Zu 2:
Wie wird man Gerichtsvollzieher?
Es darf nicht vergessen werden, dass der Gerichtsvollzieher meist nicht in der geschützten Umgebung eines Büros tätig ist, sondern selbständig und eigenverantwortlich draußen vor Ort, häufig auch gerade im Bereich sozialer Brennpunkte arbeiten muss. Es bedarf dazu nicht nur einer gefestigten Persönlichkeit, sondern auch eines großen Maßes an Einfühlungsvermögen.
Der Beruf eines Gerichtsvollzieher erfordert deshalb
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Zur Gerichtsvollzieherfortbildung kann zugelassen werden, wer
eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert hat und
sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat und
das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem wirtschaftlich-juristischen Berufsfeld tätig sind, z.B. Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, des allgemeinen mittleren Dienstes, Justizfachangestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notargehilfinnen und -gehilfen, Steuerfachgehilfinnen und -gehilfen.
Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. Juni mit einem 6-monatigen Vorbereitungslehrgang. Dieser soll einen Einblick in die verschiedenen Bereiche der Justiz vermitteln. Er umfasst fachtheoretische Abschnitte, die zentral in Hannover gelehrt werden und praktische Abschnitte bei Ausbildungsgerichten.
Die sich anschließende Fortbildung dauert 18 Monate und beginnt jeweils am 1. Dezember. Bewerberinnen und Bewerber, die in der Justiz beschäftigt sind, können vom Vorbereitungslehrgang ausgenommen werden.
Die 18-monatige Fortbildung zum Gerichtsvollzieher besteht aus
berufspraktischen Zeiten von insgesamt 10 Monaten bei einem Gerichtsvollzieher und zwei theoretischen Lehrgängen von jeweils 4 Monaten. Die Lehrgänge finden zusammen mit den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beim Amtsgericht in Hannover statt.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an eines der Oberlandesgerichte.
Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte zunächst folgende Unterlagen bei:
ein Lichtbild
eigenhändig geschriebenen - nicht nur tabellarischen - Lebenslauf
Ablichtung des Schulabschlusszeugnisses
Ablichtung des Berufsausbildungszeugnisses
Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Heiratsurkunde oder bei Ledigen Geburtsurkunde
Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme der Personalakten (nur Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind