Aerger mit Ex-Vermieter! Hife!

H

Hoot

Gast
liebe leute, brauche hilfe von juristen und co.

es geht um einen freund, er ist umgezogen. im dezember loeste der vermieter den vertrag mit meinem kumpel. er hatte schon schluessel abgegeben und so weiter... gestern bekam er einen brief von ex-vermieter. dort teilte er ihm folgendes mit:

sehr geehrter herr ***,

hiermit teilen wir ihnen mit, dass die o. a. wohnung per 15.01.2005 neu vermietet ist. wir bitten sie daher noch, die 1/2 januar-miete von *** auf das konto des vermieters zu ueberweisen.

so nun meine frage. geht das ueberhaupt? darf der vermieter geld anfordern obwohl mein kumpel mit dem januar nix mehr zu schaffen hat?

hoffe ihr koennt da weiter helfen und danke im vorraus.
 
Also ich bin zwar nicht sonderlich juristisch gebildet, aber da mein Vater selbst ein paar Wohnungen vermietet, weiß ich zumindest ein wenig...

Soweit ich weiß, hat der Vermieter dann noch Ansprüche, wenn eine gewisse Kündigungsfrist, die normalerweise im Mietvertrag festgelegt wurde, nicht eingehalten worden ist... sollte das nicht der Fall sein, darf er auch keine Miete verlangen... Das Problem das ich sehe, ist dass du sagst, dass der Vertrag erst im Dezember gelöst wurde und die Frage ist, wie der Vermieter und wie dein Kumpel diese Auflösung verstanden haben... Vielleicht war es ja so, dass dein Kumpel meinte, er wolle Ende Dezember ausziehen, ob das in Ordnung gehe und der Vermieter hat irgendetwas gesagt von wegen natürlich wenn du Wohnnung im ursprünglichen Zustand hinterlassen wird etc. Nun ist es aber so, dass die mündliche Erlaubnis oder auch das Einverstädnis des Vermieters nicht gleichbedeutend mit der Aufgabe aller Ansprüche in der Zeit der Kündigungsfrist bedeutet... Aber wie gesagt ich kenn mich auch nicht so gut aus und im Zweifelsfall sollte er sich dann doch leiber entweder an einen Anwalt wenden oder an einen Bekannten, der die Bestimmungen zum Thema Mietrecht wirklich gut kennt....
 
also einen anwalt kann er sich nicht leisten, deshalb frage ich in seinem auftrag im internet nach. mit einbisschen glueck wuerden sich einige juristen outen...

Vielleicht war es ja so, dass dein Kumpel meinte, er wolle Ende Dezember ausziehen, ob das in Ordnung gehe und der Vermieter hat irgendetwas gesagt von wegen natürlich wenn du Wohnnung im ursprünglichen Zustand hinterlassen wird

also der vermieter hat meinen kumpel angewiesen die wohnung bis zu mitte (oder ende) dezember zu raeumen und sie natuerlich im urspruenglichen zustand zu hinterlassen.
man kann es doch eigentlich so sehen. er kann die wohnung nicht betreten oder hat sonst was mit der zu schaffen, muss aber immernoch fuer sie bezahlen oder was? richtig zum kotzen sowas.

@veers, thx fuer die site, doch ich glaube ein forum mit 4 registrierten mitgliedern kann mir nicht wirklich weiterhelfen..
 
Normalerweise gibt es eine Kündigungsfrist, diese beträgt wenn der Mieter kündigt immer 3 Monate, wenn der Vermieter kündigt richtet sie sich nach der Anzahl der Jahre, die der Mieter die Wohnung bewohnt hat und beträgt zwischen 3 und 12 Monaten, wenn ich recht weiß. Wenn Deinem Kumpel also im Dezember gekündigt wurde, dann müsste er theortisch bis März noch Miete zahlen, hätte dann aber im Gegenzug auch noch das Nutzungsrecht für die Wohnung, sprich Schlüssel, unbegrenzten Zugang etc. Wird vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Nachmieter gefunden, muß der alte Mieter natürlich nicht weiter zahlen.
Wenn Dein Kumpel keine Schlüsselgewalt mehr für die Wohnung hat, würde ich sagen, daß der Vermieter ein Problem hat, da er schlecht Geld für eine Mietsache verlangen kann, zu der der Mieter keinen Zutritt mehr hat.

C.
 
ich bin zwar kein jurist, aber ich musste mich auch schon mit vermietern rumschlagen.

ich würde sagen crimson hat es auf den punkt gebracht.
wenn der vermieter deinen kumpel aufgefordert hat die wohnung bis dann und dann zu verlassen, und die schlüssel wieder hat, dann hat er keinen anspruch mehr auf miete.

wollte dein kumpel kündigen gelten die 3 monate kündigungsfrist.

am besten wäre es mal zum mieterbund zu gehen. den gibt es in jeder größeren stadt und die wissen auch wie sie einem weiterhelfen können.
 
JimmyBond schrieb:
liebe leute, brauche hilfe von juristen und co.

es geht um einen freund, er ist umgezogen. im dezember loeste der vermieter den vertrag mit meinem kumpel. er hatte schon schluessel abgegeben und so weiter... gestern bekam er einen brief von ex-vermieter. dort teilte er ihm folgendes mit:



so nun meine frage. geht das ueberhaupt? darf der vermieter geld anfordern obwohl mein kumpel mit dem januar nix mehr zu schaffen hat?

hoffe ihr koennt da weiter helfen und danke im vorraus.

Nein, eigentlich darf er daß nicht, wenn der Mieter nicht mehr im Besitz der Schlüssel ist.
Es wäre mal ganz interessant, wenn Du mal genauere Angaben zum Mietverhältnis machen könntest :

-wie lange bestand das Mietverhältnis ?
-gab es einen schriftlichen oder mündlichen Mietvertrag ?
-war der Mietvertrag zeitlich befristet ?
-ist das Objekt eine Eigentumswohnung des Vermieters ?
-wurde die Wohnung modernisiert ?
- wie sieht es mit den Nebenkosten aus ? Wurden diese auch einen halben Monat bezahlt ?

Immobilienrecht ist sehr sehr kompliziert, da kann ich ein Lied von singen. :rolleyes:
 
Indem der Vermieter bereits im Dezember den Schlüssel der Wohnung entgegen genommen hat, haben sich beide Parteien einvernehmlich auf eine sofortige Auflösung des Mietvertrages geeinigt - dadurch ist meiner Meinung nach eine Nachforderung von bis zu 3 Monatesmieten nicht mehr statthaft, zumal der Vermieter ja die Wohnung quasi umgehend weitervermietet hat.

Ich rate deinem Freund, nicht zu zu zahlen und die Reaktion des Vermieters abzuwarten. Sollte er einen Anwalt einschalten (was ich bezweifle), kann dein Kumpel dann ebenfalls einen kontaktieren.
 
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