Kein Killerspielverbot!

Aber sie können trotzdem eine "Verherrlichung oder Verharmlosung der Gewalttätigkeit ausdrücken".

Allerdings komisch das das nicht für Tiere gilt.
 
Jetzt wo ich den Kontext gelesen habe: Dazu zählen vermutlich Zomies, Untote, Vampire etc.
Überhaupt alles Denkende und annähernd Humanoide.

So ist es

Jedihammer schrieb:
Das ist aber unlogisch.
Da es solche Kreaturen nicht gibt kann man ihnen auch keine Würde oder ähnliches
verletzen.

Bleibt die andere Alternative:

in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt.
 
hmm meiner meineung nach hätten sie das mit dem "verbot" sowieso schwehr durchbringen können!
was machen sie denn mit den leuten die schon welche haben?
 
Der Passus von den "menschenähnlichen Wesen" wurde m.W. während der Prozesse um das Verbot von "Tanz der Teufel" in den §131 aufgenommen, da sich die Herstellerfirma darauf berufen hat, daß die dargestellte Gewalt nicht gegen Menschen verübt werde, sondern gegen besessene Zombies, die eben durch ihre Besessenheit nicht mehr menschlich zu nennen wären.
Alles in allem ist der §131 ohnehin ziemlich schwachsinnig und gehört im Grunde ersatzlos gestrichen. Zuerstmal sollte man klären, ob und wie die Darstellung fiktiver und durch den Einsatz von Spezialeffekten erreichter Gewalttaten überhaupt geeignet ist, die Würde eines Menschen (sei es die des Schauspielers, der ja für gewöhnlich freiwillig in einem Film mitspielt oder die des Zuschauers, der sich ja für gewöhnlich freiwillig solche Filme ansieht, von Pixelhaufen in Videospielen mal ganz zu schweigen) zu verletzen oder herabzusetzen.
Desweiteren geht Gewalt gegen Menschen im Grunde immer mit der Herabsetzung der Würde des Opfers einher, sodaß man mit dem §131 letztlich jedes Werk verbieten könnte, in dem Gewalt abgebildet wird. Darüberhinaus steht noch die Frage im Raum, welche Darstellung von Gewalt nun "verharmlosend" ist: Die drastischen Folgen von physischer Gewalt gegen Menschen in einem Splatterfilm oder die "saubere" FSK-12 Gewalt aus dem Vorabendprogramm, welche die Folgen weitgehend ausblendet, und Opfer unblutig zu Boden sinken lässt.

C.
 
Das ist sicherlich tatsächlich ein Knackpunkt, wenn quasi im Vorfeld Druck ausgeübt wird. Allerdings wohl für den Endkunden egal. Ob er sich jetzt die EU Version holen muß oder eine indizierte Version. Beides ist legal und beides eigentlich ohne große Schwierigkeiten möglich.
Du missverstehst offenbar den Punkt. Es kann einfach nicht sein, dass ein Spiel im Namen des Jugendschutzes in seiner ungeschnittenen Fassung Indiziert wird, während die geschnittene Fassung ab 18 Jahren frei erweblich ist.
Das ist auf gut deutsch nichts weiter als ein Schildbürgerstreich. Jugendgefärdendes Material wird entschärft und wieder in den Handel gebracht wo Jugendliche es nach wie vor nicht erwerben können. Wären die geschnittenen Fassungen wenigstens ab 16 und die ungeschnittenen nach USK ab 18 wärs ja okay. Aber auch dann brauch man den Index nicht.

Und dass man das Zeug ungeschnitten, zugunsten von der österreichischen oder schweizerischen Wirtschaft (als ob die deutsche das nicht nötig hätte:rolleyes:), erwerben kann, kann nun wirklich kein Grund sein, diesen Unsinn zu tollerieren.
 
Du missverstehst offenbar den Punkt. Es kann einfach nicht sein, dass ein Spiel im Namen des Jugendschutzes in seiner ungeschnittenen Fassung Indiziert wird, während die geschnittene Fassung ab 18 Jahren frei erweblich ist.
Das ist auf gut deutsch nichts weiter als ein Schildbürgerstreich. Jugendgefärdendes Material wird entschärft und wieder in den Handel gebracht wo Jugendliche es nach wie vor nicht erwerben können. Wären die geschnittenen Fassungen wenigstens ab 16 und die ungeschnittenen nach USK ab 18 wärs ja okay. Aber auch dann brauch man den Index nicht.

Vieles muß ja erst entschärft werden, damit es in Deutschland überhaupt eine FSK/USK 18-Freigabe erhält und in den Handel kommen darf. Natürlich könnten die Hersteller auch einfach eine ungeprüfte Version auf den Markt bringen, nur wäre diese schneller auf dem Index oder gar verboten, als man gucken kann. Daher hören die Hersteller in der Regel auf die Empfhlungen der USK/FSK und entfernen problematische Inhalte von vorneherein.
Klar, in Zeiten der weltweiten Vernetzung und offener Grenzen ist ein solches Vorgehen natürlich schwachsinnig und vielfach obsolet. Was den Import ungeschnittener Versionen aus EU-Ländern angeht, so begeht man letztlich zumindest eine Ordunungwidrigkeit, wenn man sich diese per Post zukommen lässt, da der Versand von Medien ohne Jugendfreigabe und auch in Deutschland ungeprüften Medien, die wie FSK-18-Titel behandelt werden, an Privatpersonen verboten, bzw. nur unter Auflagen gestattet ist. (Post-Ident usw.)

C.
 
Was den Import ungeschnittener Versionen aus EU-Ländern angeht, so begeht man letztlich zumindest eine Ordunungwidrigkeit, wenn man sich diese per Post zukommen lässt, da der Versand von Medien ohne Jugendfreigabe und auch in Deutschland ungeprüften Medien, die wie FSK-18-Titel behandelt werden, an Privatpersonen verboten, bzw. nur unter Auflagen gestattet ist. (Post-Ident usw.)
Bitte? :confused: Das musst du mir jetzt mal bitte genauer erklären. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass sich die Verbote bei Indizierung und Bechlagnahmung auf den deutschen Handel beziehen. Sprich, bei Indizierung darf der Händler nicht öffentlich werben oder öffentlich im Laden ausstellen, bei Beschlagnahmung darf der Händler nicht verkaufen. Aber als Kunde ist mir der Besitz erlaubt, und damit doch logischerweise auch der Erwerb (auch wenn dieser dann in Dtl. klarerweise nicht mehr möglich ist).

Wenn ich mir jetzt im Ausland die Frühwerke von Peter Jackson, George Romero oder Sam Raimi zulege, begehe ich eine Ordungswiedrigkeit? Wie soll das funktionieren? Das deutsche Recht kann schließlich nicht einem ausländischen Händler den Handel verbieten, und mir ist der Besitz doch trotz allem gestattet? Oder nicht?

Wo habe ich hier was missverstanden?
 
Bitte? :confused: Das musst du mir jetzt mal bitte genauer erklären. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass sich die Verbote bei Indizierung und Bechlagnahmung auf den deutschen Handel beziehen. Sprich, bei Indizierung darf der Händler nicht öffentlich werben oder öffentlich im Laden ausstellen, bei Beschlagnahmung darf der Händler nicht verkaufen. Aber als Kunde ist mir der Besitz erlaubt, und damit doch logischerweise auch der Erwerb (auch wenn dieser dann in Dtl. klarerweise nicht mehr möglich ist).

Wenn ich mir jetzt im Ausland die Frühwerke von Peter Jackson, George Romero oder Sam Raimi zulege, begehe ich eine Ordungswiedrigkeit? Wie soll das funktionieren? Das deutsche Recht kann schließlich nicht einem ausländischen Händler den Handel verbieten, und mir ist der Besitz doch trotz allem gestattet? Oder nicht?

Wo habe ich hier was missverstanden?

Ich hab das so verstanden, daß man damit ein bestehendes Verbot umgeht, eben den Verbot des Postversandes von jugendgefärdendem Material an Privatpersonen. Gerade wenn man sein Material aus dem Nicht-EU-Ausland bezieht, kann es sein, daß man Post von der zuständigen Zollstelle bekommt, sollte ein Beamter auf die Idee kommen, die Sendung zu öffnen.

C.
 
Was den Import ungeschnittener Versionen aus EU-Ländern angeht, so begeht man letztlich zumindest eine Ordunungwidrigkeit, wenn man sich diese per Post zukommen lässt, da der Versand von Medien ohne Jugendfreigabe und auch in Deutschland ungeprüften Medien, die wie FSK-18-Titel behandelt werden, an Privatpersonen verboten, bzw. nur unter Auflagen gestattet ist. (Post-Ident usw.)

Das ist nur halb richtig. Die Ordnungswidrigkeit begeht der ausländische Versender (wenn wir jetzt mal davon ausgehen das du als Privatperson bestellst), dem das natürlich reichlich egal ist. Da EU-Sendung generell nicht mehr vom Zoll geöffnet werden sind davon nur Sendungen aus den Kanalinseln und der restlichen Welt betroffen. Einziehen tun die Beamten auch dann meistens nur Pornos und sehr bekannte beschlagnahmte Werke. Selbst dann bekommst du nur ein Schreiben mit dem Hinweis das du beim Versender dein Geld zurückfordern sollst (sehr witzig ...)

Eine Sendung per Post-Ident dient im Regelfall dazu dem Geldwäschegesetz genüge zu tun:klugs:klugs
Ich zumindest hatte noch nie aus einem anderen Grund als aus Bank oder Telekommikationsgründen einen Post-Ident zuzustellen.

Wenn man bei amazon.de einen FSK18/USK18-Disk bestellt dann kann das passieren (was aber nur wenige Leute machen, es gibt im Internet ja genug andere Quellen ohne diesen Unsinn).
 
Wenn man bei amazon.de einen FSK18/USK18-Disk bestellt dann kann das passieren (was aber nur wenige Leute machen, es gibt im Internet ja genug andere Quellen ohne diesen Unsinn).


Ich mußte mal bei einer Bestellung auf Amazon bei der DHL meinen Ausweis zeigen.
Das gilt dann wohl als Post-Ident.
 
Ich mußte mal bei einer Bestellung auf Amazon bei der DHL meinen Ausweis zeigen.
Das gilt dann wohl als Post-Ident.
Stimmt ging mir mal genauso. Hab nur einmal etwas ab FSK 18 bestellt (Aliens vs Predator 2) und musst auch meinen Ausweis zücken. Was mich dann noch verwundert hat war das er die Nummer in sein Pad eingeben musste, da fühlte ich mich irgendwie unnötig überwacht. Auch wenn er es nur dazu brauchte um zu dokumentieren dass er den Ausweis auch ordnungsgemäß verlangt hat :rolleyes:.
 
Was diese USK Diskussion angeht - einmal eingestufte Spiele KÖNNEN nicht mehr indiziert werden. Punkt. Im Falle Wolfenstein wurde das Spiel von einem Gericht beschlagnahmt (wegen dem vergessenen Hakenkreuz) - das hat NICHTS mit der BPJM oder einer Indizierung zu tun. Meines Wissens ist die deutsche Version, welche aus dem Handel genommen wurde, gar nicht indiziert.... Das deutsche Rechtssystem treibt zuweilen seltsame Blüten :D
 
Was diese USK Diskussion angeht - einmal eingestufte Spiele KÖNNEN nicht mehr indiziert werden. Punkt. Im Falle Wolfenstein wurde das Spiel von einem Gericht beschlagnahmt (wegen dem vergessenen Hakenkreuz) - das hat NICHTS mit der BPJM oder einer Indizierung zu tun. Meines Wissens ist die deutsche Version, welche aus dem Handel genommen wurde, gar nicht indiziert.... Das deutsche Rechtssystem treibt zuweilen seltsame Blüten :D

hmm ich versteh das mit dem deutschen system sowieso nicht!
es wird immer klar gemacht wie schlimm der 2te weltkrieg war und so (stimmt ja auch) aber dann wird er durch zensur und indizierung voll verharmlost?
wollen die jetzt aufklären oder verharmlosen?:confused:
in manchen spielen wird das nämlich echt ins lächerliche getrieben :rolleyes:

ich finde es natürlich toll, das jetzt nicht mehr über so einen schmarn nachgedacht wird, sondern jetzt könnte man ja über erntste dinge nachdenken
wie den abbau der staats schulden, den weltfrieden....
Manchmal denk ich mir: haben politiker nichts besseres zu tun als sich über penuts aufzuregen?
 
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