Jugendliche Straftäter

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Es sei auch gesagt,daß Du auf keine meiner Fragen,wie z.B. nach dem Mörder des kleinen Mitjas beantwortet hast(dessen Freilassung auch "wissendschaftlich begründet" wurde"

Wie es dazu kommen konnte? Verkettung ungünstiger Umstände! Statt die neuen Vergehen mit den DDR-Akten zusammenzubringen, wurde eine neue Akte angelegt, so dass die Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nur von einer Vergewaltigung wussten. Es ist tragisch, dass dies passierte, aber dafür müssen die Verantwortlichen (bei den Behören) den Kopf hinhalten!

Achja,ich vergaß,Das solche Gutmenschen wie Du sogar für einen Vergewaltiger und Mörder eines 9.jährigen Jungen Mitleid und Verständis empfinden.
Dein Mitleid mit den Mördern ist m.E. um ein vielfaches höher als mit den Opfer.
Naja,wie Bina einmal sagte,vieleicht stehst Du auf solche Verbrecher(dies kann ich per Zitat belegen)

Sorry, mir soetwas zu unterstellen ist mehr als abartig!! Ich verabscheue Verbrechen zutiefst! Die meisten meiner Freunde haben noch nichtmal einen Strafzettel wegen Falschparkens!

Das ich hier Partei ergreife für die Verbrecher, tu ich deshalb, weil ich a bissl Ahnung davon hab, wie die Leute ticken und weil ich es wichtig find, dass neben solchen Meinungen wie deiner eben auch andere gehört werden. Keine Sache hat nur eine Seite - es gibt immer mindestens 2! Ich hab SozPäd studiert, ich hab gelernt, dass man persönliche Empfindungen auch mal zurückstellen muss und sich auf die Sicht von anderen einlassen - und denjenigen eine Stimme zu geben, die sie selbst nicht haben.

ICH HABE MEHRFACH HIER SCHON ERKLÄRT,DAß ICH BEI DER BESTRAFUNG VON VERBRECHERN DEN SÜHNEGEDANKEN ZUGRUNDE LEGE.
DEN SÜHNEGEDANKEN DER OPFER UND DER ANGEHÖRIGEN.
DIE RESOZIALISIEURNG DER TÄTER IST IN MEINEN AUGEN EIN VERBRECHEN AN DEN OPFERN.
EIN ZUR LEBENSLÄNGILICHEN FREIHEITSSTRAFE VERURTEILTEN VERBRECHER MUß MAN NACH MEINER ANSICHT NICHT RESOZIALISIEREN,DA NACH MEINER ANSICHT NACH SOLCH EINE KREATUR NICHT WIEDER FREIGELASSEN GEHÖRT.

Kennst du den Spruch: Wer schreit hat Unrecht? *g*
Das was du da sagst, ist kein wirkliches Argument. Auch bei der Resozialisierung steht ja der Sühnegedanke, die Auseinandersetzung mit der Schuld, im Mittelpunkt. Beim Täter-Opfer-Ausgleich wird der Täter z.B. extrem mit den Folgen und Konsequenzen seiner Tat konfrontiert. Wenn du jemanden Hinrichtest, so muss er sich ja gar nicht damit auseinandersetzen (und sollte er jemals entkommen, hat er auch nix mehr zu verlieren...).
Umgekehrt ist es auch so, dass viele Opfer und deren Angehörige oft die Frage nach dem Warum quält - ein Toter Täter wird diese niemals beantworten können!
Und weil du vorhin schon die RAF-Terroristen angesprochen hast: Von denen Erhoffen sich die Opfer und auch die Staatsanwaltschaft Antworten..

Vielleicht sei abschließend gesagt, in der Hoffnung, dass du verstehst was ich mein: Wir stehen hier keineswegs auf verschiedenen Seiten! Ich hab hier oft genug gesagt, dass eine gerechte Strafe sein muss. Was uns unterscheidet ist unser Menschenbild. Für mich ist der Mensch ein veränderbares Wesen. Wer einmal Mörder ist muss nicht immer Mörder sein. Ich setz auch net auf die Abschreckungskraft von Strafen, denn die gibt es meiner Erfahrung nach so gut wie nicht. Ich glaube, dass viel wichtiger die innere Haltung ist, nämlich, dass die Menschen erkennen, dass ein Verbrechen falsch ist und zwar von sich aus und als innere Überzeugung (da spielt dann wiederum die Erziehung eine große Rolle, die leider bei vielen ziemlich schief läuft, gerade in jüngerer Zeit...)

Und: Mit Beleidigungen und Kommentaren unter der Gürtellinie schüchterst du mich in keinster Weise ein - das bin ich vom PSW scho gewöhnt *g*
 
@Jedihammer
Auch wenn ich mich nicht wirklich an der Diskussion beteilige, sondern nur mitlese, würde ich es begrüßen, wenn du das ganze nicht auf eine persönliche Ebene ziehst. Dazu tendierst du nämlich im Augenblick (durch kleine Sticheleien). Das hilft weder der Diskussion noch unterstützt es deine Argumentation bzw. deinen Standpunkt.
Danke! :) ;)
 
Wie es dazu kommen konnte? Verkettung ungünstiger Umstände! Statt die neuen Vergehen mit den DDR-Akten zusammenzubringen, wurde eine neue Akte angelegt, so dass die Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nur von einer Vergewaltigung wussten. Es ist tragisch, dass dies passierte, aber dafür müssen die Verantwortlichen (bei den Behören) den Kopf hinhalten!
Ähm... euer Disput in allen Ehren, aber hier will ich doch mal ein Augenmerk auf Jedihammers Aussage werfen. (Trägt vielleicht auch zur Klärung bei)

Jedihammer schrieb:
Es sei auch gesagt,daß Du auf keine meiner Fragen,wie z.B. nach dem Mörder des kleinen Mitjas beantwortet hast(dessen Freilassung auch "wissendschaftlich begründet" wurde"
Da können jetzt die Akten sonst wie verlegt worden sein. Es fand eine wissentschaftliche Fehlbegründung statt. Das dürfte wohl ein psychologisches Gutachten gewesen sein.
Man ließt auch so oft genug von derartigen Fehlgutachten. Sogar solche wo zwei verschiedene Gutachter völlig unterschiedliche Meinungen vertraten und der Täter dann nochmal jemanden vergewaltigen und ermorden durfte.
Von daher wackelt dieses Argument mit dem Gutachten stark genug und zumindest aus meiner Sicht, stellt man im Wissen wie schlecht diese Gutachten sein können die Rechte der Opfer und die Schutzverpflichtung vor der gesamten Bevölkerung deutlich unter die "Rechte" des Täters.
 
Ein psychologisches Gutachten is immer mit nem Restrisiko verbunden, leider. Es reist sich auch kein Psychologe ein solches Gutachten zu erstellen, ganz im Gegenteil! Die sind froh, wenn der Kelch an ihnen vorübergeht.
Trotzdem: Ich denke, hätten die Psychologen für ihr Gutachten auch die alten Akten zur Verfügung gehabt, wäre das ein bischen anders ausgefallen. Nachdem ich davon ausgehe, dass er selber die alten Taten nicht erwähnt hat (warum sollte er sich dadurch selber schaden?) gingen eben alle von einer einmaligen Tat aus...
Es ist auch noch festzuhalten, dass sich die Entscheidung über eine Frühzeitige Entlassung nie leicht gemacht wird. Daran sind bei schweren Fällen immer die verantwortlichen Vollzugsbeamten, der Anstaltsleiter, Psychologen und SozPäds beteiligt - insofern ist es wirklich extrem tragisch, wenn sich so viele Personen irren. Irren ist ja leider aber Menschlich. Und wenn man bedenkt, dass inzwischen auch in den JVAs extrem gespart wird (normalerweise sind für 700 Häftlinge vielleicht 1 oder 2 Psychologen und vielleicht 3 SozPäds angestellt!) ist die Erstellung eines solchen Gutachtens nochmal problematischer.
Ich trete aber durchaus die Meinung, dass, wenn eine weitere Gefährdung der Allgemeinheit nicht zu einem sehr hohen Grad ausgeschlossen werden kann (100-protzentige Sicherheit gibt es eben nie), dass ein Häftling dann nicht frei gelassen werden sollte.
 
[...]
Ich trete aber durchaus die Meinung, dass, wenn eine weitere Gefährdung der Allgemeinheit nicht zu einem sehr hohen Grad ausgeschlossen werden kann (100-protzentige Sicherheit gibt es eben nie), dass ein Häftling dann nicht frei gelassen werden sollte.


Was ist ein sehr hoher Grad? Die Rückfallquote bei Sexualstraftätern liegt bei ca. 11 % nachdem sie therapiert wurden und entlassen wurden, was meiner Meinung nach viel zu hoch ist, als dass man leichtfertig einen Schwerverbrecher wieder entlässt.
Natürlich können sich Menschen zum Guten andern. Man sollte auch nicht jedem Verbrecher die Chance auf Rahabilitation verweigern. Ich bin aber aus Gründen des Opferschutzes dafür bei einer gewissen Schwere der Tat z.B. Sexualmord oder Wiederholungstaten Verbrecher auch lebenslang zu inhaftieren. Für mich zählt eben ein Opfer mehr als 1000 womöglich nicht rückfällig werdende Täter, die zudem ja nicht unschuldig inhaftiert sind.

Mir geht es nicht um Sühne oder Rache, Sexualmord kann man gar nicht sühnen, das Opfer wird auch nicht mehr lebendig, und der Schmerz der Angehörigen bleibt. Auch sollte der Staat nicht als Instrument stellvertretend für die Opfer sühnen. Etwas anderes wäre es, wenn die Eltern des Ermordeten Jungen Rache nehmen und den Täter töten würden. Das würde ich nachvollziehen können und hoffen, dass die Strafe für die Eltern sehr milde z.B. als Bewährungsstrafe ausfallen werde. Persönliche Rache ist menschlich, vielleicht auch im ethischen Sinne gerecht. Dem Staat als Organisationsform sollte Rache aber fremd sein.

Aufgabe des Staates sollte es sein, seine Bürger effektiv vor Verbrechen zu beschützen, und wenn dies in Fällen von schwerster Kriminalität und der daraus resultierenden schlimmen Konsequenzen für die Opfer nur durch lebenslange Haftstrafen oder Sicherheitsverwahrung möglich ist, dann ist mir der Resozialisierungsgedanke unwichtig.

Deutschland geht mit nicht wenigen seiner Verbrecher sehr glimpflich um. Die Strafen hierzulande sind im internationalem Vergleich milde. Um die Opfer kümmern sich allenfalls NG-Organsationen wie der weiße Ring, dessen Mittel aber sehr knapp sind, und deswegen dessen Handlungsfähigkeit sehr begrenzt ist.

Schwerverbrecher habe auch Rechte z.B. das auf ein gerechtes Gerichtsverfahren. Einen Sexualmörder wie Uwe K. aber jemals wieder in Freiheit zu entlassen und ihn zu resozialisieren ist, wie Jedihammer schon richtig sagt, ein Verbrechen an den Opfern.
 
Was ist ein sehr hoher Grad? Die Rückfallquote bei Sexualstraftätern liegt bei ca. 11 % nachdem sie therapiert wurden und entlassen wurden, was meiner Meinung nach viel zu hoch ist, als dass man leichtfertig einen Schwerverbrecher wieder entlässt.

Ganz ehrlich: Das is ein super Prozentsatz! Als Vergleich: 80 - 90 % der Häftlinge werden wieder straffällig. 80 % der Leute, die eine Drogentherapie machen, greifen wieder zur Droge... also sind 11 % schon ziemlich gut *g* Problem besteht wohl vor allem, darin, dass es viel zu wenig Therapieplätze gibt. Viele Leute würden wirklich gern Anti-Aggressions-Trainings oder eine Therapie in einer Sozialtherapeutischen Haftanstallt machen (und das ist nicht der einfacherere Weg!) - aber die Plätze sind extrem knapp, so dass viele Leute eben für ne Zeit eingesperrt werden, sie keinen Psychologen und keinen Sozialpädagogen sehen, wenn sie es nicht wünschen und dann eben einfach entlassen werden.
Außerdem darfst du nicht durcheinanderwerfen: 11 % von allen. Das heißt nicht, dass man nicht für jeden EINZELNEN eine höhere oder geringe Wahrscheinlichkeit annehmen kann...

Natürlich können sich Menschen zum Guten andern. Man sollte auch nicht jedem Verbrecher die Chance auf Rahabilitation verweigern. Ich bin aber aus Gründen des Opferschutzes dafür bei einer gewissen Schwere der Tat z.B. Sexualmord oder Wiederholungstaten Verbrecher auch lebenslang zu inhaftieren. Für mich zählt eben ein Opfer mehr als 1000 womögli

Dem kann ich nur zustimmen: Wiederholungstäter haben gezeigt, dass sie nicht bereit sind sich zu ändern!

Mir geht es nicht um Sühne oder Rache, Sexualmord kann man gar nicht sühnen, das Opfer wird auch nicht mehr lebendig, und der Schmerz der Angehörigen bleibt. Auch sollte der Staat nicht als Instrument stellvertretend für die Opfer sühnen. Etwas anderes wäre es, wenn die Eltern des Ermordeten Jungen Rache nehmen und den Täter töten würden. Das würde ich nachvollziehen können und hoffen, dass die Strafe für die Eltern sehr milde z.B. als Bewährungsstrafe ausfallen werde. Persönliche Rache ist menschlich, vielleicht auch im ethischen Sinne gerecht. Dem Staat als Organisationsform sollte Rache aber fremd sein.

jup, absolut richtig! Der Staat und insbesondere sein Rechtssystem dürfen sich nicht von Gefühlen leiten lassen, sondern von Fakten. Sonst hätten wir schnell ein absolutes Chaos...

Aufgabe des Staates sollte es sein, seine Bürger effektiv vor Verbrechen zu beschützen, und wenn dies in Fällen von schwerster Kriminalität und der daraus resultierenden schlimmen Konsequenzen für die Opfer nur durch lebenslange Haftstrafen oder Sicherheitsverwahrung möglich ist, dann ist mir der Resozialisierungsgedanke unwichtig.

Resozialisierung ist auch gar nicht immer möglich. ABer wenn sie möglich ist, ist sie aus vielerlei Hinsicht eben sinnvoll. Schon allein, wenn ich mir anschau, wie überfüllt unsere Gefängnisse sind (all 6 Gefängnisse, die ich besucht habe, hatten eine Überbelegung von 20 % und mehr!) und was das ganze kostet (nämlich fast 60 Euro pro Häftling pro Tag), dann seh ich einfach nicht die Notwendigkeit, dass Leute wegen einfachen Vergehen gleich einsitzen müssen (und ich hab Leute kennengelernt, die wegen Schwarzfahrens eingesessen sind, weil sie die Strafe nicht bezahlen konnten - kein Witz!).

Um die Opfer kümmern sich allenfalls NG-Organsationen wie der weiße Ring, dessen Mittel aber sehr knapp sind, und deswegen dessen Handlungsfähigkeit sehr begrenzt ist.

Ja, leider eine sehr traurige Tatsache. Wobei ich festhalten möchte, dass es eine vielzahl von kleineren regionalen Einrichtungen gibt, die sich ebenfalls dem Opferschutz annehmen. Selbsthilfegruppen etc. dürfen im übrigen nicht vernachlässigt werden.
Aber auch die Betreuung von Häftlingen is nicht so rosig, wie sich das manche hier vorstellen. Da gibt es überhaupt keine deutschlandweite Organisation. Und die Menschen brauchen dann einfach auch praktische Hilfe, wenn sie ein paar Jahre weg wahren. Ne Bekannte hat mal mit einem Mann, der ziemlich lang eingesessen hatte nen Freigang gemacht - so simple Sachen wie U-Bahn fahren hat den total aus der Bahn geworfen! Und es ist wohl schon im Interesse der Allgemeinheit, dass Leute, die entlassen werden, weil von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, dann hinterher auch so zurückgeführt werden, dass sie nicht gleich wieder ganz unten landen... Zudem geht es ja meistens nicht um den Gefangenen allein, sondern auch um dessen Angehörige. Und Kinder können nun einfach wirklich wenig dafür, wenn ihr Vater ein Mörder ist - deswegen muss man ihnen trotzdem irgendwie beibringen, dass sie ihren Papa nur noch ein mal im Monat für ne halbe Stunde unter Aufsicht sehen werden - vielleicht ihr ganzes Leben lang... oder aber Ehefrauen, die auf einmal mit den Kindern allein dastehen ohne das Einkommen des Mannes... und auch darin geht es sehr viel in der Straffälligenhilfe.
 
Ist zwar nur mein Standpunkt, doch ich schätze dass den sehr viele teilen:
0% ist gut. 1% ist zu viel.

o0
dh, dass du von hundert menschen lieber 99 grundlos im gefängnis lässt als einen gefährlichen frei zu lassen...
überleg mal, man würde diese ansatz fortführen...und warum sollte man ihn nur beim strafvollzug anwenden?

ich bin felsenfest davon überzeugt, dass mindestens 1 prozent aller AGII empfäger sich um zumutbare Arbeit drückt (wenn ich ehrlich bin geh ich noch von einem weit höheren Prozentsatz aus). was ist die Lösung? allen das Arbeitslosengeld zu kürzen, damit sich niemand drücken kann?
 
o0
dh, dass du von hundert menschen lieber 99 grundlos im gefängnis lässt als einen gefährlichen frei zu lassen...
überleg mal, man würde diese ansatz fortführen...und warum sollte man ihn nur beim strafvollzug anwenden?
Grundlos sitzen sie mit Sicherheit nicht.

Und warum nur beim Strafvollzug?
Ganz einfach, weil es sich hier um Personen handelt, deren schädliches Handeln nachgewiesen wurde und zwar durch ein neutrales Gericht.
ich bin felsenfest davon überzeugt, dass mindestens 1 prozent aller AGII empfäger sich um zumutbare Arbeit drückt (wenn ich ehrlich bin geh ich noch von einem weit höheren Prozentsatz aus). was ist die Lösung? allen das Arbeitslosengeld zu kürzen, damit sich niemand drücken kann?
Den Trend dahin haben ohnehin schon. Im ALGII sieht es schon so aus, dass die Nachweispflicht beim Beschuldigten sprich dem Hilfeempfänger liegt.
Der Vergleich ist nebenbei bemerkt schon deswegen daneben, weil hierbei nicht die körperliche Unversehrtheit dritter in Gefahr gerät.
 
Ich denke auch, daß man im Falle von Mördern nicht viel herum experimentieren sollte, ob sie in Freiheit nun wieder rückfällig werden oder vielleicht nicht, da sich die Taten eines Möders nunmal nicht "reparieren" lassen, im Gegensatz zu Eigentumsdelikten z.B.
Allerdings sollte man hier auch differnzieren, da nicht jeder Fall gleich ist. Bei Triebtätern sollte man schon strenger sein, was eine eventuelle Sicherheitsverwahrung angeht, da diese Leute eben nicht aus rationalen Gründen zum Mörder werden, sondern ihren Trieben folgen.
Bei jemand der aus Eifersucht, Habgier oder sonst was gemordet hat, besteht allerdings imho auch eher die Chance, daß er/sie während der Haft zur Einsicht gelangt.

C.
 
Ich denke auch, daß man im Falle von Mördern nicht viel herum experimentieren sollte, ob sie in Freiheit nun wieder rückfällig werden oder vielleicht nicht, da sich die Taten eines Möders nunmal nicht "reparieren" lassen, im Gegensatz zu Eigentumsdelikten z.B.
Allerdings sollte man hier auch differnzieren, da nicht jeder Fall gleich ist. Bei Triebtätern sollte man schon strenger sein, was eine eventuelle Sicherheitsverwahrung angeht, da diese Leute eben nicht aus rationalen Gründen zum Mörder werden, sondern ihren Trieben folgen.
Bei jemand der aus Eifersucht, Habgier oder sonst was gemordet hat, besteht allerdings imho auch eher die Chance, daß er/sie während der Haft zur Einsicht gelangt.

C.

*unterschreib*

Also ich kann das eigentlich nur unterschreiben. Mit dem Zusatz das meiner Meinung nach im Zweifel(schon beim GERINGSTEN Zweifel) der Schutz der potentiellen Opfer eines Rückfälligen, und damit der Gesellschaft, eine höhere Priorität eingeräumt werden muß als der Resozialisierung der Täter.

Kein Täter der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde hat einen Rechtsanspruch auf Begnadigung oder vorzeitige Entlassung. Er kann sie beantragen, aber man kann sie genau so gut ablehnen. Nur leider wird die Hemmschwelle, eine solche abzulehnen, von den Gerichten viel zu hoch angesetzt.

Achja, ich wüsste wie man Fehlgutachten verhindern kann. :D wird einer rückfällig muß der betreffende Psychologe mit dem Täter in Haft, lebenslang. :konfus:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich kann das eigentlich nur unterschreiben. Mit dem Zusatz das meiner Meinung nach im Zweifel(schon beim GERINGSTEN Zweifel) der Schutz der potentiellen Opfer eines Rückfälligen, und damit der Gesellschaft, eine höhere Priorität eingeräumt werden muß als der Resozialisierung der Täter.
Genau das ist der Punkt. Ist die Freiheit von (wir nehmen das Beispiel, welches Tracer so gut gefallen hat) 99 Verbrechern wichtiger als das Leben eines Unschuldigen?
Nun, wer dieser Auffasung ist, dem sei sie gegönnt, aber er soll sich nicht beschweren wenn eines seiner Familienmitglieder eine Begegnung mit dem einen Rückfälligen Verbrecher nicht überlebt oder für immer davon gezeichnet ist.
Ferner wäre ich dafür, dass es ausschließlich Leute mit dieser Auffassung den Familien der so eigentlich vermeidbar gewesenen Opfer erklärt, warum er/sie es okay findet, dass ihr Verlust Kollateralschaden ist.

Achja, ich wüsste wie man Fehlgutachten verhindern kann. :D wird einer rückfällig muß der betreffende Psychologe mit dem Täter in Haft, lebenslang. :konfus:
*dafür ist* Überlegenswert wäre auch ne damit verbundene zusätzliche Geldstrafe, die für die Unterstützung von Opfer bzw Hinterbliebenen dient.
 
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dh, dass du von hundert menschen lieber 99 grundlos im gefängnis lässt als einen gefährlichen frei zu lassen...
überleg mal, man würde diese ansatz fortführen...und warum sollte man ihn nur beim strafvollzug anwenden?

ich bin felsenfest davon überzeugt, dass mindestens 1 prozent aller AGII empfäger sich um zumutbare Arbeit drückt (wenn ich ehrlich bin geh ich noch von einem weit höheren Prozentsatz aus). was ist die Lösung? allen das Arbeitslosengeld zu kürzen, damit sich niemand drücken kann?


Was heißt hier grundlos. Das sind Verbrecher, von denen ein hohes Rückfallrisiko ausgeht, auch wenn's "nur" 10 % sind. Lieber auf Nummer sicher gehen und weiteres Leid verhindern als so einem Verbecher eine 2. Chance zu geben Menschenleben zu zerstören. Unter Berücksichtigung schweren Folgen für die Opfer ziehe ich die Sicherheit der unschuldigen Opfer klar der Freiheit nicht rückfällig werdender Verbrecher vor.

Und das Leid der Opfer bei Arbeitslosengeld-II-Betrugs nämlich das der einzelnen sozialversicherungspflichtigen Beitragszahler wird sich in Grenzen halten im Vergleich zum Leid eines Mord- oder Vergewaltigungsopfers. Auch der rückfällige Drogensüchtige schadet in erster Linie sich selbst. Man sollte schon die Schwere einer Straftat bzw. Verbrechens schon berücksichtigen und auch das Motiv des Täters. Die Frau, die ihren Vergewaltiger tötet, handelt nicht aus niederen Gründen und stellt auch kein Rückfallrisiko dar, weshalb ich hier für milde Strafen im Idealfall Bewährungsstrafen bin.
 
Die Frau, die ihren Vergewaltiger tötet, handelt nicht aus niederen Gründen und stellt auch kein Rückfallrisiko dar, weshalb ich hier für milde Strafen im Idealfall Bewährungsstrafen bin.

Du willst in einem solchen Fall eine Bewährungsstrafe?? Dann hast du verdammt schnell Selbstjustiz. Wenn mich jemand quält, dann bring ich ihn um - mir passiert ja nix schlimmeres...
Im übrigen wird die schwere der Schuld ja durchaus bei der Strafzumessung berücksichtigt. Bei Mördern, die keinerlei Einsicht zeigen und aus niederen Beweggründen getötet haben (eben z.B. Sexualmörder), wird eigentlich meistens gleich bei der Urteilsverkündung auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass sie tatsächlich lebenslang einsitzen müssen. Es ist Blödsinn zu glauben, dass jeder Mörder automatisch nach 15 Jahren frei kommt. Er kann frühestens dann einen Antrag auf Begnadigung stellen, der dann intensiv geprüft wird und dem nur dann entsprochen wird, wenn die Verantwortlichen glauben, dass von der Person keine Gefahr mehr ausgeht. Gerade jetzt, wo die besondere schwere der SChuld schon bei der Urteilsverkündung festgestellt werden kann (was früher nicht möglich war!) werden mehr Leute tatsächlich lebenslang hinter Gittern verbringen. Problem ist halt, dass Verbrecher leider immer nach den Gesetzen verurteilt werden müssen, die zu der Zeit des Verbrechens gegolten haben (habe selber ne Gerichtsverhandlung miterlebt, wo ein Mann wegen zweifachem Kindesmissbrauch nur 2 Jahre Bewährungsstrafe gekriegt hat und weder Staatsanwalt noch Richter damit zufrieden waren - aber noch vor 10 Jahren gab es darauf wirklich milde Strafen...)
 
. Es ist Blödsinn zu glauben, dass jeder Mörder automatisch nach 15 Jahren frei kommt. Er kann frühestens dann einen Antrag auf Begnadigung stellen, der dann intensiv geprüft wird und dem nur dann entsprochen wird, wenn die Verantwortlichen glauben, dass von der Person keine Gefahr mehr ausgeht.

Oh,seltsam.:verwirrt:
Ich dachte bisher,daß ein zur Lebenslanger Haft Verurteilter Starftäter,bei dem nicht die besondere Schwere der Schuld fesfgestellt wurde,nach 15 Jahren einenAntrag auf Aussetzung der Strafe zur Bewährung stellen kann,welcher dan von der Justitz geprüft wird:verwirrt: :verwirrt:
Ich dachte bisher,eine Begandigung sei das Recht des Bundespräsidenten bzw. der Ministerpräsidenten der Bundesländer:verwirrt: :verwirrt:

Aber man lernt nie aus.


Achja, ich wüsste wie man Fehlgutachten verhindern kann. :D wird einer rückfällig muß der betreffende Psychologe mit dem Täter in Haft, lebenslang. :konfus:

Mir würden da noch andere Dinge einfallen,die verhindern,daß überhaupt ein Gutachten erstellt werden muß.
 
Du willst in einem solchen Fall eine Bewährungsstrafe?? Dann hast du verdammt schnell Selbstjustiz. Wenn mich jemand quält, dann bring ich ihn um - mir passiert ja nix schlimmeres...

Solche Urteile gibt's aber tatsächlich. Beispiel: Vor wenigen Jahren wurde ein Mann auf Bewährung verurteilt, obwohl er seinen Frau in der Badewanne mit einem Kälberstrick erdrosselt hatte. Die Zuschauer standen nach der Urteilsverkündung auf und klatschtem das Urteil begrüßend in die Hände. Der Mann soll jahrelang von seiner Frau gedemütigt worden sein. Psychologische Gutachter bescheinigtem dem Mann im Affekt gehandelt zu haben.
 
Stimmt auch. Eine Begnadigung ist alleine die Sache des Bundespräsidenten, bzw. der Länder wenn ein Landesgericht die Verurteilung vorgenommen hat.

Laut Corvus Albus allerdings nicht,wie in ihrem Post(Nr.74) nachzulesen ist.
Daher hätte ich von ihr gerne mal eine Erklärung.
Ich bin ja gerné bereit,meinen Irrtum anzuerkennen.
Allerding denke ich da im Moment an den Fall von Brigitte Mohnhaupt,welche nach Ablauf ihrer Mindeststrafe demnächst freigelassen wird.
Die Sprecherin des OLG,welches über die Freilassung zu entscheiden hatte,betonte ganz klar,daß Frau Mohnhaupt nicht begnadigt wurde,sondern auf Bewährung entlassen wird.

Wer hat jetzt denn bitte Recht ?

Die Justitz und die Gesetzeslage spricht von einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung.

Corvus Albus spricht von einer Begnadigung.

Gut,laut ihren Aussagen hat sie studiert,und steht deswegen wohl über einem normal Sterblichen,der nicht studiert hat.
Daher gehe ich im Moment einfach mal davon aus,daß sie Recht hat,und ich unstudierter Dummkopf Unrecht habe.

So,ich hoffe jetzt,daß ich nicht wieder von einem Mod. einen Rüffel oder einen Maulkorb bekomme,nur weil ich auf eine Unverständlichkeit hingewiesen habe.
 
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