"Deutscher" von CT's gefangen und gefoltert

@JimmiBond

meine mutter hat noch mal geheiratet, und heißt jetzt concalves (portugal).
ist die jetzt keine deutsche mehr? oder ist sie jetzt plötzlich eine "halbdeutsche" geworden ? :rolleyes: :)
ich persönlich konnte noch keine veränderung feststellen. :confused:
 
Und wieder mal offtopic.......

Crimson schrieb:
So einfach ist das bei uns nicht. Damit ein hier geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, müssen die Eltern sich mindestens seit 8 Jahren legal im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhalten. Selbst dann besteht für das Kind noch die Möglichkeit, sich bis zum 23 Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten - die der Eltern, oder die deutsche - zu entscheiden.

EDIT: So blöd ist das amerikanische System nicht mal, denn dadurch wurde erreicht, daß sich Einwanderer binnen kürzester Zeit als Amerikaner verstanden.

C.
Meine Mutter arbeitet beim Sozial und Jugendamt und hat letztens über einen entsprechenden Fall gesprochen. Unter Schock musste ich feststellen, daß es mittlerweile so ist.
Opis Wahn schrieb:
d.h. einem deutschstämmigen deutschen, der sich etwas zuschulden kommen lässt erkennst du die staatsangehörigkeit ab? weil wenn nicht, dann bist du ganz schön diskriminierend mit deiner haltung.
sind denn nur "ausländer" potentielle straftäter?
Hmm. Jemanden für Vogelfrei erklären? Die Zeiten sind vorbei. Jemanden den deutschen Pass zu geben, ist eine andere Sache als ihn jemanden zu entziehen.
Ein Beispiel: Um Polizist zu werden darfst du nicht vorbestraft sein (Nicht einmal schuldig des Diebstahls von Gummibärchen sein). Jedoch wird dir dein Beamtenstatus nicht entzogen, wenn du dir nach erhalt etwas zu schulden kommen lässt (sofern es nicht wirklich gravierend ist).

und wieso sollte man seine staatsangehörigkeit ablegen? immerhin ist es ein teil von einem. genauso wie die deutsche. und bevor du fragst: ja, ich habe 2 staatangehörigkeiten und ich würde um nichts in der welt eine der beiden abgeben. denn beide länder sind meine heimat (obwohl ich den großteil meines lebens in deutschland gelebt habe) und beide lebensarten gehören zu mir...
Ich wollte damit zum ausdruck bringen, dass es demjenigen frei zur Wahl steht. Die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen oder die alte zu behalten. Warum sollten die neuen Staatsbürger bevorteilt werden?

... junge junge, wir sind auf dem weg zu "einem Europa" und man muss sich immer noch solche aussagen anhören
Und was soll diese aussage? Einem Bürger eines Mitgliedstaates der EU kann das getrost egal sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Talon Karrde schrieb:
Meine Mutter arbeitet beim Sozial und Jugendamt und hat letztens über einen entsprechenden Fall gesprochen. Unter Schock musste ich feststellen, daß es mittlerweile so ist.

Die Einbürgerungskriterien sind gesetzlich festgelegt, und so, wie ich sie beschrieben habe. ABER: Keine Regel ohne Ausnahme. Wenn das wirklich so war, in dem Fall den Deine Mutter beschrieben hat, kann es sich dabei nur um einen Einzelfall gehandelt haben, dem vielleicht eine besondere Ausgangssituation zugrunde lag.

Die entprechenden Gesetzestexte findest Du z.B. HIER

C.
 
Ich denke mal,JimmyBond ,unterscheidet hier zwischen "richtigen" Deutschen,die in Deutschland geboren wurden,bzw. deren beide Elternteile beide Deutsche waren bzw. sind, und "Deutschen Staatsbürgern".
Wenn dem so ist, und ich sage ausdrücklich wenn,dann sollte man auch seine Meinung tolerieren,genau wie eine entgegengesetzte Meinung auch.
 
@Crimson
Vielleicht ist dir entgangen dass ich über ein Kind sprach dass in Deutschland geboren wurde!
Es war der klassische Fall. Der Vater arbeitete in Deutschland, und die Mutter kam im "Urlaub" zu besuch, wobei sie passenderweise ihr Kind zur Welt brachte.
Das Kind bekommt sein Recht Deutscher zu sein, und natürlich bekommen die Eltern dadurch Aufenthaltsrecht auf unbegrennste Zeit. Und danke für den Link, da habe ich das hier nähmlich gefunden:
... Das alte Recht (jus sanguinis), nach dem ein in Deutschland geborenes Kind die ... nach
dem der Erwerb der Staatsangehörigkeit allein vom Ort der Geburt abhängt. ...
Soviel also dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Talon Karrde schrieb:
@Crimson
Vielleicht ist dir entgangen dass ich über ein Kind sprach dass in Deutschland geboren wurde!
Es war der klassische Fall. Der Vater arbeitete in Deutschland, und die Mutter kam im "Urlaub" zu besuch, wobei sie passenderweise ihr Kind zur Welt brachte.
Das Kind bekommt sein Recht Deutscher zu sein

Dann wird der Vater wohl eine dieser Vorraussetzungen erfüllt haben:

1. Er ist Deutscher

2. Er lebt seit mindestens 8 Jahren legal in Deutschland

3. Er besitzt eine Aufenthaltsberechtigung oder eine seit drei Jahren bestehende unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Selbst wenn eine der Vorraussetzungen von Punkt 2 und 3 erfüllt sein sollte, besitzt das Kind nicht ausschließlich und für alle Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern muß sich bis zum 23. Lebensjahr entweder für die deutsche, oder die seiner Eltern entscheiden.

C.
 
Crimson schrieb:
Selbst wenn eine der Vorraussetzungen von Punkt 2 und 3 erfüllt sein sollte, besitzt das Kind nicht ausschließlich und für alle Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern muß sich bis zum 23. Lebensjahr entweder für die deutsche, oder die seiner Eltern entscheiden.

C.
*Stirnrunzel* Ich lass mich immer gerne belehren. Na gut dann kann ich ja noch halbwegs guter Dinge sein. Natürlich drängt sich mir hier jetzt was anderes auf...
Also @Wahn nein, eigentlich interessierte es mich nicht, ob du zwei Staatsbürgerschaften hast, aber nach Crimsons Beitrag frage ich mich, ob du deinen 23. schon gefeiert hast (Hast dein Geburtsjahr nicht angegeben)? Wenn ja, warum wurdest du nicht gebeten dich für eine beider Staatsbürgerschaften zu entscheiden?
 
Talon Karrde schrieb:
*Stirnrunzel* Ich lass mich immer gerne belehren. Na gut dann kann ich ja noch halbwegs guter Dinge sein. Natürlich drängt sich mir hier jetzt was anderes auf...
Also @Wahn nein, eigentlich interessierte es mich nicht, ob du zwei Staatsbürgerschaften hast, aber nach Crimsons Beitrag frage ich mich, ob du deinen 23. schon gefeiert hast (Hast dein Geburtsjahr nicht angegeben)? Wenn ja, warum wurdest du nicht gebeten dich für eine beider Staatsbürgerschaften zu entscheiden?

Wie gesagt, jede Regel hat ihre Ausnahme. Da das Einbürgerungsgesetz wenn ich recht informiert bin im Jahre 2000 entsprechend geändert wurde, und Gesetze nicht rückwirkend gelten, kann es natürlich sein, daß es Leute gibt, die vor der Gesetzesänderung zwei Staatsangehörigkeiten besaßen, z.B. weil ein Elternteil Deutsche(r) ist usw. Für die gilt diese Vorschrift natürlich nicht.

C.
 
@Talon Karrde: Weil es auch andere Möglichkeiten gibt die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen (zB durch Heirat). Viele Schlesier, die in Polen leben und kein Wort deutsch sprechen, ja teilweise nicht mal in Deutschland waren haben ebenfals die deutsche Staatsbürgerschaft, weil sie diese durch ABSTAMMUNG erlangt haben, d.h. irgendwo in ihrer Ahnenreihe war jemand, der sich Hans, Paul, Herman odre sonstwie schimpfte und Deutscher war, was im übrigen in Westpolen nicht allzuschwer ist, wenn die Familie seit 3 oder mehr Generationen in diesen Gebieten lebt (wie gesagt, mein Großvater wurde 1906 geboren und damals gab's kein Polen, daher habe ich auch Deutsche in meinem Stammbaum, einige von ihnen hatten sogar typisch deutsche Nachnamen wie Kammler...)

@Crimson: das ist so nicht korrekt, denn ein Kind eines deutschen Vaters kann auch deutscher werden ohne in Deutschland geboren zu sein, oder je einen Fuß in Deutschland gehabt zu haben. Im Zuge der Gleichberechtigung von Mann und Frau kann ein Kind seine Abstammung nämlich auch vom Vater her ableiten, wenn es unehelich geboren wurde und nicht mehr nur noch von der Mutter, wie es vorher der Fall war. Ist ein Kind ehelich geboren, so kann es seine Abstammung ebenfalls von beiden Elternteilen ableiten. Eine Geburt in Deutschland ist nicht notwendig.
 
Furia Lynn schrieb:
@Talon Karrde: Weil es auch andere Möglichkeiten gibt die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen (zB durch Heirat). Viele Schlesier, die in Polen leben und kein Wort deutsch sprechen, ja teilweise nicht mal in Deutschland waren haben ebenfals die deutsche Staatsbürgerschaft, weil sie diese durch ABSTAMMUNG erlangt haben, d.h. irgendwo in ihrer Ahnenreihe war jemand, der sich Hans, Paul, Herman odre sonstwie schimpfte und Deutscher war, was im übrigen in Westpolen nicht allzuschwer ist, wenn die Familie seit 3 oder mehr Generationen in diesen Gebieten lebt (wie gesagt, mein Großvater wurde 1906 geboren und damals gab's kein Polen, daher habe ich auch Deutsche in meinem Stammbaum, einige von ihnen hatten sogar typisch deutsche Nachnamen wie Kammler...)
Und....? Offensichtlich hast du ja deutsche Vorfahren, also sehe ich kein Problem.
@Crimson: das ist so nicht korrekt, denn ein Kind eines deutschen Vaters kann auch deutscher werden ohne in Deutschland geboren zu sein, oder je einen Fuß in Deutschland gehabt zu haben. Im Zuge der Gleichberechtigung von Mann und Frau kann ein Kind seine Abstammung nämlich auch vom Vater her ableiten, wenn es unehelich geboren wurde und nicht mehr nur noch von der Mutter, wie es vorher der Fall war. Ist ein Kind ehelich geboren, so kann es seine Abstammung ebenfalls von beiden Elternteilen ableiten. Eine Geburt in Deutschland ist nicht notwendig.
Er ist auf mein Beispiel eingegangen und darin ging es nicht um deutsche Eltern.
 
Doch, da gibt es ein kleines Problem und zwar die Tatsache, dass mein Großvater im WW2 als Nazigegner auf Aliierter Seite gekämpft hat. Das ist in den Augen der Beamten, mit denen ich gesprochen habe, ein Ausschlussgrund, was ich aber nicht so recht glaube, aber gut, einfach mal den Antrag einreichen und gucken was draus wird ^^

Aber eigentlich wollte ich Dir damit nur aufzeigen, dass es auf die Art der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ankommt um einem jungen Erwachsenen die Entscheidung um die Staatsbürgerschaft zum 23. Lebensjahr abzuringen. Es gibt nämlich auch Varianten, wo man beide behalten darf.
 
Furia Lynn schrieb:
Doch, da gibt es ein kleines Problem und zwar die Tatsache, dass mein Großvater im WW2 als Nazigegner auf Aliierter Seite gekämpft hat. Das ist in den Augen der Beamten, mit denen ich gesprochen habe, ein Ausschlussgrund, was ich aber nicht so recht glaube, aber gut, einfach mal den Antrag einreichen und gucken was draus wird ^^
Und ich dachte immer, die BRD sei ein neuer Staat und nicht das DR.^^
Aber eigentlich wollte ich Dir damit nur aufzeigen, dass es auf die Art der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ankommt um einem jungen Erwachsenen die Entscheidung um die Staatsbürgerschaft zum 23. Lebensjahr abzuringen. Es gibt nämlich auch Varianten, wo man beide behalten darf.
Und hier frage ich mich für was jemanden beide Pässe geben? Wer Deutscher sein will, soll seine Chance bekommen. Wer Was-anderes-sein-will, soll drauf verzichten Deutscher zu sein.
 
Furia Lynn schrieb:
Doch, da gibt es ein kleines Problem und zwar die Tatsache, dass mein Großvater im WW2 als Nazigegner auf Aliierter Seite gekämpft hat. Das ist in den Augen der Beamten, mit denen ich gesprochen habe, ein Ausschlussgrund, was ich aber nicht so recht glaube, aber gut, einfach mal den Antrag einreichen und gucken was draus wird ^^

.

Nein,er hat nicht gegen die Nazis gekämpft,sondern gegen das Deutsche Reich.
Und genau deswegen wundert es micht etwas,daß man ihm den Status der Einbürgerung verweigert.
 
@Talon Karrde: Mei, ich fühl mich aber sowohl als Polin, als auch als Deutsche und weil ich je nachdem wo ich bin als dieses oder jenes bezeichnet werde, sage ich, dass ich Schlesierin mit polnischen UND deutschen Wurzeln bin. Soll ich mich dann zweiteilen, oder was?

@Jedihammer: Ich habe weder gesagt, dass er gegen die Nazis noch sonstwen gekämpft hat, sondern nur, dass er Gegner des Nazi(Regimes) ist/war. Das hat mitunter mit den Gesetzen der BRD zu tun. Da heißt es, dass jemand, der freiwillig, also nicht aufgrund von Wehrdienst oder einer anderen Verpflichtung, in die Streitkräfte eines Landes eintritt dessen Staatsbürgerschaft er hat, verliert er automatisch die deutsche. Da kann man halt das "Freiwillige" seeehr weit auslegen. Mein Großvater hat allerdings in Polen seinen Wehrdienst geleistet (hat man 2 Staatsbürgerschaften kann man sich das aussuchen wo man das macht) und wurde im verteidigungsfalle eingezogen. Mein Problem ist, dass ich das nicht beweisen kann, weil Einberufungsbescheide so gut wie nicht verteilt wurden (Polen wurde bekanntlich mehr oder weniger überrannt).

Ich werd's einfach mal ausprobieren. Wenn ich ne ablehnung kriege, kann ich mich immernoch bis zum BVerfG durchklagen :D
 
@ Talon Karrde:

... Das alte Recht (jus sanguinis), nach dem ein in Deutschland geborenes Kind die ... nach
dem der Erwerb der Staatsangehörigkeit allein vom Ort der Geburt abhängt. ...

Wo genau steht das ?
Was möchtest du mit Hilfe dieses Zitats belegen ?
Gibt es das auch ohne "..." ?, man kann dadurch die Aussage des Textes nämlich nicht mehr erkennen.
 
@Furia
Wenn Du sagst,daß dein Großvater als Gegner der Nazis auf Aliierter Seite gekämpft hat,dann muß ich damit rechnen,daß er gegen das Deutsche Reich gekämpft hat.
 
Furia Lynn schrieb:
@Crimson: das ist so nicht korrekt, denn ein Kind eines deutschen Vaters kann auch deutscher werden ohne in Deutschland geboren zu sein, oder je einen Fuß in Deutschland gehabt zu haben. Im Zuge der Gleichberechtigung von Mann und Frau kann ein Kind seine Abstammung nämlich auch vom Vater her ableiten, wenn es unehelich geboren wurde und nicht mehr nur noch von der Mutter, wie es vorher der Fall war. Ist ein Kind ehelich geboren, so kann es seine Abstammung ebenfalls von beiden Elternteilen ableiten. Eine Geburt in Deutschland ist nicht notwendig.

Das ist schon klar. Wenn ein Elternteil Deutsche(r) ist, dann gibt es da kein vertun, egal ob das Kind nun in Oberammergau oder in Bangkok zur Welt kommt. In dem konkreten Fall ging es aber um ein Kind ausländischer Eltern, daß in Deutschland zur Welt gekommen ist.

C.
 
@Darth Ki Gon
In dem Link den Crimson gepostet hat. Aber warum fragst du, der Sachverhalt ist ja nun geklärt.

@Furia
Weil das andere im Zweifelle benachteiligen würde.

Aber mit deinem Großvater ist das natürlich so ne Sache... beim Bund kommt der Verein auch zu den neuen Rekruten mit dem Spruch "Ihr seid alle Freiwillig hier, weil ihr hättet ja Zivildienst machen können". Gut das ist natürlich Bullshit, man ist deswegen nicht freiwillig dabei, weil man sich für das kleinere von zwei Übeln entschieden hat. Aber selbst wenn du seinen Zwangseinzug nachweisen kannst, könnte einer das mit der Logik kommen und meinen "Ihr Großvater war dennoch freiwillig dabei, weil er hätte ja Fahnenflucht begehen können"
Naja, ich wünsch dir in der Angelegenheit jedemfalls erfolg.

@all
Können wir vielleicht zurück zum Thema kommen?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jedihammer: PN ^^

@Crimson: Du hattest in einem vorherigen Post als Voraussetzung einen Deutschen Vater angegeben. Darauf bezog sich meine Ausführung. Sorry, wenn das net rüber gekommen ist.

@Talon Karrde: Hm ... klar ... Und was ist mit der Benachteiligung meiner Familie und vieler anderer, die von der Volksrepublik Polen als Deutsche/Ausländer angesehen worden? Mein Großvater saß 2,5 Jahre im Gefängnis und wurde dann begnadigt (ursprünglich 15 Jahre), weil er angeblich spioniert hatte (er konnte 4 Sprachen, hatte Studiert und wurde als Deutscher geboren, reichte damals um ihn einzusperren und den Schlüssel wegzuwerfen). Außerdem ist es bei vielen Kindern, die in 2 Ländern aufgewachsen sind oder in einem aufgewachsen sind, aber eine andere Staatsbürgerschaft haben, dass sie immer als Ausländer gelten und sich auch so fühlen, egal wo sie jetzt sind. da finde ich es sehr fair, wenn man ihnen beide Staatsbürgerschaften zugesteht (vorausgesetzt es besteht der Wille zur Intergration und nicht nur die Geltendmachung eines Anspruchs). Und zum Wehrdienst ... In Polen gibt es immernoch keinen Ausgleichdienst, die Jungs müssen bis heute alle zu unseren Streitkräften (solange sie eingezogen werden).
 
Zurück
Oben