Nazi-Parolen nur in deutscher Sprache strafbar.

Ah ja... bevor ichs vergesse... nur fürs Protokoll. Du sprachst von der Ausweitung ins Englische. Meine wenigkeit sprach davon, sofern es überhaupt kriminalisiert werden sollte, dann in jeder Sprache. Kann man dann tatsächlich alles ahnden? Nein. Sehe da aber auch kein Problem. Wenn ein Russe mich in Russisch einen Darmausgang nennt, kann ichs auch nicht, da ich russisch nicht verstehe.

Ich hab schon verstanden wie Du und viele andere es meinten^^. Ausweitung war auch in Bezug auf Deutsch als Amtssprache und in der BRD gebräuchliche Sprache gemeint, nicht dass von vorne herein nur Parolen auf Deutsch unter Strafe gestanden hätten, sonst wäre auch die Entscheidung des BGH überflüssig.

Hatte ich nicht schon vorher die Sache mit der Beleidigung angesprochen? Wenn mich jemand beledigit, dann greift er mich persönlich an. Opfer einer Beleidigung kann auch nur eine Person oder eine hierarchisch aufgebaute Institution, bei der es eine Person an der Spitze gibt, die die alleinige Willensrichtung vorgibt, sein (nein, ich kann trotzdem nicht die Polizei mit "ihr Bullenschweine" beleidigen. Es gibt nicht die Polizei, es gibt die hessische Polizei, die niedersächsische Polizei usw, aber keine Polizei). Das zu schützende Rechtsgut ist das der persönlichen Ehre. Diese kann nur verletzt werden, wenn jemand tatsächlich die Beleidigung vernimmt und versteht (entweder ich selber oder ein Dritter).

Bei 86 a StGB ist das geschütze Rechtsgut der Rechtsstaat. Strafbar ist die Verbreitung bestimmter Kennzeichen, es ist nicht notwendig, dass jemand diese Kennzeichen als zugehörig zu einer verfassungsfeindlichen Organisation erkennt. Das Kennzeichen ist hierbei objektiv fest zu stellen und nicht davon abhängig zu machen ob es verstanden wurde.

Jetzt fragt man sich natürlich wo denn der Unterschied besteht, ganz einfach: verstehe ich eine Beleidigung nicht, so ist der Straftatbestand garnicht erfüllt, verstehe ich das Kennzeichen nicht, ist der Straftatbestand trotzdem erfüllt. Die Strafverfolgung wäre jedoch schwierig, weil man begangene Straftaten nicht unbedingt als solche erkennen würde, weil man eben die Worte nicht versteht.

@Jedi: Spontan würde ich behaupten, dass das Konterfei Adolfs ein Propagandamittel i.S.v. 86 StGB ist, würde da aber nicht drauf wetten. Angesichts dessen wie das Bild im III Reich verwendet wurde und wie die Bilder anderer sozialistischer Führer in Ländern wie der UdSSR/Russland, Vietnam usw. verwendet wurden bzw. werden, könnte man sie schon als Propagandamittel ansehen. Ich wüsste jetzt aber auch nicht ob sowas mal von einem Gericht entschieden worden wäre. Solche Straftaten werden im Studium auch nicht wirklich behandelt, lediglich mit dem Hinweis "Lesen Sie die Inhaltsangabe" zusammen gefasst.
 
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