Die GEZ Gebühr

Und für Universitäten wie gesagt. Wobei man sich zwangsläufig fragt wo da der Sinn dahinter steht. Zumal es dank Bolonia-Prozess eigentlich schon gar keinen unterschied mehr zwischen Hochschule und Universität gibt, was die Abschlüsse betrifft und somit der selbe Lehrauftrag vermittelt wird.

Sind Universitäten nicht Hochschulen? :cool:
 
Sind Universitäten nicht Hochschulen? :cool:

Die Fachhochschule (Abkürzung: FH) ist eine Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt.[1] Fachhochschulen führen zunehmend die Bezeichnungen Hochschule (HS) oder Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie die entsprechenden englischsprachigen Bezeichnungen University oder University of Applied Sciences.

Universitäten (verkürzt vom lateinischen universitas magistrorum et scholarium, „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“) sind Hochschulen mit Promotionsrecht[1], die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen[2], ein möglichst umfassendes Fächerspektrum (Universalität) bieten sowie ihren Studenten wissenschaftsbezogene Berufsqualifikationen[3] vermitteln sollen.

Nö nicht ganz dasselbe würde ich meinen. Oder eher andersherum, wenn man nach den englischen Begrifflichkeiten geht.
Jedenfalls scheint, um beim Thema zu bleiben, die GEZ dazwischen auch zu unterscheiden.
 
So hier ist der Beitrag den ich vor Jahren mal gesehen habe.
[YOUTUBE]6TmjWrN5ksk[/YOUTUBE]

Siehe auch: https://www.gez-meine-meinung.de/fileadmin/forum/index.php?page=Thread&threadID=711

§5 Absatz 10, (RGebStV)
(10) Weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die in öffentlichen
allgemein bildenden
oder berufsbildenden Schulen,
staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen,
soweit sie auf gemeinnütziger Grundlage
arbeiten, von dem jeweiligen Rechtsträger der Schule zu Unterrichtszwecken
zum Empfang bereitgehalten werden, sind von
der Rundfunkgebühr befreit. Abweichende landesrechtliche
Regelungen bleiben unberührt.


Im übrigen verstehe ich nicht warum sich immer an so Kleinigkeiten aufgehangen werden muss und so das eigentliche Argument außer acht gelassen wird.
Nur weil man bei einem Bericht den man vor Jahren gesehen hat vergisst ob es eine Universität, Hochschule oder Fachhochschule war.
 
Im übrigen verstehe ich nicht warum sich immer an so Kleinigkeiten aufgehangen werden muss und so das eigentliche Argument außer acht gelassen wird.
Nur weil man bei einem Bericht den man vor Jahren gesehen hat vergisst ob es eine Universität, Hochschule oder Fachhochschule war.

Das war kein Angriff, sondern eine Richtigstellung. Was daran nun falsch sein soll oder unpassend...
 
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage bezüglich des "neuen" Rundfunkbeitrags. Bis dato hatte ich die GEZ-Gebühr immer selbst überwiesen, sobald ein Erinnerungsschreiben der GEZ ins Haus trudelte... also kein Dauerauftrag / kein Lastschriftverfahren.
Jetzt meine ich gehört zu haben, dass jeder Haushalt ein Aufforderungsschreiben mit weiteren Informationen zum Rundfunkbeitrag erhalten wird. Würde ich theoretisch erst in diesem Monat solch ein Schreiben bekommen (was bis jetzt noch nicht geschehen ist), könnte man dann von mir eine Nachzahlung für den Monat Januar fordern?
 
Ich denke schon. Die GEZ – äh, der Beitragsservice darf alles.

Ausnahme: Du kannst nachweisen, dass du im Monat Januar in einer Wohnung gewohnt hast, für die schon jemand anders gezahlt hat (Eltern, WG, ...)

Ich warte auch noch auf den Schrieb.
 
Das grenzt dann schon an Erpressung. Man hat ja dann nur die Wahl, ob man sich freiwillig meldet oder man keine schlafenden Hunde weckt aber irgendwann dafür ein schönes Sümmchen nachzahlen darf...
 
rundfunktbeitrag.de schrieb:
Für Bürgerinnen und Bürger beginnt die Beitragspflicht mit dem Ersten des Monats, in dem sie erstmals eine Wohnung innehaben.
www.rundfunkbeitrag.de

IHK Nordwestfahlen schrieb:
Neu ab 2013: Werden künftig die fälligen Rundfunkbeiträge (länger als sechs Monate ganz oder teilweise) nicht geleistet, so wird dies als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Gleiches gilt, wenn der Beginn der Beitragspflicht nicht innerhalb eines Monats bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt wird. Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit erfolgt nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalten.
http://www.ihk-nordwestfalen.de

Ich werde mich wohl daran halten und den Beitrag unter Vorbehalt zahlen. Allerdings bin ich auch verunsichert, ob ich mich jetzt anmelden soll (was ich nicht einsehe) oder ob ich einfach mal abwarte, ob irgendwann eine Zahlungsaufforderung reingeflattert kommt. Ich bin zuversichtlich, dass da noch nachgebessert wird. Letzte Woche kam erst ein Gutachten raus, welches die Verfassungswidrigkeit der aktuellen Regelung aufzeigt.

Früher zahlte man pro Gerät, aktuell pro Wohnung. Meine Meinung nach wäre die einfachste Regelung eine echte Pro-Kopf-Abgabe. Dann wäre es allerdings eine echte Steuer... also am besten doch abschaffen. ;)
 
Mich verwirrt das alles auch sehr. Ich werde weiterhin auf ein Schreiben warten (da ich als dummer Bürger ja wohl behaupten kann, dass ich nicht ausreichend informiert worden bin :kaw: ) und anschließend den von dir verlinkten Musterbrief aufsetzen.
 
Letzte Woche kam erst ein Gutachten raus, welches die Verfassungswidrigkeit der aktuellen Regelung aufzeigt.

Zum einen ist ein Gutachten noch lange kein Urteil. Schon gar nicht wenn es von einem Verband in Auftrag gegeben wurde welcher genau das hören wollte was der Gutachter dann auch geschrieben hat.
Zum anderen stand auch schon in selben Magazin, daß die Rundfunkanstalten zuvor selber ein Gutachten haben erstellen lassen,welches sagt die Sache sei Verfassungskonform.
 
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