Schadensersatz für Beleidigung im Chat

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icebär

party pooper
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,407345,00.html

Es schadet nicht, sich das hier einmal durchzulesen. ;)

Ich zitiere aber auch mal ne schöne Textstelle:
In Deutschland ist die Rechtslage im Augenblick ähnlich: Auch im Netz ist eine Beleidigung eine Beleidigung. Der Betreiber eines Forums oder Chatrooms muss solche aber nur entfernen, wenn sich der oder die Beleidigte oder Verleumdete bei ihm beschwert, etwa per E-Mail. Wird die entsprechende Passage dann entfernt, ist dem Gesetz genüge getan. Eine verpflichtende Toleranz gegenüber dem häufig äußerst rüden Umgangston in Foren und Chats gibt es nicht, wie das Amtsgericht Rheinbach schon im Jahr 1996 feststellte:

"Die Bezeichnung eines anderen Teilnehmers im öffentlichen Diskussionsforum eines Online-Netzes als 'Schlampe' ist auch dann als strafbare Beleidigung zu werten, wenn in dem Diskussionsforum (hier: CHAUVI.GER) Äußerungen mit beleidigendem Charakter an der Tagesordnung sind. Darauf, ob auch der Verletzte in anderen Beiträgen beleidigt hat, kommt es für die Strafbarkeit nicht an."
 
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