Notwehr?

Casta

Botschafter
Ich habe neulich einen Artikel gelesen, der mich zum grübeln brachte...

Ein wohlhabender Mann lag mit seiner Frau nachts im Bett. Sie hatten ein sehr großes Haus, riesige Terassenfenster, durch die Nachts ein Einbrecher einstieg. Dieser räumte erst die Schubladen aus, ging dann ins Schlafzimmer und wollte die Hausherrin vergewaltigen. Der Mann nahm seine Pistole und schoss auf den Einbrecher. Dieser wurde dabei sehr schwer verletzt, so dass dessen Familienangehörigen den reichen Mann verklagten. Dieser pledierte auf Notwehr, was vom Gericht abgelehnt wurde. Der Mann wurde wegen schwerer Körperverletzung inhaftiert.

So, da steht man nun. Wo soll denn bitte Notwehr anfangen und wo hört sie auf? Hätte er den Einbrecher höflich bitten sollen, seine Frau in Ruhe zu lassen, oder wenn nicht, wenigstens ein Kondom zu benutzen?

In welchen Fällen ist es Eurer Meinung nach Notwehr und wann nicht mehr? Musstet Ihr schonmal in Notwehr handeln? Ich bin gespannt auf Eure Antworten...

Casta
 
Hmm,sobald ich Angegriffen werde, darf ich mich wehren um mich zu schützen.
Dieser Fall denn du geschildert hast Casta, ist für mich klar der Mann hatte das recht den Verbrecher zu stoppen. Aber ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung was dort genau vorgefallen ist, und ich weis nicht wie das im Gerichtssaal dargestellt wurde, vom Kläger und vom Beklagten, das den Richter/in oder die Geschworenen zu ihrem Entschluss gebracht hat.
 
Solange es die Notwehr als Schutz von seiner einer bleibt und nicht die von Rache oder Überreaktionen geleitene Notwehr ist, finde ich, ist alles in bester Ordnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke der Mann war als er auf den Einbrecher schoß vollkommen im Recht.Was hätte er denn sonst tun sollen?Dem Einbrecher 'Viel Spaß' wünschen?Der Gauner kann froh sein das im nicht gleich in den Kopf geschoßen wurde und er noch lebt.
Na schön,er hätte ihn auch mit der Pistole nierderschlagen können.Doch da wäre die Gefahr zu groß,falls der Einbrecher stärker oder schneller gewesen wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man mit einer Pistole einen unbewaffneten Gegner erschießt ist das keine Notwehr. Man müßte ihn mit einem Warnschuß vertreiben.
Das heißt jetzt nicht, dass ich diese Regelung gut finde ...
 
Also ich finde der Hausherr sollte nicht verklagt werden,er hätte den Einbrecher vieleicht Niederschlagen können aber das wäre dan auch ziemlich Riskant,aber Welcher Einbrecher will gleich noch die Hausfrau vergewaltigen ? das is doch irgendwie Dumm,ich dachte immer die klauen nur und versuchen nicht entdeckt zu werden :p .
 
*urgs* na ja ... einerseits irgendwie berechtigt das der auf den krüpel schießt, andererseits auch eine leichte überreaktion, wenn man die anderen möglichkeiten bedenkt die er gehabt hätte ... ... mit einer pistole kann man dem ja auch eins drüberziehen ... und der war bestimmt gerade mit ... anderen dingen beschäftigt ... wie gesagt ... auch ein warnschuss hätte es getan ...

ich persönlich ... na ja ... pistolen etc. sind nicht meines ... ich gehe seit kurzem in selbstverteidigung und fauskampf, und ich glaube in einiger zeit wird mir das das selbe bringen wie eine waffe ... abgesehen von weniger schwierigkeiten ...

MTFBWY
Sel
 
Wenn ich mich in die Lage des Hausherren versetze und eine Pistole hätte, hätt ich auch geschossen. Man stelle sich vor auf einmal steht ein fremder Mann in den eigenen 4 Wänden und versucht deine Frau zu vergewaltigen. Da denkt man nicht lange nach man handelt. Wer weiß was das für ne Kante war, soll ich ihn erst warnen, und später hat er selbst noch ne versteckte Knarre und schießt mich ab. In solchen Momenten kann man keinen klaren Kopf behalten. Man ist überrascht und panisch. Wer rechnet schon damit das man im eigenen Haus nicht sicher ist.
 
Also ich denke nciht das er in diesen Fall nachdenkt was er tut, weil wenn er seine Waffe hat und da ein Enbrecher da ist der auch noch seien Frau vergewaltigen will.

Da würde ich auch abdrücken. Da denkst nciht nach was du vorher tust, du wilst nur deine Frau und dich verdeitigen.

Also wie der verurteilt worden ist kann ich nicht verstehen. Gegen einen Enbrecher sich zu wehren ist ein Verbrechen ? Der Einbracher hat sich mit den Eindringen in das Haus strafbar gemacht das sehe ich als eine selbstverdeitigung.

Lass mich raten das ist in Amerika passiert nur dort kann das passieren das die Familie des Einbrechers klagen kann und gewinnen kann.
 
Original geschrieben von Casta


So, da steht man nun. Wo soll denn bitte Notwehr anfangen und wo hört sie auf? Hätte er den Einbrecher höflich bitten sollen, seine Frau in Ruhe zu lassen, oder wenn nicht, wenigstens ein Kondom zu benutzen?

Casta

Ich glaube nicht das du den kompletten Ablauf des Verbrechens kennst. Wen es wirklich Notwehr war dann kann der Hausbesitzer nicht verurteilt werden. Aber wenn der Einbrecher "nur" ins Zimmer kam (mit dem Vorsatz die Frau zu vergewaltigen, wie will man diesen Vorsatz beweisen? Es ist ja nicht dazu gekommen.) und der Hausbes. gleich geschossen hat, dann ist das sehr wohl schwere Körperverletzung oder acu versuchter Totschlag oder was weis ich...... So viel ich weiß gibt es für Waffenbesitzer genaue Regeln wann sie ihre Waffe zur Selbstverteidigung. So müssen die Waffenbesitzer immer sert drei Warnschüsse geben oder so ähnlich.
 
Re: Re: Notwehr?

Original geschrieben von flavaflav

Ich glaube nicht das du den kompletten Ablauf des Verbrechens kennst. Wen es wirklich Notwehr war dann kann der Hausbesitzer nicht verurteilt werden.
Ich gebe nur das wieder, was ich gelesen hab. Mehr Informationen als diesen Artikel hatte ich leider nicht, aber es war kein Bildzeitungsartikel, ich habe dies in einer älteren Stern-Ausgabe gelesen.

Casta
 
@flavav: Aber wie kann man verurteilt werden wenn man auf einen Einbrecher losgeht ? Der macht sich ja schon alleine des Verbrechens schuldig wenn er in das Haus eindringt. Er kann ihn ja nicht mit alen sachen ziehen lassen und bei allen was r tut tatenlos zusehen. Und wer sagt das den Täter Warnschüsse vertreiben ?

Also ich sehe das total unsinnig das der Hausbesitzer da verurteilt wurde. Aber das klingt mir stark nach der USA. Das kann nur da passieren, sowas.
 
Original geschrieben von Admiral DaalaX
@flavav: Aber wie kann man verurteilt werden wenn man auf einen Einbrecher losgeht ? Der macht sich ja schon alleine des Verbrechens schuldig wenn er in das Haus eindringt. Er kann ihn ja nicht mit alen sachen ziehen lassen und bei allen was r tut tatenlos zusehen. Und wer sagt das den Täter Warnschüsse vertreiben ?

Also ich sehe das total unsinnig das der Hausbesitzer da verurteilt wurde. Aber das klingt mir stark nach der USA. Das kann nur da passieren, sowas.

Der Einbrecher wurde bestimmt auch bestraft. Es ist bestimmt nicht so das nur der Hausbesitzer verurteilt wird. Und wenn du einen Warnschuss abgibst kommt ein Einbrecher bestimmt nicht auf die Idee auf dich loszugehen oder deine Frau zu vergewaltigen. Nur weil einer bei dir einbricht darfst du ihn nicht töten. Oder siehst du das anders?
 
Es war wirklich keine Notwehr, sondern Nothilfe (Notwehr, die von einem dritten ausgeführt wird).
Wenn der Typ in die Luft geschossen hätte, hätte der Einbrecher möglicherweise seine Frau umgebracht (erwürgt).
zu den USA: Ich hab mal gehört, dass dort ein Einbrecher, weil er über eine Leiter (?) im Haus gestolpert ist Schmerzensgeld bekommen hat...:rolleyes:
 
Und ich dachte irgebndwo gelesen zu haben, daß man in den USA Personen die sich wiederrechlich (d.h. nicht eingeladen oder irgenwie vewandt) ungestraft erschießen kann, wenn sie nicht auf wiederholte Verwarnungen (mir fällt grad kein besseres Wort ein, sorryreagiert haben;) reagiert haben.

Aber ich kann mich natürlich auch täuschen.
 
Original geschrieben von Renegat 35

Wenn der Typ in die Luft geschossen hätte, hätte der Einbrecher möglicherweise seine Frau umgebracht (erwürgt).

man kann auch öfters als einmal schießen:confused:

Original geschrieben von Renegat 35

zu den USA: Ich hab mal gehört, dass dort ein Einbrecher, weil er über eine Leiter (?) im Haus gestolpert ist Schmerzensgeld bekommen hat...:rolleyes:

ROFL, dazu sag ich nur: "Al Bundy",vielleicht wissen ein ein paar von euch was ich meine:D
 
man kann auch öfters als einmal schießen
Also: Der Einbrecher würgt die Frau des Hausbesitzers, während dieser dahinter steht und wie ein Irrer in die Luft schießt?:confused: Geil! Echt!
-Schuss--Schuss--Schuss-"lassen sie meine Frau bitte los"-vergewaltigt weiter-Schuss--Schuss--Schuss-"scheiße, keine Munition mehr"-nachladen-schuss--Schuss--Schuss-Einbrecher ist fertig und geht--Schuss (Anmerkung: alle Schüsse gehen in die Luft)
Sorry, wenn das jetzt etwas unpassent ist. Aber so stell ich mir ads vor...
 
Original geschrieben von Renegat 35

Also: Der Einbrecher würgt die Frau des Hausbesitzers, während dieser dahinter steht und wie ein Irrer in die Luft schießt?:confused: Geil! Echt!
-Schuss--Schuss--Schuss-"lassen sie meine Frau bitte los"-vergewaltigt weiter-Schuss--Schuss--Schuss-"scheiße, keine Munition mehr"-nachladen-schuss--Schuss--Schuss-Einbrecher ist fertig und geht--Schuss (Anmerkung: alle Schüsse gehen in die Luft)
Sorry, wenn das jetzt etwas unpassent ist. Aber so stell ich mir ads vor...

1: Hat er die Frau vergewaltigt/Hat er es versucht? (Das wissen wir nicht
2:Wenn man einmal in die Luft schießt sollte es eigentlich reichen um den Typ klar zu machen das er ein Problem hat. Wenn er sich dann immer noch nicht rafft. Dann wäre es vertretbar auf ihn zu schießen. Deine Vorstellung oben war wohl ein "bischen" übertrieben;) .......
 
Zurück
Oben