Domain wikipedia.de vorerst abgeschaltet

Hmm.. das ihr aber nicht auf den schon erwähnten Link (http://www.wissenschaft.de/sixcms/detail.php?id=260075) eingeht, wundert mich. ;)

Außerdem kann man eine Seite doch nicht für Fehler verantwortlich machen, die gehackt wurden!?

Ich finde die ganze Diskussion um Wikipedia reichlich Hirnlos.
Wikipedia ist genial, um zB: bal eben zu schauen, wer die und die Person war, was im Jahre 1875 Großartiges passiert ist, etc. Wikipedia bieten ein schnellen und recht klaren Überblick. 100% Darf man so oder so KEINER Quelle glauben.
Bloß hat man bei Wikipedia eine Änderungs - und Aktualisierungqualität. Bei Brockhaus etc. nicht.

Und letztendlich, sollte der .de Doiman verboten werden, ist es schlicht Zensur. Und das war, sofern ich mich recht erinner, prinzipiell verboten. Denn eine Demokratie besteht auch aus Informationsfreiheit.

Oh Geld, Oh Geld, ich will klingeln hören. *rolleyes* ;)
 
Eine aktuelle Meldung aus dem Spiegel bezüglich des Namesstreites um den Hacker Tron:

Spiegel.de schrieb:
URTEIL IM FALL TRON
Wikipedia gewinnt im Namensstreit

Das freie Internetlexikon Wikipedia darf weiter direkt auf einen Artikel verlinken, in dem der echte Name des verstorbenen Hackers "Tron" genannt wird. Das hatten die Eltern des Hackers per Einstweiliger Verfügung unterbinden wollen. Ihr Anwalt kündigte Rechtsmittel gegen das "Fehlurteil" an.

Im Rechtsstreit um die Nennung des echten Namens des verstorbenen Hackers "Tron" im freien Internetlexikon Wikipedia haben die Betreiber von Wikipedia.de einen Sieg errungen. Das Amtsgericht Charlottenburg hob die von den Eltern des 1998 verstorbenen Hackers beantragte einstweilige Verfügung gegen den deutschen Wikimedia-Verein am Donnerstag in Berlin auf. Sie hatten sich gegen die volle Namensnennung ihres Sohnes bei Wikipedia gewandt.

Eine bereits erwirkte einstweilige Verfügung gegen Wikipedia war zunächst wegen Unverhältnismäßigkeit außer Kraft gesetzt worden. Der Familie, urteilte die Richterin am Amtsgericht, stehe ein Anspruch auf Streichung des vollen Namens ihres Sohnes in der Wikipedia nicht zu, "da durch die Namensnennung dessen über den Tod hinausgehendes Persönlichkeitsrecht nicht verletzt" werde.

Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen beispielsweise vor unwahren Behauptungen oder Herabsetzungen zu schützen, urteilte das Amtsgericht. Das aber sei im verhandelten Fall "nicht gegeben", hieß es.

Auch die Argumentation der Eltern, ihre eigenen Persönlichkeitsrechte würden durch die Offenlegung des Namens verletzt, habe keinen Bestand, da "allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der Website eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich" sei.

Wikipedia darf damit weiterhin den Namen des Hackers nennen und seine Internetbesucher von der Domain Wikipedia.de auf Wikipedia.org umleiten, wo der umstrittene Beitrag hinterlegt ist.

Friedrich Kurz, der Anwalt der Eltern, kritisierte den Beschluss als "Fehlurteil" und kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Seiner Auffassung nach verletze die Nennung des Nachnamens sehr wohl die Persönlichkeitsrechte der Eltern von Tron, weil der Nachname "in Deutschland einmalig" sei und sie somit als Eltern des Hackers kenntlich gemacht würden. Thorsten Feldmann, der Anwalt von Wikimedia Deutschland, sieht dagegen die Rechtsauffassung seines Mandanten durch das Gericht bestätigt.

Das Urteil wird unter dem Aktenzeichen AG Charlottenburg, 218 C 1001/06 veröffentlicht.
 
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