Der Fall Marco.W

dann leg du als erstes mal deine schrottige blumenwelteierkuchen sicht ab und überleg dir mal schön beide seiten. was wäre DIR lieber, wenn es um DEIN kind ginge?

würdest du es so akzeptieren, dass sowohl beide verdächtige (der schuldige und unschuldige) aus mangel an beweisen frei rumlaufen? wenn es sich um DEIN kind handelt, was du zb 5 tage vorher beerdigt hast? endet deine grabrede dann mit "ein hoch auf die demokratie - amen!" ??

mein gott, manche sollten ihre heileweltblümchenschmeiß-sicht endlich mal ablegen.. halten einem die eigene meinung vor, aber sehen sich nie beide seiten an :rolleyes:


Darum geht es hier doch gar nicht! Hier geht es nicht darum, was ich machen würde, wenn ich betroffen wäre, hier geht es um darum, was der Staat mit "Verdächtigen" macht! Und das hat weder was mit Heilewelt noch mit Blumen zu tun, sondern ganz einfach mit Rechtsstaatlichkeit. Du kannst nicht einfach jemanden ohne begründeten Verdacht (sprich: Beweise) einsperren, denn dann könnte die Polizei imgrunde jeden mal einfach so einsperren, das wäre dann ein Polizeistaat. Der nächste Schritt wäre dann Guantanamo, aber das findest du wahrscheinlich auch OK... :rolleyes:
Mir jedenfalls ist es lieber, dass einige Verbrecher aus Mangel an Beweisen freigelassen werden müssen, als dass die Polizei willkürlich jeden mal "auf Verdacht" wegsperren kann. Denn das kann dann wirklich jeden treffen und warum dann nicht mal politische Gegner oder Leute die man nicht mag mal so wegsperren...

Zum Fall Marco: Mein Gott, der Junge ist selbst noch 17, also minderjährig! Was macht es da für einen Unterschied, ob sie 13 oder 15 ist? Dann ist sie halt 4 Jahre jünger, ist doch ganz normal... ich würde den ganzen Aufhebens ja verstehen, wenn er 30 oder so wäre oder von mir aus auch 20, aber er ist 17! Verhältnismäßigkeit scheint dort ein Fremdwort zu sein... :rolleyes:
 
Jedenfalls ist eben in den Nachrichten gekommen,daß das Gericht die Haftprüfung abgelehnt hat.
Und da es nach nunmehr 6 Monaten die Anklage immer noch nicht zu stande gebracht hat, eine verwendungsfähige Aussage der vermeintlich geschädigten Person dem Gericht vorzulegen, statt dessen aber zwei Entlastungszeugen aufgetreten sind (ein Arzt und eine Bekannter des vermeintlich geschädigten Mädchens) ist diese Entscheidung ein absoluter Witz, auch wenn es sicherlich sprachliche Unwegbarkeiten gibt. Aufgrund dieser Umstände wäre eine Entlassung bis zur Fortführung des Prozesses (unter Verbleib in der Türkei) zwingend notwendig gewesen.
Normalerweise liegen Aussagen gleich als erste vor, unmittelbar nachdem Anzeige erstattet wurde. Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Statt dessen lies man das Mädchen ohne eine prozessverwendungsfähige Aussage ausreisen. Oder sieht davon ab, siepersönlich vor Gericht erscheinen zu lassen. Ein schwerwiegendes Versäumnis der Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft, unter dem (wie schon erwähnt minderjährige) Junge nun unverständlicherweise (ob er nun Deutsch ist oder nicht) nun unfassbarerweise leiden muss.

Das was da im Augenblick abgeht, hat in meinen Augen immer weniger mit Rechtsstaat oder einem wirklich fairen oder ausgeglichenen Prozess zu tun.
 
Meine Persönliche Meinung ist, da war nichts.

Es war ein Flirt unter Kindern/Jugendlichen die Mutter hat das Spitz bekommen und gleich Vergewaltigung geschrien und nun Angst es zuzugeben.

Ich find es Ok, den verdächtigen Festzunehmen. Selbst in diesen Fall.
Ich find es nicht Ok wenn man versucht den türkischen Staat in seine Rechtssprechung hineinzureden, egal was man davon hält. Ich halte persönlich nicht viel davon, aber es ist ein suveräner Staat.

Was ich wiederum nicht vom türkischen Staat finde, ist diese ständige Herumschieberei.
Die ganze Geschichte ist unglaubwürdig und jeder Mensch mit etwas Hirn weiss das. Wir reden hier nicht von einen Erwachsenen sondern von einen Jugendlichen. Das heißt man sollte das auch so schnell wie möglich für ihn über die Bühne bekommen um ihn in seiner Entwicklung so weit wie möglich zu schützen. Wer weiß was für einen Knacks der jetzt schon weg hat.
Was ist da so schwer, die Kleine mit Mutter vor Gericht vorzuladen, sie vorher ärztlich untersuchen zu lassen und dann die Sache zu klären. Die Sache wäre vermutlich an einen Prozesstag durch.
Da lädt man alle zeugen und beteiligten Vor und dann zieht man die Sache durch.
Ich kann sowieso nicht verstehen, wie man eine Vergewaltigung verhandeln will, wenn das Opfer nicht anwesend ist um eine Aussage zu machen.

Und in dem Punkt muss ich sagen, sollte die Regierung schon druck auf die Regierung der Türkei und Großbritaniens machen, das sie gefälligst die Sache über den Tisch bringen.

Hergott wie oft musste ich schon in meinen Arbeitsleben, irgendeinen Schnellschuss in kürzester Zeit machen? Wenn man irgendwelche Unterschriften von irgendwelchen Beamten braucht, dass die Sache laufen kann, dann soll sie diese halt schnell vorziehen, ihren Stempel und ihre Unterschrift drauf knallen und fertig.

Ich hoffe nur das, wenn er freigesprochen wird, die Familie die Britin und Co verklagen wegen diesen ganzen verzögerungen.
 
Also erstmal zum eigentlichen Thema: so wie ich das sehe, deuten alle Beweise auf Unschuld und wenn die Ankläger jetzt keine Aussage machen, dann gibt es nur eine mögliche Folge: IHN FREILASSEN! Kann doch nicht angehen, dass der wegen so 'ner lächerlichen und von keinerlei Beweise gestützten Aussage Monate lang im Knast sitzt. :mad:

Dann mal zu Jedihammer und Stasia: ich hoffe, euch ist klar, was ihr da für einen Schrott zusammenschreibt... Ihr wollt mir jetzt nicht ernshaft erzählen, dass es toll ist, jemand einfach mal auf Verdacht einzusperren, auch wenn er gar nichts gemacht hat. Sowas nennt sich Polizeistaat und hat in einer Demokratie nichts verloren, ganz einfach... wobei, Schäuble würde das sicher gefallen... :rolleyes:

@Soraya: zu deinem letzten Kommentar sag ich jetzt mal lieber nichts... :rolleyes:

100 % zustimmung.

Ich glaube bei beiden von euch wäre das geschrei groß, wenn ihr unschuldig eingesperrt werdet. Ihr könnt mir nicht erzählen das ihr dann sagt " ach wenn dafür wahrscheinlich ein Kinderschänder weniger rumläuft ist es ok"
Das halte ich ebenfalls für Schrott. Wenn 2 Verdächtige da sind, und keine Beweise, dann kommen beide Frei, ich würde dann sagen dann is das eher Pech wenn der Kriminelle freikommt, denn nichts rechtfertigt es wenn jemand UNschuldig eingesperrt wird, zumal es auch jemand anderes Gewesen sein kann.
Verdacht= NUll wert. Beweise = alles wert....ohne Beweise geht nichts, so ist das nunmal und so soll das auch bleiben.
 
naja.. es werden einem aussagen hinzu gedichtet, das is nimmer feierlich. mit manchen personen macht diskutieren echt nicht mehr spaß.

ich glaub ihr schnallt alle net so wirklich was der alte hammer und ich meinen. wenn ein verdacht geäußert wird, steht die polizei neutral zur seite. sie muss diesem verdacht nachgehen. um ein übel auszuschließen, im falle eines zu unrecht in haft genommenen, gibt es die uhaft. mir kann keiner sagen, bei sovielen staatsanwälten und ganzen -schaften, dass heute einer unschuldig lange in uhaft sitzt. es gibt immer ausnahmefälle ja. aber die gibts in jedem rechtssystem. davor ist auch nirgendswo einer "sicher". ABER, mit welchem gewissen lasse ich einen strafttäter wieder frei? dessen muss ich mir doch bewusst sein, oder nicht? und lieber, gehe ich sicher dass 2 menschen in uhaft sitzen, wovon einer unschuldig ist - als dass ich einen schänder, wo ich mir sicher bin dass einer davon dabei sitzt bei besagten zweien, frei rumläuft.

das problem ist nicht dass ein unschuldiger in uhaft sitzt, dass problem ist, wie damit umgegangen wird. wie lange es dauert und wenn ich natürlich alles öffentlich mache und die presse überall hintendran steht, dann ists klar dass nix geheim bleibt.

ich hatte die polizei erst vor kurzem nachts vor der tür mit einem besagten "haftbefehl". wenn ich also sehe wie die tolle polizei sowas regelt, dann ists kein wunder, dass es überall rauskommt, selbst wenn man unschuldig ist. ich habs am eigenen leibe mitgemacht. ich weiß wie die nachbarschaft denkt und handelt. :rolleyes: ..man muss dazu sagen, dass es in dem fall nicht ums thema mord/menschenschändung ging. aber trotzdem. es war weder nett noch.. nun, ich hätte das erlebnis gerne nicht gehabt. ^^
 
ABER, mit welchem gewissen lasse ich einen strafttäter wieder frei?
Na sicher,sobald er frei käme,schnappt er sich die nächste 13 jährige,
wird sie brutal mit Cola und Fanta gefügig machen und der Mutter nen 20er geben zum Schoppen,da dieser eh egal ist was die Tochter macht.

Ich wiederhole mich mal und wie God of Gamblers auch meinte,
WO ist bitte die Verhältnismäßigkeit??
Das war ein pubertäres Techtelmechtel.
 
Na sicher,sobald er frei käme,schnappt er sich die nächste 13 jährige,
wird sie brutal mit Cola und Fanta gefügig machen und der Mutter nen 20er geben zum Schoppen,da dieser eh egal ist was die Tochter macht.

Ich wiederhole mich mal und wie God of Gamblers auch meinte,
WO ist bitte die Verhältnismäßigkeit??
Das war ein pubertäres Techtelmechtel.

es geht doch gar nicht um den vergleich zu fall marco in der türkei.. :rolleyes::rolleyes:
jaja.. ihr meint..
 
Zwischenfrage über deutsches Recht - angenommen, ein 18jähriger hatte Sex mit einem Mädchen von 13 Jahren, welches sich nachweisbar als beispielsweise 15jährige ausgegeben hat (und auch älter aussieht). Das man sich den Ausweis zeigen läßt, ist absolut unrealistisch und imho auch nicht notwendig. Eigentlich dürfte der Mann dann doch nicht angeklagt werden.
Sieht das deutsche Recht das?

er hat ein Verbrechen begangen. Wenn die Staatsanwaltschaft davon Wind bekommt, wird in jedem Fall eine Anzeige erfolgen.

Ob das Verfahren dann mit Freispruch oder so endet, sei dahingestellt - aber angeklagt wird er.
 
er hat ein Verbrechen begangen. Wenn die Staatsanwaltschaft davon Wind bekommt, wird in jedem Fall eine Anzeige erfolgen.

Ob das Verfahren dann mit Freispruch oder so endet, sei dahingestellt - aber angeklagt wird er.
das ist mir klar, daß er quasi proforma angeklagt wird. Meine Frage bezog sich vielmehr darauf, ob das deutsche Recht in einem solchen Fall eine Verfahrenseinstellung aufgrund von "Unwissenheit" (oder wie man das auch immer nennen will) überhaupt vorsieht oder ob eine Veruteilung eine zwingende Konsequenz ist. ;)
 
100 % zustimmung.

Ich glaube bei beiden von euch wäre das geschrei groß, wenn ihr unschuldig eingesperrt werdet. Ihr könnt mir nicht erzählen das ihr dann sagt " ach wenn dafür wahrscheinlich ein Kinderschänder weniger rumläuft ist es ok"
Das halte ich ebenfalls für Schrott. wert....ohne Beweise geht nichts, so ist das nunmal und so soll das auch bleiben.


Sag mal,hast Du mit dem Lesen und dem Verstehen Schwierigkeiten ?
Ich habe nie gesagt,daß ich es ohne Geschrei hinnehmen würde,wenn ich unschuldig eingesperrt werden würde.
Ich habe gesagt(und jetzt auch für jemanden wie Dich zum mitschreiben,und bitte laß es Dir von einem Menschen,der mit dem Denken nicht so ein Problem hat erklären).

Ich habe gesagt,daß ich um ein härteres und in meinen Augen besseres Justitzsystem willens bereit wäre,daß Risiko einzugehen,daß es auch mir passieren könnte,daß ich einer von zwei Verdächtigen sein könnte.

Ist das jetzt auch bei Dir angekommen ??????????????


Ich gebe hier Stasia Recht.
Was einem hier in den Mund gelegt wird ist erbärmlich.
Ich laße mich gerne für meine doch sehr extreme Meinung kritisieren,aber mir nicht
gerne von Leuten,wie Put Put,die offensischtlich Probleme mit dem Lesen und Verstehen haben nicht gerne Dinge in den Mund legen,die ich so niemals gesagt habe.
 
Marco ist aber keine 18-Jahre er ist erst 17 Jahre also selber noch Jugendlicher.
Erstens war die 13jährige dem 17jährigen nicht schutzbefohlen, zweitens ist dem Jungen im Hinblick, bis heute nicht widerlegt, dass er sie für älter als 13 hielt (Aussage des Arztes: Ich war davon überrascht, dass sie erst 13 war - wieso muss der Junge das Alter besser beurteilen können als ein Arzt?), drittens werden Fälle von nicht erwiesenem Kindesmissbrauch von Jugendlichen an Gerade-noch-Kindern in Ländern mit ein bisschen Rechtskultur kurz und bündig eingestellt, ggf. mit einer Ermahnung, schlimmstenfalls einer Verwarnung oder einer mit Mitteln des Taschengeldes zu bewältigenden Geldbuße. Wegen sowas sitzt in keinem zivilisierten EU-Land ein 17jähriger seit mehr als 6 Monaten ein.
 
Marco ist aber keine 18-Jahre er ist erst 17 Jahre also selber noch Jugendlicher.
Erstens war die 13jährige dem 17jährigen nicht schutzbefohlen, zweitens ist dem Jungen im Hinblick, bis heute nicht widerlegt, dass er sie für älter als 13 hielt (Aussage des Arztes: Ich war davon überrascht, dass sie erst 13 war - wieso muss der Junge das Alter besser beurteilen können als ein Arzt?), drittens werden Fälle von nicht erwiesenem Kindesmissbrauch von Jugendlichen an Gerade-noch-Kindern in Ländern mit ein bisschen Rechtskultur kurz und bündig eingestellt, ggf. mit einer Ermahnung, schlimmstenfalls einer Verwarnung oder einer mit Mitteln des Taschengeldes zu bewältigenden Geldbuße. Wegen sowas sitzt in keinem zivilisierten EU-Land ein 17jähriger seit mehr als 6 Monaten ein.

Bitte wer entscheidet,was "Rechtskultur" bedeutet ?
Der eigendliche Skandal ist m.E. nicht,daß solche ein Mensch über 6 Monate in Haft gehalten wird,sondern daß man in "zivilisierten" EU-Staaten solche Leute mit eine Ermahnung oder einer dem Taschengeld entsprechenden Geldbuße davon kommen läßt.
Es gibt Länder,da steht auf den Mißbrauch von Minderjährigen die Todesstrafe.

Hätte man inn diesem Land entsprechende Gesetze,könnten einige Kinder,wie z.B
der kleine Mitja noch leben.
 
Bitte wer entscheidet,was "Rechtskultur" bedeutet ?
Der eigendliche Skandal ist m.E. nicht,daß solche ein Mensch über 6 Monate in Haft gehalten wird,sondern daß man in "zivilisierten" EU-Staaten solche Leute mit eine Ermahnung oder einer dem Taschengeld entsprechenden Geldbuße davon kommen läßt.
Es gibt Länder,da steht auf den Mißbrauch von Minderjährigen die Todesstrafe.

Hätte man inn diesem Land entsprechende Gesetze,könnten einige Kinder,wie z.B
der kleine Mitja noch leben.

Jetzt wollen wir aber mal die Kirche im Dorf lassen. Zum einen ist dieser Marco ja selbst noch minderjährig und zum anderen ist er sicher kein Kinderschänder oder gar ein Mörder. Das ganze wird in der Tat ein harmloser Urlaubsflirt gewesen sein und ich kenne echt keinen, der sich in einer solchen Situation den Ausweis zeigen lässt, um zu überprüfen, ob der Flirtpartner nun 13, 15 oder 17 ist.
Wenn ich so durch die Stadt laufe, dann würde ich mir schon bei so manchem jungen Ding nicht zutrauen das korrekte Alter zu schätzen, da so manche frühreife Göre mit 14 gut und gerne für 17 - 18 durchgehen könnte.
Wäre dieser Typ 30 oder 40, dann fände ich die Sache weitaus befremdlicher, da er sich dann wohl mit voller Absicht eindeutig minderjährigen Mädchen genähert hätte (und da spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob 13 oder 15), aber so....

C.
 
Jetzt wollen wir aber mal die Kirche im Dorf lassen. Zum einen ist dieser Marco ja selbst noch minderjährig und zum anderen ist er sicher kein Kinderschänder oder gar ein Mörder. Das ganze wird in der Tat ein harmloser Urlaubsflirt gewesen sein und ich kenne echt keinen, der sich in einer solchen Situation den Ausweis zeigen lässt, um zu überprüfen, ob der Flirtpartner nun 13, 15 oder 17 ist.

Egal ob minderjährig oder nicht.
Wenn er die Kleine befummelt hat,dann ist er ein Kinderschänder.
Und wenn die türkische Justitz das genau so sieht,dann gehört er mit aller Härte,die das türkische Recht vorsieht, bestraft.

Ausserdem,mal einen Einwand an die,die hier immer das bundesdeutsche Recht vorlegen :

Steht nicht auch im deutschen Strafrecht der Satz :

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ?
 
Der Vergleich hinkt jetzt aber etwas.
Bei der Sippenhaft wird die gesamte Familie nur wegen der Tat des einzelnen Mitglieds eingesppert.
Meine Idee zielt da nur auf wirklich Verdächtige.

Bei deinem Beispiel wird der Unschuldige aber auch nur wegen der Tat des Mörders eingesperrt.
Wer verdächtig ist, entscheidet einzig und alleine der Ermittler in diesem Fall, und wenn dieser gleich eine ganze Familie der Steuerhinterziehung verdächtigt, aber es nur einem einzigen beweisen kann, dann landet, deinem Wunsch gemäß, die ganze Familie im Bau, ehe noch ein Schuldiger frei rumläuft.
Bei so einer Praxis wären die Gefängnisse rasch voll, die Zustände in ebendiesen würden sich drastisch verschlechtern und jeder muß mit der ständigen Angst leben, für etwas belangt zu werden, was er nicht getan hat. Und das nur weil irgendein Heini im Büro die falschen Schlüsse zieht.
Da braucht man nicht mal so weit zu gehen, wie Crimson und von Denunziation sprechen, dieses System selbst ist schon fehlerbehaftet, weil es einen ganz wesentlichen Punkt, der auch keiner Erklärung mehr bedarf, einfach außer acht lässt:

"Irren ist menschlich."

Denn eine weitere mögliche Schlussfolgerung deines Beispiels ist es, dass bei fehlender Beweislage auch beide Verdächtige unschuldig sein könnten und der wahre Schuldige immer noch draußen rumläuft. Deswegen braucht es eindeutige Beweise.

Ich finde übrigens, dass mein Beispiel mitnichten hinkt. ;)
 
Egal ob minderjährig oder nicht.
Wenn er die Kleine befummelt hat,dann ist er ein Kinderschänder.
Und wenn die türkische Justitz das genau so sieht,dann gehört er mit aller Härte,die das türkische Recht vorsieht, bestraft.

Ausserdem,mal einen Einwand an die,die hier immer das bundesdeutsche Recht vorlegen :

Steht nicht auch im deutschen Strafrecht der Satz :

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ?

Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, aber ich würde sagen in dem vorliegenden Fall sollte die Strafe dann doch um einiges milder ausfallen, als z.B. die Bestrafung eines angesprochenen 30 bis 40-jährigen, der loszieht um minderjährige Mädchen zu befummeln.
Ein "richtiger" Kinderschänder handelt m.E. immer mit Vorsatz, sprich er sucht sich gezielt Kinder und Jugendliche, um sich an diesen zu vergehen, aber eine solche Absicht erkenne ich in diesem Fall beim besten Willen nicht. Der Junge hat im Urlaub ein Mädel kennen gelernt, die er für gleich alt oder wenn nur unwesentlich jünger hielt, und die ihn wohl über ihr tatsächliches Alter zudem im Unklaren gelassen oder gar belogen hat.
Die Göre trieb sich in Discos rum, wo sie aufgrund ihres Alters nichts verloren hatte, trank Alkohol, rauchte und flätzte sich oben ohne am Strand 'rum und jetzt macht ihre Mutter Terror, ihre Tochter sein "vergewaltigt" worden?! Ich würde sagen, da muß jemand dringend davon ablenken, daß die Aufsichtspflicht sträflich vernachlässigt wurde....
Sorry, aber für einen solchen Fall hockt hier zulande kein 17-jähriger 6 Monate im Bau, weder in U-Haft noch sonstwie.

C.
 
Bei deinem Beispiel wird der Unschuldige aber auch nur wegen der Tat des Mörders eingesperrt.
Wer verdächtig ist, entscheidet einzig und alleine der Ermittler in diesem Fall, und wenn dieser gleich eine ganze Familie der Steuerhinterziehung verdächtigt, aber es nur einem einzigen beweisen kann, dann landet, deinem Wunsch gemäß, die ganze Familie im Bau, ehe noch ein Schuldiger frei rumläuft.
Bei so einer Praxis wären die Gefängnisse rasch voll, die Zustände in ebendiesen würden sich drastisch verschlechtern und jeder muß mit der ständigen Angst leben, für etwas belangt zu werden, was er nicht getan hat. Und das nur weil irgendein Heini im Büro die falschen Schlüsse zieht.
Da braucht man nicht mal so weit zu gehen, wie Crimson und von Denunziation sprechen, dieses System selbst ist schon fehlerbehaftet, weil es einen ganz wesentlichen Punkt, der auch keiner Erklärung mehr bedarf, einfach außer acht lässt:



Denn eine weitere mögliche Schlussfolgerung deines Beispiels ist es, dass bei fehlender Beweislage auch beide Verdächtige unschuldig sein könnten und der wahre Schuldige immer noch draußen rumläuft. Deswegen braucht es eindeutige Beweise.

Mein lieber Knut.:D;):D
Ich habe doch ganz klar von einem Fall gesprochen,wo es nur einer von beiden gewesen sein kann.
Bestes Beispiel wäre hier der Mord an den beiden Töchtern der Familie Weimar.
Da waren sich alle Ermittler von vorneherein einig,daß es nur die Mutter oder der Vater gewesen sein kann.
Gott sei Dank konnte die Mutter als Mörderin überführt werden,aber wäre dies nicht der Fall gewesen,dann,ich betone DANN,hätte ich lieber beide bestraft,bevor ich den wahren Täter hätte laufen lassen.


Ich finde übrigens, dass mein Beispiel mitnichten hinkt. ;)

Doch,in meinen Augen hinkt er ganz,ganz gewaltigt.
Die Sippenhaft wurde u.a deswegen angedroht,um einen potenziellen Täter von seiner Tat abzuhalten,weil er weis,daß dann auch seine Familie für seine Taten bestraft wird.
In dem Modell,das ich mir vorstelle geht es um zwei verdächtige,von denen einer der Schuldige sein muß.
Da wird zur Not der Unschuldige mitbestraft,aber nicht jemand,der gar nichts mit der Tat zu tun hat.Noch nicht einmal in Verdacht geraten ist.

Ich dachte das sei auf die Gesetzeslage selbst bezogen.

Z.B. "ich wusste nicht, dass man nix klauen darf" und nicht "ich wusste ja nicht, dass die erst 13 ist und als ich gefragt hab hat sie geschwindelt"

Ich bin kein Jurist.ich weis es jetzt auch nicht,ob das so oder so gemeint ist.


Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, aber ich würde sagen in dem vorliegenden Fall sollte die Strafe dann doch um einiges milder ausfallen, als z.B. die Bestrafung eines angesprochenen 30 bis 40-jährigen, der loszieht um minderjährige Mädchen zu befummeln.
C.

Denke ich ehrlich gesagt nicht.
Auch ein 17jähriger ist sich seines Handelns bewußt.


Sorry, aber für einen solchen Fall hockt hier zulande kein 17-jähriger 6 Monate im Bau, weder in U-Haft noch sonstwie.
.

Sorry Roter,aber genau das ist in meinen Augen das eigendlich Traurige.
Bei uns werden solche Verbrechen behandelt wie eine Lapalie.
 
Aber ich glaube auch nicht das genau dieser Satz im Gesetzbuch steht, wäre irgendwie auch etwas argh kurz.^^
Und was diesen Fall betrifft, finde ich sogar eine Strafe unangemessen, soll man in einer Disko in Zukunft erst einmal sich mit den Eltern verbinden lassen?
 
Zurück
Oben