Hakenkreuz ist auch auf einem Verbotsschild verboten

God of Gamblers schrieb:
Und warum muss ausgerechnet ein Japaner für dieses dämliche Beispiel herhalten? Die haben damit sowieso keine Probleme, von daher ist das wirklich Schwachsinn hoch 10... :rolleyes:

Was meckerst du mich an? Das wurde schon auf dem Artikel auf der ersten Seite gemacht, hab lediglich die Fakten zusammengezählt.
 
Jedihammer schrieb:
Was bedeutet HK ?


Das sind Look-A-Like Kennzeichen für die Angehörigen des amerikanischen Militärs. Neben HK gibts da noch AD, AF und IF.
Die Schilder sollen - im Vergleich zu den alten Kennzeichen mit den senkrecht stehenden Buchstaben "USA" - unauffällig wirken und sind daher den EU-Schildern nachempfunden (sog. "Lookalike"-Kennzeichen): Auf der linken Seite ist statt des EU-Sternenkranzes das NATO-Emblem und der Schriftzug USA angegeben.
Das Kreiswappen des "Zulassungsbezirks" lautet "Streitkräfte der Vereinigten Staaten in Deutschland".
Anstelle der TÜV-Plakette - die Fahrzeuge unterliegen nicht deutschem Recht und benötigen daher keinen TÜV - ist das Ablaufdatum der Zulassung angegeben. Vorderes und hinteres Schild sind gleich, da es auch keine AU-Plakette gibt.
Beobachtungen zufolge wird für (verkleinerte) zweizeilige Schilder AF oder HK vergeben, während die einzeiligen Schilder AD oder IF erhalten. Diese Kürzel wurden gewählt, weil sie im deutschen Kennzeichensystem noch nicht verwendet wurden.

Quelle: Irgendein Forum.
 
Furia Lynn schrieb:
HakenKreuz ;) Wofür es bei den Natokennzeichen steht ist mir jedoch schleierhaft, vielleicht weil es so ein Städtekennzeichen in D-Land nicht gibt.

Also ich assoziiere bei HK immernoch als erstes "Hong Kong" und nicht Hakenkreuz. Von daher wäre es wieder mal totaler Schwachsinn die Buchstabenkombination HK zu verbieten, was ist denn bitte, wenn ich als HK(/Hong Kong)-Film-Fan das Kürzel dieser SVZ der VRC in mein Autokennzeichen aufnehmen wollte. Bin ich deshalb ein Nazi, weil irgendwer an Hakenkreuz denken könnte? :eek:


Justen schrieb:
Was meckerst du mich an? Das wurde schon auf dem Artikel auf der ersten Seite gemacht, hab lediglich die Fakten zusammengezählt.

Ich mecker dich doch gar nicht an, meine Aufregung ging gegen den Staatsanwalt, nicht gegen dich, sorry, wenn du das missverstanden hast... :)
 
Furia Lynn schrieb:
Aber was ich wirklich putzig finde, ist dass man bei Kennzeichen einige bestimmte Buchstabenkombinationen sich nicht wünschen kann (zB SS oder HK oder so)


Erst hab ich gelacht und dann festgestellt, dass bei mein Kennzeichen XX-HK-XXX ist... Sprich ich hab das noch niemals mit Hakenkreuz in Verbindung gebracht.
 
God of Gamblers schrieb:
Also ich assoziiere bei HK immernoch als erstes "Hong Kong" und nicht Hakenkreuz. Von daher wäre es wieder mal totaler Schwachsinn die Buchstabenkombination HK zu verbieten, was ist denn bitte, wenn ich als HK(/Hong Kong)-Film-Fan das Kürzel dieser SVZ der VRC in mein Autokennzeichen aufnehmen wollte. Bin ich deshalb ein Nazi, weil irgendwer an Hakenkreuz denken könnte? :eek:
Ich denke bei HK eigentlich an garnix, der Sinn kommt aus dem Zusammenhang. Da ich mir aber nen Kennzeichen reservieren wollte, waren da halt bestimmte Kennzeichen von ausgenommen und HK war darunter. Wer sich das hat einfallen lassen weiß ich aber net.
 
Das mit den Abkürzungen ist doch eh blödsinn. Bei HK denk ich zum Beispiel immer an Heckler und Koch. Fands schon in der Schule blöd bei buchstabieren, das man nie "ss" sagen sollte sondern "doppel s". Man kanns mit Abkürzungen und Zahlen wie bei den Illuminaten machen, man kriegt überall was rechtes raus wenn man wirklich will.
 
Das Problem bei den "Hakenkreuzen" (meister aber verdreht:teilweise allerdings NICHT)

in manche Kulturen ist es ein heiliges Symbol.
Was tun diese Leute denn dann in Deutschland?
Er verstößt -nicht absichtlich-gegen ein Gesetz!

Aber das mit dem Verbot des Verbotsschild find ich auch lächerlich.
So ein *** Richter... ich wäre an Stelle des Angeklagten in Berufung
gegangen.

Kann nur erfunden sein. Sonst wäre es doch durch alle Medien gegangen
 
Mace Windu82 schrieb:
Das Problem bei den "Hakenkreuzen" (meister aber verdreht:teilweise allerdings NICHT)

in manche Kulturen ist es ein heiliges Symbol.
Was tun diese Leute denn dann in Deutschland?
Er verstößt -nicht absichtlich-gegen ein Gesetz!

Aber das mit dem Verbot des Verbotsschild find ich auch lächerlich.
So ein *** Richter... ich wäre an Stelle des Angeklagten in Berufung
gegangen.

Kann nur erfunden sein. Sonst wäre es doch durch alle Medien gegangen

Also ... ich würde empfehlen Threads ein klein wenig weiter zu lesen, als nur den ersten Beitrag... Ich hab geschrieben, dass dies wohl ein älteres Urteil sein muss. Früher wurde dies so gehandhabt, dass Hakenkreuze in jeglicher Verpackung verboten waren, bis das BVerfG gesagt hat, dass solange es in Zusammenhang mit einer antifaschistischen Aussage ist, dies genehmigt ist o_O
 
In Spielfilmen, Dokumentationen, Zeitschriften wie der Spiegel oder die Titanic darf auch das Hakenkreuz dargestellt werden, solange keine propagandistische Wirkung für das 3. Reich besteht. Daher versteh ich das Urteil nicht.
Davon abgesehen halte ich das Verbot für Naziinsignien für total behämmert, das macht die Dinge doch erst interessant für bestimmte Leute. Der Ruch des Verbotenen lockt die geistig Schwachen, ähnlich wie bei illegalen Drogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das denke ich auch. Wenn man von Anfang an in der Schule lehren würde, was es bedeutet, wie es benutzt wurde usw. und es erlaubt sein würde, dann würde auch der Reiz des verbotenen nicht da sein. Wobei trotzdem eine Strafe darauf liegen sollte, es für rechtsextremistische Zwecke, zu gebrauchen (wobei hier das abbilden von Modellen und solchen Sachen, sicher nicht dazu zählt.^^ Aber das Modelle schon zurückgenommen wurden stimmt schon, hab ich selbst erlebt bei einer Flugzeugmodellsammelserie. Da gab es eine Bf109, die hatte ein Hakenkreuz drauf gehabt und nach einiger Zeit wurde das wieder vom Markt genommen.)
 
Seth Caomhin schrieb:
Das mit den Abkürzungen ist doch eh blödsinn. Bei HK denk ich zum Beispiel immer an Heckler und Koch. Fands schon in der Schule blöd bei buchstabieren, das man nie "ss" sagen sollte sondern "doppel s". Man kanns mit Abkürzungen und Zahlen wie bei den Illuminaten machen, man kriegt überall was rechtes raus wenn man wirklich will.


das spiel mit den buchstaben hab ich immer, wenn ich meinen nachnamen buchstabiere.

wobei ich mitterweile doch "s, s" sage - weil es mir schlicht zu blöd ist
 
Das Gericht scheint mir vor lauter Paragraphen den eigentlichen Sinn von "Verfassungsschutz" vergessen zu haben. Das Hakenkreuz ist so wie ich das verstehe verboten, weil es Symbol einer verfassungsfeindlichen Bewegung ist, und nicht weil das Symbol an sich, weil es so böse ausschaut, die Verfassung bedroht...
Also sollte man auch bei diesem durchgestrichenen Hakenkreuz nicht um das Symbol selbst rumdiskutieren, sondern um das, wofür es steht. Und es steht bestimmt für nichts verfassungsfeindliches, im Gegenteil nimmt man gegen Verfassungsfeinde Stellung. Und etwas abstrakt gesagt, wenn ein gesunder Mensch die Verfassung wäre, würde er keinem verbieten, etwas gegen seine Feinde zu haben, ist ja abstrus *g*
Und die Richter sollten in ihrer Begründung auch erwägen, dass Japaner weder so blind sind, dass sie den "Verbots-Charakter" des Symbols nicht sehen würden, noch so dumm, dass sie ihn nicht verstehen würden..
 
Wurden die Ärzte auch verurteilt, weil sie in dem Video zu "Die klügsten Männder der Welt" ein Hakenkreuz verwenden? Nur so als Beispiel.

Bei mir in der Stufe laufen auch ganz viele mit diesem Button rum. Besonders solche, die in Richtung Punk tendieren. Da sagt doch keiner was gegen, solange er nicht rechts ist!
 
Darth Hirnfrost schrieb:
Wurden die Ärzte auch verurteilt, weil sie in dem Video zu "Die klügsten Männder der Welt" ein Hakenkreuz verwenden? Nur so als Beispiel.!

Nein, denn Musikvideos dürften, ähnlich wie andere Filme, als Kunst gelten. Und im Rahmen der Kunst ist das Darstellen eines Hakenkreuzes erlaubt.

Zum Thema: Das Urteil ist mit Sicherheit nicht uralt, denn afaik trug der Verurteilte das Symbol am 1.Mai dieses Jahres. Da alle Berichte (auch die in der Printpresse) um den 10.11. erschienen, kann man davon ausgehen, dass das Urteil also von Anfang November stammt. Hätte das Verfassungsgericht einem Verbot dieses oder eines ähnlichen Aufnähers bereits früher einmal direkt widersprochen, hätte der Richter so ein Urteil überhaupt nicht mehr fällen können.
 
egal wie alt das urteil ist, es ist schwachsinn in meinen augen..
wie soll deutschland jemals mit der vergangenheit klar kommen, wenn man verbotsschilder verbietet? speziell jetzt diese..
ich kenn spontan 4 verschiedene dieser schilder/aufnäher/anstecker.. und auf allen vieren ist es klar und deutlich was damit symbolisiert wird, nämlich gegen rechts! was ist daran nun verwerflich.. und so weit ich mich erinnere, es wurd glaub auch schon im thread erwähnt, der unterschied liegt an der verwendung! das hakenkreuz zu rechtsextremen zwecken ist verboten! sprich, wenn es parolen der rechten unterstreicht, deren flaggen "schmückt" oder dergleichen.. aber nicht, wenn die aussage eindeutig dagegen ist! und wenn ein fetter roter balken darüber ist, zeigts doch wohl deutlich was es symbolisiert. ebenso, wenn es durch eine faust zerschmettert wird.. oder in den papierkorb wandert. also man muss schon arg blind sein..

ich hoffe deutschland entwickelt sich endlich mal weiter in der verarbeitung von vergangenheit.. das ewige gekusche nach 60 jahren bringt keinem mehr was, die meisten opfer der generation leben beinah nicht mehr und auf den rest, der noch lebt, wird ja wohl rücksicht zu genüge genommen. aber für deren kinder und kindeskinder braucht ma meiner meinung nach, nimmer kuschen.

ich könnt wetten mit dem post hab ich mir nun wieder feinde gemacht... und es wird zig mal falsch ausgelegt.. ^^
 
Jedihammer schrieb:
Aber meines Wissens auch nur in Grenzen.


Sehe ich genauso.

Kunst kann Vieles sein, und wenn aus dem Stück ersichtlich wird, dass das Hakenkreuz verherrlichend dargestellt wird, wird dieses Kunstobjekt mit Sicherheit auch verboten (Egal ob es ein Bild, ein Film, eine Skulpur oder sonstiges ist).
 
Stasia schrieb:
egal wie alt das urteil ist, es ist schwachsinn in meinen augen..
wie soll deutschland jemals mit der vergangenheit klar kommen, wenn man verbotsschilder verbietet? speziell jetzt diese..
Ich denke man muss es anders sehen. Verboten ist nicht nur das Tragen des Hakenkreuzes um die Nazis hoch zu preisen. Alleine das Tragen des Hakenkreuzes ist verboten. Egal in welchem Zusammenhang (zunächstmal). Und auf den Verbotsschilder ist logischer Weise auch das Hakenkreuz mit drauf. Von daher ist es nur konsequent auch die Verbotsschilder zu verbieten. Wohlgemerkt, zunächst einmal.

Außerdem muss man das Ganze auch aus einer anderen Perspektive betrachten, nämlich derer, denen die Verbrechen und Untaten der Nazis um einiges näher sind, als unserer Generation und den nachfolgenden. Die reagierten viel sensibler auf auch nur das kleinste Anzeichen von Nazis und ihrem Gedankengut. Es mag aus unserer Sicht der Dinge schwachsinnig sein sowas zu verbieten und es ist auch heutzutage nicht mehr argumentierbar und nicht mehr vertretbar solche Sachen zu verbieten. Aber dem hat die Rechtsprechung Rechnung getragen indem sie sagt, solange sowas gegen Rechts ausgelegt werden kann (folglich kann es auch für Rechts ausgelegt werden), ist es ok.

Vorher war es vielleicht auch nicht wirklich argumentierbar, aber wie gesagt, wir können dies nicht aus unserem Verständnis der Dinge heraus betrachten, sondern müssen uns etwas zurückversetzen. Wir müssen uns klar sein, dass Deutschland eine lange Zeit verdammt viel Schiss hatte, mit allem was auch nur annähernd rechts war, in Zusammenhang gebracht zu werden. Ist auch verständlich. Ein Kind, das eine Backpfeife gekriegt hat, weil es vor dem Essen Süßigkeiten stibizt hat, wird sich auch ne Weile überlegen bevor es dann erlaubter Weise wieder an Süßigkeiten dran geht. So ungefähr müssen wir auch eine solche Entscheidung betrachten. Das ist auch ein wenig Selbsschutz, denn man will ja nicht wieder eins auf den Deckel kriegen. Dass Deutschland bei vielen Dingen übertreibt ist uns dabei klar, war es vielleicht auch Leuten der früheren Generation, aber wie sagt man so schön, Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste. Und man sollte lieber ein wenig übervorsichtig sein, als das viel zu leicht zu handhaben.
 
Furia Lynn schrieb:
Verboten ist nicht nur das Tragen des Hakenkreuzes um die Nazis hoch zu preisen. Alleine das Tragen des Hakenkreuzes ist verboten. Egal in welchem Zusammenhang (zunächstmal).

Heißt das also auch, dass das Hakenkreuz auf Buddha-Statuen verboten ist? :verwirrt:
Ziemlich dämlich ein über 2000 Jahre altes Symbol wegen seiner Verwendung vor weniger als 100 Jahren zu verbieten... :rolleyes:
 
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