Tagespolitik allgemein

Themawechsel. Wie ist eure Meinung zu Trumps neuesten Eskapaden (gewisse Reporter von Presse Konferenzen ausschließen, die Ankündigung, das Atomwaffenarsenal aufzustocken)?

Ach schonmal mitbekommen, wie PKs im Bundeskanzleramt laufen?
Reinste Regierungs-PR...
Zum Glück haben wir hier noch die BPK, wo jeder dran kommt und die so schnell nicht verschwinden wird, weil das extrem negativ auffallen würde.

Atomwaffen juckt mich insofern nicht, weil es ja jetzt schon genug gibt, um die Welt X-mal zu zerstören. Klar wäre es besser gewesen, wenn sie weiter abgebaut werden, aber da das eine langfristige Sache ist, wäre das auch unter Clinton nur sehr langsam vorangegangen.
 
Bleibt nur zu hoffen, dass das Urteil die Revision vor dem Bundesgerichtshof besteht und die beiden Täter so schnell nicht wieder den Duft der Freiheit einatmen dürfen. Solche Urteile sind angesichts der teilweise lapidaren Strafmaße gegenüber Rasern ein wichtiges Zeichen.
 
Ich glaub ja eher nicht, ich müsste mich zwar erst mal mit dem konkretem Fall auseinandersetzen, aber im generellen läuft sowas doch unter fahrlässiger Tötung, da die Definition von Mord doch etwas zu spezifisch ist. Immerhin muss man erstmal nachweisen das er jemanden mit dem Rennen töten wollte. Aber wie gesagt, ich bin in den Fall nicht eingelesen und habe keine Ahnung vom Tathergang.
 
Ich glaub ja eher nicht, ich müsste mich zwar erst mal mit dem konkretem Fall auseinandersetzen, aber im generellen läuft sowas doch unter fahrlässiger Tötung, da die Definition von Mord doch etwas zu spezifisch ist. Immerhin muss man erstmal nachweisen das er jemanden mit dem Rennen töten wollte. Aber wie gesagt, ich bin in den Fall nicht eingelesen und habe keine Ahnung vom Tathergang.

Ich könnte mir vorstellen, dass man niedere Beweggründe und gemeingefährliche Mittel als Mordmerkmale anführen kann. Der Staatsanwalt hat wohl auch mit einem "bedingten Vorsatz" argumentiert, weil bei diesen äußeren Umständen nur der Zufall doe Tat verhindert hätte.
In meinen Augen vollkommen richtiges und wegweisendes Urteil. Ein erwachsener Mensch, der auch sonst bei klarem Verstand ist weiß, dass die eigenen Fahrkünste bei 160 km/h in der Stadt nichts nützen. Da wurde sämtlicher Schaden im Vorfeld in Kauf genommen.
 
Ich könnte mir vorstellen, dass man niedere Beweggründe und gemeingefährliche Mittel als Mordmerkmale anführen kann. Der Staatsanwalt hat wohl auch mit einem "bedingten Vorsatz" argumentiert, weil bei diesen äußeren Umständen nur der Zufall doe Tat verhindert hätte.
In meinen Augen vollkommen richtiges und wegweisendes Urteil. Ein erwachsener Mensch, der auch sonst bei klarem Verstand ist weiß, dass die eigenen Fahrkünste bei 160 km/h in der Stadt nichts nützen. Da wurde sämtlicher Schaden im Vorfeld in Kauf genommen.
Wenn ich das richtige lesen, sind es die "gemeingefährliche Mittel" - wer mit 170 durch die Innenstadt rast und rote Ampeln überfährt, kann in meinen (juristisch unbedarften) Augen durchaus als "gemeingefährlich" gelten ...

Leider finde ich nur Auszüge der Urteilsbegründung, nicht die komplette.
 
Ich glaub ja eher nicht, ich müsste mich zwar erst mal mit dem konkretem Fall auseinandersetzen, aber im generellen läuft sowas doch unter fahrlässiger Tötung, da die Definition von Mord doch etwas zu spezifisch ist. Immerhin muss man erstmal nachweisen das er jemanden mit dem Rennen töten wollte. Aber wie gesagt, ich bin in den Fall nicht eingelesen und habe keine Ahnung vom Tathergang.

Wie meine Vorredner bereits anmerkten gibt es den bedingten Vorsatz. Es muss einem einfach klar sein, dass wenn ich mit 170 durch die Stadt fahre und dabei mehrere rote Ampeln überfahre ein solches Verhalten für mich selbst und für dritte potenziell tödlich enden kann. Hinzu kommt noch der niedere Beweggrund, nämlich durch ein illegales Autorennen das Ego aufpolieren wollen sowie die gemeingefährlichen Mittel, sprich ein Sportwagen der mit mehr als dem dreifachen der erlaubten Geschwindigkeit durch die Stadt bewegt wird.

C.
 
@Steven Crant , @Crimson
Ich sehe eure Argumentation und stimme durchaus zu, eine hartes und hohes Strafmaß sehe ich als gerechtfertigt an, den Mordcharakter sehe ich, als jemand der sich nicht mal als Laie betrachtet, aber dennoch nur bedingt bis kaum erfüllt. Meinem Verständnisses nach ist es fahrlässige Tötung, da zum Mord eben doch etwas mehr gehört. Revision soll jedenfalls schon beantragt werden und dann mal sehen was der Oberste Gerichtshof dazu sagen wird. Ich sehe das Urteil jedenfalls zurecht als umstritten an, sehe aber durchaus gute Argumente für beides.
 
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