Du wirst deine Kinder nie wieder sehen.

das kann nicht sein, wenn die kinder die letzten 6 monate von ihrem vater entführt und der mutter vorenthalten waren, das er auf grund dieser regel das sorgerecht kriegen kann.
 
Furia Lynn schrieb:
Und Entführung ist hier auch nicht ganz das richtige Wort, dies wäre nur der Fall, wenn der Entführer lediglich ein Umgangsrecht mit dem Kind hätte und nicht das Sorgerecht, bei dem auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht dabei ist.
Der Entführer hat doch garnicht das Sorgerecht. Und über ein "Umgangsrecht" wurde noch nicht verhandelt, da der Vater unauffindbar ist.
Die Mutter hat nach der "Entführung" das alleinige Sorgerecht in beiden Ländern zugesprochen bekommen.
Also JETZT ist es rechtlich gesehehn eine Entführung.
 
Ich schließemich Jedi Hammer an,..., solche Fälle sind bkannt, und wenn die dann erst einmal in solch einem Land sind tendieren die Chancen durchaus gegen 0 die Kinder wieder zu bekommen.
Auch gibt es noch krassere Fälle in denen der Vater dann die Kinder und die Frau in sein ( i.d.R. islamistisches ) Land direkt mit entführte,... .

Und nun, am wahrscheinlichsten wäre, sollte er in Deutschland geschnappt werden wohl, dass er auf jedem Fall das Sorgerecht aberkannt bekommt i.V.m. einer Unterlassungsverfügung, die dann drastische Maßnahmen nach sich zieht, sollte er erneut dagegen verstoßen.
 
furia lynn schrieb:
Äh... klar wird man an der Grenze kontrolliert, zumindest bei Flugreisen immer^^

naja, die paesse werden angeguckt und kurz im pc nach ungereimheiten nachgesehen, das wars dann aber schon. es werden keine richtigen ueberpfruefungen durchgefuehrt. ich finde eine ueberpruefung, zumal vater und minderjaehrige kinder unterschiedliche staatsbuergerschaften haben, sollten schon strenger unter die lupe genommen werden.

Wie gesagt, ich bezog mich auf Fälle von Kindesentzug wo die Rechtsprechung NACH dem Kindesentzug zu Gunsten des "Entführers" entschieden hat.

ja, ich auch und genau das ist ne frechheit im hoechsten mass.

Und Entführung ist hier auch nicht ganz das richtige Wort, dies wäre nur der Fall, wenn der Entführer lediglich ein Umgangsrecht mit dem Kind hätte und nicht das Sorgerecht, bei dem auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht dabei ist.

wieso? das sorgerecht wurde ihm entzogen:

Obwohl Claudia Rajah mittlerweile sowohl von einem deutschen als auch von einem tunesischen Gericht das alleinige Sorgerecht für Amin und Sofian zugesprochen bekam, weiß sie nicht, ob sie ihre Kinder je wiedersehen wird.

und ausserdem haette er laengst mit den kindern wieder da sein muessen:

Denn Mohamed gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, in der er sich verpflichtet, die Kinder wieder zurückzubringen.

in beiden fallen spricht also das recht fuer sie.

Ich bin mir jetzt ehrlich gesagt nicht sicher ob auf Kindesentzug eine Freiheitsstrafe steht. Selbst wenn, falls der Vater nicht eine Vorstrafe hat, kommt mehr als Bewährung nicht wirklich raus, eher eine Geldstrafe.

Entziehung Minderjähriger

wenn man das juristische geschwaffel, das eh kein normaler mensch verstehen kann weglaesst, bekommt man zu verstehen, dass er allein wegen dieser tat bis zu fuer 5 jahre in den bau wandern kann, oder eben ne geldstrafe aufgebrummt kriegt. und wenn er zum fanatischen glauben abgewichen ist, wird sie das BfV sowieso noch sicherlich mit dem daddy unterhalten wollen.

so oder so, der typ ist richtig im arsch. mal schaun, ob er bloed genug ist, um nach deutschland zurueck zu kommen.
 
Hej, tötet den, der die Nachricht geschrieben hat, nicht den Überbringer :D

Ich hab nirgends gesagt, dass ich mit dieser Praxis einverstanden bin, das hatte damals in der Vorlesung auch eine ziemlich hitzige Diskussion entfacht. Andrerseits kann ich die Gerichte auch verstehen. Ich weiß jetzt nicht genau die Altersgrenze bis wann das so gehandhabt wird, aber ich kann mir schon vorstellen, dass Kleinkinder nach einer relativ kurzen Weile sich an ein Elternteil gewöhnt haben und es dann nicht verstehen würden, wenn sie zum anderen kämen. Man muss hierbei nämlich darauf achten, dass es NICHT um die Eltern geht, sondern ausschließlich um das Wohl der Kinder. Obwohl auch letzteres wieder fraglich ist, wenn man bedenkt, dass nach einer Scheidung schon der Partner den anderen versuchen müsste umzubringen damit letzterer das alleinige Sorgerecht kriegt. Lediglich Alkoholmissbrauch, Gewalt oÄ reicht i.d.R. nicht aus.

Und thx für die Berichtigung bezüglich des Sorgerechts, ich war irgendwie der Ansicht, dass noch beide zusammen das Sorgerecht hätten.
 
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