Neues Gesetz in Florida - Lizenz zum Töten.

Lando

Langstreckenläufer
Der hohe Waffenbesitz in den USA ist ja jetzt schon erschreckend,
aber ein neues Gesetz setzt dem die Krone auf. :rolleyes:

Florida
Lizenz zum Töten

In Florida darf man jetzt per Gesetz erst schießen und dann fragen. Egal ob im Straßenverkehr, Lokal oder Supermarkt - ab sofort kann jede Streitigkeit straffrei mit Waffengewalt beendet werden, solange man sich durch das Verhalten seines Gegenübers in seiner Unversehrtheit bedroht fühlt.
(Von Andrian Kreye)

Am Samstag ist in Florida ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches das absolute Recht auf Selbstverteidigung vom Eigenheim auf die gesamte Öffentlichkeit ausdehnt. Das bedeutet, dass jeder Bürger des so genannten Sonnenscheinstaates - egal ob im Straßenverkehr, Lokal oder Supermarkt - ab sofort jede Streitigkeit straffrei mit Waffengewalt beenden darf, solange er sich durch das Verhalten seines Gegenübers in seiner Unversehrtheit bedroht fühlt.

Was das bedeuten kann, illustrierte die Tageszeitung Christian Science Monitor mit einem Fall aus Boca Raton, bei dem ein Hausbesitzer einen 16-Jährigen erschoss, der ihm einen Klingelstreich spielte.

Weil der Hausbesitzer aussagte, er habe den Knaben für einen Räuber gehalten, kam er mit einer Verurteilung wegen Totschlags und einem Jahr Wochenendarrest davon. Die nun in Kraft getretene Senate Bill 436 würde ihm Straffreiheit wegen Notwehr zusichern.

Der Bruder des Präsidenten und amtierende Gouverneur von Florida Jeb Bush hatte das Gesetz im April ratifiziert. Der Aufruhr im Land ist immer noch groß. Sämtliche Medien berichteten im Brustton der Empörung, Florida habe Wildwestmethoden legalisiert.

Wer jemals den amerikanischen Süden bereist hat, der weiß auch, dass sich hinter der gastfreundlichen Herzlichkeit eine impulsive Streitlust verbirgt, durch die banale Ehrverletzungen innerhalb von Sekunden zur bedrohlichen Konfrontation eskalieren können.

Es sind nicht nur die Waffengegner, die gegen das neue Recht auf tödliche Selbstverteidigung protestieren. Die Polizeichefs aus Miami, Palm Bay, St. Petersburg und der Sheriff des Landkreises Broward haben vergeblich versucht, das Gesetz zu verhindern.

Polizeichef Chuck Harmon aus St. Petersburg sagte in einem Interview: "Wenn Sie in einer Bar getrunken haben, fühlen Sie sich vielleicht bedroht - aber können Sie das auch richtig einschätzen? Ich glaube einfach, die Bürger könnten so ein Gesetz fehlinterpretieren."...

http://www.sueddeutsche.de/,tt4m2/kultur/artikel/804/61743/
 
Ich habe gelesen,man dürfte zur Abschreckung zunächst nur mit derv Waffe drohen.
Als eine Lizenz um Töten würde ich dieses Gesetz nicht bezeichnen.
 
Das habe ich gestern mit Schrecken auch mitbekommen. Ich finde schon "Lizenz zum töten" zutrifft. Nun wird jeder, der jemand "ausversehen" erschießt sagen: Ich fühlte mich doch so bedroht von ihm".
Ein unsinnigen Gesetzt mehr aus dem Hause Bush (Auch wenn´s nur der Cousin ist)
 
Jedihammer schrieb:
Ich habe gelesen,man dürfte zur Abschreckung zunächst nur mit derv Waffe drohen.
Als eine Lizenz um Töten würde ich dieses Gesetz nicht bezeichnen.

Lizenz zum Töten ist natürlich nur ne schwammige Punchline. ;)
Aber es steckt viel Wahres dahinter.

Zum einen kann man nicht erwarten, dass jeder der sich bedroht fühlt, rational denkt und mit seiner Waffe zunächst droht. Wenn z.B. eine Frau in Florida im dunklen Parkhaus Schritte hinter sich hört, wird sie aus Panik womöglich die Waffe ziehen und gleich schießen, ohne Fragen zu stellen.

Durch dieses neue Gesetz wird die Hemmschwelle zum Töten rapide sinken. Und weil Tote keine Fragen mehr beantworten können, ist der Schütze meist im Recht, auch wenn keine reale Gefahr bestand.

Ich will aber nicht voreilig sein, sondern werde die Sache weiter beobachten. Wenn dieses Gesetz zu Skandaltötungen führt, wird mans zuerst in der Boulevardpresse lesen können.
 
Also für mich ist das ganze eindeutig eine Lizenz zum töten. Ich habe ein Jahr lang in Florida gelebt und weiß wie viele bescheurte Typen da eine Wumme haben. Dieses Gesetz ist ein Freibrief dazu auf Menschen zu schießen und anschließend unter fadenscheinigen Begründungen Straffrei davon zu kommen.
 
Wieso Gesetzte, wenns mit Anarchie viel einfacher ginge? XD

Ich frage mich, was soetwas bringen soll. Dient das dem Allgemeinwohl? Eher nicht. Wie kann man sowas nur wollen? Der Name Bush ist zwar ein Synonym für sinnlose Gewalt, aber das es soweit kommt...

Ich bin gespannt wie sich das auswirken wird.
 
Das Problem in der USA ist imo weniger das sehr weite Notwehrrecht, sondern eher, dass dort so viele Leute Waffen besitzen (insb. solche die unter Garantie nicht zur Selbstverteidigung entwickelt wurden.).
Wobei es natürlich so ist, dass sich beides gegenseitig bedingt und z.B. derartige Gesetze vor allem aufgrund des Einflusses der Waffenlobby zu Stande kommen.

Das man einen Angriff auf sich, auch durch den (unter gewissen Umständen auch tödlichen) Einsatz einer (Schuß)waffe abwenden kann, ist so ungewöhnlich allerdings auch wieder nicht und wird z.B. durchaus auch vom deutschen Notwehrrecht erfasst.
 
Klar, aber das deutsche Notwehrrecht sieht eindeutig die Angemessenheit der Mittel vor. Ich kann nicht gleich die Schrotflinte auspacken nur weil mir jemand auf die Nase hauen will, da muß schon was schwereres vorliegen um schießen zu dürfen.
 
Jedihammer schrieb:
Ich habe gelesen,man dürfte zur Abschreckung zunächst nur mit derv Waffe drohen.
Als eine Lizenz um Töten würde ich dieses Gesetz nicht bezeichnen.


Danke, dass du es sagst :)


Das Gesetz erlaubt es die Waffe zu ziehen und NICHT ! einfach so ab zu drücken, was man davon halten soll ist fraglich aber es ist Typisch, Wellen machen total aufbauschen Fakten komplett verzerren bis hin dazu schlichtweg Unwahrheiten zu behaupten um sich drüber aufregen zu können ein Hoch auf unsere tolle Kultur :)
 
Ich habe auch davon gehört. Bei Punkt 12 auf RTL haben sie es gezeigt. Ich finde es schon langsam Krank wi die Gesetze in verschiedenen Ländern stehen. Meine Meinung steht also fest: Sowas braucht die Welt bei denn Verbrechen im moment nicht.
 
Sabermaster schrieb:
Klar, aber das deutsche Notwehrrecht sieht eindeutig die Angemessenheit der Mittel vor. Ich kann nicht gleich die Schrotflinte auspacken nur weil mir jemand auf die Nase hauen will, da muß schon was schwereres vorliegen um schießen zu dürfen.

Falsch.


Das deutsche Recht spricht vom mildesten dir zur Verfügung stehenden Mittel, wobei eine Flucht NIE als Alternative gesehen wird, wenn auf mich ein 2 auf 2 Meter Koloss zukommt, der mir ernsthafte körperliche Schäden zufügen will und ich als Verteidigungsmaßnahme außer meinem Körper mit dem ich genen so nen Profi-Boxer nun mal ekine Chance habe nur ne Knarre zur Verfügung hätte dürfte ich ihn über den Haufen knallen, straffrei und völlig legal.

Unser GEsetz ist schon krass eigentlich, ne ? Wenn unser GEsetz neu in Amerika in Kraft treten würde würde sich die Hälfte von euch auch drüber aufregen wie unmenschlich lächerlich etc das ist, dessen bin ich mir sicher :)
 
Sabermaster schrieb:
Klar, aber das deutsche Notwehrrecht sieht eindeutig die Angemessenheit der Mittel vor. Ich kann nicht gleich die Schrotflinte auspacken nur weil mir jemand auf die Nase hauen will, da muß schon was schwereres vorliegen um schießen zu dürfen.

Man sieht, dass es immer eine Frage ist, wie etwas der Öffentlichkeit verkauft wird.

Es ist zwar richtig, dass gewisse Ansprüche an den Einsatz einer möglicherweise tödlichen Verteidigungshandlung zu stellen sind [so zum Bsp. die Drohung oder den Schuß ins Bein (sofern dazu noch genügend Zeit ist)], richtig ist aber auch, dass das deutsche Notwehrrecht sehr viel weiter geht, als der Öffentlichkeit bewußt ist.

Die Gefahr, welche von einem Notwehrrecht immer ausgeht, wird in Deutschland einerseits dadurch gemindert, dass der Bürger normalerweise zumindest keine Schusswaffen hat und andererseits dadurch, dass sich der Bürger nicht über die wahren Grenzen des deutschen Notwehrrechts bewußt ist (zum Bsp. glaubt die Mehrheit an eine "Verhältnismäßigkeitsprüfung", welche es im Rahmen von § 32 StGB grundsätzlich allerdings gar nicht gibt.)

Und um auf das Beispiel mit dem Faustschlag einzugehen, zitiere ich mal ein wenig aus BGHST 27, 336 (weil es so schön paßt ;) ):

BGH:

Das Schwurgericht hat den Angeklagten von dem Vorwurf des Totschlags freigesprochen.

......Die Auffassung des Schwurgerichts, die Tötungshandlung sei durch Notwehr gerechtfertigt, ist letztlich nicht zu beanstanden. Der Angeklagte sah sich - wie auch die Revision einräumt - einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff seitens seines 130 kg schweren, ihm an Körperkraft weit überlegenen Landsmanns S. gegenüber, der ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, ihn hinten am Kragen gepackt und zu einem in der Nähe stehenden Pkw geschoben und gezerrt hatte, ihn mit dem linken Arm umklammert hielt und ihm mit der rechten Hand so in den Nacken schlug, daß er einige Male mit der Stirn auf das Dach des Pkw aufstieß.

...... Es ist deshalb zu Gunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß er sich in einer engen Umklammerung, verbunden mit schmerzhaften, keinesfalls geringfügigen Tätlichkeiten gegen seine Kopfpartie, befand, als er in dem Hosenbund des hinter ihm stehenden Angreifers dessen Messer entdeckte und damit dreimal nach rückwärts auf ihn einstach, bis dieser schließlich die Umklammerung aufgab. Bei dieser zu Gunsten des Angeklagten angenommenen »Kampflage« durfte er das Messer in der geschilderten Art und Weise einsetzen, da diese Verteidigungsmöglichkeit im Hinblick auf die Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs die einzige erfolgversprechende zu dessen sofortiger Beendigung war.

Die Revision ist der Ansicht, dem Angeklagten hätten in dieser Lage mehrere andere gleich wirksame, aber weniger gefährliche Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung gestanden. Das trifft indes nicht zu. Das bloße Drohen mit dem inzwischen erlangten Messer oder dessen »Vorhalten« als Schutzmaßnahme waren bei dem körperlich überlegenen Gegner, in dessen Gewalt sich der in seinen Bewegungsmöglichkeiten stark eingeschränkte Angeklagte befand, keine erfolgversprechenden Maßnahmen, da der Angeklagte damit rechnen mußte, daß ihm das Messer von dem das Geschehen beherrschenden Gegner entwunden und anschließend gegen ihn selbst geführt würde. Den Stichen eine weniger gefährliche Zielrichtung zu geben, war aus der Umklammerung heraus nur schwer möglich; überdies erschien es zweifelhaft, ob solche zur sofortigen Beendigung des Angriffs geführt hätten.

.....Der Angeklagte durfte sich daher hier des rechtswidrigen Angriffs uneingeschränkt erwehren.
 
Hier nochmal zum deutschen gesetz:

§32 StGB - Notwehr:
(1)
Wer eine tat begeht, die durch notwehr geboten ist handelt nicht rechtswiedrig.
(2)
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist , um einen gegenwärtigen rechtswiedrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Es ist also möglich jemanden in notwehr zu töten und straffrei zu sein (gibt da noch son gesetz..schreib ich gleich raus.). Aber einfachjemanden mit einer waffe über den haufen zu schießen ist nicht möglich. In deutschland gibt es nämlich andere waffengesetze als bei den amis.

§33 StGB - Überschreitung der Notwehr:

Überschreitet der Täter die grenzen der notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Man sieht also auch in good old germany ist es sehr einfach jemanden stumpf umzulegen. Aber da man hier keine schusswaffen benutzen kann ist der gegner eher K.O. als tot....

BTW: Gesegnet sei das StGB :D
 
Jon Ruke schrieb:
Ein unsinnigen Gesetzt mehr aus dem Hause Bush (Auch wenn´s nur der Cousin ist)

Lieber Jon.
Zunächst einmal ist der Gouvaneur von Florida,Jeb Bush,nicht der Cousin des US-Präsidenten,sondern dessen Bruder;) .


Und auch der Bruder des Präsidenten kann kein Gesetzt alleine beschliessen.
Auch er benötigt eine Mehrheit.
 
Also ich finde das Spitze, den wenn man sich schon für sauviel Dollar einen ganzen Waffenschrank zugelegt hat, dann möchte man das Gerät schließlich auch mal benutzen und nicht nur dafür um auf olle Hirsche zu schließen.
Da kann man dann seine Schießlust mal so richtig an menschlichen Objekten freien lauf lassen, man braucht einfach nur einen richtigen Grund, den jeder versteht.
Wenn man natürlich keinen richtigen Anlass findet, kann man sich ja dann einfach im Internet Gleichgesinnte suchen. Diese Gleichgesinnten oder "freiwillige Opfer" erlauben es dann einam auf sie zu schießen und dann später geben diese dann einfach zu, dann sie dein Irgendwasrecht verletzt haben- raus aus dem Schneider- du durftest mal abdrücken und dafür haste den anderen einfach was bezahlt, oder man verabredet vorher, das dann beim nächsten mal der andere mit schießen dran ist. Klick dich auf willsteschließendannsagbescheid.net und schon bist du am Zuge.;) :rolleyes:
Achtung dieser Text ist nicht ernst gemeint.!!!

Da wird es wohl nicht sehr lange dauern, bis die ersten kleinen Kinder erschossen werden, weil sie in einen Garten eingebrochen sind um ihren Ball zu holen.
 
Jedihammer schrieb:
Lieber Jon.
Zunächst einmal ist der Gouvaneur von Florida,Jeb Bush,nicht der Cousin des US-Präsidenten,sondern dessen Bruder;) .


Und auch der Bruder des Präsidenten kann kein Gesetzt alleine beschliessen.
Auch er benötigt eine Mehrheit.

Sry für diesen kleinen Fehler. Und mir ist es klar, das man die Mehrheit benötigt, doch in dem Waffenliebenden Land ist das, nun wirklich kein Problem. ;)
 
Jon Ruke schrieb:
Sry für diesen kleinen Fehler. Und mir ist es klar, das man die Mehrheit benötigt, doch in dem Waffenliebenden Land ist das, nun wirklich kein Problem. ;)

Da hast Du jetzt wiederum Recht.

Die mächtigsten Lobbys in den USA sind wohl die des Öl und die der Waffen.
 
Ich weiß ja nicht was ihr hier über deutsche Gerichte denkt, aber wenn du jemanden abknallst weil er dir eine auf die Mappe hauen will wirst du verknackt, wegen Überschreitung der Notwehr(auch die Verhältnissmäßigkeit der Mittel genannt). Man hat, selbst wenn man eine Schußwaffe trägt immer eine andere Möglichkeit als zu töten. Ich bin in der Handhabung von Handfeuerwaffen aufgrund meienr Tätigkeit beim Bund so geübt das ich blind jede halbwegs normale Pistole abfeuern kann. Mir würde kein Richter abnehmen das ich aus Furcht einfach drauflosgeballert hätte. Ich würde mindestens wegen Totschlags in den Knast gehen, denn mir sind wesentlich nonlethalere Wirkungsweisen von Handfeuerwaffen geläufig als eine tötlich Anwendung. Ein Schuß in die äußere Partie der Hüfte der die Gelenkpfanne oder den Oberschenkelhals zerreist ist leicht anzubringen, nicht tötlich aber definitiv mannstoppend. Und damit IMMER milder als ein tötlicher Schuß. Also, wer wirklich glaubt ungestraft davon zu kommen wenn er aus Notwehr jemanden erschießt(sofern der Gegner nicht das selbe vorhat) irrt.
 
Sabermaster schrieb:
Ich bin in der Handhabung von Handfeuerwaffen aufgrund meienr Tätigkeit beim Bund so geübt das ich blind jede halbwegs normale Pistole abfeuern kann. Mir würde kein Richter abnehmen das ich aus Furcht einfach drauflosgeballert hätte. Ich würde mindestens wegen Totschlags in den Knast gehen, denn mir sind wesentlich nonlethalere Wirkungsweisen von Handfeuerwaffen geläufig als eine tötlich Anwendung. Ein Schuß in die äußere Partie der Hüfte der die Gelenkpfanne oder den Oberschenkelhals zerreist ist leicht anzubringen, nicht tötlich aber definitiv mannstoppend. Und damit IMMER milder als ein tötlicher Schuß. Also, wer wirklich glaubt ungestraft davon zu kommen wenn er aus Notwehr jemanden erschießt(sofern der Gegner nicht das selbe vorhat) irrt.


ich würde mal sagen, du widersprichst dir enorm.

DU WEISST, wo und wie man einen nicht tödlichen Schuss abfeuern kann.

ICH weiß das nicht. Und ich hab noch nie mit einer Waffe geschossen und würde wahrscheinlich aufgrund des Rückstoßes alles treffen, außer die Stelle, auf die ich gezielt habe. Somit könnte ich shcon rein unabsichtlich einen tödlichen Schuß absetzen.

und das dürfte nach dem besagten Paragraphen nicht strafbar sein, da ich es ja nicht besser wusste - oder wird man für Nichtwissen in diesem Falle bestraft?
 
Ich werde von mir aus nie gewalttätig, provoziere grundsätzlich keinen Streit , der gewalttätig enden könnte. Gewalttätig würde ich nur dann werden, wenn jemand mich oder andere Person angreifen würde. Wenn ich jetzt in so einem Fall, dass mich jemand körperlich angreift, eine Schusswaffe griffbereit hätte, würde ich sie vielleicht sogar benutzen, ich kann ja nicht wissen, was der Angreifer mit mir vorhat. Ich verzichte gerne darauf ein Auge ausgeschlagen zu bekommen. Sollte ich beim Gebrauch der Waffe meinen Gegner unabsichtlich töten, hätte ich wahrscheinlich nicht einmal Gewissensbisse, schließlich habe ich den Vorfall nicht gewollt.
Ich denke schon, das ein Gericht bei Nachweis, dass man selbst unschuldig angegriffen wurde, einen Freisprechen würde, natürlich auch dann nur, wenn erwiesen wird, dass beim Gebrauch der Schusswaffe keine Absicht den Täter zu töten da war. Das nennt man Notwehr. Unverhältnismäßig würde man es nennen, wenn ich einen kleinen Jungen abknall, den ich beim Äpfelklauen in meinem Garten erwische. Wenn mich jemand angreift, muss ich immer mit dem Schlimmsten rechnen, ich kenne die absicht des Täters nie und selbst wenn sind bei einer Gewalttat die Folgen nie absehbar, weshalb ich auch zu schwereren Mitteln greifen würde um mich oder andere zu schützen.
Allerdings finde ich es gut, dass wir so strenge Waffengesetze haben.
 
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