TomReagan
weiser Botschafter
God of Gamblers schrieb:Trotzdem ist so ein Gesetz immer auch Auslegungssache, da hat der Richter nun mal einen gewissen Freiraum, und seine Auslegung dieses Gesetzes ist schlicht und ergreifend bullshit, das kann man nicht anders sagen...
Paragraph 86 a
Bestraft wird wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet [...]
Das Zeichen wurde verwendet. Da kann man sonst noch so dran rumdrehen oder auslegen. Im Paragraph wird nicht die Symbolik in Frage gestellt, oder besser , geregelt, sondern das Symbol. Das Gesetzt spricht da ausnahmsweise ein sehr deutliche Sprache.
Das das Symbol von dem typen eine eindeutige Symbolik enthielt bezweifelt ja keiner, auch nicht der Richter. Aber der Richter hatte da keine andere Wahl als so zu entscheiden, da hätte er sonst noch was auslegen können, es wäre nie Konform mit dem Paragraphen gewesen. Jetzt ist die Legislative dran.