Bundespräsidentschaftswahl in Österreich

Wenn ich am 25. April volljährig bin/wäre, wähle ich ...

  • Dr. Benito Ferrero-Waldner (ÖVP).

    Stimmen: 1 11,1%
  • Dr. Heinz Fischer (SPÖ).

    Stimmen: 4 44,4%
  • gar nicht.

    Stimmen: 4 44,4%

  • Umfrageteilnehmer
    9
Original geschrieben von Gandalf der Weiße
Bundespräsident ist also in Östereich mehr, als nur ein Präsentant wie in Deutschland?
Österreich: http://www.hofburg.at

Vertretung der Republik nach außen
(Art. 65 Abs. 1)
Abschluß von Staatsverträgen
(Art. 65 Abs. 1)
Anordnung zur Erfüllung von Staatsverträgen im Verordnungsweg
(Art. 65 Abs. 1 letzter Satz)
Gesandtschafts- und Konsularrecht
(Art. 65 Abs. 1)
Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre
(Art. 70, 78)
Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre
Ausfertigung der Bestellungsurkunden
(Art. 72)
Entlassung und Enthebung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre
(Art. 70, 74, 78)
Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des Bundeskanzleramtes an eigene Bundesminister
(Art. 77 Abs. 3)
Betrauung eines Bundesministers oder höheren Beamten mit der Vertretung eines zeitweilig verhinderten Bundesministers (Art. 73)
Bestellung der einstweiligen Bundesregierung, Bestellung eines einstweiligen Bundesministers
(Art. 71)
Angelobung der Landeshauptmänner
(Art. 101 Abs. 4)
Verlegung des Sitzes der obersten Bundesorgane von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse
(Art. 5 Abs. 2)
Berufung des Nationalrates von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse
(Art. 25 Abs. 2)
Auflösung des Nationalrates
(Art. 29 Abs. 1)
Auflösung der Landtage
(Art.100 Abs. 1)
Notverordnungsrecht
(Art. 18 Abs. 3-5)
Oberbefehl über das Bundesheer
(Art. 80 Abs. 1)
Verfügungsrecht über das Bundesheer
(Art. 80 Abs. 2)
Ernennung der Bundesbeamten, Offiziere, sonstiger Bundesfunktionäre; Verleihung von Amtstiteln an solche
(Art. 65 Abs. 2 lit. a)
Schaffung und Verleihung von Berufstiteln
(Art. 65 Abs. 2 lit. b)
Gewährung von Ehrenrechten, ao. Zuwendungen, Zulagen, Versorgungsgenüssen, Ernennungs- und Bestätigungsrechten, sonstiger Befugnisse in Personalangelegenheiten
(Art. 65 Abs. 3 und die auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Gesetze, § 25 VÜG 1920)
Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Rechnungshofes
(Art. 122 Abs. 4)
Ernennung der Beamten des Rechnungshofes, Verleihung von Amtstiteln an diese
(Art. 125 Abs. 1)
Ernennung der Richter
(Art. 86 Abs. 1)
Ernennung der Mitglieder des VerwGH
(Art. 134 Abs. 2)
Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten
Ernennung der Mitglieder des VerfGH
(Art. 147 Abs. 2)
Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten
Angelobung der Mitglieder der Volksanwaltschaft
(Art. 148 g Abs. 2)
Ernennung der Beamten der Volksanwaltschaft, Verleihung von Amtstiteln an diese
(Art. 148 h Abs. 1)
Einberufung des Nationalrates
(Art.-27 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 und 2, ArL 70 Abs. 3)
Beendigungserklärung der Tagungen des Nationalrates
(Art. 28 Abs. 3)
Festsetzung der Zahl der von jedem Bundesland in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder
(Art. 34 Abs. 3)
Einberufung der Bundesversammlung
(Art. 39 Abs. 1)
Anordnung von Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse
(46 Abs. 3, Art. 43, 44)
Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze
(Art. 47 Abs. 1)
Exekution von Erkenntnissen des VerfGH
(Art. 146 Abs. 2)
Begnadigungsrechte
(Art. 65 Abs. 2 lit. c)
Niederschlagungsrecht
(Art. 65 Abs. 2 lit. c)
Legitimation unehelicher Kinder
(Art. 65 Abs. 2 lit. d)

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Deutschland: http://www.bundespraesident.de
Art. 54 bis 61 GG
Das Grundgesetz enthält einen eigenen V. Abschnitt (Art. 54 bis 61 GG) über den Bundespräsidenten. Außer in diesem Abschnitt sind seine Aufgaben und Befugnisse teils verstreut im Verfassungstext, teils im einfachen Recht geregelt, teils haben sie sich im Laufe der Zeit durch die Staatspraxis entwickelt.
Staatstheore-
tische Funktion
Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze des Staates.
Er ist das Verfassungsorgan, das die Bundesrepublik Deutschland nach innen und nach außen repräsentiert. Er tut das, indem er durch sein Handeln und öffentliches Auftreten den Staat selbst - seine Existenz, Legitimität, Legalität und Einheit - sichtbar macht.
Darin kommen zugleich die Integrationsaufgabe und die rechts- und verfassungswahrende Kontrollfunktion seines Amtes zum Ausdruck.
Sie wird ergänzt durch eine politische Reservefunktion für Krisensituationen des parlamentarischen Regierungssystems.


Abkehr
von Weimar
Die Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten sind erheblich geringer als die Kompetenzen, die der Reichspräsident nach der Weimarer Reichsverfassung besaß.
Reichspräsident von Hindenburg hatte seine Befugnisse gegen Ende der Weimarer Republik unheilvoll genutzt. Daraus zog der Parlamentarische Rat die Konsequenz, die politischen Rechte des Bundespräsidenten stark zu begrenzen. So kann er weder alleine den Kanzler bestimmen noch "Notverordnungen" erlassen; auch hat er nicht den Oberbefehl über die Streitkräfte.
Das Amt des Bundespräsidenten erschließt sich allerdings nicht nur aus dem Vergleich mit dem des Reichspräsidenten. Es ist vielmehr durch das Grundgesetz neu ausgestaltet worden und gewinnt seine Konturen im Wesentlichen mit Blick auf die anderen Verfassungsorgane (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht) .


Aufgaben
Zu den klassischen Funktionen, die der Bundespräsident als Staatsoberhaupt hat, gehören:


die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen (durch sein öffentliches Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, durch Reden, durch Besuche in Ländern und Gemeinden, durch Staatsbesuche im Ausland und den Empfang ausländischer Staatsgäste),


die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 59 Abs. 1 Satz 1 GG), der Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 2 GG), die Beglaubigung (Bestellung) der deutschen diplomatischen Vertreter und der Empfang (Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben) der ausländischen Diplomaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 3 GG).


Zu den wichtigsten weiteren Aufgaben zählen:


der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers
(Art. 63 GG),
Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
(Art. 63, 67 GG) und der Bundesminister
(Art. 64 GG),
Auflösung des Bundestages
(Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 GG),
Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen (Art. 82 GG),
Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere
(Art. 60 Abs. 1 GG),
das Begnadigungsrecht für den Bund
(Art. 60 Abs. 2 GG).



Prägung
des Amtes
durch
die Person
Der Bundespräsident ist das einzige Verfassungsorgan, das aus nur einer Person besteht. Die Persönlichkeit des Amtsinhabers prägt deshalb zwangsläufig die Amtsführung in besonderem Maße. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat die bisherige Staatspraxis maßgeblichen Einfluss auf die heutige verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten genommen.
So entspricht es guter Übung, dass sich das Staatsoberhaupt mit öffentlichen Äußerungen zu tagespolitischen Fragen zurückhält, die parteipolitisch umstritten sind.
Die ihm auferlegte parteipolitische Neutralität und Distanz zur Parteipolitik des Alltags geben ihm die Möglichkeit, klärende Kraft zu sein, Vorurteile abzubauen, Bürgerinteressen zu artikulieren, die öffentliche Diskussion zu beeinflussen, Kritik zu üben, Anregungen und Vorschläge zu machen.


Wahl durch
die Bundes-
versammlung
und
persönliche
Voraussetzungen
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, also im Verhältnis der Stärke der in den Landesparlamenten vertretenen Parteien, gewählt werden. Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe dieser Versammlung.
Einzelheiten der Wahl regelt das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, das sich auf Art. 54 Abs. 7 GG stützt. Der Bundespräsident muss Deutscher sein, das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Seine Amtszeit dauert fünf Jahre.
Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig
(Art. 54 GG).
Der Bundespräsident darf weder einer gesetzgebenden Körperschaft noch der Regierung des Bundes oder eines Landes angehören (Art. 55 Abs. 1 GG).
Unvereinbar mit seinem Amt ist auch die Ausübung jedes anderen besoldeten Amtes, Gewerbes und Berufes. Der Leitung und dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens darf der Bundespräsident nicht angehören (Art. 55 Abs. 2 GG).
Bei seinem Amtsantritt leistet der Bundespräsident vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates einen Amtseid (Art. 56 GG).
Er genießt während seiner Amtszeit Immunität (Art. 60 Abs. 4 i.V.m. Art. 46 Abs. 2 bis 4 GG): Er ist in dieser Zeit - bei fortbestehendem staatlichen Anspruch auf Strafe - von Verfolgungsmaßnahmen und sonstigen Beschränkungen der persönlichen Freiheit und von der Eröffnung eines Verfahrens freigestellt. Grund dafür ist nicht das persönliche Interesse des Amtsinhabers, sondern die freie Amtsführung.


Beendigung
des Amtes
Das Amt des Bundespräsidenten endet mit Ablauf der Amtszeit, im Falle des Todes oder bei vorzeitiger Erledigung durch Verzicht, Verlust der Wählbarkeit oder durch Amtsverlust im Verfahren nach Art. 61 GG.
Diese Vorschrift regelt die Amtsenthebung durch das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages oder des Bundesrates, wenn festgestellt wird, dass der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist. Eine Abwahl ist nicht vorgesehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Original geschrieben von Master Mace
Die muss der arme Kerl alle einzeln legitimieren? Oder das macht er dann nicht immer und die sind dann Untermenschen?

Ich schätze mal das Thema "Untermenschen" ist in Österreich seit 1945 gegessen...

Ob unehelich oder ehelich, so ist jeder Mensch vor dem Gesetz, und Großteilen der Bevölkerung mehr oder minder gleich... naja Gut, Extrem-Provinzler, Erzkonservative, und Leute mit Rechtsdrall haben da ihre eigenen Ansichten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Master Mace
Die muss der arme Kerl alle einzeln legitimieren? Oder das macht er dann nicht immer und die sind dann Untermenschen?
Ich nehm an das ist ein Relikt aus der Zeit, wo uneheliche Kinder noch "eine Schande" waren.
edit: ok da war jemand schneller :rolleyes:
 
Also mit über 24 bin ich wohl Wahlberechtigt.

Aber ich habe ein großes Problem:

Mir sind beide Kanditaten unsympatisch. Am liebsten würde ich keinen der beiden als Präsidenten sehen, da ist mir alle mal der Klestil viel lieber als die beiden.

Da ich bei der zeit wahrscheinlich in Kärnten bin erübrigt sich die Sache für mich, man kann leider weder die noch denanderen wählen... Und das ist es was es wirklich schlimm macht...

Und verliert Betina Ferrero-Walnner kommt garantiert ein aufstand sie hat ja nicht gewonnen weil sie eien Frau ist. Das denke ich wird kommen.

Aber mal sehen wie die Wahl ausgeht, am besten hätten wir den Klestil gelassen.
 
Original geschrieben von Admiral DaalaX


Da ich bei der zeit wahrscheinlich in Kärnten bin erübrigt sich die Sache für mich, man kann leider weder die noch denanderen wählen... Und das ist es was es wirklich schlimm macht...


Ähm...es gibt etwas das nennt sich "Wahlkarten" die kann man beim Gemeinde- oder Bezirksamt beantragen und damit auch ausserstädtisch wählen gehen...
 
@Luce: Ich weiss, ich weiss. Aber mir sind sowieso beide Kanditaten unsympatisch, wenn soll ich den da wählen?

Für was eine Wahlkarte beantragen wenn ich keinen der beiden als Präsidenten oder Präsidentin sehen will.

Das kann eine schlimme Zeit werden, aber sidn wir doh froh das der Bundespräsident eh nicht so viel zu sagen hat....

Solche zwei Unsympattler aufzustellen ist ja schon ein Schas.

Aber was will man machen......

Man kann keinen von beien wählen. So sehe ich das.
 
@Luce: Das ist eine Ansichtsache.

Ein ehemaliger Arbeitskollege sagte er geht hin und kreuzelt alles an, oder streichts durch.

Ich habe von einem anderen gehört der mein wenn man das tut bruacht man erst gar nicht hingehen, weil dies das selbe ist.

Siehst das ist wieder eine Interpredationssache. Da ich bei der Zeit wahrscheinlich (nicht sicher) in Kärnten binSage ich was solls.

Man kann keinen der beiden wählen also las ich es sein.

Es ist echt schlimm das man 2 Kanditaten hat, die du beide nicht wählen kannst.
 
@Laxi: es ist ein großer Unterschied zwischen "ich geh nicht wählen" oder "ich wähle ungültig".

Wenn man nämlich nicht wählt, denken alle man ist zu faul oder was weiß ich, man zeigt kein Interesse, politisches Unverständniss, etc. wenn man hingegen ungültig wählt dann zeigt man seinen Protest gegen das System, die Kandidaten oder sonst etwas. Und darum gehts ja!

Mich störts immer das alle Leute das Wahlrecht als selbstverständlich sehen, während andere Leute dafür sterben, sind wir also nichteinmal bereit unseren Hintern von der Couch runter zu bewegen.

Laxi, wenn du nicht wählen gehst schwöre ich dir das ich jedesmal wenn du dich über den Präsi beschweren solltest (im Forum oder im ICQ mit mir) dir das unter die Nase reiben werde, denn wer nicht wählt hat auch nicht das recht sich zu beschweren, und wenn ich wählen dürfte dann würd ich lieber ungültig wählen als gar nicht!!!
 
Original geschrieben von Syal
@Laxi: es ist ein großer Unterschied zwischen "ich geh nicht wählen" oder "ich wähle ungültig".

Wenn man nämlich nicht wählt, denken alle man ist zu faul oder was weiß ich, man zeigt kein Interesse, politisches Unverständniss, etc. wenn man hingegen ungültig wählt dann zeigt man seinen Protest gegen das System, die Kandidaten oder sonst etwas. Und darum gehts ja!

Mich störts immer das alle Leute das Wahlrecht als selbstverständlich sehen, während andere Leute dafür sterben, sind wir also nichteinmal bereit unseren Hintern von der Couch runter zu bewegen.

Laxi, wenn du nicht wählen gehst schwöre ich dir das ich jedesmal wenn du dich über den Präsi beschweren solltest (im Forum oder im ICQ mit mir) dir das unter die Nase reiben werde, denn wer nicht wählt hat auch nicht das recht sich zu beschweren, und wenn ich wählen dürfte dann würd ich lieber ungültig wählen als gar nicht!!!
Das ist klingt ja sehr einleuchtent, aber rein praktisch betrachtet kommt es aufs selbe raus, ob jetzt ein jemand "Geht alle scheißen" aufn Zettel schreibt oder nicht hingeht ändert nix. Sowas gibts bei jeder Wahl und bei jeder Wahl jammern die Leute "Na super, bei den Kandidaten" also wird das nicht sonderlich Beachtung finden. Außerdem kann man es auch falsch verstehen, wenn jemand ungültig wählt, z.B. als Zeichen, dass er es nicht ernst nimmt und es lustig findet die Leute zu verarschen.
 
@gorkacov26: Das ist es ja du triffst es auf den Punkt rein praktisch geschehen kommt es auf das selbe raus.

Weil was änderts ob ich ungültig wähle oder nicht. Man kann ja dann nachher auch sagen wenn ich kich aufrege, hättest nicht ungültig gewählt.

Oder was machen wenn erst der Kanditat denn man wählt (würde ich wählen) verliet, regt man sich ja auch auf....

Es hat keinen Sinn, und ich kann mir weder Fischer noch Ferrero-Wallner als Präsitänt vorstellen.

@Syal: Damals sind sie nicht nur für das Recht zu wählen gestorben, da haben sie wenn ihnen die Regierung nicht gepasst hat Revolutionen gemacht. Und sie gestürzt.

Und interessant ist damals als die Gewerkschaft noch mit Waffengewalt aufgemuckt hat (anfangszeiten der Gewerkschaft) hat man ihnen mehr gehör gescheknt als heute mit den Streiks.

Der Mensch reagiert leider immer nur auf Taten. Und da Streiks in der heutigen Zeit nichts merh bringen oder Demos, wundere ich mich nciht wenn mal den Leuten der Kragen platzt und es ihnen reicht und gewaltätig werden.

Nur dummerweise hilft das auch nix. Die ganze Regierung gehört eigentlich abgesetzt, aber wie will man das anstellen?
 
Soo.. als Österreicherin muss ich mich mal auslassen zu dem Thema :D .

Ich würd keinen von beiden wählen. Wenns unbedingt sein müsste, dann eher den Fischer, der is wenigstens SPÖler! Die Ferrero-Waldner is ned unbedingt mein Fall. Vielleicht liegts daran, dass sie dem Schüssel die Treue hält. Wie hat Oberhauser das so treffend formulliert? "Werden Sie als BPin Kanzler Schüssels Marionette sein?" :p
 
Original geschrieben von VisiAntilles

Ich würd keinen von beiden wählen. Wenns unbedingt sein müsste, dann eher den Fischer, der is wenigstens SPÖler! Die Ferrero-Waldner is ned unbedingt mein Fall. Vielleicht liegts daran, dass sie dem Schüssel die Treue hält. Wie hat Oberhauser das so treffend formulliert? "Werden Sie als BPin Kanzler Schüssels Marionette sein?" :p

heeey wo in Österreich wohnst du denn? (und warum hast d unoch nicht ins Community geschaut, in den Fantreffenthread)
 
Original geschrieben von Syal
heeey wo in Österreich wohnst du denn? (und warum hast d unoch nicht ins Community geschaut, in den Fantreffenthread)

:eek: Is das ne Anschuldigung ;) ? Ich wohn in Graz, dem besten Flecken in Österreich, abgsehen von Kärnten :D . Öhm.. sollte ich da sofort reinschaun ;) ?

Greetz Visi
 
Also das mein erster Beitrag in diesem Forum zu diesem Thema kommen würde, hätte ich wirklich nicht gedacht. *g*

Nun ich befürchte ich bin ein wenig älter, alt genug um die OT noch original im Kino erlebt zu haben (zumindest den zweiten Durchlauf).
Ich kann mich auch an etliche Präsidentenwahlkämpfe erinnern, aber kaum einer hatte so unattraktive Kandidaten (natürlich nur IMHO) wie dieser. Nun ja Streicher und Meissner Blau waren auch so ein Gespann, aber damals gabs ja noch andere Kandidaten.

Ich kann keinen der beiden wählen, also tue ich es auch nicht. Das heißt aber nicht dass ich nicht hingehe. Man sollte das Privileg seine Stimme abgeben zu dürfen wirklich nicht gering schätzen. Ungültig wählen ist immer besser als gar nicht.

Bei einem Präsidentenwahlkampf ist es zwar egal ob man ungültig wählt, bei anderen Wahlen würde ich das nicht machen, denn da wird meine Stimme als Nichtwähler ja bekanntlich dem Wahlergebnis entsprechend aufgesplittet.
 
Kann mir mal einer von euch erklären was ungültig wählen ist und welchen Zweck das haben soll???

Wenn man in Deutschland wählen geht wählt man entweder den den man haben will oder das kleinere Übel. Bewusst seine Stimme durch gezieltes falsch Ausfüllen zu verschenken kann ja nur von nem Österreicher kommen. Wenn ich die Kandidaten nicht wählen will die mir angeboten werden wähle ich halt einen der eh keine Chance hat. Dann habe ich meine Stimme abgeben und weiss das die Stimme auf keinen Fall der bekommen hat den ich nicht haben wollte.

Wenn ich den Stimmzettel aber erst gar nicht ausfülle oder ihn ungütlig mache, aus welchen Gründen auch immer, verschenke ich meine Stimme und dann kriegt sie genau der den ich nicht haben will, weil vielleicht die Wählen die genau den haben wollen den ich nicht haben will. Ungültig wählen ist doch genau so gut wie gar nicht hingehen...

cu, Spaceball
 
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