Beide bislang entwickelten Verfahren, kurz ?Bundesmodell? und ?Ländermodell? genannt, werden die Daten ganz überwiegend nicht durch Primärerhebungen ermitteln, sondern vorhandenen Registern entnehmen, die im laufenden Verwaltungsvollzug erzeugt bzw. fortgeschrieben werden. In beiden Modellen sind dies für den bevölkerungsstatistischen Teil des Zensus die Einwohnermelderegister sowie für den erwerbsstatistischen Teil erstens die Beschäftigten- und Arbeitslosendatei der Bundesanstalt für Arbeit, zweitens die Personalstandsstatistiken von Bund und anderen Gebietskörperschaften (vor allem von Ländern und Gemeinden) und ergänzend die Dateien über Wehrpflichtige und Zivildienstleistende des Verteidigungsministeriums bzw. des Bundesamtes für Zivildienst. Alle weiteren Informationsbedarfe müssen gegebenenfalls durch Mikrozensus-Erhebungen oder durch zusätzliche Stichproben- oder Vollerhebungen gedeckt werden.
Die Registerdaten werden nach beiden Modellen an die Statistischen Ämter übermittelt. Die weitere Überprüfung, Bereinigung und Verarbeitung der Daten erfolgt nach beiden Modellen - ebenso wie bei den Daten aus amtlichem Primärerhebungen - ausschließlich im geschlossenen Bereich der Statistischen Ämter, damit also auch ohne Rückkopplung an die öffentlichen Verwaltungen, aus denen die Register stammen. Unterschiede zwischen beiden Modellen bestehen aber in der Art und dem Umfang, wie die Daten bereinigt und weiterverarbeitet werden.
Im ?Bundesmodell? sind keine zusätzlichen Vollerhebungen vorgesehen. Ergänzungen des Auswertungsprogramms bleiben hauptsächlich auf den Mikrozensus verwiesen. Der Kreis verfügbarer Merkmale ist damit sowohl gegenüber früheren Zensen in der BRD wie auch gegenüber den gegenwärtig und künftig in anderen Ländern der EU verfügbaren Merkmalen deutlich beschränkt. So gibt es z.B. in diesem Zensus keine Daten über Gebäude und Wohnungen.
Die Bereinigung der Einwohnermeldeamts-Daten erfolgt - nach ihrer bundesweiten Zusammenführung im Statistischen Bundesamt - überwiegend durch Feststellung von Doppelnennungen, die einmal durch Haupt- und Nebenwohnsitze, zum anderen durch unterlassene Abmeldungen beim Umzug entstehen.
Haushalte werden allein aufgrund der in den Daten der Einwohnermeldeämter enthaltenen Informationen gebildet. Das Verfahren wird derzeit erprobt (vgl. Friedrich von Klitzing: Haushaltsgenerierungsverfahren HHGEN98.., Deutscher Städtetag, Stand 1.1.1998). Einpersonenhaushalte werden dabei aber unvermeidlich überschätzt, weil es bei Personen im gleichen Haus außer bei Namensgleichheit, bei verheirateten Personen und bei Personen im Eltern-Kind-Verhältnis im Register keine Hinweise auf die Zugehörigkeit zum gemeinsamen Haushalt gibt.
Vor allem aber sollen im Bundesmodell die Daten aus Registern unterschiedlicher Art unverbunden nebeneinander stehen. Kombinationsauswertungen sind damit auf solche Merkmale beschränkt, die in den Datensätzen des jeweils gleichen Registers vorkommen.
Auch das ?Ländermodell? vollzieht den Methodenwechsel von einer Primärerhebung zu einen ?registergestützten Zensus?. Gleichzeitig soll aber sowohl der Kreis der Merkmale über zentrale Bereiche wie Bevölkerung, Erwerbsbeteiligung und Wohnen wie auch die Möglichkeit zur Auswertung von Merkmalskombinationen ohne dramatische Abstriche erhalten bleiben. Als Basis dienen neben den beim Bundesmodell genannten Registern über Bevölkerung und Erwerbsbeteiligung zusätzlich eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung (Vollerhebung) sowie eine postalische Ergänzungserhebung (als 10%-Stichprobe geplant) zur Erwerbsbeteiligung von Personen wie z.B. Selbständigen, die in keinem der oben genannten Verwaltungsdatenbestände vorkommen.
Die zusätzliche Vollerhebung der Gebäude und Wohnungen schließt zunächst eine offenkundige Lücke des Bundesmodells. Sie soll darüber hinaus im Ländermodell wichtige Funktionen bei der Datenbereinigung und der Integration der Datensätze aus unterschiedlichen Registern erfüllen. Beispielhaft sei der für viele Ziele der Sozialberichterstattung wichtige Haushaltsbezug der Personen genannt. Die Verbindung von Gebäude- und Wohnungszählung mit den Daten der Einwohnermeldeamtsregister liefert gegenüber den reinen Registerdaten zusätzliche Hinweise auf die Haushaltszuordnung; außerdem ist eine grobe Fehlschätzung (insbesondere der Einpersonenhaushalte, s.o.) durch die nun bekannte Zahl der Wohnungen pro Adresse (Hausnummer) begrenzt.
Für die Bereinigung der Registerdaten bietet das Ländermodell aufgrund der Zusammenführung aller Personendaten weitreichende Möglichkeiten. Insbesondere durch die Verbindung mit den Daten der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es bessere Ansätze, den Umfang lokaler Bevölkerungen unabhängig von der Qualität der jeweiligen Registerführung nach einheitlichen Regeln festzustellen.
Der wichtigste Unterschied gegenüber dem Bundesmodell ist, daß die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Quellen nach dem Ländermodell zusammengeführt werden, womit wie bei früheren Volkszählungen die Auswertung beliebiger Merkmalskombinationen möglich wird.
Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institutehttp://www.bonn.iz-soz.de/extern/asi/volkszaehlung.html