Nach Harz4-Essenplan Raumtemperatur-Tipps

@ das darth
Das ist fast normal hier in Thüringen, wir wechseln uns ja in aller Regelmässigkeit mit Mecklemburg Vorpommern ab, wer die geringsten Löhne hat. Und die Arbeitgeber haben selbst bei solchen Löhnen keinen Mangel an Leuten, die arbeiten wollen.
Bei der ARGE Unterlagen persönlich vorbei bringen und dir den Empfang quittieren lassen. Ich hatte mal den Fehler gemacht, den Fortzahlungsantrag nur in den Briefkasten, der extra für solche Sachen dort aufgebaut war, zu werfen und der Antrag war danach spurlos verschwunden.

@ Mitth'raw'nurodo
Ich war längere Zeit "Kundin" der örtlichen ARGE, weil ich in meinem Job vorher zu wenig verdiente und zwischen dem letzten und den jetztige 2 Monate arbeitslos war und in der Zeit gute und schlechte Mitarbeiter kennen gelernt. Und leider ist es so wie überall, die schlechten führen die Meinung an. Mit meinem damaligen Sachbearbeiter mal kurz unterhalten und der die Personalpolitik unserer ARGE geschildert, nur befristete Verträge und nach 2 Jahre keine Verlängerung und er meinte, um ordentlich eingearbeitet zu sein, braucht man 2 Jahre, da wundert mich vieles nicht mehr.
 
Tja, aus Fehlern wird man klug...
Problem war halt, dass die ARGE 38 Kilometer weit weg ist, und ich für Leistungsansprüche keine Fahrtkosten geltend machen kann. Da mal eben wegen paar Unterlagen persönlich hin zu fahren war halt einfach nicht drin. Und Einschreiben war ich einfach nur naiv und gutgläubig. Ich stand die letzten beide Male mit den Briefen in der Hand am Postkasten und überlegte, ob ich nicht doch am nächsten Tag wieder komme, wenn die Post geöffnet hat, um das per Einschreiben zu schicken.
Das dumme kleine Landei in mir allerdings dachte sich "passt schon wie hoch ist die Wahrscheinlickeit dass ausgerechnet Deine Post verloren geht" und hats eingeschmissen. Würde ich nie wieder tun!
Vor allem dachte ich noch, ein Behörde, eine staatliche Stelle, da wäre mein Anliegen und meine Sendungen gut aufgehoben... *lol*
Heute bin ich da schlauer... :p
 
Tja, aus Fehlern wird man klug...
Problem war halt, dass die ARGE 38 Kilometer weit weg ist, und ich für Leistungsansprüche keine Fahrtkosten geltend machen kann. Da mal eben wegen paar Unterlagen persönlich hin zu fahren war halt einfach nicht drin. Und Einschreiben war ich einfach nur naiv und gutgläubig. Ich stand die letzten beide Male mit den Briefen in der Hand am Postkasten und überlegte, ob ich nicht doch am nächsten Tag wieder komme, wenn die Post geöffnet hat, um das per Einschreiben zu schicken.
Das dumme kleine Landei in mir allerdings dachte sich "passt schon wie hoch ist die Wahrscheinlickeit dass ausgerechnet Deine Post verloren geht" und hats eingeschmissen. Würde ich nie wieder tun!
Vor allem dachte ich noch, ein Behörde, eine staatliche Stelle, da wäre mein Anliegen und meine Sendungen gut aufgehoben... *lol*
Heute bin ich da schlauer... :p

Dabei geht es nicht mal darum, dass die Post verloren geht, sondern dass sie "verloren" geht. Gerade bei Sachen, wo es darauf ankommt, dass der Empfänger das Schreiben hat ist es im nachhinein immer wichtig, das ganze per Einschreiben zu schicken. Nur so kann man hinterher beweisen, wann die Post angekommen ist und das sie angekommen ist.
 
Zuerst einmal drücke ich dir die Daumen, daß es mit dem neuen Job klappt.

Das Darth schrieb:
Anwalt würde ich ja einschalten, ABER ich habe auf Grund meiner finanziellen Situation meine Rechtschutzversicherung kündigen müssen, und Rechtskostenbeihilfe steht mir nur zu Verteidigungszwecken zu. Ich allerdings müsste ja KLAGEN, und da spielt das Gericht nicht mit
Da wäre ich mir nicht so sicher. Als ich wegen eines Umzugs in einen anderen Kreis, fast meine Ausbildungsstelle verloren hätte, habe ich mir auch einen Anwalt genommen. Und der wurde bezahlt, mithilfe von Rechtsbeihilfe. Und das, obwohl ich geklagt habe.
Also würde ich auch diesen Weg nochmal probieren. Geh zu einem Anwalt und frag dort mal nach.

Spaceball schrieb:
Du solltest mal schauen ob du Mitglied im Mieterbund, oder wie das bei dir heisst, werden kannst. Vielleicht mit Hilfe deiner Eltern. Wenn du deinem Vermieter sagen kannst das du Mitglied beim Mieterverein oder Mieterbund bist dann weiss er du dich wehren kannst.
Versuchen würde ich das auch. Allerdings könnte es passieren, daß diese sich in dieser Sache nicht einschalten, weil das vor Eintritt in den Mieterschutzbund passiert ist. So war das zumindest mal meinem Opa passiert.
 
@Ysanne Isard:
Das ist aber eben das, was ich meinte. Du wurdest gekündigt, oder standest nah davor, dann kannst Du den Anwalt per Rechtskostenbeihilfe nehmen weil Du Dich verteidigst. Ich jedoch verteidige mich nicht, sondern provoziere eine Klage. Lt. Gerichtsberatung macht das den Unterschied, und deshalb erhalte ich keine Beihilfe... So wurds mir beim Amtsgericht in der Beratungsstelle mitgeteilt.
 
Also ich bin bis dato für 1605 Euro abreiten gegangen, habe niemals Überstunden abrechnen dürfen und musste telefonisch - teils sogar persönlich - für den Chef erreichbar sein, selbst am Wochenende oder während meiner Urlaubszeit.

In Stunden umgerechnet bedeutete das zwischen 220 und 245 Arbeitsstunden pro Monat, aber nur Regelsatzbezahlung für 165 Stunden! Da keine Stempeluhr vor Ort, und leider kein Betriebsrat (welcher unter Androhung von Kündigung unterdrückt wurde) musste ich also für umgerechnet durchschnittlich 6,97 Euro !


Dies führte zu einer Nettoauszahlung von 708 Euro monatlich. Keine Zuschüsse, GESAMTEINKOMMEN!
Weiterbildung oder Umschulung erhalten, obwohl ich NICHT MEHR IN MEINEM ALTEN BERUF ARBEITSFÄHIG BIN!

Ich möchte mal wissen wie dein Krankengeld berechnet? Ich bekomme auch Krankengeld und es ist wesentlich mehr. Und nein ich habe sogar weniger wie du verdient brutto. Also irgendwie finde ich das sehr merkwürdig.
 
Ich möchte mal wissen wie dein Krankengeld berechnet? Ich bekomme auch Krankengeld und es ist wesentlich mehr. Und nein ich habe sogar weniger wie du verdient brutto. Also irgendwie finde ich das sehr merkwürdig.

Bei Krankengeld wird nur das Grundgehalt bzw. Grundlohn genommen, Zuschläge und Prämien fallen da nicht mit rein. Wenn ein guter Teil des Geldes sich daraus zusammen setzt, kommt leider sowas bei raus :(
 
Bei Krankengeld wird nur das Grundgehalt bzw. Grundlohn genommen, Zuschläge und Prämien fallen da nicht mit rein. Wenn ein guter Teil des Geldes sich daraus zusammen setzt, kommt leider sowas bei raus :(
Er hat doch geschrieben, dass die angebenen 1605 Euro sein Grundlohn waren. Ohne Überstunden, die er ja nicht abgerechent gekriegt hat, ohne Boni oder ähnlichem....
 
Bei Krankengeld wird nur das Grundgehalt bzw. Grundlohn genommen, Zuschläge und Prämien fallen da nicht mit rein. Wenn ein guter Teil des Geldes sich daraus zusammen setzt, kommt leider sowas bei raus :(

Wobei mal wieder klar wird das jede Medaille zwei Seiten hat. Im Regelfall ist es steuerlich wesentlich günstiger ein niedriges Grundgehalt zu beziehen aber für jeden Furz einen Zuschlag zu bekommen. Aber im Fall des Krankengeldbezuges rächt sich das teilweise sehr bitter.
 
Wobei mal wieder klar wird das jede Medaille zwei Seiten hat. Im Regelfall ist es steuerlich wesentlich günstiger ein niedriges Grundgehalt zu beziehen aber für jeden Furz einen Zuschlag zu bekommen. Aber im Fall des Krankengeldbezuges rächt sich das teilweise sehr bitter.

Naja wenn du einen guten Grondlohn hast ist auch das Krankengeld nicht so wenig. Man kann damit dann eigentlich auch gut leben.
 
Zurück
Oben