Mögliche Fortsetzung von E I - E VI?

In Bezug auf: "doch leider auch schade, denn ich denke wenn GL sie nicht dreht, fehlt bestimmt ein richtiges feeling"

Hat dir bei TESB und ROTJ SW-Feeling gefehlt. Also meiner Meinung nach sind diese beiden Filme der Innbegriff von SW-Feeling. Also bei einer guten Story (etwa der Zane-Trillogie) kann, bei nem guten Regisseur sehr wohl ein wirklich toller SW-FIlm rauskommen. Allerdings dürfte dies in Sachen Schauspieler ein Problem werden.
 
Zum Copywright bei Musik ein Beispiel :

Im Jahr 1950 hat Komponist A den Titel XYZ geschrieben.
Auf dieses Lied besteht sowohl in Schrift (dh. Noten) als auch Ton (Aufnahmen) ein Copywright von 50 Jahren, also bis 2000. Danach kann geht es ins "Allgemeingut" über.

1970 hat Sänger A das Lied (mit Erlaubnis) neu gesungen, ohne Passagen des Liedes zu verändern:
Auf diese Aufnahme gibt es ein neues Copywright von 50 Jahren (also bis 2020).

Im Jahr 2001 legt Sänger B den Song neu auf und verändert einige Passagen.......und hat wieder ein Copywright von 50 Jahren sowohl in Schrift (er hat ja Passagen verändert!!!) als auch Ton (wie bei Sänger A).


Ich hoffe, ich habe euch jetzt endgültig verwirrt! :D ;)
 
Original geschrieben von Horatio d'Val
Ich hoffe, ich habe euch jetzt endgültig verwirrt! :D ;)

Äh, ja... :P

Worauf bekommt SängA denn Copyright, wenn er das Lied von KompA in Schrift und Ton 1:1 nachsingt? Es kann ja nicht zusammen mit KompA (C) am selben Stoff haben, und KompA gibt seins durch die Erlaubnis ja nicht ab...
 
Gesetzliche Regelung oder Testament

Hallo ersteinmal!

Also ich denke um die Frage beantworten zu können, müsste man erst einmal zwischen der gesetzlichen Regelung und dem Testament unterscheiden.
Sollte Lucas ein Testament aufsetzen (Und das tut er sicherlich :) ) und darin verfügen, dass niemand Star Wars als Film weiter verwerten darf, wird kein Regiesseur, Produzent, Fan oder wer auch immer eine Chance haben SW als Film fortzusetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese testamentarische Verfügung einmal verjährt. Immerhin wäre das dann ja ein Eingriff in den letzten Willen.
Also würde ich sagen, gibt es ein Testament mit entsprechender Verfügung, wird es niemals eine Fortsetzung geben.

Gibt es kein Testament, würde die gesetzliche Regelung in Kraft treten. Hier in Deutschland würde es dann grundsätzlich nach dem BGB geregelt werden.
In diesem Fall kann ich mir schon vorstellen, dass die Urgeberrechte irgendwann einmal verjähren, wie hier ja schon geschrieben wurde. Na und dann wird es eine Fortsetzung geben.

Soviel von mir.
 
Original geschrieben von Horatio d'Val
Zum Copywright bei Musik ein Beispiel :

Im Jahr 1950 hat Komponist A den Titel XYZ geschrieben.
Auf dieses Lied besteht sowohl in Schrift (dh. Noten) als auch Ton (Aufnahmen) ein Copywright von 50 Jahren, also bis 2000. Danach kann geht es ins "Allgemeingut" über.

1970 hat Sänger A das Lied (mit Erlaubnis) neu gesungen, ohne Passagen des Liedes zu verändern:
Auf diese Aufnahme gibt es ein neues Copywright von 50 Jahren (also bis 2020).

Im Jahr 2001 legt Sänger B den Song neu auf und verändert einige Passagen.......und hat wieder ein Copywright von 50 Jahren sowohl in Schrift (er hat ja Passagen verändert!!!) als auch Ton (wie bei Sänger A).


Ich hoffe, ich habe euch jetzt endgültig verwirrt! :D ;)


Also mich haste damit nicht verwirrt! :-) Interessante Sache, so genau hätt ich das gar nicht gewusst! :)
 
Worauf bekommt SängA denn Copyright, wenn er das Lied von KompA in Schrift und Ton 1:1 nachsingt? Es kann ja nicht zusammen mit KompA (C) am selben Stoff haben, und KompA gibt seins durch die Erlaubnis ja nicht ab...

Also ich hab das jetzt so verstanden, daß im Prinzip zwei Rechte da sind, zwischen denen unterschieden wird: 1. Das Recht an einer Idee. 2. Das Recht an einer Aufnahme. Eine Produktion hätte dann beide Copyrights, sowohl das an der Aufnahme als auch an der Idee. Dann kann man aber eine andere Aufnahme von der selben Idee machen und erhält dafür ein Copyright auf diese Aufnahme, muß aber imho die Idee erkaufen, wenn man das Copyright noch nicht hat. Das Copyright für die Idee überträgt sich aber nur für die eine Aufnahme. Für eine weitere müßte man es nochmals kaufen. Was das so richtig, Horatio?
 
@Anakin: was Horatio an Verwirrung nicht geschafft hat schaffst du jetzt ;)

@Horatio: Ich denke mein Hauptproblem ist die Frage, ob KompA auch gleich ne Version veröffentlicht, oder seine Idee 20 jahre im Kämmerchen liegt.
 
Original geschrieben von Satrek
Worauf bekommt SängA denn Copyright, wenn er das Lied von KompA in Schrift und Ton 1:1 nachsingt? Es kann ja nicht zusammen mit KompA (C) am selben Stoff haben, und KompA gibt seins durch die Erlaubnis ja nicht ab...
A bekommt für seine Version/Auflage des Liedes Geld, sei es, man spielt es im Radio oder eine Band covert es.
Die Rechte und Rechte-Dauer des Originals bleibt dabei unverändert.

@Naurya Firespark
Ich habe es auch nicht so detailiert gewußt. Eine Arbeitskollegin hat früher mal bei einem Musik-Konzern (EMI :confused: ) gearbeitet und es mir so erklärt.
 
Ist Copyright eigentlich erblich, also ohne Testament, wer hat es dann wenn der ursprüngliche Halter stirbt? Seine Erben, oder die Allgemeinheit?
 
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