Bundesregierung plant Änderung des Urheberrechtes

Jiyuu

Neu-Hessin
Eine Gefahr für die Wissenschaft?

Fest steht: Wenn das Urheberrecht dahingehend geändert wird, dass man urheberrechtlich geschützte Texte (zu denen eben auch wissenschaftliche Aufsätze gehören) nur noch direkt beim Verlag bestellen kann, wird die Literaturrecherche für Studenten, Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter unnötig teuer und kompliziert. Dabei ist es doch wichtig, dass Studenten, profs usw weiterhin freien Zugang zu Informationen bekommen, um ihr Studium/ ihre Forschung weiterhin ausüben zu können!

Bislang ist es so, dass man über die Bibliotheken so ziemlich alles bestellen kann und es auch keinen stört, wenn man aus einem Buch kopiert, bzw direkt eine Kopie eines Aufsatzes bestellt.N ur so ist es ja auch möglich, Quellen zu beschaffen, Literatur zu finden und aus dieser Recherchearbeit eine neue, wissenschaftliche Arbeit zu verfassen. Wissenschaftler wollen ja sogar, dass ihre Arbeiten von anderen weiterverwendet werden (zitiert werden).

Mehr Infos:

http://www.hrk.de/de/presse/95_2551.php

Dagegen gibt es ein Aktionsbündnis, bei dem man unterschreiben kann- viele namhafte Organisationen, Unibibliotheken und auch Privatpersonen haben dies schon getan. Man sieht, dass dieses Thema viele betrifft. Gerade auch angehende Studenten sollten sich vielleicht mal damit beschäftigen. Es sind doch keine schönen Aussichten, demnächst 30 Euro für einen Artikel, den man "vielleicht" brauchen kann zahlen zu müssen, oder?

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
 
Öh... und wie bitte stellen die sich das vor?! Ich mein, wenn ich mir so vorstelle, wenn ich eine Hausarbeit schreibe, dann tue ich das mit Vorliebe daheim, denn hier kann ich jederzeit essen, trinken und meine Musik hören so laut ich mag. In der Bibliothek hingegen darf man gütiger Weise seit einem Jahr eine Wasserflasche mit Wasser (!!!) rein bringen. Daher ziehe ich mir meine Literatur entweder aus dem online Angebot der UB oder aus bestimmten Onlineangeboten von Verlagen, die juristische Literatur veröffentlichen oder ich kopiere mir was und nehme es mit nach Hause.

Nehmen wir mal an das kopieren würde nun Geld kosten. Dann würden sicherlich viele Studis, die sonst die Texte kopiren, dies nicht mehr tun, weil sie auf ihr Geld achten müssen. Das bedeutet, dass die wenigen Buchexemplare, die vorhanden sind, nun 24/7 belegt sein werden und man noch mehr Glück haben muss um da ran zu kommen. Denn die UB hat kaum genug Geld um rund 1000 Studenten je ein Exemplar bereit zu stellen. Nicht mal für die Hälfte wäre ein gegebenes Buch vorhanden. Da man aber diese Bücher halt nur in der UB lesen kann, wird diese auch ziemlich überfüllt sein. Schon jetzt ist es relativ schwer einen Arbeitsplatz zu finden (vor allem in der Vorlesungsfreien Zeit, wenn die Hausarbeiten anstehen), dann wird es nahezu unmöglich sein. Man wird bei Öffnung der UB da sein müssen und seinen Platz bis zum Schließen frei halten.

Und wie wollen sie kontrollieren, dass ausgeliehene Bücher nicht kopiert werden? Gibts dann in jedem Buch einen GPS Sender, der die Polizei kommen lässt, wenn man einen Copyshop betritt? Oder muss man dann diese Pauschale einfach beim Ausleihen zahlen ungeachtet dessen ob man jetzt was daraus kopieren möchte oder nicht?

Und wie schaut es mit den Onlinediensten aus? Sicherlich kann man hier ein Script nutzen um copy&paste zu verhindern, aber man hat ja immernoch die Möglichkeit des Screenshots und mit einem Programm wie z.B. Textbridge kann man auch Text aus jpgs filtern.

Wenn man diese Regelungen jetzt nur auf Forschungsprojekte anwendet, bei dem auch noch Drittmittel bezogen werden (Drittmittel bedeutet hierbei Geld von privaten Firmen), kann ich das noch irgendwo verstehen, aber ich denke, dass die Universitäten und Bibliotheken schon genug Geld für die ganzen Bücher, Onlineangebote usw. ausgeben, dass das nur nach Geldmacherei riecht, bei dem die Leidtragenden die Studenten, Wissenschaftler und Universitäten sein werden.
 
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Furia Lynn schrieb:
Nehmen wir mal an das kopieren würde nun Geld kosten....

Und wie wollen sie kontrollieren, dass ausgeliehene Bücher nicht kopiert werden? Gibts dann in jedem Buch einen GPS Sender, der die Polizei kommen lässt, wenn man einen Copyshop betritt? Oder muss man dann diese Pauschale einfach beim Ausleihen zahlen ungeachtet dessen ob man jetzt was daraus kopieren möchte oder nicht?

Wieso annehmen?
Kopieren kostet Geld, das ist nichts aufregend Neues. ;)

Für jedes Kopiergerät wird abhängig von der Vervielfältigungleistung eine Vergütung zwischen 38,35 € - 613,56 € fällig.

Und für jede Kopie, die an Schulen, Hochschulen oder in Copyshops hergestellt wird, sind 0,0103 € zu entrichten.

Jiyuu schrieb:
Fest steht: Wenn das Urheberrecht dahingehend geändert wird, dass man urheberrechtlich geschützte Texte (zu denen eben auch wissenschaftliche Aufsätze gehören) nur noch direkt beim Verlag bestellen kann, wird die Literaturrecherche für Studenten, Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter unnötig teuer und kompliziert

Wobei aber gesagt werden muß, dass sich die diesbezügliche Kritik auf Informationsvermittlung in elektronischer Form (Internet, Datenbanken) beschränkt und gerade nicht auf die in diesem Thread hier bisher angedachte konventionelle (körperliche) Informationsübermittlung (vgl. Pressemitteilung 11/06 des Aktionsbündnisses) richtet.
Nach dem Gesetzentwurf dürfen Bibliotheken Texte nur dann in sonstiger elektronischer Form vervielfältigen und übermitteln, wenn nicht der Verlag seine Texte selber (zu angemessenen Konditionen) in elektronischer Form zum Abruf bereithält.
Zur Begründung siehe Seite 61 des Gesetzentwurfs.

Bislang ist es so, dass man über die Bibliotheken so ziemlich alles bestellen kann und es auch keinen stört, wenn man aus einem Buch kopiert, bzw direkt eine Kopie eines Aufsatzes bestellt

Natürlich stört es niemanden, wenn man aus einem Buch kopiert, da der Urheber ja dafür Geld bekommt.
Und es ist schön und gut, dass man bei Bibliotheken so ziemlich alles bestellen kann, aber legal war das nicht unbedingt.
Für diese Praxis ist ja gerade der neu hinzukommende § 53a des am 22. März vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurfes da.
 
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