschen Eid tun und sollst Gott deinen Eid halten." 34 Ich aber sage euch, daß ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Stuhl, 35 noch bei der Erde, denn sie ist seiner Füße Schemel, noch bei Jerusalem, denn sie ist des großen Königs Stadt. 36 Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören, denn du vermagst nicht ein einziges Haar schwarz oder weiß zu machen. 37 Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel"

Die Frage, die sich mir da stellt: Was würde denn passieren, wenn jemand tatsächlich auf jeglichen Eid ganz verzichten wollte und sich weigerte irgendeine Art von Eid auszusprechen? Geht das?
 
Ich schwöre oft, aber so wirklich meinen tut man das IMO nie, es sei denn es geht um etwas wirklich wichtiges... Ist ja auch mittlerweile eine Redewendung, die man irgendwo ranhängt, zum Beispiel an verrückte Geschichten um ihren Wahrheitsgehalt zu unterstreichen...
IMO merkt man schon, wenn jemand etwas wirklich "schwört" und wann es nur so daher gesagt ist. Das ist man schon bei den Augen, aber vielleicht liegt das auch nur an meiner Leichtgläubigkeit, mit der ich aber bisher noch nie auf die Fresse geflogen bin :)
 
Die Frage, die sich mir da stellt: Was würde denn passieren, wenn jemand tatsächlich auf jeglichen Eid ganz verzichten wollte und sich weigerte irgendeine Art von Eid auszusprechen? Geht das?
Ich kann da nur für die Bundeswehr sprechen und auch nur in Abstrichen.
Weigert sich ein Rekrut (in dem Fall, ehemals Wehrpflichtiger) das Gelöbnis zu sprechen, so dürfte er keine wirklichen Konsequenzen tragen. Abgesehen vielleicht davon, dass er die Litze nicht verliehen bekommt. In wie weit es Konsequenzen für einen Zeit- und Berufssoldaten nach sich ziehen würde, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das wesentlich größere Probleme bringen würde. Denn mal ehrlich: Was bringt ein (temporär) berufsmäßiger Soldat, der sich schon weigert, einen Eid auf die Bundesrepublik zu sprechen? Beruf verfehlt würde ich sagen.

Wie das Ganze rechtlich aussieht, soll bitte jemand darlegen, der entweder noch aktiv in der Truppe ist (ich derzeit nicht) oder noch weiß, wie es explizit in solch einen Fall aussieht.
 
Ich kann da nur für die Bundeswehr sprechen und auch nur in Abstrichen.
Weigert sich ein Rekrut (in dem Fall, ehemals Wehrpflichtiger) das Gelöbnis zu sprechen, so dürfte er keine wirklichen Konsequenzen tragen. Abgesehen vielleicht davon, dass er die Litze nicht verliehen bekommt. In wie weit es Konsequenzen für einen Zeit- und Berufssoldaten nach sich ziehen würde, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das wesentlich größere Probleme bringen würde. Denn mal ehrlich: Was bringt ein (temporär) berufsmäßiger Soldat, der sich schon weigert, einen Eid auf die Bundesrepublik zu sprechen? Beruf verfehlt würde ich sagen.

Jemand so fundamentalistisch Gläubiges könnte wahrscheinlich sowieso aus Glaubensgründen kein Soldat werden.

Aber auch jeder Bundesbeamter und Richter muss einen Eid schwören. Die Regierung wird ebenfalls vereidigt. Vor Gericht kann man vereidigt werden...
 
Jemand so fundamentalistisch Gläubiges könnte wahrscheinlich sowieso aus Glaubensgründen kein Soldat werden.

Aber auch jeder Bundesbeamter und Richter muss ein Eid schwören. Die Regierung wird ebenfalls vereidigt. Vor Gericht kann man vereidigt werden...
Ist in der Tat eine interessante Frage. Bin gespannt, ob die jemand beantworten kann. Ich denke aber nicht, dass man sich gegen eine Vereidigung vor Gericht bspw wehren kann. Wäre ja auch noch schöner ... ;)
 
Ist in der Tat eine interessante Frage. Bin gespannt, ob die jemand beantworten kann. Ich denke aber nicht, dass man sich gegen eine Vereidigung vor Gericht bspw wehren kann. Wäre ja auch noch schöner ... ;)

Wir wüssen unterscheiden zwischen einem religiösen Schwur,einem gesetzlich vorgeschriebenen Eid mit oder ohne religiöse Formel, einem Gelöbnis und einem Eis/Schwur vor sich selber bzw. einem anderen Menschen/Sache.


Einen gesetzlichen Eid kann man nicht verweigern. So kann man in diesem Land kein Beamter oder Minister werden ohne den Amtseid zu leisten. Mit oder ohne religiöse Formel.
Selbst ich, der ich kein Beamter bin mußte vor 23 Jahren den sogenannten Posteid schwören

Das Gelöbnis bei der Bundeswehr muß man m.W.n. nicht ablegen, wird aber dann nicht befördert.
Sollte ich hier irren bitte ich um Richtigstellung.

Wie es bei einem Eid vor Gericht aussieht weiß ich nicht.
Da gebe ich die Frage weiter an unsere Hausjuristen.


Ein reiligiöser Schwur ist wie ein Schwur/Eid vor sich selber eine reine private Sache die jeder für sich selber beantworten muß.
 
Das Gelöbnis bei der Bundeswehr muß man m.W.n. nicht ablegen, wird aber dann nicht befördert.
Sollte ich hier irren bitte ich um Richtigstellung.

Doch, stimmt genau, allerdings nur bei Wehrdienstleistenden. Soldaten auf Zeit, oder Berufssoldaten, leisten 'nen Diensteid. Bei uns haben die SaZs das gleich in der ersten Woche der AGA gemacht, wenn man den Diensteid hier allerdings verweigert, wird man logischerweise entlassen.
 
Ein reiligiöser Schwur ist wie ein Schwur/Eid vor sich selber eine reine private Sache die jeder für sich selber beantworten muß.

Weißt du denn, ob religiöse Gruppen, die das schwören ablehnen, wie z.B. die Mennoniten ebenfalls die Unterscheidung zwischen religiösem und staatlichem Schwur treffen? Oder dürfen die dann einfach nicht in den Staatsdienst eintreten?
 
Das "schwören" überlasse ich dann doch unseren orientalischen Kulturbereicherern...ob auf die Mutter oder auf Gott...ist mir gleich.
 
Wir wüssen unterscheiden zwischen einem religiösen Schwur,einem gesetzlich vorgeschriebenen Eid mit oder ohne religiöse Formel, einem Gelöbnis und einem Eis/Schwur vor sich selber bzw. einem anderen Menschen/Sache.

Das ist aber die HEUTIGE Trennung.

Zur Zeit Jesu gab es (afaik) diese Unterscheidung nicht.

Von daher wäre es wirklich spannend zu bedenken, wie die Bergpredigt heute zu deuten ist.
 
Zur rechtlichen Situation in Deutschland:

Es gibt dazu zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (was nicht heißen soll, dass es nicht eventuell noch mehr Entscheidungen gibt).

Die erste Entscheidung ist aus den 70ern.
Hier ging es um einen evangelischen Pfarrer, der vor Gericht vereidigt werden sollte und sich mit Hinweis auf die Bergpredigt weigerte.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass der Pfarrer in seinem Grundrecht aus Art. 4 GG verletzt wurde und erklärte, dass es eine Alternative zur Vereidigung geben müssen.

Diese Alternative ist heute für den Strafprozeß in § 65 STPO und für den Zivilprozeß in § 484 ZPO geregelt.

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Die zweite Entscheidung stammt aus den 80ern.
Hier verlor jemand sein Kreistagsmandat, weil er den Eid nicht sprechen wollte.

Das Bundesverfassungsgericht stellte auch hier eine Verletzung von Grundrechten fest.

Heute enthalten die meisten Vorschriften zu Dienst-/Amtseiden religiös begründete Öffnungen.
Dies gilt z.B. für Beamte, Soldaten, Bürgermeister, Gemeinderäte, ehrenamtliche Richter und die Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Für den Bundespräsidenten, den Mitgliedern der Bundesregierung, wohl auch den Mitgliedern der Landesregierungen und Richtern sind keine Abweichungen von der Leistung des vorgeschriebenen Eides vorgesehen.

Beim Bundespräsidenten und den Mitgliedern der Bundesregierung wird dies damit begründet, dass sie den Staat in besonderer Weise repräsentieren.
 
Danke für die Aufklärung, Darth Ki Gon! Allerdings frage ich mich ernsthaft, in was für einem Staat wir leben, wo ein Eid auf die Wahrheit, die Aufrichtigkeit, als Verletzung der Grundrechte angesehen wird und stattdessen ein simples "Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben" genügt. Sind beide Dinge, Eid und die Formel nach § 65 StPO, absolut gleichgestellt? Ich frage nur interessehalber.
 
Danke für die Aufklärung, Darth Ki Gon! Allerdings frage ich mich ernsthaft, in was für einem Staat wir leben, wo ein Eid auf die Wahrheit, die Aufrichtigkeit, als Verletzung der Grundrechte angesehen wird und stattdessen ein simples "Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben" genügt. Sind beide Dinge, Eid und die Formel nach § 65 StPO, absolut gleichgestellt? Ich frage nur interessehalber.

In einem Land mit Religionsfreiheit :verwirrt:

Die Sache ist doch vor Gericht im Grunde lediglich die, dass ich für eine Falschaussage u.U. bestraft werden kann und dadurch einen Anreiz habe die Wahrheit zu sagen. Daran ob ich tatsächlich die Wahrheit sage, kann kein Eid, kein Wisch oder sonst irgendeine symbolische Geste etwas ändern.

Und ein Richter oder Beamter macht seinen Job nicht schlechter, nur weil er einen anderen Glauben verfolgt als andere und keinen Eid gesprochen hat. Umgekehrt gibt es so viel Korruption und Lügen, obwohl all die Menschen einen Eid ausgesprochen haben. Da dürfte jemand, der seine Religion derart ernst nimmt, wenn er alles andere nur halb so ernst nimmt, womöglich sogar die bessere Wahl sein. Deswegen muss man dem BVerfG imho wie so oft ein gutes Gespür unterstellen.
 
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