"Alt und faltig sucht Junggemüse bzw. Frischfleisch zum Verzehr"

Ui.. jetzt hatt ich grad ne wahnsinns idee :D :

Also:

Ich fühle mich bereit für Sex, eine gute Beziehung vorausgesetzt. Ich fühle mich bereit für eine Beziehung - auch mit einer 20 jährigen.

(so, jetzt lasst mal das rechtliche weg, da ich das selber weis, und ich lass das jetzt so im Raum stehen. Na, jetzt habt ihr was zum wirklich streiten.. :D))

Nur damit wir das jetzt mal von der anderen Seite aus beleuchten können. Also nicht von 19 zu 14, sonder von 14 zu 19.

Walter

PS: Hab gedacht das ist Spam City hier.. sorry
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Jaina Solo

JA erlich.Und ich habe auch gesagt das du wissen must was du tust.Ich habe lediglich , die rechtlickhe Seite durchdacht, und es ist rechtlich und moralsich(für mich) falsch, wenn eine 19 Jährige was mit einem 14 ährigen anfängt.
Ich sage ja, ich könnte jetzt wieder argumentieren "Aber wenn sie sich doch lieben?" Ich denke, wir sollten erstmal auch andere wieder zu Wort kommen lassen und es so stehen lassen:

Jaina sieht es als falsch an, wenn der Altersunterschied so arg ist, dass das Jugendschutzgesetz gebrochen wird und Anni sieht es in diesen krassen Fällen auch so, aber für Aneka war es nicht schlimm, dass sie 18 war und ihr Freund 16, als sie zusammen gekommen sind.
 
Schön das ihr das beendet habt.
So ist das halt, wenn 2 Leute so fest ihren Standpunkt vertreten und ich werde dazu auch nichts sagen, da ich die Erfahrung wie Casta nich gemacht hab und das ja nur von der anderen Seite kenne.

Aber wenn ich mich recht entsinne, dann darf man doch als Volljähriger mit keinem Minderjährigen Sex haben oder?
 
Original geschrieben von slain
Aber wenn ich mich recht entsinne, dann darf man doch als Volljähriger mit keinem Minderjährigen Sex haben oder?

Laut dem Gesetz nicht. Und wenn ich mich nicht irre, dann gilt alles unter 15 Jahren rechtlich gesehen als minderjährig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mhm, genauso etwas in der Art sagte, mein Ex auch.
Und dann meinte er, daß ich eine Frau sei und bei mir müßten die Männer älter sein.
Irgendwie habe ich mich dann gefragt wieso?
Naja, es ist das Gesellschaftsbild, das sich hier bemerkbar macht. Und es macht wieder deutlich, wie schwer es fällt, gewissen Denkweisen aus dem Kopf zu bekommen.
Und mein Schatz ist auch jünger als ich, wen juckt das schon? Naja uns beide nicht. Wieso auch? Wir sind glücklich und zufrieden.
Und während es Leute gab, die lamentierten, debattierten und irgendwelche nicht besonders schlauen Sprüche abgaben, meinten die Leute, die ich zu meinem Freundeskreis zählen:
*schulterzuck* Was ist denn dran? Hauptsache, du bist glücklich.
Und das bin ich auch. Ich habe vier Jahre Beziehung hinter mir, und sie war nicht gerade die glücklichste. Und in der kurzen zeit dagegen, in der ich mit meinem Schatz zusammen bin, bin ich das einfach, auch wenn er soweit weg wohnt.
Aber mir fiel es am Anfang auch nicht leicht, oben genannte Konventionen über Bord zu werfen. Und dann auch noch eine Fernbeziehung. Dinge, von denen ich dachte, daß sie für mich niemals in Betracht kämen. Aber die Liebe war halt einfach stärker. Und wenn ich versucht hätte, das zu unterbinden, dann hätte ich mich damit nur selber unglücklich gemacht. Und meinen Schatz, denke ich auch.
Die Liebe kann man nicht aufhalten.
Und zum Alter kann man nie wirklich groß etwas sagen. Man muß auch behutsam sein mit dem Wort Mißbrauch. Nicht ist schwieriger zu differenzieren und abzugrenzen. Es kommt immer auch auf die Personen an. Ich hüte mich davor zu pauschalisieren.
Es ist schwer zu sagen, wo Pedäpholie anfängt und wo sie aufhört.
 
Original geschrieben von flavaflav


Ab 14 darf man Sex haben. War jedenfalls erst kürzlich bei Richterin Salesch so.;)
na dann kanns ja losgehn *fg*
nee, ich finde diesen Kindersex echt zum Kotzen, wenn man hört, dass 12 Jährige es schon gemacht haben und auch lürzlich habe ich (in meinem eigenen Board:rolleyes: ) gelesen, dass jemand, der damals 13 war, mit einer 23 Jährigen Sex hatte...
Nun frag ich mich wie viele andere auch (*zu desaan schiel*) wie verzweifelt muss eine 23 Jährige sein, dass sie mit nem 13 Jährigen Sex hat?
Das is doch nich normal?:rolleyes:

Meiner einer wartet auf Jedsten noch bis 15, wenns sich dann ergibt ergibts sich^^
Aber ich wäre nich traurig wenn ich noch etwas länger Junggeselle bleiben würde^^
 
Nun kommen wir wieder zur rechtlichen Seite. Schön und gut , die Liebe fällt manchmal verrückt hin*g*
Aber nehmen wir mal an , man hatt eine Beziehung zu einer 14 Jährigen es ist allles super und schön , aber dir hatt strenge Eltern , die einen vor Gericht schleifen.Was soll man dan zum RIchter sagen ? "Aber Herr Richter es ist doch Liebe!" .Der Richter wird bestimmt nicht sagen "Ja wenn das so ist ist das ja in Ordung". Im Gesetz hatt die Liebe keinen Platz, und ich betone nochmal , das ich das Wort MIßbrauch im Sinne des Gesetzes gemeint habe.
 
Original geschrieben von flavaflav


Ab 14 darf man Sex haben. War jedenfalls erst kürzlich bei Richterin Salesch so.;)

Stimmt, aber nur, wenn der Partner auch noch nicht volljährig ist. Wenn man als Volljähriger (egal, ob nun 18 oder 80) mit einem 15-jährigen Partner zusammen ist, gibt es keine rechtlichen Probleme.

Original von Jaina
Im Gesetz hatt die Liebe keinen Platz

Ja, leider. Das Gesetz soll ja dem Jugendschutz dienen, was ja eigentlich richtig und gut ist. Aber es gibt solche und solche Fälle. Beispielweise kann es ja sein, dass ein 24-jähriger mit einer 14-jährigen zusammen ist und sie sich wirklich lieben. Nun kommen die Eltern des Mädchens ins Spiel und gehen vor Gericht, weil sie was gegen die Beziehung haben. Der Richter muss da nach dem Gesetz entscheiden und dadurch wird die Liebe zerstört. Eigentlich sollte imo doch die Liebe das Wichtigste sein und keine Grenzen kennen. Doch das Gesetz steht dem im Wege.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sollte der Altersunterschied Probleme machen, wenn es wirklich Liebe ist? Ich sehe da kein Problem, solang es halt eben wirklich Liebe ist. Ich habe mich aber noch nie in eine verliebt, die wesentlich älter/jünger war als ich.
Ich wüsst auch nicht, ab welchem Alter ich genau sagen würde. Auf jeden Fall nicht jünger als 16 würd ich mal sagen. Nach oben bis hmmm weiß nicht.
Wenn es wirklich Liebe ist, dann ist alles möglich.
 
Original geschrieben von Jaina Solo
Nun kommen wir wieder zur rechtlichen Seite. Schön und gut , die Liebe fällt manchmal verrückt hin*g*
Aber nehmen wir mal an , man hatt eine Beziehung zu einer 14 Jährigen es ist allles super und schön , aber dir hatt strenge Eltern , die einen vor Gericht schleifen.Was soll man dan zum RIchter sagen ? "Aber Herr Richter es ist doch Liebe!" .Der Richter wird bestimmt nicht sagen "Ja wenn das so ist ist das ja in Ordung". Im Gesetz hatt die Liebe keinen Platz, und ich betone nochmal , das ich das Wort MIßbrauch im Sinne des Gesetzes gemeint habe.

Hallo? Erde an Jainaaaaaaaaaaa!!!!
Hat es dir Casta denn immernoch nicht verständlich machen können?

Nur weil man eine Beziehung mit einem Minderjährigen hat, kann man noch lange nich bestraft werden und wenn du mir das immer noch nichts glaubst, bitte sehr:

§ 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (neuer § / ehemals Verführung Minderjähriger)
(1) Eine Person über achtzehn Jahren, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
 
@Lord Kyp Durron- Wenn du dich eines Tages verlieben wirst (in eine ältere), dann denkste anders... glaubs mir! Die Natur setzt einen dann Meilen weit von seinen eigendlichen Gedanken!!
 
Ich denke, wenn zwei Menschen sich wirklich lieben ist der Altersunterschied irrelevant. Wie gesagt, nur wenn das ganze nicht mit Minderjährigkeit verbunden ist.

Ich bin sehr glücklich mit meiner Anni und wir haben eigendlich wenn ich es so recht überlege noch nie irgendwie einen Streit aufgrund unseres Altersunterschiedes geführt...
Ich denke ein Zeichen das eine geisse Reife vorhanden sein muss ;)

Liebe Grüße,
::|Keldor
 
@slain ist ja fein das du extra ,das gesetzt dazu rausgesucht hast ,aber es ist immernoch strafbar.
Ich habe im Forum schon viele male meinungen vertreten die nicht ganz korrekt oder einfach falsch waren.Aber in diesem Falle habe ich recht.Und es kommt oft , vor das die "dummeheit" von so jungen Menschen, von volljährigen ausgenutzt wird.Und ich beharre auf meiner Meinung , das eine Beziehung zwischen einem Volljährigen und einem 14 jährigen rechtlich falsch ist.Aber es gibt die Liebe , auch in diesen Fällen , und man kann viel , man darf sich nur nicht erwischen lassen.Jeder Mensch ist frei und kann machen was er will , man muss sich nur der konsequenzen bewusst sein.
Und das ist mein letzter Post in diesem Forum , und ich gebe euch einfach mal Recht ich hoffe ihr seid jetzt zufrieden.
 
Original geschrieben von Jaina Solo
@slain ist ja fein das du extra ,das gesetzt dazu rausgesucht hast ,aber es ist immernoch strafbar.
Ähm, Jaina! Der Gesetzesauszug der diese Problematik betrifft liegt vor (siehe slain´s Post). Dort steht das es nicht Strafbar ist, eine Beziehung zwischen einer 14 jährigen und einem Volljährigen. Ich glaube wenn es da steht das es nicht strafbar ist, dann ist es echt nicht strafbar. :rolleyes:

Original geschrieben von Jaina Solo
Und das ist mein letzter Post in diesem Forum , und ich gebe euch einfach mal Recht ich hoffe ihr seid jetzt zufrieden.
Das schaff ich noch nichtmal!
 
@Jaina:
Ich habe es nur rausgesucht, das du uns mal glauben schenkst, aus keinem anderen Grund.
Oder bezeichnet man jetzt die Suche nach Argumenten als unfair?

Jaina, du solltest deine Psots nochmal durchlesen, du wiedersprichst dich...

..und nein, also ich bin nicht zufrieden.
Willst du den wegrennen? Hilst das???
 
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