Berliner Kids von der Strasse gefegt

Wookie Trix

Botschafter
Hi Leutz

Ich bin nicht sicher ob ich mich da bloss verhört habe, oder aber, in Berlin haben so einige Politiker nicht mehr alle Tassen im Schrank.

Jedenfalls ging gestern bei uns folgende Zeitungsmeldung über den Ticker.

Irgend ein gewichtiger Ratskollege soll da die Empfehlung heraus gegeben haben, dass in der guten alten Spreemetropole die unter 14-jährige Kids in den späten Abendstunden nicht mehr alleine auf die Strasse dürfen, sondern wenn, dann nur in Begleitung eines Erwachsenen.

Man wolle damit der zunehmenden Verslummung der Bundeshauptstadt einen Riegel vorschieben und wieder mehr Zucht und Ordnung in den Strassen gedeihen lassen, hiess es weiter und dass man auf die Unterstützung der Bevölkerung zähle.

Muss man das ernst nehmen?


Danke fürs Mitmachen...

Beatrice Furrer
 
Soviel ich weiß, gab es schon immer ein Gesetz (oder sowas ähnliches), dass Kindern verbietet alleine bis zu einer gweissen Uhrzeit draußen zu sein. Das dient allerdings dem Schutz des Kindes und nicht der "Zucht und Ordung"(wie imperialistisch;) )
 
Jugendschutzgesetz
(JuSchG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
[...]

Dann gibt es da einen Abschnitt über Aufenthalt in Gaststätten:

§ 4
Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
[...]
Spielhallen, Glücksspiel, Tanzveranstaltungen, jugendgefährdende Orte

§ 8
Jugendgefährdende Orte

Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
[...]

So stehts im Kinder- und Jugendschutzgesetz.

Zu lesen unter anderen hier: http://www.kindex.de/pro/index.aspx?mode=gesetze&value=juschg
 
Ok, dann sag ichs anders. Ich hätte eigentlich gedacht der erste Post reicht.
Es gibt ein Jugendschutzgesetz. Und wenn ein Politiker mal was daher labert um in die Schlagzeile zu kommen, dann muss das nicht gleich als Gottgegeben gesehen werden.
 
Original geschrieben von Hollbal
Ok, dann sag ichs anders. Ich hätte eigentlich gedacht der erste Post reicht.
Es gibt ein Jugendschutzgesetz. Und wenn ein Politiker mal was daher labert um in die Schlagzeile zu kommen, dann muss das nicht gleich als Gottgegeben gesehen werden.

Überhaupt sollte dieses Land nicht mehr auf seine Politiker hören :alien
 
Überhaupt sollte dieses Land nicht mehr auf seine Politiker hören

Im Gegenteil, man sollte sehr genau zuhören ;)

Ein Wahlplakat zerrissen auf dem nassen Rasen,
Sie grinsen mich an, die alten aufgeweichten Phrasen,
Die Gesichter von auf jugendlich gemachten Greisen,
Die Dir das Mittelalter als den Fortschritt anpreisen.
Und ich denk? mir, jeder Schritt zu dem verheiß?nen Glück
Ist ein Schritt nach ewig gestern, ein Schritt zurück.
Wie sie das Volk zu Besonnenheit und Opfern ermahnen,
Sie nennen es das Volk, aber sie meinen Untertanen.
All das Leimen, das Schleimen ist nicht länger zu ertragen,
Wenn du erst lernst zu übersetzen, was sie wirklich sagen:
Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
Halt du sie dumm, ? ich halt? sie arm!
&nbsp&nbsp -- Reinhard Mey
 
So wie ich das verstanden habe wollen sie eben besagtes Jugendschutzgesetz ändern, aber sicher bin ich mir nicht ...

Und ich fänd einen pauschalen "Hausarrest" für Kinder unter 14 (evtl auch Jugendliche unter 16?) garnicht mal so verkehrt ab einer bestimmten Uhrzeit (sagen wir mal 20 oder 21 Uhr). Ich meine was haben KINDER zu solch einer Uhrzeit draußen zu suchen ????? Balettunterricht, Gesangsstunden, Fußballtraining, ok, aber ehrlich gesagt, wenn das nicht gerade um die Ecke bei mir wäre, würde ich mein Kind (soweit ich eines kriegen sollte) da nicht alleine heimkommen lassen, wenn es denn so spät ist.

Ich meine, es ist selbst für einen "erwachsenen" Teenager von 18/19 Jahren nicht ungefährlich draußen rumzulaufen abends, ganz zu schweigen von einem KIND.

Und noch mal, was bitte hat ein Kind nachts auf der Straße zu suchen ??? Ich würde sagen nicht viel ... Da man jetzt in Deutschland eine Landenschlusszeit bei 20 Uhr hat, würde ich sagen Kinder bis 14 dürfen bis 21 raus, Jugendliche bis 16 bis 24 Uhr.

Früher mussten alle unter 18 das Feld nach 20 (oder gar 18 Uhr) räumen. Ich krieg von meiner Oma immernoch geschichten erzählt wie sie dem "Schupo" durch die Hintertür abgehauen is mit ihren Freundinnen *gg*

Ich mag hier ne differenzierte Ansicht haben, aber so ist die nunmal und ich werde sie wohl auch nicht ändern. (Ich muss mich immernoch mit meiner Oma um Ausgehzeiten streiten, wenn ich daheim bin ... Vielleicht hat mich das geprägt, was ich nicht durfte, darf mein Kind auch nicht :D )
 
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