Bundestag beschliesst Speicherung von Telefon- und Internet-Daten

@ Jedihammer:

Dann hast du reichlich merwürdige Ansichten was deine Privatssphäre angeht. Sie sei dir unbenommen, aber erwarte nicht das eine goße Masse sie mit dir teilen wird.

Ich bin auch durchaus für die Verschärfung gewisser Rechte der Polizei und Staatsanwaltschaft. Aber Voratsdatenspeicherung gehört nicht gerade dazu, denn das ist genau so eine Nummer wie die ILLEGALE Abfrage der Kreditkartendaten von mehreren Millionen Deutschen Anfang des Jahres. Damit wird man zum Generalverdächtigen und das gegen die Verfassung. Eine Überwachung(und das ist es) darf nur in ausreichend begründeten Verdachtsfällen erfolgen. Wenn jemand speichert wo sich meinHandy(respektive ich) in den letzten 6 Monaten aufgehalten hat dann ist das nicht weiter als eine Art Beschattung. Und wer garantiert mir das mit diesem Daten kein Missbrauch getrieben wird?

Ansonsten kann ich mich Ripichiep nur anschließen.

@ Thrawn:

Hiermit verleihe ich dir den Erich-Mielke-Gedächtniss-Preis.

EDIT:

Da gibt es so einen Satz in SW-Episode 3: "So geht die Freiheit zu Grunde. Mit donnermdem Applaus!"
 
Zuletzt bearbeitet:
@Thrawn &JH

Was mir dabei in den Sinnn kommt ist das der Normal Bürger
immer weiter beschnitten und beobachtet wird.
Dies mit der erweiterten Datenspeicherung
ist als anfang zu sehen,wo hört es auf?
Ist das einem in den Sinn gekommen?
Nö,oder.

Herr Müller,der Kinderschänder ist dieser welcher der vorher nie in
Erscheinung trat.
"Das hätten wir nie gedacht das Herr Müller dies tun könnte,
er war doch immer so nett."
Das ist das was mein meist hört,also was nutz das die Datenspeicherung?
Leute die eh auf der "schwarzen Liste" stehen werden dementsprechend behandelt,
was auch ok ist und es sowie leichter ist für diese irgendwelche Verfügungen zu bekommen.
Wenn 8-14 Monate für Rückgriffe gebraucht werden ist nun 6 Monate doch
für die Katz.
Aber für Steuerliche Dinge wird man eh schneller und härter Betraft
als ein Kindesschänder.
Es ist schon klar das nur die Verbindungen gespeichert werden,doch man kann
und darf nicht eine Bevölkerung unter Generalverdacht stellen.oder sollen wir wir
wirklich irgendwann der neue Ostblock werden?

Und nein, es geht nicht hauptsächlich um die Momentane
Datenspeicherung,sonder darum welche Wege damit geebnet werden.

Gewalt und Verbrechen wird man nie und so schon mal gar nicht Herr werden.
 
@Thrawn &JH

Was mir dabei in den Sinnn kommt ist das der Normal Bürger
immer weiter beschnitten und beobachtet wird.
Dies mit der erweiterten Datenspeicherung
ist als anfang zu sehen,wo hört es auf?
Ist das einem in den Sinn gekommen?
Nö,oder.

Herr Müller,der Kinderschänder ist dieser welcher der vorher nie in
Erscheinung trat.
"Das hätten wir nie gedacht das Herr Müller dies tun könnte,
er war doch immer so nett."
Das ist das was mein meist hört,also was nutz das die Datenspeicherung?
Leute die eh auf der "schwarzen Liste" stehen werden dementsprechend behandelt,
was auch ok ist und es sowie leichter ist für diese irgendwelche Verfügungen zu bekommen.
Wenn 8-14 Monate für Rückgriffe gebraucht werden ist nun 6 Monate doch
für die Katz.
Aber für Steuerliche Dinge wird man eh schneller und härter Betraft
als ein Kindesschänder.
Es ist schon klar das nur die Verbindungen gespeichert werden,doch man kann
und darf nicht eine Bevölkerung unter Generalverdacht stellen.oder sollen wir wir
wirklich irgendwann der neue Ostblock werden?

Und nein, es geht nicht hauptsächlich um die Momentane
Datenspeicherung,sonder darum welche Wege damit geebnet werden.

Gewalt und Verbrechen wird man nie und so schon mal gar nicht Herr werden.

Das kann ist so unterschreiben.... um den Gedanken einfach mal fortzuführen? Wann wird denn unser Innenministerium in Ministerium für Staatssicherheit umbenannt? Da haben wir einen völlig unverdächtigen Namen der in der Vergangenheit schon hervorragende Dienste geleistet hat. Dinge wie Eheleute die einander bespitzeln, Nachbarn die sich gegenseitig in die Pfanne hauen, Freunde die sich gegenseitig verraten. Und wofür? Um ein paar Bananen zu bekommen oder um selber straffrei zu bleiben.

Also was her Schäuble da anstrebt ist ein weiterer Schritt in Richtung eines totalitären Überwachungsstaates. Demnächst darf dann auch das Finanzamt auf diese Aufzeichnungen zugreifen um festzustellen um Herr Müller tatsächlich 180 Tage im Ausland war und deswegen keine Steuern zu zahlen braucht. Und das für den Zeittaum der letzten sechs Jahre?!?!?! Herzlichen Glückwunsch, ich kann es nur wieder sagen:

"So this is how liberty dies. With thunderous applause!"

Sollen wir etwa aus Angst vor Kinderschändern und Terroristen Opfern was wir selber sind? Da kann ich auch Wolfgang Thierse zitieren:

"Es hilft der Freiheit nicht wenn wir sie abschaffen um sie zu schützen."

Jede derartige Beschneidung der Freiheit bedeutet ein Stück dessen zu Opfern was Deutschland ist, jedes Mal wenn wir unsere eigenen Errungenschaften beschränken um uns zu schützen haben die Terroristen gewonnen.

Ich lasse mich doch auch nicht aus Angst vor irgendwem ins Gefängniss einsperren. Schutzhaft ist das Eingeständniss das man selber zu schwach ist um das Problem zu lösen. Und das hier ist GENAU das gleiche, aber HAARGENAU!!!! Nur das hier ein einzelner nicht eingepserrt wird sondern ein ganzes Volk sich in seienr Freiheit beschneidet. Ich frage mich allen ernstes wie man so ein Gesetz im Namen des Volkes erlassen kann.
 
Auch wenn es schon zwei Seiten her ist...

Jedihammer schrieb:
Telefon und Internetüberwachung,Bankdatenüberwachung,Versammlungsverbot,
Platzverbote,Ausweitung der Inhaftierung ohne Haftbefehl,härtere Verhörmethoden,Einsicht bei Verdacht in die Karnkendatei,Einschränkung der Pressefreiheit und vorallem massive Verschärfungen von Strafen und Präventivmaßnahmen.
Telefon und Internet werden nicht erst seit heute überwacht. Von daher... Was allerdings nicht heissen muss, daß ich damit einverstanden bin. Besonders nicht, was das Telefon angeht.

Bankdatenüberwachung... warum? Es geht niemanden was an, wofür ich mein Geld ausgebe.

Versammlungsverbot/ Platzverbot... brauch ich nix mehr zu sagen. Haben andere vor mir schon getan.

Ausweitung der Inhaftierung ohne Haftbefehl... wenn die Zeit, auf z.B. 48 Stunden reduziert ist, käme ich vielleicht noch damit zurecht.

härtere Verhörmethoden... wenn der Verdächtige nicht gleich brutalst zusammengeschlagen wird...

Einsicht in die Krankendatei... Da bin ich absolut dagegen, denn DAS geht nun wirklich niemanden was an. Und ausserdem... Wofür soll das denn gut sein? Damit man z.B. weiss, wieviel Einheiten Insulin Person X täglich spritzt? Oder welche OP's Person Y hatte?

Einschränkung der Pressefreiheit... reicht es nicht, daß wir eh nur die halbe Wahrheit vorgesetzt kriegen? Warum noch mehr einschränken? Und wer überwacht diejenigen, die die Einschränkung vornehmen?

massive Verschärfungen von Strafen... DAS sollte auf jeden Fall passieren. Es kann nicht angehen, daß Kinderschänder und Vergewaltiger nach ein paar Jahren wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Präventivmaßnahmen... Aber auch damit kann man nicht alles verhindern. Leider.

Ich muss sagen, mit vielen von diesen Beispielen würde ich nicht leben wollen. Da kann ich mir auch gleich nen Strichcode unter die Haut machen lassen, damit die regierung jederzeit weiss, wo ich bin und was ich mache.
 
Nun,da Du wie Du selber sagst noch studierst,und die Wende im Jahre 1989 gekommen ist, gehe ich mal davon aus,daß du soviel davon nicht mitbekommen hast.Es sei denn,Du bist einer dieser ewigen Studenten,der schon über 40 ist,und immer noch studiert.

Es gibt so etwas wie Familie, von denen ein gewisser Teil meist älter ist, als man selbst und deren Erfahrungen man mehr oder minder direkt mitbekommt. Neben dem kann man auch so etwas wie Zweitstudienrichtungen betreiben, oder heutzutage einfach später anfangen, nachdem man vorher schon mal was anderes gemacht hat (eine Ausbildung und Arbeiten zum Beispiel). Kann sein, dass mancher Spießbürger von Annodazumal sich einen modernen Lebenslauf noch nicht vorstellen kann.

Was direkte eigene Erfahrungen angeht, so zum Bleistift durfte ich einige Dinge im sportlichen Rahmen nicht mehr tun und wurde als Kind vom Training ausgeschlossen, nachdem ein Verwandter von mir geflohen war. Danach kam eine Familie in der DDR schnell mal unter Generalverdacht, wurde beobachtet und ihr Leben erheblich eingeschränkt. Hat man dann noch das Pech, dass einer aus der Familie dem System nicht passt und Ansichten vertrat, für die betreffende Person einsitzen darf (rate mal wo), bekommt man auch schnell mal den "Atem der Überwacher" als Kind mit, allein schon an der Stimmung in der Familie und eben einigen Dingen im gesamten Umfeld. Selbst Lehrer und Erzieher wurden eingespannt, um einen auszuhorchen, oder von anderen abzugrenzen. Auf sowas hätte ich gern verzichtet und bin eigentlich froh, dass Stasimethoden bei uns nicht zur Anwendung kommen und nach (vermeintlichen) Verfehlungen einzelner ganze Familien unter Verdacht gestellt und unter verschiedenerlei sozialen und gesellschaftlichen Druck gesetzt werden.

Da mach Dir mal keine Sorgen,ich bin mit deutscher Geschichte sehr gut verraut,also auch mit der Geschichte der DDR.
Und mit dem Militär und den Sicherheitsorganen habe ich mich ausführlich befaßt.

Einige von uns haben den Vorteil (wenn auch nicht Vergnügen) das System direkt von Innen kennengelernt zu haben. Wenn ich mir dann deine Forderung nach Stasimethoden hier in unserem (noch) demokratischen Rechtsstaat ansehe, sind deine Informationsquellen entweder sehr unzureichend, oder du wirklich das Paradebeispiel eines naiven Spießbürgers mit einem "Dreiäffchenkomplex", wie er im Buche steht.


Ps.: Auch wenn schon auf Seite 1 und länger her, aber zwecks "nur eine EU Richtlinie umgesetzt":
4. Datenschutzrechtliche Bewertung des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht die Speicherung aller Telefon-, E-mail- und Internet-Verkehrsdaten für ein halbes Jahr vor. Damit würde das gesamte Telekommunikationsverhalten aller Bundesbürger erfasst, obwohl nur ein verschwindend kleiner Teil der gigantischen Datenmenge von den Strafverfolgungsbehörden abgerufen werden soll.
Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorratsdatenspeicherung für nicht hinreichend bestimmbare Zwecke. Die für eine freiheitliche Gesellschaft unabdingbare unbefangene Kommunikation wird damit erheblich beeinträchtigt.
Im Zuge der Beratung des Gesetzentwurfes haben verschiedenen Ausschüsse des Bundesrates zusätzliche, aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenkliche Forderungen gestellt. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben sich am 8. Juni 2007 in einer gemeinsamen Entschließung mit Nachdruck hiergegen ausgesprochen.

Das Plenum des Bundesrates ist den Forderungen seiner Ausschüsse hinsichtlich

* der Verpflichtung von Anbietern für Prepaid-Produkte, die Identitätsnachweise abzulichten und aufzubewahren sowie

* einer Verlängerung der Speicherdauer der Verkehrsdaten von sechs Monaten auf ein Jahr


nicht gefolgt.

Dies ist aus Sicht des Datenschutzes zu begrüßen.


Dennoch geht der Regierungsentwurf über einige Forderungen der EU-Richtlinie sogar noch hinaus. Im Rahmen der parlamentarischen Befassung sollten folgende elementare Forderungen des Datenschutzes beachtet werden:

* Der Zweck der Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität muss klar definiert und - wie von der EU - Richtlinie vorgesehen - auf diese Bereiche begrenzt werden.

* Der Regierungsentwurf sieht demgegenüber eine Zweckerweiterung vor und verpflichtet in § 113 b Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht nur zur Datenspeicherung für die Verfolgung von schweren Straftaten, sondern auch zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und für die Aufgaben der Geheimdienste. Die Einbeziehung präventiver polizeilicher und geheimdienstlicher Aufgaben ist aber von den Vorgaben der EU-Richtlinie, die nur auf die Verfolgung von Straftaten abzielen, nicht mit umfasst.

* Die auf Vorrat gespeicherten Daten dürfen nur den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Die Vorschläge des Bundesrates, die einen Zugriff Privater, nämlich der Telekommunikationsunternehmen und Internetdienstanbieter für wirtschaftliche Zwecke und insbesondere für die Ermittlung der IP-Adresse im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Verfahren im Bereich des Urheberrechts vorsehen, sind strikt abzulehnen.

* Nach dem Wortlaut der Begründung des Gesetzesentwurfs wird die Schwelle für die Herausgabe dynamischer IP-Adressen deutlich abgesenkt. Eine Abfrage bedarf danach nicht mehr der Voraussetzungen des § 100g StPO-E (Strafprozessordnung, Entwurf), sondern soll nach § 113 TKG möglich sein und könnte zum Beispiel zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten eingesetzt werden. Dabei werden Verkehrsdaten verwendet, die nur auf Grund der Vorratsdatenspeicherung vorhanden sind. Damit schießt der Gesetzentwurf über das Ziel der EU-Richtlinie weit hinaus, Daten nur zum Zwecke der Verfolgung schwerer Straftaten zu speichern.

* Die Möglichkeit zur anonymen E-Mail-Kommunikation ist auch weiterhin zu gewährleisten. Anonymisierungsdienste werden von der EU-Richtlinie nicht mit umfasst und sind von der Speicherungspflicht ausdrücklich auszunehmen. Dies muss im Gesetz zum Umsetzung der EU-Richtlinie deutlicher als bisher formuliert werden.

Quelle:
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Vorratsdatenspeicherung
 
Zuletzt bearbeitet:
ich wage mal zu behaupten, dass es auch schon abschreckend für den ein oder anderen straftäter wirken würde, wenn wir passend/angemessene strafen hätten und ein gefängsaufenthalt in deutschland nicht gleichzusetzen ist mit einem betreuten wohnen.

und ich denke so sehen das auch einige der gegner dieses speicherung-gesetzes.

klar, ich hab mir nix zu schulden kommen lassen, also muss ich durch diese speicherungen nix befürchten. aber trotzdem stört es mich. ich will nicht nach jedem telefonat mit einem kunden nachdenken müssen, ebenso im privaten bereich.

außerdem sollte der staat sich selbst mal an die nase fassen und überdenken dass er sich selbst zu überprüfen hat. ich finde es erschreckend das ich auf einem einwohnermeldeamt jegliche adresse rausfinden kann, wenn ich nen namen habe gegen einen lächerlichen gegenwert von 8?. wir sitzen im gläsernen kasten und das passt mir nicht.

mich würde interessieren ob die politiker mit in dem kasten sitzen, oder ob diese wieder nichts zu befürchten haben. ^^
 
Was solche Vorratsdatenspeicherung bringt z.B. im Bezug auf Kinderschänder ?
Nehmen wir mal an, die Polizei knackt wie ltztens nen Server auf dem Millionen Kinderpornographischer Inhalte hinterlegt sind.
Auf dem server finden sie natürlich jede Menge Verbindungsdaten, also wer wann wo auf den Server auf was zugegriffen hat.
So, wenn kein Unternehmen die Vorratsdatenspeicherung machen muss bringt mir das nix,....., wenn ich aber die Daten habe und weiß welcher Perverse mit welcher IP auf welche Inhalte zugeriffen habe kann ich was machen und Kinderpfleger K, welcher laut serverlog nun über 10 GB Kinderpornos gezogen hat zur Rechenschaft ziehen.
Nur eines von ZIG Beispielen wodurch solche Maßnahmen positiv genutzt werden können und müssen,....., ihr verteufelt so viel, sagt mir ein Beispiel in dem es negativ für einen ist ?

Ihr redet alle vom Ausspionieren und von Generalverdacht beides ist unhaltbarer Unfug.
Ein Generalverdacht wäre, wenn die Regierung sich hinstellen würde und sagen würde " Da wir davon ausgehen, dass jeder von euch der das 5te Lebensjahr vollendet hat bereits straffällig gworden ist erlauben wir es ab sofort jedes Gespräch einfach abzuhören etc. "
Dies wäre ein Generalverdacht.
Voratsdatenspeicherung ist etwas komplett Anderes und erlaubt auch um es noch mal zu sagen nicht eure Telefonleitungen abzuhören.

Und es ist für Ermittlungen nur sinnvoll ohne richterlichen Beschluss zumindest kurzzeitig ein Telefon anzapfen zu dürfen,...., denn Verbrecher warten nicht darauf, dass ein Richter der Polizei ne Erlaubniss gibt,....., wenn z.B. ein paar von den Herren in Grün ein paar Verdächtigen folgen die z.B. nen Waffendeal abwickeln und die dann plötzlich mit dem Handy anfangen zu telefonieren ne Weile lang,......, so vielen Dank für die Möglichkeit sich da kurzfristig einzuklinken und eventuell wichtiges Beweißmaterial zu erlangen ( auch wenn es nur beweißt, dass man den Falschen 4 personen von der Kneipe aus gefolgt ist und die sich nur unterhalten wer wen am vorabend gebum** hat --> Unschuldige vor weiteren Maßnahmen bewahrt ).
Es ist ja nicht so, dass plötzlich jemand unter Generalverdacht stünde die Polizei MUSS nur auf kurz oder lang eine Möglichkeit bekommen in gewissen Situationen bei ausreichend erhärtetem Verdacht direkt Maßnahmen ergreifen zu können, es verlangt auch niemand ernsthaft vor ner Verhaftung durch die Polizei n richterlichen Beschluss,...., nur um die Arrestierung des Menschen über eine gewisse Zeitspanne aufrechtzuerhalten, dafür fordert man einen richterlichen Beschluss.
 
z.B. ein paar von den Herren in Grün ein paar Verdächtigen folgen die z.B. nen Waffendeal abwickeln und die dann plötzlich mit dem Handy anfangen zu telefonieren ne Weile lang,......, so vielen Dank für die Möglichkeit sich da kurzfristig einzuklinken und eventuell wichtiges Beweißmaterial zu erlangen

Und wie soll das technisch so kurzfristig gehen? Hast du schon mal überlegt das dafür entsprechendes Equipment benötigt wird? So kurzfristig würde das gar nicht gehen :)
 
Und wie soll das technisch so kurzfristig gehen? Hast du schon mal überlegt das dafür entsprechendes Equipment benötigt wird? So kurzfristig würde das gar nicht gehen :)

Falsch, die Ermittlungsbehörden können im Ausland, in Deutschland noch nicht, da wir keine GEsetzesgrundlage dafür haben ( leider), direkt darauf zugreifen,d a sie direkten zugriff auf die Mobilfunkprovider Zetralen haben, sorich die geben den Standort an, dann sehen sie dort die aktiven handys und können sich direkt in die aktiven Gespräche einklinken :)


In Anderen Ländern ist es möglich und trägt ohne Verletzungen der Rechte von unbescholtenen Bürgern zur Aufkläung von Straftaten bei,..... .
 
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