Der Fall Marco.W

Ich glaube, ich habe mich weiter oben erklärt... oO
Ja hast du. Zum Zeitpunkt als ich das Schrieb hatte ich das nur noch nicht mitbekommen. Es hatte auch den Eindruck erweckt, dass du bei sexuellen Mißbrauch automatisch eine Vergewaltigung voraussetzt - auch als du das Wort noch nicht benutzt hattest. - Egal. Das wäre ja nun geklärt.

Und ich glaube mich zu erinnern, dass sie damals noch behauptet hätte, sie wäre aufgrund eines stechenden schmerzes im unterleib aufgewacht und hätte ihn dann auf sich vorgefunden. Wenn aber wirklich stimmen sollte, dass sie noch jungfrau ist (war), wird er ja wohl kaum in sein eingedrungen sein, weswegen ich halt einfach an ihrer glaubhaftigkeit zweifle
Da würde ich nicht so sicher sein. Laut dem Gutachten soll es schließlich durchaus Spuren geben. Vielleicht nur ein sogenannter Glücksschuss? Minimales Eindringen (u.U. nur Petting) wäre auch denkbar, so dass das Jungfernhäutchen weitgehend intakt bleibt.

(besonders weil ich schon öfters mitbekommen habe, wie mädels (vermutlich/hoffentlich im spaß) darüber geredet hätten, jemandem einen Missbrauch/ eine Vergewaltigung/ etc vorzuwerfen, wenn er dies und jenes nicht tue o_O)
Glaub mir, ich habe solche Fälle auch schon kennen gelernt. Ich gehöre auch zu den Leuten, die diesen Typ Mädchen nicht nur wegen Erpressung inhaftieren würde, sondern sie zusätzlich, wegen des schweren Rufmordes, auch für die gleiche Zeit in den Knast zu stecken, die den Beschuldigten erwartet hätte.
Ferner kenne ich eine, von der ich Annehme, dass sie das nur erfunden habe, der Aufmerksamkeit willen. Nur - und das ist hierbei das wichtige - weiß ich, dass ich ihr vielleicht auch großes unrecht damit tue. Denn letztlich ist das nur eine Annahme von mir. Und auf sowas darf man kein Urteil fällen. Das sollen dann doch lieber die Gerichte machen.
Aber ich kann deine Zweifel durchaus verstehen.

Letztlich könnte das Urteil auch politischer Natur sein. Der Bub wird schuldig gesprochen - das Mädchen erhällt gewissermaßen recht. Aber die Strafe wird auf ein akzeptables Minimum reduziert, so dass auch die Deutschen damit leben können.
 
der ganze fall zeigt einfach dass die türkei noch nicht bereit ist für einen beitritt der eu
außerndem würde ich mich fragen wie viele leute sich aufführen würden wenn ein türke ein deutsches mädchen missbraucht
 
Ui, da redet der Richtige... immer mit Halbwissen punkten, billigste Polemik verteidigen, provozieren und beleidigen... aber dann das Maul aufreissen! Wieso wird diese Knalltüte hier überhaupt noch geduldet?


Du hast hier auch schon ziemliche Knaller losgelassen;). Um Antworten herumgedruckst, andere wissentlich provoziert und beleidigend warst du auch schon. Ist jetzt nich böse gemeint, zu mir hast du auch noch nie was geschrieben, aber wenn Jedihammer "gerade der Richtige" ist, dann ist das bei dir imo auch der Fall.

Leider muss ich zugeben, dass ich deinen, Jedihammer, Sprachgebrauch auch unangemessen finde, vielleicht liest du in Raidis Text zuviel rein? Denk bitte nochmal drüber nach ob du da nicht selber einen Fehler gemacht haben könntest, ich schätze dich durchaus als einsichtigen und vernüftigen Menschen ein, lies doch nochmal alles durch vielleicht siehst du es dann anders:).
 
der ganze fall zeigt einfach dass die türkei noch nicht bereit ist für einen beitritt der eu
Worauf begründet sich diese Aussage?

Ich hatte eigentlich gehofft, dass meine Erkläuterungen die auf Basis deutscher Gesetze beruhen, aufzeigen, dass die Türkei da nicht schlechter ist als Deutschland.

Ich zitiere hierzu auch gerne aus dem Link, den ich auf der Vorherigen Seite gepostet habe:

Prof. Dr. Christian Rumpf schrieb:
Mehrere Monate saß er in einem Gefängnis in Antalya in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Vergewaltigung bzw. Kindesmissbrauch. Denn es stellte sich heraus, dass die Britin erst 13 Jahre alt war.
Ein guter Anlass, wieder einmal mit Fingern auf die türkische Justiz zu zeigen, die einen armen jungen Deutschen in einem der brutalen türkischen Gefängnisse festhält. „Der EU-Kandidat Türkei hält einen Minderjährigen fest – der Junge hat bis zu acht Jahre Gefängnis zu erwarten.“ So der Tenor in Presse, Rundfunk und Fernsehen in Deutschland im Juni 2007. Zu Beginn hatten sich zahlreiche Politiker zu Wort gemeldet. So könne die Türkei nicht Mitglied der EU werden. Das Verfahren hatte kaum begonnen, wetterte man in völlig haltloser Weise gegen eine rechtsstaatswidrig vorgehende türkische Justiz, allen voran der aktuelle SPD-Kanzlerkandidat Steinmeyer, der es als Außenminister eigentlich besser wissen müsste. Verschiedene CDU-Politiker wie Wulff und Kauder standen dem nicht nach.
Zunächst einmal ist es politisch unkorrekt, ungesicherte Informationen mit dem EU-Kandidatenstatus der Türkei in Verbindung zu bringen. Die Strafen für mit dem hier gegebenen Tathergang vergleichbare Delikte sehen in Deutschland und anderen Ländern Europas nicht anders aus, mal mehr, mal weniger. In einzelnen Bundesstaaten in den USA gibt es deutlich strengere Strafnormen, kaum jedoch findet man in anderen Ländern milderes Strafrecht für Sachverhalte wie den hiesigen.
Seit Bekanntwerden des Falles hat es immer neue Informationen zum Tathergang gegeben. Dies hat es schwer gemacht, außerhalb des Gerichtssaales strafrechtliche Bewertungen abzugeben.
Aber selbstverständlich sind die Menschen in Deutschland kompetenter als die türkischen Richter und vermögen es, ohne die Gutachten gesehen zu haben, und ohne die Zeugen vernommen zu haben, ein korrektes Urteil zu fällen. :rolleyes:
Sorry... ich konnte mir den Kommentar nicht verkneifen. Weiter im Text:

Wie im deutschen Strafprozessrecht, das im übrigen überwiegend wortgleich bereits vor achtzig Jahren in der Türkei auch zur türkischen Strafprozessordnung geworden war, die dann 2005 modernisiert wurde, setzt der Haftbefehl voraus, dass ein dringender Tatverdacht für die Begehung einer Straftat gegeben sein muss. Ferner muss ein Haftgrund vorliegen wie „Fluchtgefahr“, „Verdunkelungsgefahr“ oder die besondere Schwere der Tat. Bei einem siebzehnjährigen Urlauber liegt der Haftgrund „Fluchtgefahr“ buchstäblich auf der Hand. Je nach Kenntnisstand konnte das Gericht auch noch die „Schwere der Tat“ in Betracht ziehen, während die „Verdunkelungsgefahr“ hier wohl eher nicht in Frage kam. Die Fluchtgefahr wird hin und wieder bei Ausländern dann verneint, wenn der Ausländer seine Reisedokumente bei der Staatsanwaltschaft abgibt und somit die Ausreise verhindert werden kann. Diese Möglichkeit setzt allerdings auch voraus, dass man in einem solchen Fall davon ausgehen darf, dass der Beschuldigte nicht alles versucht, auf illegalem Wege aus dem Land zu kommen. Diese Sicherheit hat man gerade bei einem Jugendlichen, den es nach Hause drängt, nicht.
Hinzu kommt aber noch eine in Art. 100 der türkischen Strafprozessordnung enthaltene Vermutung, wonach bei dem Verdacht, eine Straftat nach Art. 102 oder 103 StGB begangen zu haben, ein absoluter Haftgrund gegeben ist, d.h., es auf die Fluchtgefahr nicht einmal ankommt.
Hier sollte man auch die Dimension der Tat nicht unterschätzen. Auch wenn der junge Mann erst siebzehn ist – objektiv ist das Mädchen eben ein Kind. Man sollte in einer solchen Situation der türkischen Justiz zubilligen, dass sie das nicht einfach als jugendlichen Leichtsinn zweier im Geiste unschuldiger Minderjähriger durchgehen lassen möchte und auch – vor dem Hintergrund durchaus sinnvoller gesetzlicher Bestimmungen – nicht durchgehen lassen kann.

Und weiter heißt es
Natürlich ist eine Untersuchungshaft von acht Monaten, wie sie Marco hinter sich gebracht hat, hart. Aber die türkische Justiz ist hier nicht brutal und schon gar nicht, im Vergleich zur italienischen, französischen oder deutschen Justiz in vergleichbaren Fällen, „unverhältnismäßiger“. Sie steckte einfach in dem Dilemma, dass sie versuchen musste zu verhindern, dass sich der junge Mann der Strafverfolgung entzieht.
Danach gehend, wäre also Frankreich, Italien und Deutschland auch nicht Reif für die EU. :konfus:
 
Danke für diese sachliche Betrachtung!! :)

Wie die Schuld/Unschuld-Situation in diesem Fall aussieht, kann von uns sowieso keiner wissen. Ok, es hat ein Urteil gegeben, aber eigentlich ist das Urteil in diesem Fall wirklich egal. Dank einseitiger Berichterstattung der deutschen Massenmedien dürfte Marco W. in seinem Leben kein Nachteil aus diesem Eintrag im Führungszeugnis entstehen. Eher im Gegenteil. Egal, wo er sich in Zukunft bewerben wird, oder was auch immer er vorhat, jeder kennt sein Gesicht und seine "Opfer-Geschichte" (in der er das Opfer der türkischen Justiz ist), und wird ihm gegenüber anderen Bewerbern eher den Vorzug geben, nach dem Motto "Der Junge hat so viel durchgemacht, dem muss man helfen".

Also, was soll's. Das Thema ist beendet, die türkische Justiz hat ihre Autonomie gegenüber außenpolitischen Einwänden gezeigt, die Eltern des englischen Mädchens haben ein Urteil, und Marco W. hat eine Perpektive.

Sowas nenne ich eine Win/Win-Situation.
 
Es ist klar das es eher politisch alles ist....Engländer und Deutsche in der Türkei?

Wir dürfen nicht vergessen was alles so im 1. Weltkrieg passiert ist mit den Türken....

Diese hacken noch gerne auf das alte Thema rum....Die Engländer haben es geschafft die Osmanen auszurauben und die Deutschen haben sie verraten...keine Ahnung wie ist auch jetzt egal...So muss ich es fast jeden Tag von Türken an meiner Schule hören...

Türken sehen sich selbst gerne als Opfer....doch tätlich werden sie auch gerne....

Eine Blamage auf sowas reinzufallen....die haben Null-Toleranz....wir Unendliche...

Naja...Und die Eltern der Engländerin machen mir Sorgen...
 
@Talon: Bei der Beurteilung aufgrund deutscher Gesetze hätte Marco auch völlig straffrei weg kommen können. Je nachdem wie weit das Gericht seiner Einschätzung des Alters geglaubt hätte, hätte hier §16 I StGB dazu geführt, dass er lediglich fahrlässig gehandelt hat und fahrlässiger Missbrauch von Kindern ist nicht strafbar. War wohl aber in der Trükei eh egal, weil das Mädchen so oder so unter die Altersgrenze fiel.

@Jedi: nur weil ein Gericht die Schuld fest gestellt hat, bedeutet es nicht, dass man keine Eigene Meinung zu dem Fall haben kann. Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist kann auch für die eigene Überzeugung gelten und nicht nur des Gerichtes. Wenn ich von der Schuld einer Person nicht überzeugt bin, dann ist die Person für mich eben unschuldig. Vor allem bei Prozessen, in denen es nur zwei Aussagen gibt, nämlich die des Opfers und die des Täters, ist die Meinungsbildung schwierig und kann durchaus auch beim Gericht sehr auseinander gehen. Es ist durchaus möglich, dass, wäre der Fall an eine andere Kammer gegangen, diese ein anderes Urteil gefällt hätte. Die bewiesene Schuld gilt gegenüber dem Gesetz und dem Staat, nicht unbedingt aber gegenüber jedem einzelnen Bürger.

Der Fall an sich war sicherlich schwierig, die Beweislage dürftig und ich persönlich bin nicht völlig überzeugt was genau da gelaufen ist. Ich glaube ich wäre beim Versuch hängen geblieben, als eine vollendete Tat zu sehen, aber das Gericht ist durchaus befugt sich eine freie Meinung zu bilden und wenn es dem Mädchen mehr geglaubt hat, dann ist das so. Dazu müsste man sich auch einen persönlichen Eindruck der Beteiligten machen und das geht schlecht über die Medien.

Skandalös finde ich allerdings, dass es so lange bis zum Urteil gedauert hat und, dass der Beschuldigte so lange in U-Haft hat sitzen müssen. Da hätte die türkische Justiz auch im Hinblick auf die Bemühungen des Landes in die EU zu kommen schneller sein müssen. Solche Fälle, in denen es keine langwierigen Beweisaufnahmen braucht, weil es einfach zu wenig Beweise gibt, die man aufnehmen könnte, sollten um einiges schneller über die Bühne gebracht werden.
 
@Talon: Bei der Beurteilung aufgrund deutscher Gesetze hätte Marco auch völlig straffrei weg kommen können. Je nachdem wie weit das Gericht seiner Einschätzung des Alters geglaubt hätte, hätte hier §16 I StGB dazu geführt, dass er lediglich fahrlässig gehandelt hat und fahrlässiger Missbrauch von Kindern ist nicht strafbar. War wohl aber in der Trükei eh egal, weil das Mädchen so oder so unter die Altersgrenze fiel.
Das hängt davon ab, wie das Gericht geneigt ist, dem Bub oder dem Mädel zu glauben. Vor allem wenn hierbei noch Beweise und Gutachten berücksichtigt werden. Im schlimmsten Fall hätte Marco - nach dem Bericht den ich anno 2007 gelesen hatte - in Deutschland ein härteres Urteil erwartet, als in der Türkei.

Ich finds nur albern, wie so viele Millionen Deutsche, der Auffassung sind, sie wären in der Lage schneller das richtige Urteil zu fällen, obwohl sie nur recht einseite Informationen von unseren Medien haben, und Zeugenaussagen sowie Gutachten bestenfalls als Zusammenfassung kennen.

Zu deinem Text @Jedihammer
Hast du meinen Link gelesen. Sofern man Prof. Dr. Christian Rumpf glauben schenkt - und mir fiele kein guter Grund ein, wieso man das nicht tun sollte - wäre an der langen Untersuchungshaft nichts auszusetzen, da sie nicht unverhälltnismäßiger war, wenn man die Umstände 1 zu 1 überträgt. Warum sollte die Türkei lascher sein - gerade mit Blick auf ihren Status als EU-Kandidat - als einige EU-Länder? Speziell dem Land aus dem der Beschuldigte kommt?
 
Das Problem ist ja meiner Meinung nach nicht die länge der U-Haft, sondern, dass jene in einem türkischen Gefängnis stattfand.
Hier wäre es ggf angebracht gewesen, eine andere Möglichkeit auszuhandeln, in etwa, dass er für die Dauer der Untersuchung bzw des Prozesses in Deutscher Haft ist.
Ein großes Problem wäre dabei natürlich, dass ich anstelle der Türkei daran zweifeln würde, dass er auch in Deutschland seiner gerechten Strafe (sofern dies nötig sei) zugeführt wird.
Wobei soetwas natürlich zwecks Beitritt zur EU auch ein guter Fuß in der Tür wäre oO
 
Zu deinem Text @Jedihammer
Hast du meinen Link gelesen. Sofern man Prof. Dr. Christian Rumpf glauben schenkt - und mir fiele kein guter Grund ein, wieso man das nicht tun sollte - wäre an der langen Untersuchungshaft nichts auszusetzen, da sie nicht unverhälltnismäßiger war, wenn man die Umstände 1 zu 1 überträgt. Warum sollte die Türkei lascher sein - gerade mit Blick auf ihren Status als EU-Kandidat - als einige EU-Länder? Speziell dem Land aus dem der Beschuldigte kommt?


Jetzt hilf mir mal kurz auf die Sprünge ?
Wo habe ich denn behauptet, die Türkei wäre zu lasch bzw. die U-Haft für Marco
unverhältnismäßig ?
 
Jetzt hilf mir mal kurz auf die Sprünge ?
Wo habe ich denn behauptet, die Türkei wäre zu lasch bzw. die U-Haft für Marco
unverhältnismäßig ?
Ich meinte eigentlich ihren Text der an dich gerichtet war. Der letzte Absatz, in dem Furia aber wohl vor allem ihren eigenen Standpunkt erläutert.
Also außer dass das ganze an dich gerichtet ging, hat das eher wenig mit dir zu tun. (Oder ich habe mal wieder ihr @[Hier beliebigen Nick eintragen] missintepretiert)
 
Ich meinte eigentlich ihren Text der an dich gerichtet war. Der letzte Absatz, in dem Furia aber wohl vor allem ihren eigenen Standpunkt erläutert.
Also außer dass das ganze an dich gerichtet ging, hat das eher wenig mit dir zu tun. (Oder ich habe mal wieder ihr @[Hier beliebigen Nick eintragen] missintepretiert)

Der Teil, den Du angerpsochen hast, war nicht mehr an Jedi gerichtet ;)

Bei 16 StGB kommt es natürlich auf die richterliche Überzeugung und evtl. noch auf Aussagen von Freunden und Fotos, die Verhalten und Aussehen des Mädchens aufzeigen, wenn es privat irgendwo ist. Ich wollte hier lediglich eine Möglichkeit zeigen.

Was die Dauer der Haft angeht, so ist das doch eher unüblich (auf deutsches Recht bezogen). U-Haft über 6 Monate ist per Gesetz die Ausnahme und hier hatte das Gericht von den Beweisen her keine umfangreiche Sache. Weil eben so wenige Beweismittel zugänglich waren (Aussagen von Täter und Opfer, evtl der Mutter und von Freunden, ein oder zwei Gutachten), hätte das Ganze nicht so lange dauern dürfen, bzw. die U-Haft zumindest nicht. Wenn andere Stellen zu langsam arbeiten darf das nicht zu Lasten des Beschuldigten gereichen, denn er ist ja bis dato unschuldig (für das Gericht und das Gesetz).

Dass Fluchtgefahr bestand und die U-Haft in einem türkischen Gefängnis und unter türkischen Bedingungen statt fand ist normal. Dass die Türkei keine Luxusgefändnisse für Urlaube betreibt versteht sich von selbst und Deutschland führt keine Haft für fremde Länder durch, diese Idee wäre auch Quatsch. Andere Länder, andere Gefängnisse.
 
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