die Wege der FSK sind unergründlich...

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riepichiep

Gast
Die FSK - ein (für mich) unerklärliches Phänomen!

Da wird der Extenden Cut von UNDERWORLD ab 18 (warum eigentlich?), und HAUTNAH ist ab 12 freigegeben.

Und heute erfuhr ich was Neues:

Die FSK prüft KEINE Fernsehfilme. - Nur versteh ich nich ganz, warum nicht?

die Sender könen ab 20:15 senden, was sie selbst gedreht ohne eine Altersempfehlung.

Aber laut www.fsk-online.de werden selbst Werbefilme gewertet.
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meine Frage:

was haltet ihr (noch) von der FSK?
 
alpha7 schrieb:
was haltet ihr (noch) von der FSK?


Nix. Die Zeiten, in denen ich mich einem relativ willkürlichen Jugenschutzgesetz und deren Einhaltung durch meine Eltern unterordnen musste, sind zum Glück seit ein paar Jahren vorbei. Erst, wenn man alles sehen darf, merkt man oft, dass eine höhere FSK-Einstufung nicht gleichbedeutend mit höherer Qualität ist. Rumfuchtelei in einem Film in Form von Selbstzensur, was sich meistens in einer grausamen Free-TV-Premiere offenbart, kann ich allerdings überhaupt nicht abhaben... ;)
 
Ich finde, die FSK ist immer unzuverlässiger. Filme, auf dies früher (vor 20/30 jahren) ne FSK 12/16/18 gegeben hätte, bekommen heutzutage 6/12/16. Z.b: Harry Potter. Der Film is ab 6, obwohl er mindestens ab 12 sein sollte. Der dreier is ab 12, obwohl ich ihn schon stark an der Grenze zu 16 finde....
Auch LotR is da ein gutes Beispiel dafür. Die FSK (genauso wie die USK) werden meiner Meinung nach immer unbedeutender, und wer achtet da bitte noch drauf? Die "zu schützenden" jugendlichen sicher net....
 
Die Rolle und die Bewertung der FSK ist ein Witz. Mal von den lächerlichen Altersbegrenzungen abgesehe heißt das immer noch freiwillige Selbstkontrolle. Warum müssen sich Läden und Kino's daran halten ?!
 
engelz schrieb:
Die Rolle und die Bewertung der FSK ist ein Witz. Mal von den lächerlichen Altersbegrenzungen abgesehe heißt das immer noch freiwillige Selbstkontrolle. Warum müssen sich Läden und Kino's daran halten ?!

Soviel ich weiß, müssen alle Filme und Computerspiele eine FSK/USK Freigabe haben. Ansonsten landen sie automatisch auf dem Index......genaueres müsste ich nochmal bei Google nachschauen. Seit dem Erfurt-Amoklauf damals, gab es ja ziemlich viele Änderungen im Bereich Jugendschutz.
 
flavaflav schrieb:
Soviel ich weiß, müssen alle Filme und Computerspiele eine FSK/USK Freigabe haben. Ansonsten landen sie automatisch auf dem Index.
Yo, Filme, Games und ähnliches müssen auf die "Jugendverträglichkeit" getestet werden, sonst dürfen sie nicht releast werden. Und die FSK ist (wie gesagt) freiwillig... ;)
 
flavaflav schrieb:
Soviel ich weiß, müssen alle Filme und Computerspiele eine FSK/USK Freigabe haben. Ansonsten landen sie automatisch auf dem Index......genaueres müsste ich nochmal bei Google nachschauen. Seit dem Erfurt-Amoklauf damals, gab es ja ziemlich viele Änderungen im Bereich Jugendschutz.


aber Fernsehfilme scheinen davon befreit zu sein - warum auch immer :rolleyes:
 
Lowbacca schrieb:
Yo, Filme, Games und ähnliches müssen auf die "Jugendverträglichkeit" getestet werden, sonst dürfen sie nicht releast werden. Und die FSK ist (wie gesagt) freiwillig... ;)


Selbstverständlich dürfen Filme, die nicht von der FSK geprüft wurden, veröffentlicht werden, allerdings haben sie dann automatisch eine "Nicht jugendfrei"-Einstufung. Bedeutet: wenn Disney aus welchem Grund auch immer, einen ihrer Filme nicht der FSK vorlegt, dann hat er automatsich ein Jugendverbot, was einem "FSK 18" gleichkommt. Dieses Vorgehen ist übrigens bei dem Re-Release von älteren Filmen gängige Praxis, denn so können die Verleiher Schnittauflagen entgehen, da der Film so oder so "ab 18" freigeben wird (siehe "RoboCop", "Predator", "Rambo", und, und, und...).

Was mich bei der FSK vor allem stört ist die willkürliche Bewertung und die meist dazugehörigen Schnittauflagen. Ein schönes Beispiel hierfür sind die HdR-Filme. Warum zum Teufel ist die SEE von "Die Gefährten" ab 16 Jahren freigegeben und die Kinoversion von "Rückkehr des Königs" ab 12? Ein anderer Vergleich hierzu: "Sleepy Hollow" war im Kino noch ab 12, dann aufgrund einiger Proteste auf Video/DVD ab 16. Begründung für die 12er Freigabe: das Kopfabhacken mit dem Schwert sei eine altmodische und von daher realitätsfremde Tötungsmethode, die so kaum Einfluss auf ein jüngeres Publikum hat. Lustig hierbei: vor einigen Jahren ermordete ein Jugendlicher seine Großeltern. Als Vorbild wurden die "Freitag der 13."-Filme angegeben, die in der deutschen Fassung die Morde meist noch nicht einmal mehr andeuten. Jetzt frage ich mich, wo der Unterschied in Bezug auf der Begründung für eine Altersfreigabe liegt zwischen Jason Vorhees, der mit einer Machete umhergeht (und dessen tat dem Zuschauer durch Schnitte vorenthalten wird) oder Aragorn, der ein paar Moriaorks mit seinem Schwert ersticht oder der kopflose Reiter, der mit seinem Schwert Köpfe abschlägt...es gibt einfach keine festen Auflagen...keine erkennbare Logik hinter der Vergabe...

Für diese Willkür gibts noch unzählige andere Beispiele...

Generell ist das sogenannte Jugendschutzgesetz in Bezug auf Medien in Deutschland absolut lachhaft. Ein Besipiel: Fernsehsender dürfen für FSK16/18-Filme aus ihrem Programm vor 22 Uhr keine Werbung mit bewegten Bildern machen...nur Standbilder sind erlaubt, allerdings ist es überhaupt kein Problem für aktuelle Kinofilme wie "Kill Bill 2", "Matrix Revolutions" oder "Blade Trinity" im Nachmittagsprogramm zu werben....
 
Das gilt mehr bei Games. Die meisten Demos von Games werden indiziert, weil die net FSK getestet worden. Aber nur, wenn nicht schon von dem englischen/amerikanischem Pendant zur USK ne Bewertung abgegeben wurde (imo).
Ach ja, Matrix Revolutions und Kill Bill Vo. 2 sind keineswegs aktuelle "Kino"filme :p
 
Darth Gore schrieb:
Bedeutet: wenn Disney aus welchem Grund auch immer, einen ihrer Filme nicht der FSK vorlegt, dann hat er automatsich ein Jugendverbot, was einem "FSK 18" gleichkommt.
Jetzt aber nochmal ganz genau: Sind sie damit dann indiziert oder kriegen kriegen sie nur den Vermerk "ab 18" und dürfen damit noch frei verkauft werden?
 
Die bekommen bei Filmen den Vermerk "ab 18", bei Games "Nicht Jugendfrei". Die indizierung muss immer noch dass Jugendschutzamt entscheiden....
 
TV Filme werden deshalb nicht von der FSK geprüft, weil die FSK eben der Zusammenschluss der Kino und Video Verleiher ist. TV Anstalten haben für ihre Eigenproduktionen ihre eigenen Prüfer. Wenn die schlecht arbeiten kann es eine Abmahnung der Landesmedienanstalt geben, wie z.B. bei der berühmt berüchtigten Sex Film Reihe auf RTL 2.
Filme die Harry Potter, Herr der Ringe Sleepy Hollow usw. werden niedriger bewertet weil dort die Gewalt keinen Selbstzweck erfüllt, d.h. Gewalt der Gewalt wegen gezeigt wird. Filme wie Freitag der 13. deren Handlung explizit und vordergründig auf Gewaltszenen ausgelegt ist werden höher bewertet.
Eigentlich sollten alle der FSK dankbar sein, denn ohne sie wären alle Filme automatisch ab 18.
 
Batou schrieb:
Eigentlich sollten alle der FSK dankbar sein, denn ohne sie wären alle Filme automatisch ab 18.

Und nach mir die Sintflut: Ich hätte nix dagegen. :D

Die Verantwortung bleibt trotz aller Auflagen beim gesetzl. Vormund. Zu diesem Thema habe ich aber direkt mal ne Frage:

Ist es wirklich den Eltern frei überlassen, welche Medien sie ihren Kindern zugänglich machen? Die Frage bezieht sich allerdings nicht auf beschlagnahmte Medien, da hier die Rechtslage doch sehr eindeutig ist.

Ein Beispiel: Kann ein Elternteil dafür belangt werden, wenn er seinem 12-jährigen Kind Zugang zu einem FSK 18 Titel gewährt? Hier wäre dann noch zu klären, ob dies mit dem Einverständnis des Elternteils, oder ohne dessen Kenntnis geschieht (Die berühmte Horrorfilmnacht mit Freunden, während die Eltern ausgehen ;) ).
 
Zur FSK als solcher sach ich lieber nix...

Corran 'Kettch' Fett schrieb:
Die bekommen bei Filmen den Vermerk "ab 18", bei Games "Nicht Jugendfrei".
Wenn ich mich net irre haben die bei den neuen auch "freigegeben ab 18".
Haben da ja einiges verändert, weil Spiele früher mal "geeignet" waren und heut "freigegeben"...

Icebär schrieb:
Ein Beispiel: Kann ein Elternteil dafür belangt werden, wenn er seinem 12-jährigen Kind Zugang zu einem FSK 18 Titel gewährt? Hier wäre dann noch zu klären, ob dies mit dem Einverständnis des Elternteils, oder ohne dessen Kenntnis geschieht
Da bin ich mir jetzt net sicher, aber selbst wenn 's net geht kan man das locker umgehn:
Die Eltern behaupten einfach, es sei ihre Kassette/Disk und der Sprösling hat sich das Ding einfach genommen, Ende, aus...
genau wie die Raubkopien, die jemand, der das Original besitzt, vergessen hat...

Mal davon abgesehen, dass man sich im Zweifelsfall mit de Begörden ja noch anlegen kann, ob se sonst keine Sorgen haben... (is immer ganz lustig) :rolleyes:
 
Renegat 35 schrieb:
Wenn ich mich net irre haben die bei den neuen auch "freigegeben ab 18".
Haben da ja einiges verändert, weil Spiele früher mal "geeignet" waren und heut "freigegeben"...

Nein, es heißt "Nicht jugendfrei" ;)

Ich glaub kaum, dass sowas für die Eltern strafbar wäre. Schließlich dürfen die Eltern mit ihren Kindern auch in ab 16/18 Filme gehen, wenn die Kinder erst 10 oder so sind. Und das steht glaub ich sogar im gesetzt oder so, und warum sollte es dann im privaten leben verboten sein?
 
Ich wollte, nur sagen das meiner Meinung nach, diese "freigegeben ab X" recht schwachsinnig ist. Es hängt nämlich nur teilweise mit dem Alter zusammen, zeigt mir einen "freigegeben ab X" Film der etwas für ältere Leute ist und dann meiner Mutter oder anderen Bekannten von mir, da kriegen die viel schneller Probleme als ich.

Und Potter währe ab 16 kann ich nicht verstehen, die Filme sind weder spannend, brutal, angsteinflössend,..... also ab sechs ist gerechtfertigt.

Alles meine persönliche Meinung.
 
@ alpha7

Fernsehfilme werden von der FSF geprüft, Kino-und Videofilme/DVDs von der FSK, Computer- und Videospiele von der USK.

@ icebär

Ist es wirklich den Eltern frei überlassen, welche Medien sie ihren Kindern zugänglich machen?

Nein, ist es meines Wissens nach nicht, sonst könnte man sich die ganzen Altersfreigaben gleich sparen. Ob Eltern allerdings schonmal dafür belangt wurden, daß sie ihrem Sprößling irgendwelche Filme überlassen/gezeigt haben entzieht sich meiner Kenntnis. Vermutlich ist im Zweifelsfall die Beweisführung zu umständlich, als das eine Klage gerechtfertigt wäre. Bei Kinobetreibern oder Videothekenbesitzern sieht die Sache schon anders aus. Die können richtig Ärger bekommen, wenn bei einer Kontrolle z.B ein Haufen 12-jähriger in einem FSK kJ-Film hockt.


Die Frage bezieht sich allerdings nicht auf beschlagnahmte Medien, da hier die Rechtslage doch sehr eindeutig ist.

Eindeutig ist sie schon, aber dennoch schwachsinnig....aber das ist ein anderes Thema. ;)

@ Corran

Die bekommen bei Filmen den Vermerk "ab 18", bei Games "Nicht Jugendfrei". Die indizierung muss immer noch dass Jugendschutzamt entscheiden....

Das stimmt so nicht. Seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes dürfen Filme und Spiele, die von der FSK/USK mit der Einstufung "keine Jugendfreigabe" versehen wurden nicht mehr indiziert werden.
Indizierungen spricht übrigens die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) aus, welche - erst recht nach der Änderung des Jugendschutzgesetzes - wohl die überflüssigste Behörde in diesem Land sein dürfte.
FSK/USK geprüfte Medien dürfen eh nicht mehr indiziert werden und ungerüfte Medien sind ohnehin automatisch "ab 18", dürfen also garnicht an Jugendliche abgegeben werden. Warum man jetzt noch eine nicht gerade kleine Behörde unterhält, deren einzige Funktion es ist, ohnehin nicht jugendfreie Medien auf ihre "Jugendgefährdung" hin zu prüfen und diese bei Bedarf in eine Liste aufzunehmen erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

C.
 
Zum Thema freiwillig. Es besteht kein Zwang für die Industrie einen Film von der FSK prüfen zu lassen. Von daher geschiet es freiwillig wenn eine Firma ihren Film prüfen lässt und genau darauf bezieht sich das freiwillig.
Kinobesitzer usw. müssen sich daran halten. Ansonsten drohen harte Strafen. Da gibt es kein freiwillig!

Das Problem bei der FSK ist schlichtweg das Leute in der FSK sitzen die meiner Meinung nach nicht dort hingehören. Was hat ein Vertreter der Kirche dort zu suchen? Ein weiteres Problem ist auch das Filme aufgrund der Tatsache das sie ein historisches Thema behandeln oft niedriger bewertet werden als Filme die ein fiktives Thema haben. Bestes Beispiel ist hier "Saving Private Ryan" der gleich mal ab 16 freigegeben wurde obwohl manche Filme die nicht mal annährend derart brutal sind keine Chance hätten unter 18 freigegeben zu werden. Auch Schindlers Liste ist ein solcher Fall. Die Freigabe ist ab 12 Jahren! Ähnlich verhält es sich mit Filmen die als künstlerisch besonders wertvoll gelten wie "Clockwork Orange". Der wurde auch ab 16 Jahren freigegeben obwohl er locker FSK 18 verdient hätte.

Übrigends ist der erste und zweite Harry Potter Film im Kino geschnitten gelaufen. Einer der beiden Filme ist selbst auf DVD geschnitten. Da fehlen zwar nur 2min aber die ungeschnittene Fassung bekommt man auf deutsch nur in der Schweiz.

cu, Spaceball
 
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