Führerschein-Kontrolle beim Tanken

Callista Ming

pösäs Kätzchen
Führerschein-Kontrolle beim Tanken

Der Mann hat vielleicht abgefahrene Ideen! Damit Fahrverbote besser überwacht werden können, schlägt Georg Prasser, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Führerschein-Kontrollen beim Tanken vor.


http://www.bild.t-online.de/BTO/index.html

Was haltet ihr davon? Wieder so eine fixe Idee von irgendeinem idioten? Oder könnte unser Staat daran verdienen oder unsere Straßen dadurch sicherer werden?

Ist das überhaupt realisierbar... oder würde uns so ein Chaos wie bei der Maut erwarten?

Callista Ming
 
Völliger Blödsinn..der Typ hat wohl nix zu tun in seiner Kanzlei..
Kontrollen dieser Art sind Hoheitliche Aufgaben und soweit das ein Tankwart mich nach meinem Ausweis/Führerschein zu Kontrollzwecken fragen darf sind wir ja wohl noch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Riker schrieb:
Völliger Blödsinn..der Typ hat wohl nix zu tun in seiner Kanzlei..
Kontrollen dieser Art sind Hoheitliche Aufgaben und soweit das ein Tankwart mich nach meinem Ausweis/Führerschein fragen darf sind wir ja wohl noch nicht.

Angestellte eines Kinos beispielsweise dürfen doch auch nach dem Ausweis fragen, oder nicht? Ist das denn etwas gänzlich anderes?
 
CK-2587 schrieb:
Angestellte eines Kinos beispielsweise dürfen doch auch nach dem Ausweis fragen, oder nicht? Ist das denn etwas gänzlich anderes?


Fragen dürfen sie..Ich darf auch fragen..aber man muss mir keine Ausküfte erteilen.Im Gegensatz zur Polizei BGS Zoll etc. denen muss man zeigen wonach sie fragen.
 
Riker schrieb:
Fragen dürfen sie..Ich darf auch fragen..aber man muss mir keine Ausküfte erteilen.Im Gegensatz zur Polizei BGS Zoll etc. denen muss man zeigen wonach sie fragen.

Du hast in diesem,und auch in Deinem Post zuvor Recht.
Aber,wenn Du dem Mensch im Kino Deinen Ausweis nicht zeigst,dann muß er Dich nicht reinlassen.Zwingen kann er Dich nicht,das darf nur die Polizei.Aber er kann Dir den Eintritt verwehren.Genauso könnte ein tankwart Dir den Sprit verwehren.

Das ändert nichts an der tatsache,daß die Idee Schwachsinn ist.Warum soll irgendein 08/15 Tankwart plötzlich hoheitsrechtliche Tätigkeiten ausführen dürfen ? Aber wenn es so kommt,was willst Du machen ?
 
Jedihammer schrieb:
Du hast in diesem,und auch in Deinem Post zuvor Recht.
Aber,wenn Du dem Mensch im Kino Deinen Ausweis nicht zeigst,dann muß er Dich nicht reinlassen.Zwingen kann er Dich nicht,das darf nur die Polizei.Aber er kann Dir den Eintritt verwehren.Genauso könnte ein tankwart Dir den Sprit verwehren.

Darauf wollte ich ungefähr hinaus. Ebensowenig, wie man dazu verpflichtet ist, einer Zivilperson Ausweis und/oder Führerschein zu zeigen, ist diese Zivilperson dann verpflichtet, einen die von ihr erbrachten Leistungen (Kinobesuch, Sprit etc...) in Anspruch nehmen zu lassen, was meines Erachtens in einigen Fällen eine durchaus sinnvolle Regelung ist. Ob bei diesem konkreten Beispiel, gut, mich würde es, hätte ich einen Führerschein, nicht besonders stören... wenn dafür im Gegenzug mehr Sicherheit auf unseren Straßen herrscht? Aber auch soetwas lässt sich mit Sicherheit leicht umschippern, von daher...
 
Jedihammer schrieb:
Du hast in diesem,und auch in Deinem Post zuvor Recht.
Aber,wenn Du dem Mensch im Kino Deinen Ausweis nicht zeigst,dann muß er Dich nicht reinlassen.Zwingen kann er Dich nicht,das darf nur die Polizei.Aber er kann Dir den Eintritt verwehren.Genauso könnte ein tankwart Dir den Sprit verwehren.

Das ändert nichts an der tatsache,daß die Idee Schwachsinn ist.Warum soll irgendein 08/15 Tankwart plötzlich hoheitsrechtliche Tätigkeiten ausführen dürfen ? Aber wenn es so kommt,was willst Du machen ?

Ganz klar..woanders tanken.
Nebenbei aus Datenschutzrechtlichen Gründen kann es gar nicht dazu kommen.Denn um eine Kontrolle durchführen zu können müsste dem Tankheini ja Zugriff auf sämtliche Akten in Flensburg ermöglicht werden.Könnt Ihr Euch das Chaos vorstellen was dann folgen würde?

Nochmal nebenbei..was die Sache mit dem Kino angeht bin ich mir da gar nicht so sicher.Mir fehlt das juristische Fachwissen um eine eindeutige Aussage zu mache,aber ähnlich wie ein Taxifahrer eine Beförderungspflicht hat,oder ein Gastwirt eine Bewirtungspflicht könnten auch Lichtspieltheater dazu verpflichtet sein Gäste einzulassen solange keine Altersgründe dagegen sprechen.
 
Riker schrieb:
Nochmal nebenbei..was die Sache mit dem Kino angeht bin ich mir da gar nicht so sicher.Mir fehlt das juristische Fachwissen um eine eindeutige Aussage zu mache,aber ähnlich wie ein Taxifahrer eine Beförderungspflicht hat,oder ein Gastwirt eine Bewirtungspflicht könnten auch Lichtspieltheater dazu verpflichtet sein Gäste einzulassen solange keine Altersgründe dagegen sprechen.

Da bin ich jetzt kein Fachmann,aber meines Wissens muß Dich ein Gastwirt nicht bedienen.Kann der sich seine Gäste nicht aussuchen ?
 
Riker schrieb:
könnten auch Lichtspieltheater dazu verpflichtet sein Gäste einzulassen solange keine Altersgründe dagegen sprechen.

Beim Kino wird doch nur aufgrund von Altersgründen der Ausweis kontrolliert. Ich glaube nicht, dass ein offensichtlich Erwachsener bei einem Kino jemals nach seinen Ausweis gefragt werden würde.

Ich denke nicht, dass Kinos verpflichtet sind Gäste einzulassen (dafür gibt es eigentlich keinen Grund), und denke, dass es sich so verhält, wie bei Kaufhäusern etc...

Edit: @ Riker: Wie kommst du auf die Bewirtungspflicht von Gastwirten ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würd mich jetzt nicht wirklich auf diese Quelle verlassen...
Kann mir nicht vorstellen, dass sowas kommt. Das hätte, wie schon Riker erwähnt hat, das blanke Chaos zur Folge.
 
Beschreit es bloß nicht. Im Bundestag diskutierten sie vor kurzem einen Entwurf zu einem Zivilen Anti-Diskriminierungs-Gesetz. Wenn dieser Auguss politisch-korrekter Wahnvorstellungen tatsächlich beschlossen wird, gibt es sehr wohl eine Bewirtungspflicht, Bedienungspflicht u.ä., nämlich gegenüber allen Personen, die eine Chance hätten, den Verweigerer einer Leistung wegen vermeintlicher Diskriminierung anzuzeigen. Das Gesetz ist mit allem Drum und Dran geplant, incl. Umkehr der Beweislast. Der Beschuldigte müsste dann beweisen, dass er nicht in diskriminierender Absicht gehandelt hat...
 
Oski schrieb:
Beschreit es bloß nicht. Im Bundestag diskutierten sie vor kurzem einen Entwurf zu einem Zivilen Anti-Diskriminierungs-Gesetz. Wenn dieser Auguss politisch-korrekter Wahnvorstellungen tatsächlich beschlossen wird, gibt es sehr wohl eine Bewirtungspflicht, Bedienungspflicht u.ä., nämlich gegenüber allen Personen, die eine Chance hätten, den Verweigerer einer Leistung wegen vermeintlicher Diskriminierung anzuzeigen. Das Gesetz ist mit allem Drum und Dran geplant, incl. Umkehr der Beweislast. Der Beschuldigte müsste dann beweisen, dass er nicht in diskriminierender Absicht gehandelt hat...

Moment,Moment.
Das Gesetz würde nur greifen,wenn der Gastwird dem Kunde sagen würde,er bediene ihn nicht aus dem und dem Grund.Aber er muß überhaupt keinen Grund angeben.
 
Also ich finde sowas schon ein wenig am Ziel vorbei geschossen... Ich meine, wieviele Leute kennt ihr, die keinen Lappen besitzen, aber tanken? Also erstmal die Leute, die nie einen Lappen hatten... Die würden sich nie ein Auto holen... Und wenn sie mal fahren, dann werden sie sicher nicht an die Tanke zuckeln...

Diejenigen, die den Lappen abgenommen bekommen haben ... das ist natürlich schon eine Geschichte, aber das kann ein Tankwart zB auch nicht 100 % nachvollziehen, wenn der Delinquent zB noch einen alten Führerschein hat und die Behörde es versäumt hatte diesen einzuziehen.

Außerdem finde ich das auch ein wenig ungerecht. Wenn man ohne den Führerschein dabei zu haben fährt zahlt man ne Gebühr (ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das schon ne Ordnungswidrigkeit ist, könnte aber sein). Wenn ich jetzt aber tanken will und den Lappen vergesse krieg ich keinen Sprit?! Da setzt man irgendwo das Fahren ohne Führerschein schon zwischen OWig und Straftat find ich. Fahre ich nur, zahl ich ein wenig mehr, will ich aber tanken, krieg ich nix ... Naja, ich denke eh nicht, dass sowas durchgehen würde
 
Da hätte ich wohl ein grooßes Problem :rolleyes:
Mein Führerschein liegt meistens zu Hause...

Aber wie Furia schon sagte, viele Schwarzfahrer gibt nicht.
Dafür lohnt sich der Aufwand auf keinen Fall.
 
Ein Gastwirt oder ein Portier kann sich seine Gäste aussuchen. Man kann ohne Grund aus einem Hotel oder einer Kneipe fliegen. Übrigends hat ein Gastwirt auch die Pflicht dafür zu sogen das sich nicht jemand unter den Tisch säuft und danach mit dem Auto nach Hause fährt. Ich hab meinen Gästen schon des öfteren gesagt das ich ihnen kein Bier mehr verkaufe.

Privatleute dürfen weder nen Führerschein noch nen Ausweis kontrollieren. Im Fall von einem Kino bedeutet das das derjenige der die Karten verkauft zwar nach dem Ausweis fragen darf ab. Wenn ihm der Gast den Ausweis nicht zeigt hat der Kartenverkäufer die Freiheit dem Gast den Weg zur Tür zu zeigen. Er muss ihn nämlich nicht ins Kino lassen. Er lässt ihn auch besser nicht ins Kino wenn der ihm nicht den Ausweis zeigt.

Von daher ist es der totale Schwachsinn das ein Tankwart den Führerschein kontrollieren soll. Daneben ist noch das Problem das auf einem Führerschein, der Chipkartenspielzeugführerschein, Codes stehen die Beschränkungen darstellen. Ich kann mir nicht vorstellen das man einen Tankwart dazu zwingen kann diese Codes auswendig zu lernen und man kann auch nicht von ihm verlangen das der auch noch nach dem Fahrzeug sieht ob das mit diesem Führerschein überhaupt geführt werden darf. Damit sind doch schon die Jungs in Grün/Beige oftmals überfordert.

cu, Spaceball
 
Jedihammer schrieb:
Moment,Moment.
Das Gesetz würde nur greifen,wenn der Gastwird dem Kunde sagen würde,er bediene ihn nicht aus dem und dem Grund.Aber er muß überhaupt keinen Grund angeben.

Leider nein. Der sich diskriminiert Fühlende müsste nur irgendwie plausibel machen, dass er diskriminiert wurde, und dann läge die Beweislast beim Gastwirt. Einen Grund zu nennen wäre für den Gastwirt überhaupt nicht notwendig, um der Diskriminierung angeklagt zu werden.
Wenn die Erfahrungen aus den USA ein Hinweis auch für uns sind, dann reicht für eine solche Anklage meist der kleinste Verdacht. Das Gesetz will ja bezwecken, dass Gastwirte u.a. Dienstleister/Arbeitgeber genau davor so viel Angst haben, dass sie erst gar nicht ans (vermeintliche) Diskriminieren denken. Die Redner von rot-grün im Bundestag haben dafür wohlklingendere Worte gefunden, aber sinngemäß haben sie genau das gesagt.
 
Wer seinen Führerschein daheim vergisst begeht meines Wissens eine Ordnungswidrigkeit, denn es kostet schliesslich Kohle, wenn man erwischt wird. Und das es nicht so viele Schwarzfahrer gibt, darauf würde ich an Eurer Stelle nicht einen Cent verwetten. Prozentual zu allen Autofahrern mag die Quote zwar nicht allzuhoch sein, aber es gibt mehr als genug.

Allerdings finde ich diese Idee etwas hirnrissig....wobei ich es allerdings begrüssen würde, wenn mehr Schwarzfahrer erwischt werden und drastischer bestraft werden. Aber ich denke, den Gaul muss man anders aufsatteln......

Was Kinos und Kneipen angeht.......
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber jeder Kneipenwirt und Kinobetreiber kann allen Personen ohne Angabe von Gründen den Zutritt in seine Lokalitäten verweigern, denn er hat das HAUSRECHT. Genau wie jeder von Euch, ALLEN Personen den Zutritt zu Eurer Wohnung verweigern könnte....es sei denn, die Leute sind in grün und haben n Schrieb von Onkel Richter dabei (oder kommt n Hausdurchsuchungsbefehl vom Staatsanwalt ???) ;)
 
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