Hakenkreuz ist auch auf einem Verbotsschild verboten

God of Gamblers schrieb:
Trotzdem ist so ein Gesetz immer auch Auslegungssache, da hat der Richter nun mal einen gewissen Freiraum, und seine Auslegung dieses Gesetzes ist schlicht und ergreifend bullshit, das kann man nicht anders sagen...


Paragraph 86 a

Bestraft wird wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet [...]


Das Zeichen wurde verwendet. Da kann man sonst noch so dran rumdrehen oder auslegen. Im Paragraph wird nicht die Symbolik in Frage gestellt, oder besser , geregelt, sondern das Symbol. Das Gesetzt spricht da ausnahmsweise ein sehr deutliche Sprache.
Das das Symbol von dem typen eine eindeutige Symbolik enthielt bezweifelt ja keiner, auch nicht der Richter. Aber der Richter hatte da keine andere Wahl als so zu entscheiden, da hätte er sonst noch was auslegen können, es wäre nie Konform mit dem Paragraphen gewesen. Jetzt ist die Legislative dran.
 
Flash of the Blade schrieb:
aber eigentlich könnte man ja versuchen in den usa anhand des grundgesetzes gegen die todesstrafe zu klagen

obwohl es ja kein gesetzt gibt,dass ein "recht auf leben" beinhaltet
weder in den usa noch hier in deutschland


Zum 1.
Das wurde ja versucht,und deshalb wurde die Todesstrafe in den USA wegen eines Urteits bzw. eines Beschlußes des Supreme Court ausgesetzt.


Zum 2.
Das Recht auf Leben ist m.W. im Grundgesetz der BRD verankert.
 
Flash of the Blade schrieb:
obwohl es ja kein gesetzt gibt,dass ein "recht auf leben" beinhaltet
weder in den usa noch hier in deutschland


Jedihammer schrieb:
Zum 2.
Das Recht auf Leben ist m.W. im Grundgesetz der BRD verankert.


Ist es. Gleich in Artikel 2, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Kuckst du hier:

GG schrieb:
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ist nicht nur ein Grundrecht, sondern ein Menschenrecht, gilt also nicht nur für Deutsche, sondern sogar auch für Ausländer.


Gehört das nicht eigentlich in den anderen Thread ?:verwirrt:
 
Zuletzt bearbeitet:
Drüsling schrieb:
Ist nicht nur ein Grundrecht, sondern ein Menschenrecht, gilt also nicht nur für Deutsche, sondern sogar auch für Ausländer.
Nicht ganz, ob das ein Deutschengrundrecht oder ein Jedermanngrundrecht ist entscheidet nur der Text des Grundrechtes selber, also ob da steht, dass jeder Deutsche dieses und jenes Recht hat, oder ob jedermann dieses und jenes Recht hat.

Menschenrechte sind solche Rechte, die in der Europäischen Menschenrechts Charta (EMRK) genannt sind. Aber das Recht auf Leben ist tatsächlich ein Menchenrecht ;)
 
Furia Lynn schrieb:
Menschenrechte sind solche Rechte, die in der Europäischen Menschenrechts Charta (EMRK) genannt sind. Aber das Recht auf Leben ist tatsächlich ein Menchenrecht ;)
Falsch.
Menschenrechts nach dieser Charta sind nur für diejenigen Staaten bindend,die diese Charta auch unterzeichnet haben.
Weder die Definition noch der Wortlaut muß für die gesamte Welt gelten.
 
Jedihammer schrieb:
Falsch.
Menschenrechts nach dieser Charta sind nur für diejenigen Staaten bindend,die diese Charta auch unterzeichnet haben.
Weder die Definition noch der Wortlaut muß für die gesamte Welt gelten.

Ähm ... ich hab nie gesagt, dass sie für alle gelten ^^ Dass die nur für die Staaten gelten, die sie ratifiziert haben is irgendwie klar, würde ich zumindest sagen.

Ich gebe aber zu, dass ich mich etwas unpräzise ausgedürkct habe. Ich meinte natürlich, wenn man hierzulande von Menschenrechten spricht, meint man eben diese der EMRK.
 
Furia Lynn schrieb:
Nicht ganz, ob das ein Deutschengrundrecht oder ein Jedermanngrundrecht ist entscheidet nur der Text des Grundrechtes selber, also ob da steht, dass jeder Deutsche dieses und jenes Recht hat, oder ob jedermann dieses und jenes Recht hat.

Menschenrechte sind solche Rechte, die in der Europäischen Menschenrechts Charta (EMRK) genannt sind. Aber das Recht auf Leben ist tatsächlich ein Menchenrecht ;)

Ich hab lediglich drauf hingewiesen, dass der Text des Grundgesetzes lautet "Jeder..." und nicht "Jeder Deutsche..."... :rolleyes:

Aber meinetwegen, dann ist es eben ein Jedermanngrundrecht und Menschenrecht. :)

Aber wenn ich so drüber nachdenke, hab ich auch nie was anderes behauptet?! :verwirrt: Gut, okay, ich werd mich wohlzu schwammig ausgedrückt haben, ich bitte um Verzeihung.
 
Furia Lynn schrieb:
Ich denke man muss es anders sehen. Verboten ist nicht nur das Tragen des Hakenkreuzes um die Nazis hoch zu preisen. Alleine das Tragen des Hakenkreuzes ist verboten. Egal in welchem Zusammenhang (zunächstmal). Und auf den Verbotsschilder ist logischer Weise auch das Hakenkreuz mit drauf. Von daher ist es nur konsequent auch die Verbotsschilder zu verbieten. Wohlgemerkt, zunächst einmal.

hmm.. nu stellt sich mir aber eine frage, ich hoff du kannst mir die auch aus gesetzesaugen beantworten..
es gibt genug vereine, die eingetragen sind und gegen npd und nazis und etc. sind, die haben als logo auch meist das zerschmetterte hakenkreuz, wie ist das bei denen dann mit dem gesetz geregelt?

zweitens, es gibt genug vereine, fußballvereine, wo sich die fans gegen rechts zusammenschließen, die tragen teilweise vereinslogo plus symbol gegen rechts zusammen, die vereine haben sich laut meines wissens nie geäußert, das dass aufgrund von gesetz zu unterlassen sei...

drittens, es gibt im inet genug seiten gegen rechts, die verwenden alle die vier hauptlogos gegen rechts, werden die belangt? theoretisch müssten sie, oder?
 
Also mir wurde das mal folgendermassen erklaert:

Die deutsche Gesetzgebung unterscheidet nicht zwischen positiver und negativer Darstellung eines Hakenkreuzes, daher faellt auch das Verbotsschild unter das Verbot.

Interessanterweise, faellt das bekannte Zeichen, auf dem eine Faust das Hakenkreuz zertruemmert, nicht unter diese Regelung, da das Hakenkreuz auf diesem Abzeichen nicht "ganz" ist, sondern eben "zerbroesselt", also ansich kein Hakenkreuz mehr ist... klingt komisch, ist aber anscheinend so (Zumindest hat mir das ein Bekannter so erklaert, der mit solchen juristischen Auseinandersetzungen oefters zu tun hatte).

Natuerlich wird nicht laengst jeder Traeger eines solchen Verbotsschildes gleich vor Gericht gezerrt. Nach dem Motto "Wo kein Klaeger, da kein Richter", haben die meisten Leute wohl keine Probleme mit der Justiz.
 
Stasia schrieb:
hmm.. nu stellt sich mir aber eine frage, ich hoff du kannst mir die auch aus gesetzesaugen beantworten..
es gibt genug vereine, die eingetragen sind und gegen npd und nazis und etc. sind, die haben als logo auch meist das zerschmetterte hakenkreuz, wie ist das bei denen dann mit dem gesetz geregelt?

zweitens, es gibt genug vereine, fußballvereine, wo sich die fans gegen rechts zusammenschließen, die tragen teilweise vereinslogo plus symbol gegen rechts zusammen, die vereine haben sich laut meines wissens nie geäußert, das dass aufgrund von gesetz zu unterlassen sei...

drittens, es gibt im inet genug seiten gegen rechts, die verwenden alle die vier hauptlogos gegen rechts, werden die belangt? theoretisch müssten sie, oder?

Ok, nochmal ganz langsam:

Früher war auch das Tragen von Verbotsschildern und solchen, die mal so mal so ausgelegt werden könnten nicht erlaubt und fiel eben unter den StGB § "Tragen Verfassungsfeindlicher Symbole"

Jetzt fällt nur das Tragen der "tatsächlichen" Symbolik darunter. Verbotsschilder uns solche, die als "gegen Rechts" ausgelegt werden können, fallen da nicht drunter.

Ich weiß jetzt nicht wie alt diese Vereine sind, aber ich würde schätzen, dass sie die Verbotssymbole erst nach Änderung der Rechtsprechung rein genommen haben. Denn nachdem das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass so Verbotsschilder keine Verfassungsfeindlichen Symbole sind, wurde das auch nicht mehr geahndet.

Der von Dir zitierte Teil meiner Aussage bezog sich auf die frühere Rechtsprechung und war ein Versuch diese zu erklären ;)

@Drüsling: Naja, Du hast gesagt, dass das ein Menschenrecht ist, weil da "jeder" drin steht. Dadurch wird das aber nicht zum Menschenrecht, sondern zu einem Jedermangrundrecht. Das wollte ich damit präzisiert haben ;)
 
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