Praktikum am Ammtsgericht

Iron Fist

ARC der ersten Stunde und CW Volume 2 Verächter -
Ich habe am Amtsgericht ein Praktikum gemacht, aber mir fehlen noch ein paar Daten für meine Praktikumsmappe. Vielleicht kann mir jemand helfen.

1) Wieviel verdient ein Richter? Ich weiß, dass sie Beamte sind, aber in Welche Gehaltsklasse sind sie eingeteilt und wieviel bekommt man da?

2)Welche ausbildung braucht man zum gerichtsvollziher und wie wird man das dann?

3)Wie wird man Angesteller in der Wachtmeisterei und welche Ausbildung benötigt man da?

Ich hoffe ihr könnt mir da helfen. ;)
 
Erstmal Gratulation zu deinem Praktikum. :)
Ich hoffe es hat dir ebenso gefallen, wie mir meins vor einigen Jahren.

Ich kann dir nur Frage 1 beantworten, und bei Frage 2 eine Vermutung äußern.

1.
Richter werden nach der R -Besoldung bezahlt. Dies bedeutet sie verdienen recht gut, werden aber nicht reich. Die Besoldungsstufe R 1 ist der Anfang, das sind in etwa 3000 ? zuzüglich bestimmter Zuschläge (Familien, Kinder..).
Die Aufstiegschancen für Richter sind nicht so gut. *

2.
Soweit ich weiß gibt es nur eine bestimmte Anzahl von Gerichtsvollziehern, die einem Amtsgericht fest zugeordnet sind. Dies müßte bedeuten man muß darauf warten, dass die bereits vorhandenen Gerichtsvollzieher entweder verziehen oder sich zu Ruhe setzen (nur Vermutung).


*Siehe hierzu die Bücher:

Dr Olaf Grosch: Studienführer Jura
Jura - Erfolgreich studieren (Christof Gramm und Heinrich amadeus Wolff)

Ansonsten kannst du auch noch etwas herumgoogeln, sollte leicht sein die benötigten Informationen im Internet zu finden.
 
Mist, zu spät...wieder mal. :rolleyes:

Ich habe letztes Jahr auch Praktikum auf einem Amtsgericht gemacht und sogar meine Berichte darüber sind noch erhalten. Wenn du noch etwas brauchst, darfst du bei mir abschreiben. Hat damals eine im wahrsten Sinne des Wortes sehr gute Benotung bekommen. :D
 
Zu 2:

Wie wird man Gerichtsvollzieher?

Es darf nicht vergessen werden, dass der Gerichtsvollzieher meist nicht in der geschützten Umgebung eines Büros tätig ist, sondern selbständig und eigenverantwortlich draußen vor Ort, häufig auch gerade im Bereich sozialer Brennpunkte arbeiten muss. Es bedarf dazu nicht nur einer gefestigten Persönlichkeit, sondern auch eines großen Maßes an Einfühlungsvermögen.

Der Beruf eines Gerichtsvollzieher erfordert deshalb

vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.

Zur Gerichtsvollzieherfortbildung kann zugelassen werden, wer


eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert hat und
sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat und
das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

In Betracht kommen Berufstätige, die in einem wirtschaftlich-juristischen Berufsfeld tätig sind, z.B. Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, des allgemeinen mittleren Dienstes, Justizfachangestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notargehilfinnen und -gehilfen, Steuerfachgehilfinnen und -gehilfen.

Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. Juni mit einem 6-monatigen Vorbereitungslehrgang. Dieser soll einen Einblick in die verschiedenen Bereiche der Justiz vermitteln. Er umfasst fachtheoretische Abschnitte, die zentral in Hannover gelehrt werden und praktische Abschnitte bei Ausbildungsgerichten.

Die sich anschließende Fortbildung dauert 18 Monate und beginnt jeweils am 1. Dezember. Bewerberinnen und Bewerber, die in der Justiz beschäftigt sind, können vom Vorbereitungslehrgang ausgenommen werden.

Die 18-monatige Fortbildung zum Gerichtsvollzieher besteht aus
berufspraktischen Zeiten von insgesamt 10 Monaten bei einem Gerichtsvollzieher und zwei theoretischen Lehrgängen von jeweils 4 Monaten. Die Lehrgänge finden zusammen mit den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beim Amtsgericht in Hannover statt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an eines der Oberlandesgerichte.

Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte zunächst folgende Unterlagen bei:

ein Lichtbild
eigenhändig geschriebenen - nicht nur tabellarischen - Lebenslauf
Ablichtung des Schulabschlusszeugnisses
Ablichtung des Berufsausbildungszeugnisses
Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Heiratsurkunde oder bei Ledigen Geburtsurkunde
Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme der Personalakten (nur Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
 
IronFist schrieb:
1) Wieviel verdient ein Richter? Ich weiß, dass sie Beamte sind.....

Mit dieser Formulierung wäre ich an deiner Stelle, wegen der im Vergleich zu allen anderen Staatsdienern herausragenden priviliegerten Rechtsstellung (die bereits auf Verfassungsebene geregelt wird) , sehr vorsichtig. Richter sind keine Beamte (obwohl es rechtlich viele Gemeinsamkeiten gibt), mit der Formulierung "Beamtenstatus" in Bezug auf die Bezahlung solltest du aber auf der sicheren Seite sein.
 
@Darth Ki Gon
Werden Richter nicht nach der C-Besoldungsgruppe bezahlt ?

Oder sind das nur die höhsten Bundesrichter ?
 
@ Jedihammer:

Nein, sie werden nach der R - Besoldungsruppe bezahlt.
Hier der dazugeöhrige § des BBesG:

§ 37 Besoldungsordnungen R
(1) Die Ämter der Richter und Staatsanwälte, mit Ausnahme der Ämter der Vertreter des öffentlichen Interesses bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, und ihre Besoldungsgruppen sind in der Bundesbesoldungsordnung R (Anlage III) geregelt. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in der Anlage IV ausgewiesen.

(2) In Landesbesoldungsordnungen R können geregelt werden:

1. die Ämter der Richter und Staatsanwälte am Bayerischen Obersten Landesgericht einschließlich des Präsidenten und seines ständigen Vertreters,

2. die Ämter der badischen Amtsnotare.


Der Aufbau der Besoldungsgruppen in den Landesbesoldungsordnungen R muss dem der Bundesbesoldungsordnung R entsprechen. Die Grundgehaltssätze der Anlage IV gelten auch für diese Landesbesoldungsordnungen.

Hochschullehrer wurden meines Wissens nach, nach der C- Besoldung bezahlt; Wobei diese wohl aktuell oder zukünftig nach der W - Besoldung bezalht werden. C wäre dann also auslaufend.

Die R - Tabelle geht bis ca. 10.200 ?, die z.b. der Präsident des Bundesgerichtshofs erhält.
Richter an den obersten Bundesgerichten erhalten spezielle Stellenzulagen.

Wer mehr wissen möchte, kann versuchen sich hier zurecht zu finden: BBesG
 
Darth Ki Gon schrieb:
Mit dieser Formulierung wäre ich an deiner Stelle, wegen der im Vergleich zu allen anderen Staatsdienern herausragenden priviliegerten Rechtsstellung (die bereits auf Verfassungsebene geregelt wird) , sehr vorsichtig. Richter sind keine Beamte (obwohl es rechtlich viele Gemeinsamkeiten gibt), mit der Formulierung "Beamtenstatus" in Bezug auf die Bezahlung solltest du aber auf der sicheren Seite sein.

Weiß ich, ist mir auch wieder eingefallen. Sie sind keine Beamte im eigentlichen Sinne, denn sie können nicht versetzt werden. Weil wenn man das könnte, wären sie nicht unbeeinflussbar. Der Staat könnte also Druck machen...

Ja, ja, hab aufgepasst... :D
 
IronFist schrieb:
Weiß ich, ist mir auch wieder eingefallen. Sie sind keine Beamte im eigentlichen Sinne, denn sie können nicht versetzt werden. Weil wenn man das könnte, wären sie nicht unbeeinflussbar. Der Staat könnte also Druck machen...

Richtig, so ist es, Richter sind weisungsunabhänging und nur dem Gesetz und ihrem eigenen Gewissen unterworfen. Mit der Unversetzbarkeit der Richter wird die Weisungsunabhängigkeit gewährleistet.
Etwas anderes ist nach dem Rechtsstaatsprinzip auch schwer vorstellbar

Hier Art. 97 GG:

Art. 97 [Unabhängigkeit der Richter]

(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

(2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen, bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten. Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden, jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes.
 
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