Karikaturist Haderer zu sechs Monaten Haft verurteilt

alpha7 schrieb:
und was hat das Buch mit Information zu tun?

Und nich jedes "Buch" ist gleich Kunst.

Warum nicht? Was ist denn genau "Kunst" und wer definiert welche Kunst nun schützenswert ist, und welche nicht? Das ist eine Frage, über die sich Philosophen, Künstler, Literaten usw. seit Äonen streiten, ohne zu einem wirklichen Ergebnis zu kommen. In Deutschland massen sich das Recht zu beurteilen was Kunst ist, und was nicht mitunter Dorfrichter an, die Medienerzeugnisse verbieten lassen können. Bei dem konkreten Fall handelt es sich um ein Werk, welches sich der Person Jesus Christus auf satirischem Wege nähert. Ob man das nun gut oder schlecht findet, ob man darüber lachen kann oder nicht, sollte man jedem selbst überlassen. Niemand wird gezwungen, es sich zu kaufen oder zu lesen, ebenso wird sich davon wohl kein gläubiger Christ von seinem Glauben abbringen lassen, weder hier noch in Griechenland.

Und das ist auch gut so!

Wäre das Buch über Mohammend, so würde jeder die Reaktion nachvollziehen können und fände es vollkommen in Ordnung, ein solches Buch zu verbieten!

Wer sagt das? Wie gesagt: Ein Buch als solches tut nichts Böses. Es kann gelesen werden, oder es kann nicht gelesen werden. Wer meint, daß es sein religiöses Empfinden verletzt, soll es in Gottes Namen (sic!) im Regal lassen. Würde ich jetzt mit einem Lautsprecherwagen immer um die Kirche und das Pfarrhaus fahren, und dabei blasphemische Reden verlese, sieht die Sache vielleicht anders aus...

C.
 
Crimson schrieb:
Warum nicht? Was ist denn genau "Kunst" und wer definiert welche Kunst nun schützenswert ist, und welche nicht? Das ist eine Frage, über die sich Philosophen, Künstler, Literaten usw. seit Äonen streiten, ohne zu einem wirklichen Ergebnis zu kommen. In Deutschland massen sich das Recht zu beurteilen was Kunst ist, und was nicht mitunter Dorfrichter an, die Medienerzeugnisse verbieten lassen können. Bei dem konkreten Fall handelt es sich um ein Werk, welches sich der Person Jesus Christus auf satirischem Wege nähert.

letztlich is dann die frage aber immer noch, was darf kunst?

inwiefern steht das Recht der Kunst über dem Recht des Einzelnen?

Hat ein Künstler Narrenfreiheit?

Crimson schrieb:
Niemand wird gezwungen, es sich zu kaufen oder zu lesen, ebenso wird sich davon wohl kein gläubiger Christ von seinem Glauben abbringen lassen, weder hier noch in Griechenland.

letztlich kann ich so alles begründen - muss ja keiner lesen/hören/angucken


und es geht auch nicht um das "vom Glauben abbringen", sondern um die Gefühle des Gläubigen.

Und es kann jemand verletzten, eine Parodie in der Bücherei zu sehen, genauso wie sich mancher SW-Fan über "Spaceball" aufregt und sich daran stört.
 
alpha7 schrieb:
letztlich is dann die frage aber immer noch, was darf kunst?

inwiefern steht das Recht der Kunst über dem Recht des Einzelnen?

Hat ein Künstler Narrenfreiheit?

Bevor es zu einem Totalverbot kommt, sollte die Kunst so einiges dürfen. Auf jeden Fall darf (und muß) sie polarisieren und provozieren.
Der Einzelne hat in diesem Fall immer noch die Freiheit der Wahl auf seiner Seite, was er rezipiert und was nicht.
Grenzen sollte es z.B. im Jugendschutz geben, der jedoch kein Totalverbot rechtfertigt.

Und es kann jemand verletzten, eine Parodie in der Bücherei zu sehen, genauso wie sich mancher SW-Fan über "Spaceball" aufregt und sich daran stört.

Mit der Begründung könnte man theoretisch alles verbieten. Vielleicht regen mich ja z.B. das sonntägliche Glockengeläut oder die Fronleichnahmsprozession auf. Sollte man diese jetzt deshalb verbieten?

C.
 
Crimson schrieb:
Bevor es zu einem Totalverbot kommt, sollte die Kunst so einiges dürfen. Auf jeden Fall darf (und muß) sie polarisieren und provozieren.
Der Einzelne hat in diesem Fall immer noch die Freiheit der Wahl auf seiner Seite, was er rezipiert und was nicht.
Grenzen sollte es z.B. im Jugendschutz geben, der jedoch kein Totalverbot rechtfertigt.

Kunst muss im Allgemeinen nicht polarisieren - oder wo polarisiert Mozart?

sicher, Kunst hat (und soll) viele Freiheiten haben. Aber die Freiheit endet dort, wo es die Freiheit verletzt.

ICH persönlich sehe die Rechte des Einzelnen über den Rechten der Kunst.

Crimson schrieb:
Mit der Begründung könnte man theoretisch alles verbieten. Vielleicht regen mich ja z.B. das sonntägliche Glockengeläut oder die Fronleichnahmsprozession auf. Sollte man diese jetzt deshalb verbieten?

und mit deiner alles erlauben - also muss man die klassische Mitte finden
 
alpha7 schrieb:
Kunst muss im Allgemeinen nicht polarisieren - oder wo polarisiert Mozart?

Heute übersehen wir es gerne, doch Mozart hat polarisiert
(was nicht heißen soll, dass Kunst polarisieren muss - im konkreten Beispiel war es aber so).

Aber die Freiheit endet dort, wo es die Freiheit verletzt.

Inwiefern können wir beurteilen, ob hier Freiheiten verletzt wurden? Kennen wir das Werk (dessen Auszüge ich übrigens recht amüsant fand :D ) ?
 
alpha7 schrieb:
Kunst muss im Allgemeinen nicht polarisieren

Muß nicht, aber sie darf, und das ist ein Muß! ;)

sicher, Kunst hat (und soll) viele Freiheiten haben. Aber die Freiheit endet dort, wo es die Freiheit verletzt.

Inwiefern ist ein Kunstwerk überhaupt geeignet irgendwelche Freiheiten einzuschränken?

ICH persönlich sehe die Rechte des Einzelnen über den Rechten der Kunst.

Der Künstler ist auch nicht selten eine Einzelperson. Was ist mit seinen Rechten?

und mit deiner alles erlauben - also muss man die klassische Mitte finden

Alles nicht. Wie ich bereits schrieb gibt es Grenzen, z.B. im Jugendschutz. Lediglich Totalverbote halte ich in den meisten Fällen für schwachsinnig, da sie im Endeffekt niemanden schützen, sondern mündige Bürger in ihrer Informationsfreiheit einschränken.
Um mal bei dem konkreten Fall mit diesem (eher harmlosen) Buch zu bleiben: Wenn es tatsächlich Gläubige geben sollte, die die Auslage im Laden stört, könnte man das Teil unter den Ladentisch legen, und an Leute verkaufen, die dananch fragen. (was ich bei dem Teil allerdings schon für übertrieben halte). Das Werk jedoch gleich komplett zu verbieten und den Autor zu verklagen und zu verknacken ist ausgemachter Blödsinn und mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

C.
 
Fällt dieses Buch nicht eher in den Bereich "Satire"? Satire ist soviel ich weiß nicht allzu einfach zu verklagen/verbieten, oder bin ich da fehlinformiert?
 
Marvel Moon schrieb:
Satire ist soviel ich weiß nicht allzu einfach zu verklagen/verbieten, oder bin ich da fehlinformiert?

Schwer zu sagen.... - Es geht hier immerhin um Griechenland .
Uns allen hier dürften die Informationen fehlen um sagen zu können, wie schwer oder leicht es in Griechenland ist, etwas (beständig) zu "verbieten".
 
Also 6 Monate Haft ist jetzt schon ein wenig heftig.
Allerdings bin ich schon der Meinung, dass man auch der Presse und der Kunst gewisse Rahmen setzt.
Seien wir doch ehrlich. Manch Journalist oder Künstler benutzt die Presse/Kunstfreiheit um gegen eine andere Person/Organisation etc.... einen Kleinkrieg zu führen der auf persönlicher Abneigungen etc bassiert. Das alles wird dann munter unter dem Deckmäntelchen von Seriosität versteckt und somit quasi unantastbar heillig gesprochen.
Aner wehre dich mal gegen einen Presseverlag. Anwälte noch und noch und gleich noch eine persönliche Hetzte auf Seite 2.
Immo reden alle immer von Gleichberechtigung und sozialem Verhalten etc. Aber trotztem fördert man dass es unantastbare "Eliten" gibt. Leute dann sagt doch gleich, dass das Leben ein "Surviving of the fitest" ist und jeder auf Kosten des anderen Leben darf und die Starken regieren. Ist ehrlicher.
 
Jedihammer schrieb:
Du weißt aber schon,daß auch das BVG erst vor kurzem geurteilt hat,daß der EGH
nicht zwangsläufig bindet für die Gesetzeslage in der BRD ist ?
Warum sollte es in Griechenland anderst sein ?

Das gilt allerdings nur dann wenn europäische Gesetze in den Kernbereich der Grundrechte eingreifen. Ansonsten steht europäisches Recht schon über den nationalen Gesetzen.


Jedihammer schrieb:
Sie können ihn natürlich nur in Abwesenheit verurteilen.
Solange das Urteil jedoch rechtsgültig ist,solange sollte er den Boden Griechenlands nicht betreten,und auch nicht den Luftraum.

Aber zum Kern Deiner Frage :
Jeder Staat kann jemanden verurteilen,der sich nicht in Gewahrsam dieses Staates befindet.Das Urteil,soweit es rechtskräftig wird,hat jedoch nur auf dem Staatsgebiet dieses Staates Wirkung.
Da die Österreich ohnehin keine eigenen Staatsbürger ausliefern würde,und kein anderer Staat Herrn Haderer wegen solche einer "Straftat" an Griechenland ausliefern würde,bleibt dieses Urteil für ihn ohnehin ohne Bedeutung.
Es sei denn er wollte nach Griechenland.

Tja, das galt bis letzes Jahr so, aber wir haben ja inzwischen den euroäischen Haftbefehl der es erlaubt das ein Staat die Auslieferung eines Bürgers verlangen kann weil er in ihrem Staat gegen ein Gesetz verstossen hat. Dabei ist es irrelevant ob diese Tat im Herkunftsland des Bürgers strafbar oder ob er dort deswegen verfolgt wurde. Der Bürger kann sich gegen dieses Auslieferungsbegehren auch nicht wehren, nur der betroffene Staat könnte das tun.
Dieses ganze Verfahren ist in Deutschland in einem ersten Fall jetzt vor dem BVerfG gelandet (das geht es um dem Auslieferungswunsch Spaniens gegen einen Deutsch-Iraker wg. Terrorverdachtes).
 
lain schrieb:
Tja, das galt bis letzes Jahr so, aber wir haben ja inzwischen den euroäischen Haftbefehl der es erlaubt das ein Staat die Auslieferung eines Bürgers verlangen kann weil er in ihrem Staat gegen ein Gesetz verstossen hat. Dabei ist es irrelevant ob diese Tat im Herkunftsland des Bürgers strafbar oder ob er dort deswegen verfolgt wurde. Der Bürger kann sich gegen dieses Auslieferungsbegehren auch nicht wehren, nur der betroffene Staat könnte das tun.
Dieses ganze Verfahren ist in Deutschland in einem ersten Fall jetzt vor dem BVerfG gelandet (das geht es um dem Auslieferungswunsch Spaniens gegen einen Deutsch-Iraker wg. Terrorverdachtes).

Verlangen kann ein Staat viel.
Aber meines Wissens,darf die BRD keinen deutschen Staatsbürger ausliefern.
Nur eine Ausnahme ist seit zwei jahren zugelassen,und dies wäre der Internationale Gerichtshof.
 
Jedihammer schrieb:
Aber meines Wissens,darf die BRD keinen deutschen Staatsbürger ausliefern.
Nur eine Ausnahme ist seit zwei jahren zugelassen,und dies wäre der Internationale Gerichtshof.

Doch eine Auslieferung an EU-Staaten ist seit 2000 grundsätzlich mit dem GG zu vereinbaren.

Es ist auch nicht der internationale Gerichtshof, sondern ein internationaler Gerichtshof.

Dabei ist darauf zu achten, dass rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben.
 
Jedihammer schrieb:
Verlangen kann ein Staat viel.
Aber meines Wissens,darf die BRD keinen deutschen Staatsbürger ausliefern.
Nur eine Ausnahme ist seit zwei jahren zugelassen,und dies wäre der Internationale Gerichtshof.

Das ist (leider) nicht mehr wahr, die aktuelle Fassung des Artikel 16 lautet inzwischen:
Grundgesetz schrieb:
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Traurig, aber wahr !
 
Meintest den Internationalen Strafgerichtshof in Den Hag Jedihammer?

Naja, zu den Gesetzen und dem EU Recht wurde ja schon gesagt, dass es grundsätzlich Bundes- und Landesrecht bricht. Meistens sind das aber eh Vorlageverfahren (die Auslegung eines Gesetzes, dass auf einer Richtlinie beruht), die für den Einzelbürger entscheidend sind. Eu Recht darf eh nur der EuGH auslegen, die Landesgerichte dürfen nur der Auslegung folgen.

Unter presse versteht man glaube ich das geschriebene (und gedruckte?!) Wort, demzufolge würden auch Bücher darunter fallen. Da es sich hierbei um einen "Bildband" handelt müsste man Karikaturen zur Kunst abgrenzen, oder sie zu dieser zuordnen, was aber im Grunde nichts an der Sache ändern wird, da beides durch das GG geschützt ist.

Was den Fall an sich angeht ... ich find's a bissal arg, dass die so nen Trara veranstalten... Da könnten die genausogut die Herausgeber der polnischen Zeitungen "Fakty i Mity" und "Nie" verklagen. Die bringen in regelmäßigen Abständen Karikaturen über die Kirchenmänner und -Frauen, die Heiligen und die Dreifaltigkeit höchst persönlich. Da regen sich auch so einige Leute in Polen drüber auf, aber da die Kirche noch nicht geklagt hat, hat man wohl das entsprechende Schlupfloch (noch) nicht gefunden. Ist auch gut so ^^
 
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