Gesetze...

@Byron
Fahrlässig war hier aber keiner. Fahrlässig ist wenn er nicht in der lage ist das Fahrzeug sicher zu bewegen. Nach seiner Beschreibung trifft das nicht zu.

Ist eingentlich nur eine kleine Ordnungswiedrigkeit und keine Straftat.
Und ausserdem noch ein haufen sinnloser Arbeit für die Beamten.
Ich denke das die Eingestellt wird.

mfg
colonelveers
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh gut, da bin ich ja beruhigt. Ich muss jetzt sowieso drei Wochen warten. Ich dachte, ein paar vorabinfo's Schaden nie.
 
Ich habe auch mal eine Frage. Darf man in der Schule disziplinarisch bestraft werden, wenn man etwas auserschulisch getan hat? In meinem Fall habe ich ein Forum betrieben, worauf einige Mitschüler, auch ich, über Lehrer unserer Schule teilweise beleidigend geschrieben haben.
Zwar droht uns keine Starfe mehr, weil wir einen teilweisen Passwortschutz eingerichtet haben, der allerdings enorme Lücken hatte, die ich jedoch schon dem Rektor gemeldet hatte. Drum ist die Strafe fallen gelassen worden.
Nun würde es mich trotzdem interessieren, ob man auch für Vergehen ausserhalb der Schule innerschulisch bestraft werden darf.

Ich mag mich an einen Zeitungsbericht erinnern, nach dem Schüler von einer Schule geflogen sind, als sie die Köpfe von Lehrern auf Pornofotos montiert haben, das Gericht aber den Rausschmiss für unrechtsmässig erklärt hat.

Hat jemand da genaueres Wissen?
 
EDIT: Wo wir schon bei rechtlichen Fragen sind... Eigentlich darf man rechtlich relevante Fragen nur dafür ausgebildeten Personen stellen, sprich Anwälten oder Rechtsberatern ;)


Also ich fass die Diskussion um diesen Satz von Furia mal kurz zusammen. Wäre nett wenn mir jemand (rechtlich unverbindlich) sagen könnte, ob ich recht habe:

Fragen darf man jeden, aber verbindlich antworten darf nur der, der dafür die korrekte Ausbildung durchlaufen hat, und staatlich abgesegnet ist.

Stimmt das so? Und wenn ja, und man fühlt sich doch bewogen auf eine rechtliche Frage unsachgemäß zu antworten, reicht dann ein Disclaimer wie "also, ich kann dir das nicht sicher sagen, aber nach meiner Einschätzung dürftest du..." oder "So wie ich das weiß, aber ich bin kein Jurist, und werde leugnen mit dir darüber gesprochen zu haben..." ?
Oder ist auch das dann schon verboten?

Mit anderen Worten ist die Frage: Wenn man nicht selbst nachlesen, und damit Gefahr laufen will die in Deutschland recht verschachtelten Gesetzestexte mißzuverstehen, muss man also mindestens einen Fuffi für den Hausanwalt berappen ???
 
Ich habe auch mal eine Frage. Darf man in der Schule disziplinarisch bestraft werden, wenn man etwas auserschulisch getan hat? In meinem Fall habe ich ein Forum betrieben, worauf einige Mitschüler, auch ich, über Lehrer unserer Schule teilweise beleidigend geschrieben haben.
Zwar droht uns keine Starfe mehr, weil wir einen teilweisen Passwortschutz eingerichtet haben, der allerdings enorme Lücken hatte, die ich jedoch schon dem Rektor gemeldet hatte. Drum ist die Strafe fallen gelassen worden.
Nun würde es mich trotzdem interessieren, ob man auch für Vergehen ausserhalb der Schule innerschulisch bestraft werden darf.

Ich mag mich an einen Zeitungsbericht erinnern, nach dem Schüler von einer Schule geflogen sind, als sie die Köpfe von Lehrern auf Pornofotos montiert haben, das Gericht aber den Rausschmiss für unrechtsmässig erklärt hat.

Hat jemand da genaueres Wissen?

Das kommt ganz drauf an. Ich hab mich mal ne Weile als Schülervertreter in Disziplinarkonferenzen beteiligt, daher kenn ich mich ein wenig aus.

Du kannst erst einmal für alles von der Schule diszipliniert werden was innerhalb des schulischen Rahmens geschieht. Das schließt die Schule, den Weg dahin und zurück, AGs, Klassenfahrten, Wandertage und sonstige Schulische Veranstaltungen ein. Alles was du dir da zu schulden kommen lässt kann die Schule im Rahmen der ASchO und der Hausordnung ahnden.

Was du außerhalb der Schule machst ist grundsätzlich erst einmal deine Sache. Allerdings kann die Schule, sofern sie keine Gewalt über den Tatbestand hat, die Möglichkeit nutzen und das ganze zur Anzeige bringen. Dadurch begründet sich auch das von dir Zitierte Gerichtsurteil. Die Schule kann Disziplinarmaßnahmen nur im Rahmen ihres Betriebes ergreifen, alles andere muß/kann an die Polizei/die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden und von diesen Organen verfolgt werden. Die Schule ist jedoch keine Strafverfolgungsbehörde und darf daher niemanden disziplinieren für Dinge die ausserhalb des schulischen Betriebes gelaufen sind.
 
@Sabermaster: Ok, dann bin ich ja mal erleichtert. Das heisst dann nämlich, dass die Schulleitung mir etwas angedroht hat, was sie gar nicht hätte machen dürfen.
 
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