Jugendschutz am Rande des Nervenzusammenbruchs

Crimson

The great Cornholio
Heute schlendere ich so durch die CD-Abteilung des Media-Marktes, da fällt mir auf, daß einige der Angestellten vor dem Single-Charts-Regal einer recht bizzaren Tätigkeit nach gingen. Scheinbar wahllos zogen sie verschiedene CDs aus dem Regal und versahen sie mit roten Stickern, auf denen "FSK 18" zu lesen war. Hatten die Bediensteten gestern vielleicht zu tief ins Glas geschaut, und die CD mit der DVD-Abteilung verwechselt? Um der Sache auf den Grund zu gehen, fragte ich bei einem der Sticker anbringenden Herren nach. Nach seiner Antwort wusste ich zunächst nicht, ob ich laut lachen, oder losheulen sollte:
Also, am 1.4. tritt bekanntlich ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft, und da haben sich unsere Voklsvertreter etwas gaaanz tolles einfallen lassen: Alle Bildträger, die NICHT der FSK zur Bewertung vorgelegt werden, müssen in Zukunft mit dem Vermerk "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" versehen werden, egal ob sich darauf nun "Bambi" oder "Angriff der Eingeweide schmatzenden Kettensägenzombies Teil 13" befindet. Warum aber nun FSK 18-Sticker auf Musik-CDs? Ganz einfach: Auf vielen CDs, besonders Singles, wird bekanntlich seit einiger Zeit als zusätzlicher Kaufanreiz der entsprechende Video-Clip des jeweilgen Stücks mit aufgespielt. Natürlich kommt kein Mensch auf die bekloppte Idee, Clips die den ganzen langen Tag auf MTViva rauf und runter orgeln der FSK vorzulegen, wenn diese auf eine CD gepresst werden, und so mit ist ab 1.4. der Verkauf von solch jugendgefährdenden Machwerken wie z.B. "Sorry" von Elton John an Minderjährige quasi strafbar.
Ja sagt mal, liebe Damen und Herren in der Legislative, geht's noch? Deutschland hat ohnehin schon die schärfsten Mediengesetze in der westlichen Welt, die für die Bewohner unserer Nachbarstaaten komplett lächerlich anmuten, und jetzt eine solche absolut sinnfreie und NOCH lachhaftere Verschärfung?! Also, wenn Deutschland sonst keine Probleme hat, dann scheint's uns ja richtig gut zu gehen....

C.
 
tja Deutschland hat ja z.zt keine anderen wichtigeren Probleme ,als CD mit so einen aufkleber zuversehen. :mad:
 
Tja, am Rand des Nervenzusammenbruchs ist richtig, nur auf welcher Seite davon, da sollte man drüber nachdenken. :D
 
doof.gif
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Allerdings bezweifle ich, dass das Gesetz wirklich so lautet, wie im ersten Beitrag beschrieben. Dann wäre da nämlich eine riesige Lücke drin. Es gibt ja viele Filme, die nur mit Kürzungen eine FSK-Freigabe bekommen und Filme, die niemals eine FSK-Freigabe bekommen, selbst mit Kürzungen nicht. Solche Filme würde man in Zukunft einfach nicht zur Prüfung vorlegen und sie würden damit automatisch eine FSK18-Freigabe bekommen!?!
Glaub ich irgendwie nicht.



Greetz, Vodo
 
Ich war gestern auch im Media Markt und als ich des gesehn habe, hab ich so nen Agriss bekommen!:mad: :mad: Ich war so wuetend. Ich wollt mir Black Hawk Down holen, und ich dachte, dass des doch erst im April kommt, aber die Jugendschutzaufkleber waren schon ein paar Tage frueher drauf! Meine Eltern haettens mir ja auch holen koennen, aber es geht mir ums Prinzip...AETZEND
 
Hahahaha!!:D Ja, also bei euch Deutschen sind wohl wirklich nicht mehr alle Schräubchen fest angezogen... Solche Gesetze sind ja absolut lächerlich! Und zudem widersprechen sie der Verfassung. Nämlich der Kunstfreiheit.
 
Original geschrieben von Vodo-Bel-Biirsk
Allerdings bezweifle ich, dass das Gesetz wirklich so lautet, wie im ersten Beitrag beschrieben. Dann wäre da nämlich eine riesige Lücke drin. Es gibt ja viele Filme, die nur mit Kürzungen eine FSK-Freigabe bekommen und Filme, die niemals eine FSK-Freigabe bekommen, selbst mit Kürzungen nicht. Solche Filme würde man in Zukunft einfach nicht zur Prüfung vorlegen und sie würden damit automatisch eine FSK18-Freigabe bekommen!?!
Glaub ich irgendwie nicht.[/B]

Doch doch, das ist so mit dem Gesetz. Das war auch schon vorher so, aber halt nur bei Videofilmen bzw. DVDs. Alles, was in Deutschland NICHT von der FSK bewertet ist, ist automatisch - unabhängig vom Inhalt - ab 18, sobald es irgendwo öffentlich zum Verkauf oder Verleih angeboten wird. Bei Kinofilmen ist es sogar nicht erlaubt, einen Film ohne FSK im Kino zu zeigen. Dieses Schwachsinnsgesetz wurde zum 1.4. nochmals verschärft und auf sämtliche Bildträger ausgeweitet. Außerdem müssen Video- und Computerspiele ab diesem Tag, genau wie Filme, mit bindenden Altersfreigaben (o.A., ab 6, ab12, ab16, ab18) versehen werden, statt wie bisher nur mit Empfehlungen. Für Importspiele gilt dann das gleiche, wie für ungeprüfte Filme: Egal welcher Inhalt, ohne Vorlage bei der FSK automatisch ab 18.
Filme, die keine Aussicht haben eine FSK-Freigabe zu bekommen, werden von verschiedenen Anbietern tatsächlich nicht dieser vorgelegt, was grundsätzlich möglich ist. Allerdings ist in diesem Falle keine Kinoauswertung möglich und viele große Videotheken, die um ihr Image besorgt sind, stellen ebenfalls grundsätzlich keine Videos oder DVDs ohne FSk-Stempel in ihre Läden, was natürlich für viele Anbieter ein finanzielles Risiko bedeutet. Zum Glück gibt es mittlerweile eine ganze Reihe von kleineren Firmen, denen es in erster Linie darum geht, interessierte Fans mit ungeschnittenen Filmen zu versorgen, statt sich des Reibachs wegen dieser erzwungenen Selbstzensur zu unterwerfen.

C.
 
Es ist, glaub ich, ganz einfach so, dass jedes nicht geprüfte Produkt(z.B. auch Importspiele) FSK 18 ist.
 
ha...haahahahaha...
mehr fällt mir dazu nicht ein... Musik CDs ab 18. Wow. ich warte, dass auch manches Essen bald einen USK Stempel braucht...Fleich darf nicht blutig oder Medium sein...ist Kriegsverherrlichend...
Ok, das oben geschriebene jetzt nicht ernst nehmen. Aber das neue Jugenschutzgesetz ist zum Großteil reinster Schwachsinn. Ich dachte eigentlich, dass es sich im Großen und Ganzen auf Computerspiele bezieht, aber dass sogar Singles da reingezogen werden, auf denen ein Videoclip zu sehen ist, ist wohl wirklich völlig daneben.
In deutschland geht wohl wirklich einiges schief...tolle Gesetzesgeber haben wir da...
 
In der letzten Gamestar gab´s ´nen Artikel dazu. Laut dem neuen Gesetzt dürfen Spiele, Filme etc., die eine Einstufung ab 18 (oder keine, was dem ja bescheuerter Weise entspricht) haben, nicht mehr im Internet (also bei Amazon, eBay etc.) verkauft werden!
Ab 16-Titel werden aber weiterhin dort verkauft, so dass sich ein 12-jähriger ohne Probleme Splinter Cell o.ä. bestellen kann (das Beispiel stammt auch von Gamestar). Die gute Ministerin Elke Momsen-Engberding (schreibt man glaube ich anders, weiß ich aber nicht, die hat so´nen blöden Namen) meinte dazu im Interview, dass das ja dann die Eltern kontrollieren würden:rolleyes: (was die Gamestar zu Recht als Wunschdenken bezeichnete)


Also ich finde dieses neue Gesetz wirklich nur bescheuert! Als ob das was bringen würde....
 
Original geschrieben von Crimson


Doch doch, das ist so mit dem Gesetz. Das war auch schon vorher so, aber halt nur bei Videofilmen bzw. DVDs. Alles, was in Deutschland NICHT von der FSK bewertet ist, ist automatisch - unabhängig vom Inhalt - ab 18, sobald es irgendwo öffentlich zum Verkauf oder Verleih angeboten wird.

Sorry, aber das kann nicht stimmen.

Nehmen wir ein aktuelles Beispiel, den Film BATTLE ROYALE (DVD-Veröffentlichung von Kinowelt)
Kinowelt hat den Film der FSK vorgelegt, allerdings keine Freigabe bekommen. Auch die Freigabe einer gekürzten Fassung wurde abgelehnt.
Also hat Kinowelt den Film der JK (Juristenkommission) vorgelegt um feststellen zu lassen, ob der Film überhaupt in D veröffentlicht werden kann, ohne deutsche Gesetze zu verletzen. Die JK befand allerdings, dass dies nicht der Fall sei.
So wurde der Film nach und nach gekürzt und immer wieder der JK zur Prüfung vorgelegt. Doch erst nach Kürzungen um 12 min. erhielt der Film eine Freigabe durch die JK und konnte veröffentlicht werden.
Hätte man den Film uncut ohne jeglich Freigabe veröffentlicht, so wäre der Film beschlagnahmt worden und Kinowelt hätte eine saftige Strafe bekommen.

Anderes Beispiel: Der Chef des Labels "ASTRO" wurde erst kürzlich wegen der Veröffentlichung von gewissen Horrorfilmen zu einer bedingten Gefängnisstrafe und einer hohen Gelddstrafe verurteilt.



Greetz, Vodo
 
Ist ne dämliche Sache , kratzt mich erlich gesagt aber nicht , da ich 20 bin.

das heist aber nix.

Den der Jugedschutz kann wenn se wollen etwa auch ganz aus dem Verkehr ziehen dann kann man es gar net kaufen es sei den aus dem Ausland.

Und deshalb ist es schlecht wenn sie das so verschärfen mit dem Jugendschutz
 
Original geschrieben von Vodo-Bel-Biirsk


Sorry, aber das kann nicht stimmen.

Nehmen wir ein aktuelles Beispiel, den Film BATTLE ROYALE (DVD-Veröffentlichung von Kinowelt)
Kinowelt hat den Film der FSK vorgelegt, allerdings keine Freigabe bekommen. Auch die Freigabe einer gekürzten Fassung wurde abgelehnt.
Also hat Kinowelt den Film der JK (Juristenkommission) vorgelegt um feststellen zu lassen, ob der Film überhaupt in D veröffentlicht werden kann, ohne deutsche Gesetze zu verletzen. Die JK befand allerdings, dass dies nicht der Fall sei.
So wurde der Film nach und nach gekürzt und immer wieder der JK zur Prüfung vorgelegt. Doch erst nach Kürzungen um 12 min. erhielt der Film eine Freigabe durch die JK und konnte veröffentlicht werden.
Hätte man den Film uncut ohne jeglich Freigabe veröffentlicht, so wäre der Film beschlagnahmt worden und Kinowelt hätte eine saftige Strafe bekommen.

Anderes Beispiel: Der Chef des Labels "ASTRO" wurde erst kürzlich wegen der Veröffentlichung von gewissen Horrorfilmen zu einer bedingten Gefängnisstrafe und einer hohen Gelddstrafe verurteilt.



Greetz, Vodo

Eine JK-Bewertung (JK-Juristenkommission) besagt nur, daß der Film "strafrechtlich unbedenklich" ist, und schützt nicht vor späteren staatlichen Zwangsmaßnahmen. Beschlagnahmt (d.h. verboten) oder indiziert wird ein Film nur, wenn dies beantragt wird. Dazu kann jeder Bürger eine Eingabe beim nächsten Jugendamt machen, das die Sache prüft, und ggf. an die BPjS weiter leitet. Diese entscheidet dann über eine Indizierung. Soll ein Film beschlagnahmt werden, kann dies nur auf richterliche Anordnung geschehen, und auch nur für die eingereichte Version des Mediums. Wird z.B. der gleiche Film unter einem anderen Titel bzw. einem anderen Label neu veröffentlicht, gilt das Urteil schon nicht mehr, kann allerdings bei festgestellter Inhaltsgleichheit relativ schnell auf die "neue" Version ausgeweitet werden. Auf den Punkt gebracht heißt das, daß man zunächst grundsätzlich alles veröffentlichen darf, was man will (außer Kinderpornos oder Snuff-Videos), ohne den Film etc. jemals irgendwem vorzulegen. Das geht aber halt nur solange gut, bis irgendjemand Anstoß an der Veröffentlichung nimmt, und die oben beschriebenen Verfahren in Gang setzt. Von selbst werden Gerichte und auch die BPjS nicht tätig. Kinowelt hätte BR also auch uncut und ungeprüft heraus bringen können, wäre dann allerdings Gefahr gelaufen, daß 80% der Videotheken in Deutschland den Film nicht geordert hätten.

Was jetzt im Fall ASTRO genau raus gekommen ist, müsste ich selbst erst nachlesen. Die Firma hat ihre VÖ-Politik ziemlich genau so gestaltet, wie oben beschrieben, nämlich in D eigentlich beschlagnahmte Filme unter anderem Titel und neuem Label zu veröffentlichen, woran anscheinend Leute Anstoß genommen haben, und die Sache so vor Gericht gelandet ist. Stellen die Gerichte in den Veröffentlichungen z.B. einen Verstoß gegen § 131 StGb fest, so kann das zu einer Verurteilung des Herstellers führen. Dabei gibt es übrigens einen Ermessensspielraum, wonach der Richter selbst entscheiden kann, ob er das Gezeigte für gesetzeswidrig erachtet oder nicht, egal ob ein Film o.Ä. beschlagnahmt, indiziert oder sonst was ist.

Seht detailierte Infos zum Thema Jugendschutz und Zensur findest Du übrigens hier

C.
 
geschrieben von Vodo-Bel-Biirsk

Allerdings bezweifle ich, dass das Gesetz wirklich so lautet, wie im ersten Beitrag beschrieben. Dann wäre da nämlich eine riesige Lücke drin. Es gibt ja viele Filme, die nur mit Kürzungen eine FSK-Freigabe bekommen und Filme, die niemals eine FSK-Freigabe bekommen, selbst mit Kürzungen nicht. Solche Filme würde man in Zukunft einfach nicht zur Prüfung vorlegen und sie würden damit automatisch eine FSK18-Freigabe bekommen!?!
Glaub ich irgendwie nicht.

Leider ist es tatsächlich so!Sagen wir ein spiel,was ruhig jeder Sechsjährige spielen könnte,also völlig unbrutal sagen wir ein Basketball spiel, wird nicht von der BPJS/BPJM gettestet und bekommt so kein "FSK 6" (bzw 12 usw).Kann es nun keinen Pedagogischen wert (lehrwert) vorweisen so bekommt es die einstufung "Keine jugendfreigabe" damit können es sich nur 18 Jährige Leisten!Das selbe geht für Cds oder DVDs deren Inhalt nicht getestet wurde. So könnten beispielsweise sogar die Teletubis (was gibts da zu Lachen?Isso!) die kenzeichnung "Keine Jugendfreigabe" bekommne! :rolleyes: Hört sich wirklich sinnlos und bescheuert an aber ob ihrs Glaubt oider nichts:So ist es! :rolleyes:

eigendlich ist das gesetzt völlig sinnlos,Leute die spiele ab 18 bisher bekommen haben werden es auch ab dann noch bekommen! (Durch Eltern,geschwister,Freunde etc.) Das einzigste was dadurch ereicht wird ist das der schuß nachinten losgeht.Einiege Firmen haben schon angekündigt ihr espiele möglicherweise nicht mehr in Deutschland erscheinen zu lassen.

Das einzig gute bei der sache ist das Spiele die irgendwannmal die kennzeichnung z.b. "FSK 6/12 etc" bekommen haben,später nicht mehr Indizirt oder auf eine andere stufe gestellt werden können.... beispiel Unreal Tournement 1: 2 JAhre nach erscheinung von "FSK 16" auf "FSK 18" gestellt und zwei jahre später Indizirt. Sowas wird dann nicht mehr passiren.Aber wie gesagt war es das einzig Prositive.... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Boba Iron


Leider ist es tatsächlich so!Sagen wir ein spiel,was ruhig jeder Sechsjährige spielen könnte,also völlig unbrutal sagen wir ein Basketball spiel, wird nicht von der BPJS/BPJM gettestet und bekommt so kein "FSK 6" (bzw 12 usw).Kann es nun keinen Pedagogischen wert (lehrwert) vorweisen so bekommt es die einstufung "Keine jugendfreigabe" damit können es sich nur 18 Jährige Leisten!Das selbe geht für Cds oder DVDs deren Inhalt nicht getestet wurde. So könnten beispielsweise sogar die Teletubis (was gibts da zu Lachen?Isso!) die kenzeichnung "Keine Jugendfreigabe" bekommne! :rolleyes: Hört sich wirklich sinnlos und bescheuert an aber ob ihrs Glaubt oider nichts:So ist es! :rolleyes:
Was laberst du denn da? Nur weil ein Spiel keinen pädagogischen Sinn hat, bekommt es noch lange nicht keine Jugendfreigabe!Nur pädagogisch skeptisch anzusehende Objekte werden je nach Beeinträchtigungsgefahr nach oben hin eingestuft!
Und quasi jedes Spiel / jede DVD /jedes was-auch-immer wird heute der Prüfung vorgelegt, wer das nicht tut, beschneidet seine Verkaufsmöglichkeiten doch selber, indem er so akzeptiert, dass automatisch keine potentiellen Käufer unter 18 Jahren das Objekt der Begierde kaufen kann!
Das Problem liegt nur bei Importen, da diese Spiele / DVDs ... idR nicht zur Prüfung vorgelegt werden, sondern nur die deutsche Version.
Das einzig gute bei der sache ist das Spiele die irgendwannmal die kennzeichnung z.b. "FSK 6/12 etc" bekommen haben,später nicht mehr Indizirt oder auf eine andere stufe gestellt werden können.... beispiel Unreal Tournement 1: 2 JAhre nach erscheinung von "FSK 16" auf "FSK 18" gestellt und zwei jahre später Indizirt. Sowas wird dann nicht mehr passiren.Aber wie gesagt war es das einzig Prositive.... :rolleyes:
Das geht nun wirklich nicht mehr, da die BPjM nun teilweise staatlich ist. Allerdings können weiterhin FSK-18-Spiele indiziert werden, niedriger eingestufte allerdings nicht mehr!
 
@crimson

Ich muss dir völlig recht geben. Du hast recht gut recherchiert. Was Astro angeht kann ich bestätigen das die sogenannte "schwarze Serie" zum Teil aus beschlagnahmten Filmen bestand, in jeder guten Videothek zu haben waren und inzwischen alle in den Kellern der Videotheken vor sich hin gammeln.

Ich kenne mehrere Videotheken die die aus dem Verkehr gezogen haben nachdem sie vorher sehr gut gelaufen sind.

Übrigens werden Spiele manchmal auch automatisch auf den Index gesetzt wenn es sich um den zweiten Teil eines Spiels handelt bei dem der erste Teil bereits indiziert wurde.

@all

Eine Prüfung der FSK kostet pro Film ca. 2000 EUR. Das bedeutet aber nicht das der Film dann im Kino, auf Video und auf DVD nur einmal geprüft werden muss. Jede Fassung muss geprüft werden was bei einem normalen Release glatt 600 EUR macht!

Ausserdem können Filme nach erteiltem FSk 18 auch nochmal indiziert werden. Das bedeutet wie im Fall von "From Dusk Till Dawn" das der Film zwar FSK18 hat aber dennoch nachträglich inidziert wurde. Indizierung bedeutet das für den Film keine Werbung mehr gemacht werden darf und das er im Videoladen nur unter der Theke verkauft werden darf - trotz FSK 18. Also totaler Schwachsinn weil man den Film in fast jedem Videoladen kaufen kann.

Übrigends ist es legal sich ein verbotenes Video im Ausland zu kaufen und es nach Deutschland ein zu führen. Die Konsequenz die sich daraus ergibt ist die das man bei einer Razzia ganz schnell seine Sammlung von selten, teuren und ganz sicher idiotischen Splatterfilme los ist. Das heisst im Klartext wenn bei euch ne Hundermannschaft Polizei einrückt weil ihr mit russischen Mörsergranaten gehandelt habt wird auch gleich die Splatterfilm Sammlung beschlagnahmt. Allerdings darf bei der Beschlagnahmung eines Videos (ausser bei Kinderpornos, da ist nämlich auch der Besitz strafbar) keine Anklage erhoben werden und ihr landet lediglich wegen Verstoss gegen das Kriegswaffengesetz vor Gericht. Allerdings gibt es da noch einen Haken. Habt ihr nämlich eine stattliche Sammlung, sagen wir mal 150 Splatter und Gore Videos, kanns euch passieren das ihr zwar wegen der Beschlagnahmung keinen Ärger kriegt aber dafür das der Richter Angst hat ihr dealt nicht nur mit Mörsergranaten sondern auch noch mit verbotenen Videos. Soll im Klartext heissen das wenn ihr verbotene Filme daheim habt, und ich hab einige, kann euch nix passieren. Wenn ihr aber nicht gerade wenig habt, weil ihr die sammelt kanns Ärger geben weil der Staat Angst habt ihr verkauft Raubkopien und verteilt dadurch böse Machwerke die die Jugend verrotten oder so ähnlich.

Aber mal ehrlich wer von euch dealt mit russischen Mörsergranaten? Also ne Razzia in der eigenen Wohnung kommt eigentlich nicht vor. Daher braucht auch keiner Angst haben das die böse böse Polizei euch die Videos wegnimmt.

Übrigends dürft ihr euch mit nem Freund nicht mal ein Video ansehen das ihr euch in der Videothek ausgeliehen habt. Damit begeht man nämlich eine Urheberrechtsverletzung. Videonächte mit Freunden sind daher die Zusammenrottung des Bösen, zumindestens laut Urhebberrechts. Im Vorspann jeder DVD und jedes Videos steht ganz klar das man damit nur eine private Vorführung machen darf. Das heisst mal vom unverständlichem Behördendeutsch ins verständliche Deutsch übersetzt so viel wie: Du darfst das Video so vielen Leuten vorführen wie auch in der selben Wohnung wohnen. Bei den meisten Leuten Mutti, Vatti, Bruder und Freundin oder Freund. Alles andere ist Illegal. Wobei man da ganz klar sagen muss das deswegen noch nie jemand Ärger bekommen hat und auch nie jemand Ärger kriegen wird.

Dann gibts da noch das Thema Kopierschutz. Auf jeden verkauften Rohling , jedem Audiotape und jeder VHS Kassette drücken wir Gema gebühr ab. Die Gema ist ja der Robin Hood der Kunstschaffenden. Er beklaut die Armen und macht die Reichen noch Reicher. So ist sichergestellt das Möchtegern Künstler wie No Angels ihr Lebenlang Tantiemen kriegen und uns auch weiterhin mit ihrem Krach belästigen werden, während ehrlich und vorallem gute Rockmusiker zwar in Diskos die Menge zum toben bringen aber nur einen Bruchteil dessen von der Gema kassieren was sie eigentlich verdient hätten. Schließlich zahlt die Disko jedes Monat Gema Gebühr. Auch wenn die Musike nicht auf Viva laufen und daher auch keine Gemagebühr kassieren. Kommen wir zurück zum Kopierschutz. Da man ja jetzt auf alles worauf man kopieren kann Gema Gebühr bezahlt, darf man sich auch alles kopieren was man will. Ja es ist LEGAL!! Der Hacken kommt jetzt: Man darf den Kopierschutz nicht umgehen! Das dumme ist nur das ein moderner Videorekorder sagen wir mal von Sony oder so grundsätzlich einen eingebauten Kopierschutzdekoder besitzt! Ich mache also strafbar weil ich den Kopierschutzdekoder weder aktivieren noch deaktivieren kann.

Danke ihr verrückten Gesetzerfinder und andere Chaoten die Gesetze erlassen dürfen die es gar nicht geben dürfte, würden die keine Drogen nehmen! Macht mich fertig, treibt mich in den Wahnsinn!!!

cu, Spaceball
 
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