Heimliche Vaterschaftstest verbieten?

Furia Lynn schrieb:
Kommt immer darauf an. Frau kann in den meisten Fällen wohl sagen sie war sich net sicher, war sicher, dass es der andere war, hat gehofft, dass es der andere war und und und. Damit fällt der Vorsatz und somit auch die Straftat weg ... und DAS ist das Problem.
Das würde ich dann als arglistige Vertuchung einer potentiellen *hüstel* Straftat bezeichnen.
Und alles was zur Vertuchung einer Straftat dient gilt ebenfalls als Straftat.

Und das Recht sich nicht selbst zu belasten welches Jeder Straftäter hat, ist zwar gegeben, zählt hier aber nicht. Die Strafe fällt schließlich schlimmer aus, wenn der Täter sich nicht belastet.
 
Talon Karrde schrieb:
Das würde ich dann als arglistige Vertuchung einer potentiellen *hüstel* Straftat bezeichnen.
Und alles was zur Vertuchung einer Straftat dient gilt ebenfalls als Straftat.

Und das Recht sich nicht selbst zu belasten welches Jeder Straftäter hat, ist zwar gegeben, zählt hier aber nicht. Die Strafe fällt schließlich schlimmer aus, wenn der Täter sich nicht belastet.

Ähm ... also ersteres kannst DU nicht pauschal sagen, da die meisten Frauen wohl eben so denken und du kannst ihnen nicht einfach sagen sie denken anders und auf dieser Grundlage ein Urteil geben. Das ist gegen das geltende Recht ;)

Zweiteres ... ähm ... wieso sollte es nicht zählen? Jeder hat dieses Recht. Ob er davon Gebrauch macht oder nicht ist jedem selbst überlassen. Dass ein Geständnis sich evtl positiv auf das Strafmaß ausübt kann sich jeder selber ausmalen, oder nicht.
 
Furia Lynn schrieb:
Ähm ... also ersteres kannst DU nicht pauschal sagen, da die meisten Frauen wohl eben so denken und du kannst ihnen nicht einfach sagen sie denken anders und auf dieser Grundlage ein Urteil geben. Das ist gegen das geltende Recht ;)
Deshalb auch die Vertuschung einer potentiellen Straftat.
Zweiteres ... ähm ... wieso sollte es nicht zählen? Jeder hat dieses Recht. Ob er davon Gebrauch macht oder nicht ist jedem selbst überlassen. Dass ein Geständnis sich evtl positiv auf das Strafmaß ausübt kann sich jeder selber ausmalen, oder nicht.
Das hat jeder. Diente nur zur Verdeutlichung, dass dann aber eine härtere Strafe wartet als im Falle eines Geständnisses oder einer Selbstanzeige.
 
Talon Karrde schrieb:
Deshalb auch die Vertuschung einer potentiellen Straftat.

Die Vertuschung einer potentiellen Straftat ist aber auch net strafbar ... wo kämen wir denn da hin, müsste man ja jeden Mann wegen potentieller Vergewaltigung (das Werkzeug dazu hat er ja *gg*) eingebuchtet werden ;) Wir sind hier ja nicht bei Minority Report ^^
 
Hilfe. Da ist ja einer noch Zimperlicher wie ich. :D

K. Die Vertuschung einer potentiell begangenen Straftat. Sprich wenn der Verdacht besteht - und den wird die gute Mama in dem Fall ja haben, egal was sie hofft.
 
Solche Test sollte man nicht verbieten. Wenn ich ein "Kuckucksei" im Nest habe möchte ich dafür nicht aufkommen. :rolleyes:
 
Der BGH hat heute in einem Grundsatzurteil entschieden,daß solche heimlichen Vaterschaftstest als Beweismittel nicht anerkannt werden darf.
 
Jedihammer schrieb:
Der BGH hat heute in einem Grundsatzurteil entschieden,daß solche heimlichen Vaterschaftstest als Beweismittel nicht anerkannt werden darf.


Und wieder ein Sieg für die Gleichberechtigung der Frau :rolleyes: :rolleyes:


merken die eigentlich, was für einen Schwachsinn die da zusammenurteilen?
 
Talon Karrde schrieb:
Traurig.
Aber erziehungsberechtigte Väter bekommen diese Tests hoffentlich rechtskräftig anerkannt.

So wie ich es verstanden habe,darf es ohne die Einwilligung des Kindes,und damit der Mutter als Vertretungsberechtigter,nicht gemacht werden.Egal ob als Ehemann oder sonstwie.
 
Jedihammer schrieb:
So wie ich es verstanden habe,darf es ohne die Einwilligung des Kindes,und damit der Mutter als Vertretungsberechtigter,nicht gemacht werden.Egal ob als Ehemann oder sonstwie.


doch, wenn begründeter vedacht besteht kann das Gericht einen Test ohne Willen der Mutter anordnen.
 
alpha7 schrieb:
doch, wenn begründeter vedacht besteht kann das Gericht einen Test ohne Willen der Mutter anordnen.
Wobei jetzt geklärt werden müsste, was alles als begründeter Verdacht gilt. Wenn es das Gerücht gibt oder gab, die liebe Mamma sei durch die Betten gehüpft, hätte ich als Vater jedenfalls den Verdacht.
EDIT
Aber die Rede war ja davon, ob ein erziehender Vater, der ja immerhin die gleichberechtigte Vormundschaft hat, einen solchen Test auch ohne das Einverständnis der Mutter mit rechtkräftiger Wirkung, machen lassen kann.
Ihr Nichteinverständnis werte ich nebenbei ebenfalls als "begründeten Verdacht".
 
Zuletzt bearbeitet:
Als begründeter Verdacht gelten momentan fast nur Live-Fotos der Frau beim Ehebruch - mit Datum... :rolleyes: So gut wie kein Gericht ordnet Vaterschaftstests an, aus Angst um die intakten Familien.
Und ohne einen Vaterschaftstest hat ein Mann nunmal keinerlei Chance, um die Zahlungen herumzukommen. Mit "Zahlungen einfach einstellen" ist da nichts - dann hat man schneller Polizei, Gerichtstermin und Gerichtsvollzieher am Hals, als man "heimlicher Vaterschaftstest" sagen kann.
 
Na also ich hab mich da kürzlich schlau gemacht.
Begründeter Verdacht sind ebenfalls:
Anderes Aussehen des Kindes.
Andere Gestik/Mimik des Kindes.
Gerüchte (natürlich reicht es nicht, vors Gericht zu gehen und zu sagen: "Ich hörte dass..."
 
Talon Karrde schrieb:
Na also ich hab mich da kürzlich schlau gemacht.
Begründeter Verdacht sind ebenfalls:
Anderes Aussehen des Kindes.
Andere Gestik/Mimik des Kindes.
Gerüchte (natürlich reicht es nicht, vors Gericht zu gehen und zu sagen: "Ich hörte dass..."

Theorie und Praxis. Kaum ein Richter (und noch weniger Richterinnen) werden wegen einer anderen Haarfarbe, o.ä. einen Gentest genehmigen. Wenn das Kind (in klassicher TV-Art) schwarz ist, vielleicht, aber dann könnte man auch selbst schließen. Eine andere Gestik/Mimik ist für ein Elternteil schon kaum festzustellen.
 
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