Nazi-Parolen nur in deutscher Sprache strafbar.

stell dich mal neben einen Zug linker oder rechter Demonstranten und versuch da was zu verstehen. Die Leute schreien einfach so viel durcheinander, das man da gar nichts verstehen kann und es gibt genügend studien die belegen, dass verbale Parolen bei Demonstrationen inneffektiv sind, wenn sie vom gesamten Zug gerüllt werden.
Parolen bei Demos transportiert man am besten mit Bannern, die über den Köpfen der Demonstranten hängen, da diese relativ weit zu lesen sind, selbst ein Frontbanner is nur eingeschränkt lesbar, wenn davor eine Reihe grüner Mänchen spazieren geht.
 
Ich denke solche Parteien sollten nicht unbedingt verboten, eher diese stärker einschränken,
so kann man diese besser "ingnorieren" und für die Öffentlichkeit besser "angreifbar" halten.
 
.....
Jetzt muss ich dann wieder meine Unwissenheit zur Schau stellen, aber....

Ich dachte, die NPD würde "offiziell" nicht gegen die Verfassung verstoßen bzw eben nicht die NSDAP-Allüren raushängen lassen (im Gegensatz zur DVU, aber nachdem, was ich über die so höre, scheinen die da ziemlich Volltrottel zu sein)


Und letztendlich bewegen wir uns da auch wieder in der selben Zone wie die Nazis vor 70-80 Jahren, wenn wir das Verbot von Partein fordern, deren Meinung uns nicht passt (so wie auch zur Zeit ein paar Extrem-Sozialisten werben)


Zudem.... ich verstehe durchaus, dass man jene Parolen nur deshalb nur auf Deutsch verbieten würde, weil man nicht glaubt, dass die Durchsetzung des Gesetzes auch bei Fremdsprachen funktioniert. Jedoch gibt es eben doch gesetzestreue Bürger die sich auch mit Fremdsprachen auskennen und somit in der Lage wären, einen polnischen Nazi-Ausspruch zur Anzeige zu bringen.

Aber ja..... Mit Gesetzen ist das immer so ne Sache o_O
 
Parolen sind aber in der Regel dazu da Sympathisanten zu gewinnen. Wenn niemand außer den Mitgliedern die versteht, brauchen sie auch nicht zu demonstrieren.

Dann macht es ja auch keinen Sinn für diese Grupierungen englische Parolen zu benutzen, da nicht alle in Deutschland lebenden, bzw. für diese Gesinnung wohl eher nicht alle Deutschen, der englischen Sprache mächtig sind. Sie machen es anscheinend aber trotzdem...

@Raidi: Klar, gibt sicherlich viele, die mehr als nur Deutsch + eine Fremdsprache sprechen, habe ich auch nie angezweifelt, aber Fakt ist, dass nicht jeder jede Sprache spricht. Und wenn mir ein Nazi auf Kisuaheli "Blut und Ehre" entgegen brüllt, dann schau ich ihn nur an nach dem Motto "von welcher Palme ist der denn runter gefallen". Brüllt er mir sowas auf Polnisch entgegen verstehe ich das und kann das zur Anzeige bringen. Achte ich aber in dem Moment nicht hierauf was der sagt und lediglich mein Mann bekommt das mit, versteht er wieder kein Wort. Die Strafbarkeit, oder genauer gesagt die Bestrafung würde von Sprachkenntnissen des Einzelnen abhängen und das würde dem zu schützenden Rechtsgut nicht gerecht, das nicht primär auf den Eindruck des Einzelnen abstellt.
 
In der Schweiz ist gar keine Sprache definiert. Aber da müsste ich ein wenig mehr nachforschen. Wir haben seit 1995 ein Antirassismusgesetz, welches man hier mal beaugapfeln kann. Aber eben, eine Sprache ist nicht definiert.

Ganz Grosses EDIT: Eigentlich wollte ich noch meinen Senf zu dem deutschen Gesetz loswerden. Ich denke, dass es keine Rolle spielt in welcher Sprache jemand diskriminiert wird. Sobald jemand das gesagte versteht und es auch wirklich diskriminierend ist, dann sollte das geahndet werden. Ob du jetzt: "Du Sch****-Wookiee" oder "Wuaruargahhrg*" sagst, der Wookiee versteht dies und ist dadurch alleine schon diskriminiert. Eine Diskriminierung ist eine Diskriminierung, egal ob es jetzt alle verstehen oder nicht. Ich persönlich finde demzufolge dieses Gesetz ziemlich schwammig.

*Da ich jetzt nicht lebende Beispiele nehmen wollte, bitte ich, dieses Beispiel zu entschuldigen, es sollte dieses Thema nicht ins lächerliche ziehen. ;)
 
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Die Bezugnahmen der NPD, die freiwilligen Bezugnahmen der NPD auf die NSDAP sind so alt wie diese "Partei" und an Zahl und auch an Dummheit nicht zu überbieten.
Nur schnell mal zwei Beispiele :

1.
Am Wahlabend der sächsischen Landtagswahl 2004, dem 19.09.2004 sprach der spätere NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel folgende Worte :

59 Jahre nach der Zerstörung Dresdens durch anglos/amerikanische Bomber sind W I R wieder da

Alleine das Wort W I R zeigt ja wohl eindeutig die Nähe Herrn Apfels zur NSDAP

2.
Der ehemalige sächsischen NPD-Abgeordnete Klaus-Jürgen Menze bekannte sich im sächsischen Landtag mehrfach zum Führer.
Auf eine Frage des Lantagspräsidenten, ob er mit seiner Aussage Adolf Hitler meine sagte Herr Menzel wortwörtlich :
es käme ihm nicht in den Sinn, den letzten Reichskanzler mit einem Stasispitzel zu vergleichen.

Auch wenn diesem Schwachkopf wohl gar niucht bewußt ist, daß Adolf Hitler eben nicht der letzte Reichskanzler war, so hat er doch ganz klar hier sich zu Hitler bekannt und damit auch zu seiner Partei.

Wenn es gewünscht wird, lege ich gerne noch ein paar Beispiele nach.



ich finde bevor man solche parolen verbietet solte man erst mal die npd verbieten weil das die einzigen sind die das in dem sinn benutzen

Glaubst Du den Unsinn eigendlich selber, den Du manchmal von Dir gibst ?????????
 
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Dann macht es ja auch keinen Sinn für diese Grupierungen englische Parolen zu benutzen, da nicht alle in Deutschland lebenden, bzw. für diese Gesinnung wohl eher nicht alle Deutschen, der englischen Sprache mächtig sind. Sie machen es anscheinend aber trotzdem...
Naja jene die nicht des englischen mächtig sind, sind wohl eher ältere, welche entweder sowieso mit NTD und dergleichen Sympathisieren, oder die sich inzwischen kaum noch von irgendwelchen Parolen beeindrucken lassen. Die breite Masse hingegen, versteht sehrwohl Englisch.
 
In der Schweiz ist gar keine Sprache definiert. Aber da müsste ich ein wenig mehr nachforschen. Wir haben seit 1995 ein Antirassismusgesetz, welches man hier mal beaugapfeln kann. Aber eben, eine Sprache ist nicht definiert.

Ganz Grosses EDIT: Eigentlich wollte ich noch meinen Senf zu dem deutschen Gesetz loswerden. Ich denke, dass es keine Rolle spielt in welcher Sprache jemand diskriminiert wird. Sobald jemand das gesagte versteht und es auch wirklich diskriminierend ist, dann sollte das geahndet werden. Ob du jetzt: "Du Sch****-Wookiee" oder "Wuaruargahhrg*" sagst, der Wookiee versteht dies und ist dadurch alleine schon diskriminiert. Eine Diskriminierung ist eine Diskriminierung, egal ob es jetzt alle verstehen oder nicht. Ich persönlich finde demzufolge dieses Gesetz ziemlich schwammig.

*Da ich jetzt nicht lebende Beispiele nehmen wollte, bitte ich, dieses Beispiel zu entschuldigen, es sollte dieses Thema nicht ins lächerliche ziehen. ;)

Das ist wieder was anderes. Das geht in Richtung Beleidigung und da ist es wiederum von Bedeutung, dass jemand die ausgesprochene Beleidigung vernommen und verstanden hat (nicht unbedingt derjenige, der beleidigt wurde). Wenn ich jetzt meine Nachbarin im Gespräch mit meiner Cousine auf Polnisch beleidige, dann verstehts meine Cousine, ich habe somit den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Wenn ich aber bei einem Gespräch auf der Straße immer wieder "krew i honor" laut rufe ist dies keine Beleidigung, sondern eben nur die Übersetzung einer Nazi Parole.

Sobald aber diese Parolen ebenfalls eine Beleidigung darstellen, kann das auch in einer anderen Sprache strafbar sein.

@Talon: Naja, in den "neuen" Bundesländern versteht auch die breite Masse nicht zwingend Englisch. Und es ist auch fraglich in wie weit Schulenglisch zum guten Verständnis übersetzter Parolen nützt.
 
Furia Lynn schrieb:
Dann macht es ja auch keinen Sinn für diese Grupierungen englische Parolen zu benutzen, da nicht alle in Deutschland lebenden, bzw. für diese Gesinnung wohl eher nicht alle Deutschen, der englischen Sprache mächtig sind. Sie machen es anscheinend aber trotzdem...

Naja aber jeder lernt hier Englisch in der Schule und kann wohl ein bisschen was. Parolen sind ja meist auch recht simpel.
Ich bezog mich auch eher auf die Idee fiktive Sprachen zu nehmen.
 
Für ein "Hail Victory!" reichts doch allemal. "Blood and Honor" halte ich jetzt auch nicht wirklich für schwerer.

Wenn ich mir so den Durchschnittsmenschen ansehe, der von den Wahlversprechen der hier schon angesprochenen Parteien begeistert ist, weiß ich nicht recht ob das so stimmt ^^

So ganz nachvollziehen kann ich den BGH hier nicht, war eine Idee warum die Richter es auf die Deutsche Sprache begrenzen, wie gesagt, Begründung habe ich bisher nicht lesen können. Wenn man es auf Englisch ausweiten würde, müsste man wegen des Charakters der Weltsprache auf Spanisch ausdehnen und von der Anzahl der Personen, die eine Sprache sprechen, wäre es zu Chinesisch und Indisch nicht weit und das würde dann denke ich ausufern und es wäre für den Einzelnen nicht klar wo die Grenze der Strafbarkeit zu ziehen ist.

Ob das Nazitum so eng mit Deutschland und der deutschen Sprache verbunden ist wage ich zu bezweifeln. Zumindest wird hier der größte Aufstand deswegen gemacht.
 
Wenn ich mir so den Durchschnittsmenschen ansehe, der von den Wahlversprechen der hier schon angesprochenen Parteien begeistert ist, weiß ich nicht recht ob das so stimmt ^^
Ich glaube da machen wir es uns viel zu leicht, wenn wir über Neos so ablästern als seien sie kaum in der Lage Messer und Gabel zu benutzen. Die sollte man m.E. besser nicht unterschätzen.
Und sicherlich gibt es auch noch Leute, die auf die schnelle Übersetzen können, sollte einer sie tatsächlich nicht verstehen. Wobei ich hier mal behaupten würde, dass wer wirklich so wenig Hirn hat, um diese Parolen zu übersetzen, auch keinen Peil über ihre Bedeutung im deutschen hat.
 
Das ist wieder was anderes. Das geht in Richtung Beleidigung und da ist es wiederum von Bedeutung, dass jemand die ausgesprochene Beleidigung vernommen und verstanden hat (nicht unbedingt derjenige, der beleidigt wurde). Wenn ich jetzt meine Nachbarin im Gespräch mit meiner Cousine auf Polnisch beleidige, dann verstehts meine Cousine, ich habe somit den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Wenn ich aber bei einem Gespräch auf der Straße immer wieder "krew i honor" laut rufe ist dies keine Beleidigung, sondern eben nur die Übersetzung einer Nazi Parole.

Sobald aber diese Parolen ebenfalls eine Beleidigung darstellen, kann das auch in einer anderen Sprache strafbar sein.

In der Schweiz zählt aber ein "Sch****-[beliebige Nation einsetzen]" eigentlich schon als Straftatbestand einer Diskriminierung. Aber auch nur, wenn man es in der Öffentlichkeit sagt. Was einigen Mitbürgern ein wenig sauer aufstösst. Das heisst, wenn jemand am Stammtisch sagt: "Ach diese, *schschreibedasjetztnichtmehr*", dann kann er angezeigt werden und unter dem Straftatbestand der Rassendiskriminierung verurteilt werden. Es ist mir jetzt aber leider kein Präzedenzfall bekannt, in welchem das schon angewendet wurde.
 
Achso, naja, Diskriminierung an sich ist nach Deutschem Recht nicht strafbar. Das muss dann entweder unter Volksverhetzung oder Beleidigung fallen, sonst wird das nix mit Strafe.

@Talon: Gibt sicherlich auch gescheite Nazis und es gibt sicherlich auch nicht gescheite Nicht-Nazis. Trotzdem kann man nicht davon ausgehen, dass jeder Englisch versteht.
 
Naja ich glaube jetzt nicht, dass das tatsächlich ein Hinderungsgrund zur Verbreitung der englischen Parole wäre. Zur Not werden die geistig ärmeren eben per Mundpropaganda aufgeklärt. Mit der 88 war es ja auch möglich, und da steigt eine Hohlbirne sicherlich auch nicht von selbst dahinter. Ich sehe durch das Gesetz also immer noch keinen Hindernisgrund. Dafür aber ne kriminalisierung aller, die diese Parolen mit anderem Hintergrund benutzen.

EDIT

Ah ja... bevor ichs vergesse... nur fürs Protokoll. Du sprachst von der Ausweitung ins Englische. Meine wenigkeit sprach davon, sofern es überhaupt kriminalisiert werden sollte, dann in jeder Sprache. Kann man dann tatsächlich alles ahnden? Nein. Sehe da aber auch kein Problem. Wenn ein Russe mich in Russisch einen Darmausgang nennt, kann ichs auch nicht, da ich russisch nicht verstehe.
 
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Mal eine kurzue Frage an unsere Hausjuristen :
Das Tragen und das Zeigen und teilweise auch der Bessitz von nationalsozialistischen Symbolen ist wie wir alle wissen in der BRD verboten.
Einige Symbole sind im privaten Gebrauch erlaubt.
So darf ich z.B. das Hors-Wessel Lied besitzen und auch in meinen eigenen vier Wänden abspielen, sofern nichts nach aussen dringt.
Auch darf ein Veteran des Krieges seine Orden in aller Öffendlichkeit tragen, wenn die nationalsozialistischen Symbole unkenntlich gemacht worden sind.

Jetzt meine Frage :

Wie sieht es mit Personen des Nationalsozialismus aus ?
Dürfte ich ein Bild Adolf Hitlers im Frack, also ohne Symbole an der Uniform in mein Fenster stellen ?

Und bevor mir wieder einer kommt : Nein ich habe das nicht vor.die Frage ist rein theoretischer Natur
 
Wie sieht es mit Personen des Nationalsozialismus aus ?
Dürfte ich ein Bild Adolf Hitlers im Frack, also ohne Symbole an der Uniform in mein Fenster stellen ?

Viel interessanter finde ich die Frage nach dem Bartschnitt. Nicht, dass ich diese hässliche Rotzbremse tragen wollen würde, aber mich interessiert, ob das auch unter Nazisymbolik fällt.
 
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