Könnt ihr dem Opfer nachempfinden?

Meine Theorie lautet:
"He ihr da! Macht die Zigarette aus!"
- "ey Alter, mach mich nicht an"
"Das ist typisch, aus euch wird nie was. Hier zu Gast sein und sich aufführen, wie im anatolischen Hinterland! Dort könnt ihr sowas machen, aber hier herrscht Ordnung und ihr habt euch anzupassen, sonst bleibt ihr die Verlierer, die ihr seid, assoziales Pack"
KABLAMM
Theorie Ende
Nach dieser Theorie würde ich nicht einmal ein "bissl aufs Maul" nachvollziehen können. Und bevor Riker auf die Idee kommen sollte. Nachvollziehen bedeutet nicht dass ich bei verletzenderen Äußerungen ein paar Schläge für gerechtfertigt erachte oder gar eine Strafmilderung in Betracht ziehen würde, sondern nur, dass ich die Täter eher verstehen könnte.
 
Die Mutter des griech. Täters beschuldigt jetzt das deutsche Jugendamt wäre schuld, dass ihr Sohn so geworden sei. Angeblich keine Hilfe! Aber sie zogen mit einem recht großen Kind ohne Deutschkenntnisse 2001 aus Griechenland nach Deutschland! Wegen Job! Sie nahmen keine Rücksicht auf ihren Sohn, der in Griechenland noch so "ein guter Junge" war! Die Frau sollte sich nochmals das Überwachungsvideo reinziehen, was ihr Sohn so drauf hat!
 
So gesehen bräuchte man Verbrechen gar nicht mehr ahnden, sondern nur präventiv handeln, da ja der Strafvollzug kaum vollkommene Befriedigung schafft oder die Tat ungeschehen macht.

Eine Form der Gerechtigkeit ist es auch, dass gleiche Taten mit gleichem vergolten werden, man versucht ein möglichst objektives Bild, nach objektiven Kriterien zu schaffen und Willkür so weit wie möglich minimiert wird.

Daher wird Selbstjustiz abgelehnt, da diese nach einem subjektiven Bild, subjektiven Kriterien und einem willkürlichen Strafmaß stattfindet, man außerdem am Ende - vor allem nach einem Zyklus sich wiederholender Racheakte - nicht mehr nachvollziehen kann wer Täter und wer Opfer ist und zur Wahrung der öffentlichen Sicheheit und des öffentlichen Friedens vorsichtshalber die Gesellschaft vor beiden Gewalttätern, beiden Parteien schützen müsste.

Das Justizsystem ist gewiss unvollkommen, aber es stellt den Versuch dar ein einheitliches, vorher bekanntes Strafmaß (Rechtssicherheit) auszuführen und durch ein System aus Anklägern, Verteidigern und Beweisführung ein so gut es geht objektives Bild kreieren zu lassen.
 
Hier das Neuste zum Fall:

Prozess in München: U-Bahn-Schläger waren angeblich nicht betrunken - Nachrichten Vermischtes - WELT ONLINE

Darin steht, dass die Schläger wohl doch nicht betrunken waren. Nun, wenn dies so ist, dann gibt es hierfür wenigsten keine mildernden Umstände beim Strafmaß. Die Rechtsmedizinerin sagte aus, dass es an ein Wunder grenzt, dass der Rentner dies überlebt hat. Da hätte man sich fast über Mord unterhalten können!

Alzu, in diesem Link ist eine Fotostrecke des Überwachungsvideos dabei! Einige Bilder sind dir sicher schon aus den Nachrichten bekannt!
 
Alzu, in diesem Link ist eine Fotostrecke des Überwachungsvideos dabei! Einige Bilder sind dir sicher schon aus den Nachrichten bekannt!

Es wurde hier schon des Öfteren von dem Video gesprochen (es wurde doch gesagt, man kann sehen das Herr Irgendwie etwas sagt). Woher weiß man so etwas wenn das Video nicht veröffentlicht wurde?
 
Das stand in den Artikeln! Die Polizei hatte dies weitergegeben. Die Täter sagten aus vor Gericht, dass Herr H. etwas zu ihnen sagte. Das Video hat aber keinen Ton. Der Wortlaut ist also nicht hörbar. Der Rentner streitet dies zudem ab. Auf dem Video könnte es aber so aussehen, als habe er was gesagt. So weiß ich das.
 
Wie zu befürchten war, haben die beiden Täter eher milde Richter gefunden.

Urteil: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger - Panorama - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

Gerade mal 12 Jahre für den einen, und gerade mal 8 1/2 Jahre für den anderen Täter.
Da es in diesem Staat üblich ist, im Regelfall das letzte Drittel der Starfen bei sogenannter "guter Führung" zur Bewährung auszusetzen,kann man sich leicht aussetzen, wann die beiden wieder frei sind.
Und das, obwohl das Gericht auf versuchten Mord entschieden hat.
 
Wie zu befürchten war, haben die beiden Täter eher milde Richter gefunden.

Urteil: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger - Panorama - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

Gerade mal 12 Jahre für den einen, und gerade mal 8 1/2 Jahre für den anderen Täter.
Da es in diesem Staat üblich ist, im Regelfall das letzte Drittel der Starfen bei sogenannter "guter Führung" zur Bewährung auszusetzen,kann man sich leicht aussetzen, wann die beiden wieder frei sind.
Und das, obwohl das Gericht auf versuchten Mord entschieden hat.

Gemessen an dem, was man für einen vollbrachten Mord bekommt, dürften 12 Jahre für versuchten Mord allerdings durchaus im normalen Rahmen, wenn nicht sogar an der Obergrenze liegen, was das Strafmaß angeht.
Der zweite Täter wurde nach Jugendstrafrecht abgeurteilt, und da ist die Obergrenze ohnehin genrell 10 Jahre. :zuck:

C.
 
U-Bahn-Schläger: Lange Haft für 'kaltblütige' Tat - Politik - stern.de

Hier auch noch mal was zum Nachlesen, sowie ein Video aus dem Gerichtssaal und das Überwachungsvideo in einem.

Man kann schon froh sein, dass die beiden sogenannte hohe Haftstrafen nach dem Jugendrecht bekamen und es für ihren Alkoholkonsum am Tag der Straftat keine Schonung diesbezüglich gab, (was ich persönlich stets total daneben finde, wenn man dies für eine Strafmilderung heranzieht, da man für den Alkoholkonsum schließlich auch selbst verantwortlich ist), sondern sie galten als voll schuldfähig, als dumm und aggressiv. Allerdings finde ich, dass das Jugendstrafrecht unbedingt wie auch das Erwachsenenstrafrecht verschärft werden muss. In Anbetracht dessen, dass bei einigermaßen guter Führung es meistens zu früheren Haftentlassungen kommt, Jahre früher, und der Rest als Bewährung gilt , finde ich diese Strafe für diese Tat einfach zu wenig, wie es Jedihammer auch sagte.
 
Gemessen an dem, was man für einen vollbrachten Mord bekommt, dürften 12 Jahre für versuchten Mord allerdings durchaus im normalen Rahmen, wenn nicht sogar an der Obergrenze liegen, was das Strafmaß angeht.
Der zweite Täter wurde nach Jugendstrafrecht abgeurteilt, und da ist die Obergrenze ohnehin genrell 10 Jahre. :zuck:

C.

Soweit ich weiß ist in deutschland auch bei v ersuchten Mord eine Verurteilung zu "lebenslänglich" möglich.
Und da hätte er zumindest 15 Jahre sitzen müssen und nicht bloß 8 Jahre.
Und was ich vom Jugendstrafrecht halte weißt Du ;).
Aber auch da hätte man die Höchststrafe verhängen können.

In Deutschland ist man leider nicht mehr gewillt, wirklich harte Strafen zu verhängen, selbst wenn sie im Rahmen des Möglichen stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ging glaube ich ein wenig unter hier!

Urteil gegen U-Bahn-Schläger: "Von roher Gesinnung geprägte Attacke" - Panorama - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

"Von roher Gesinnung geprägte Attacke"

Von Sebastian Fischer, München

Hartes Urteil im Münchner U-Bahn-Schläger-Prozess: Spyridon L. und Serkan A. müssen für achteinhalb und zwölf Jahre hinter Gitter. Erst reglos, dann verstört reagierten sie auf den Richterspruch. Das Gericht habe "ein Exempel statuiert", empören sich ihre Anwälte.

Empören?
So ist's richtig!

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Die Angehörigen: Mutter und Schwester des verurteilten Serkan A. machten am Tag der Urteilsverkündung ihrem Unmut Luft.

:rolleyes:
 
Hehehe, wie schlecht die Sis von dem das macht, die Mudda versucht das wenigstrens nich so schlecht zu vertuschen.:kaw:

Ich fände es im übrigen gut wenn hier ein Exempel statuiert werden würde, wäre nur richtig. Allerdings muss für den Status "Exempel" die Revision abgeschmettert werden und die Haft darf keinesfalls auf Bewährung ausgesetzt werden.
Und wenn sie nach ihrer Freilassung nochmal S(heiße bauen, dann bitte das nächste Exempel - ZACK abschieben, keine Gnade. Sollten die aus ihrem Fehler nix gelernt haben wäre es wünschenswert das hart durchgegriffen wird.
 
Diese Geschichte mit dem Jugendstrafrecht bei Volljährigen find ich lächerlich.

In Deutschland ist ein 18-jähriger alt genug um in den Krieg zu ziehen, oder Bundeskanzler zu werden, aber, wenn er straffällig wird, dann muss plötzlich geguckt werden, ob der Arme nicht vllt. geistig ein bischen zurückgeblieben ist. :konfus:

Dass ein Exempel statuiert werden sollte halte ich aber für in der Tat richtig. Die Tat als solche ist wohl kaum ne Seltenheit heutezutage, nur dass die Medien, insbesondere die Zeitung mit den grossen Buchstaben, in den übrigen 99% der Fälle nicht darüber berichten. Ansonsten hätte es wohl ne noch mildere Strafe gegeben.
 
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