Selbstjustiz

Anschließend hat sie sich vom Stern dafür den Hintern vergolden lassen und bis auf weiteres ein faules Leben unter südlicher Sonne geführt.


ich zitiere Wiki:

Marianne Bachmeier verkaufte ihre Lebensgeschichte für rund 250.000 D-Mark exklusiv an das Nachrichtenmagazin ?stern?. Sie vertraute sich stern-Reporter Heiko Gebhardt an, der sie während ihrer Untersuchungshaft besuchen durfte.

Marianne Bachmeier heiratete 1985 und zog 1988 mit ihrem Ehemann, einem Lehrer, nach Lagos in Nigeria. Dort lebten sie in einem deutschen Camp, in dem ihr Lebensgefährte an der deutschen Schule unterrichtete. Sie ließ sich 1990 von ihm scheiden und ging nach Sizilien, wo sie in einem Hospiz in der Hauptstadt Palermo Sterbende pflegte. Nachdem sie erfuhr, dass sie an Krebs erkrankt war, kehrte sie nach Deutschland zurück.

Klingt nich nach einer "faulen Haut" - zumal 250.000 DM bzw. 125.000 ? nicht gerade viel ist.
 
Ich sage das ein Mörder für mich Abschaum ist.Das hat nichts mit kaltherzigkeit zu tun,sondern viel mehr das Gegenteil.


Ein Mörder mag Abschaum sein, aber jemand, der sein Kind rächt, ist in Wahrheit kein Mörder. Nur das unflexible Gesetz sieht es in manchen Fällen so.


Auch der durch selbjustiz ermordete ist das Kind von irgendjemanden.Ich bin sogar noch viel warmherziger als du,denn ich empfinde für beide Mitleid.


Ja, du empfindest genug Mitleid für die Angehörigen der Opfer, um sie als Abschaum zu bezeichnen. Sehr warmherzig. :rolleyes:


Man merkt das du Keinerlei Empathie besitzt. ;)
Jemand der mein Kind tötet muss auf härteste bestraft werden, genauso hart wie jemand der das Kind einer anderen Person tötet.Nur weil ICH es bin der das Kind verloren hat,muss die Strafe für den Mörder doch nicht härter sein als bei anderen.


Wie kann man nur so egoistisch sein...


Das hat mit Egoismus nichts zu tun. Es geht nicht darum, wessen Kind getötet wird, sondern warum. Das von einem Verbrecher ermordete Kind war vollkommen unschuldig. Der Verbrecher, der anschließend das "Opfer" von Selbstjustiz wird, ist alles andere als unschuldig.


:jep:
Ja, das nenne ich zivilisiert, da es sehr wohl einen enormen gesellschaftlichen Vorteil bedeutet, wenn Straftäter von weitgehend neutralen staatlichen Institutionen abgeurteilt werden, als wenn Lynchmobs mit Fackeln und Heugabeln durch die Straßen ziehen und Verbrecher (oder solche, die sie dafür halten) an die nächste Laterne hängen. :)


Du redest von Lynchjustiz, das ist etwas völlig anderes. Natürlich kann es nicht geduldet werden, dass wütende Mobs mutmaßliche Verbrecher "bestrafen". Aber darum geht es doch gar nicht.



Dann bring doch mal konkrete Beispiele dafür, wie lange jemand, der Selbstjustiz geübt hat in diesem Land so durchschnittlich einsitzt im Gegensatz zu jemandem, der ein schweres Verbrechen aus anderen Gründen begeht! Da Selbstjustiz in diesem Land sehr selten ist, warte ich gespannt! :)


Konkrete Beispiele braucht man gar nicht, nur das Gesetz: Die schwersten Fälle der Vergewaltigung (wenn der Täter eine Waffe verwendet und/oder das Opfer körperlich schwer misshandelt oder in Lebensgefahr bringt) haben eine Mindeststrafe von 5 Jahren. Bei "Mord" sind es immer genau 25 Jahre, von denen mindestens 15 abgesessen werden müssen. Und ein Mord liegt laut Gesetz vor, wenn irgendein Mordmerkmal vorhanden ist. Die Beweggründe mögen noch so verständlich sein, eine "heimtückische" oder "grausame" Tat ist trotzdem juristisch betrachtet automatisch Mord. Und einen minderschweren Fall des Mordes gibt es nicht. Selbstjustiz-"Täter" werden also härter als Vergewaltiger und genauso hart, wie z.B. Verbrecher, die andere aus reiner Habgier oder weil es ihnen Spaß macht getötet haben, bestraft. Von Gerechtigkeit keine Spur. 1 Jahr auf Bewährung wäre angemessen.



Aber wenn wir schonmal dabei sind, bleiben wir doch beim Fall Bachmeier. Die Frau hat einen Menschen mit 8 gezielten Schüssen getötet und dafür ein paar Jährchen wegen Totschlags bekommen.


Und jedes "Jährchen" war eins zuviel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sowas nennst du zivilisiert? Seit wann bedeutet "zivilisiert" herzlos, grausam und unmenschlich? Eine Gesellschaft, die es wagt, die Angehörigen der Opfer zu Tätern zu machen, sie "Verbrecher" und "Mörder" zu schimpfen, ist alles andere als zivilisiert.
Das ist durchaus Diskutierenswert. Aber ich denke worauf Crimson mitunter anspielte ist der Grundsatz, dass der Mörder eines Mörders nicht weniger Mörder als sein Opfer ist.
Genauso kann man das auch auf einen Dieb übertragen der einen anderen Dieb beklaut.

Was das liberale Rechtssystem und seine Täterverhätschelung angeht, so stimme ich zu, dass sie Selbstjustiz gerade zu provoziert.
 
Du redest von Lynchjustiz, das ist etwas völlig anderes.

Nö, ist es nicht. Wenn sich Privatpersonen zu Richter und Henker in einer Person machen und Verbrecher ohne Gerichtsverahndlung töten, dann ist das Lynchjustiz und wenn man es zulässt, daß jeder, der Opfer eines Verbrechens wird oder der durch ein Verbrechen einen geliebten Menschen verliert ungestraft Selbstjustiz anwenden darf, dann wären wir von wütenden Mobs und Wild-West-Methoden nicht mehr weit entfernt.

Außerdem gebe ich folgendes zu bedenken: Nichtmal Ermittler und Justiz schaffen es bisweilen, einen mutmaßlichen Verbrecher 100%ig zu überführen und es landen immer mal wieder unschuldige für Jahre hinter Gittern. Wieso sollte man es dann jemandem, der durch den Verlust einer nahestehenden Person ohnehin in seiner rationalen Wahrnehmung womöglich gestört ist im Falle eines Rachefeldzuges Straffreiheit zusichern?

Ich sage es nochmal: Der Wunsch nach Rache und Selbstjustiz mag auf persönlicher Ebene nachvollziehbar sein, gesellschaftlich hinnehmbar ist er jedoch auf keinen Fall, da ein Staatswesen nunmal nicht funktionieren kann, wenn ein jeder meint, das Gesetz in die eigenen Hände nehmen zu können.
Dazu sind die Menschen und ihre jeweiligen Vorstellungen von Gerechtigkeit, Ehre und Moral einfach zu verschieden.

C.
 
Du redest von Lynchjustiz, das ist etwas völlig anderes. Natürlich kann es nicht geduldet werden, dass wütende Mobs mutmaßliche Verbrecher "bestrafen". Aber darum geht es doch gar nicht.
Nein, hier begehst du einen elementaren und grundlegenden Fehler in der Definition. Lynch- und Selbstjustiz sind per se faktisch das gleiche. In beiden Fällen wird unabhängig davon, ob es zu einem Urteil gekommen ist und ob der (mutmaßliche) Täter denn nun eine gerechte oder berechtigte Strafe erhalten hat, das Recht in die eigene Hand genommen und durch mehr oder weniger Betroffene (Selbst- und Lynchjustiz muss nicht durch unmittelbare Anghörige ausgeübt werden!) eine willkürlich und emotional festgesetzte Bestrafung vollzogen. Auch Lynchjustiz - und da begehst du glaube ich den Gedankenfehler - kann einen rechtmäßig verurteilten Menschen treffen. Der einzige Unterschied in der Definition ist, dass eine Lynchjustiz grundsätzlich bei Vollzug immer den Tod der Zielperson mit sich zieht, während beim Begriff Selbstjustiz das nicht zwingend sein muß. Lynchjustiz muss auch nicht zwingend von einem Mob durchgeführt werden - vertue dich da nicht mit dem klassischen Bild, welches wir von diesem Begriff im Hinterkopf haben. Die schon erwähnte Frau Bachmeier hat Selbstjustiz begangen....bzw. einen Lynchmord! ;)

In diesem Zusammenhang empfehle ich einfach mal Fritz Langs Film "Blinde Wut" mit Spencer Tracy. Obwohl rund 70 Jahre alt ist es der wohl mit Abstand beste Film zu dieser Thematik und meiner Meinung nach grundsätzlich ein Klassiker.

Edit
Mist, Crimson war schneller.
Dafür hört sich mein Beitrag besser an.... :o
 
Das ist durchaus Diskutierenswert. Aber ich denke worauf Crimson mitunter anspielte ist der Grundsatz, dass der Mörder eines Mörders nicht weniger Mörder als sein Opfer ist.
Genauso kann man das auch auf einen Dieb übertragen der einen anderen Dieb beklaut.


Das kann man so nicht verallgemeinern. Wenn z.B. ein Bankräuber, der einen Menschen ermordet hat, von seinem Komplizen getötet wird, weil dieser die ganze Beute für sich will, ist der Komplize natürlich auch ein Mörder, unabhängig davon, dass sein Opfer einer war. Aber wenn sich Angehörige von Opfern an den Tätern rächen sind sie keine Mörder. Einen anderen Menschen zu töten ist nicht immer Mord (siehe Notwehr oder Nothilfe). Das Wort "Mörder" wird zwar oft als Synonym für alle Leute, die andere Menschen getötet haben, verwendet, aber weder vom juristischen noch vom moralischen Standpunkt aus ist das zutreffend.


Nö, ist es nicht. Wenn sich Privatpersonen zu Richter und Henker in einer Person machen und Verbrecher ohne Gerichtsverahndlung töten, dann ist das Lynchjustiz und wenn man es zulässt, daß jeder, der Opfer eines Verbrechens wird oder der durch ein Verbrechen einen geliebten Menschen verliert ungestraft Selbstjustiz anwenden darf, dann wären wir von wütenden Mobs und Wild-West-Methoden nicht mehr weit entfernt.


Natürlich soll man es nicht zulassen. Aber wenn es leider passiert, darf man die Opfer nicht auch noch wie Verbrecher behandeln. Denn sie keine, sie sind nur Menschen, die in ihrer unvorstellbaren Qual einen Fehler gemacht haben.


Außerdem gebe ich folgendes zu bedenken: Nichtmal Ermittler und Justiz schaffen es bisweilen, einen mutmaßlichen Verbrecher 100%ig zu überführen und es landen immer mal wieder unschuldige für Jahre hinter Gittern. Wieso sollte man es dann jemandem, der durch den Verlust einer nahestehenden Person ohnehin in seiner rationalen Wahrnehmung womöglich gestört ist im Falle eines Rachefeldzuges Straffreiheit zusichern?


Unter anderem gerade weil die Person in ihrer rationalen Wahrnehmung gestört ist. Wer kann in so einer Situation noch klar denken? Natürlich kann es einen Unschuldigen treffen, aber das spricht nur dafür, dass niemand Selbstjustiz "begehen" sollte. Nicht dafür, dass man die Opfer auch noch bestraft. Gerade wenn es den Falschen trifft, ist der "Täter" zusätzlich zu seiner Trauer auch noch dadurch belastet, dass er weiß, einen Unschuldigen getötet (oder verletzt) zu haben. Solche Menschen sind also bereits doppelt geschädigt, sie auch noch ins Gefängnis zu stecken, ist ein Zeichen von reiner Herzlosigkeit.


Nein, hier begehst du einen elementaren und grundlegenden Fehler in der Definition. Lynch- und Selbstjustiz sind per se faktisch das gleiche. In beiden Fällen wird unabhängig davon, ob es zu einem Urteil gekommen ist und ob der (mutmaßliche) Täter denn nun eine gerechte oder berechtigte Strafe erhalten hat, das Recht in die eigene Hand genommen und durch mehr oder weniger Betroffene (Selbst- und Lynchjustiz muss nicht durch unmittelbare Anghörige ausgeübt werden!) eine willkürlich und emotional festgesetzte Bestrafung vollzogen. Auch Lynchjustiz - und da begehst du glaube ich den Gedankenfehler - kann einen rechtmäßig verurteilten Menschen treffen. Der einzige Unterschied in der Definition ist, dass eine Lynchjustiz grundsätzlich bei Vollzug immer den Tod der Zielperson mit sich zieht, während beim Begriff Selbstjustiz das nicht zwingend sein muß. Lynchjustiz muss auch nicht zwingend von einem Mob durchgeführt werden - vertue dich da nicht mit dem klassischen Bild, welches wir von diesem Begriff im Hinterkopf haben. Die schon erwähnte Frau Bachmeier hat Selbstjustiz begangen....bzw. einen Lynchmord! ;)


Dann war es halt der falsche Begriff. Das ändert nichts daran, dass man unterscheiden muss, ob ein (mutmaßlicher) Straftäter von einem wütenden Mob angegriffen wird oder das Opfer selbst bzw. ein Angehöriger für den furchtbaren Schmerz Rache nimmt (wobei Rache eigentlich zu negativ klingt). Natürlich darf auch letzteres nicht passieren. Aber wenn es doch passiert, muss man es verzeihen können. Die "Täter", die schon mehr als genug durchgemacht haben, auch noch zu bestrafen, ist unmenschlich und eben auch, um auf Crimsons Beitrag weiter vorne zurückzukommen, unzivilisiert. Die "Ordnung" über die Menschen zu stellen, kann nicht als zivilisiert bezeichnet werden.


Nochmal: Ich befürworte Selbstjustiz nicht. Sie zu "begehen" ist ein großer Fehler. Aber eben nur das: Ein Fehler, kein Verbrechen. Und dementsprechend muss man Rücksicht auf die Opfer / Angehörigen der Opfer nehmen.
 
Die "Ordnung" über die Menschen zu stellen, kann nicht als zivilisiert bezeichnet werden.

Jein, denn selbst das liberalste System braucht eine gewisse Ordnung, wenn viele Menschen einigermaßen menschenwürdig zusammenleben wollen.
Dazu gehört einerseits, daß das Gewaltmonopol - sprich das verurteilen und bestrafen von Straftätern - einzig und allein bei den dafür vorgesehenen staatlichen Stellen liegt, andererseits aber auch, daß man straffällig gewordene Personen nicht pauschal sondern nach ihrer individuellen Schuld aburteilt.
Herauszufinden, ob jemand, der aus Rache tötet dann einen Mord, Totschlag oder sonst was begeht und in wie weit er für seine Tat verantwortlich ist, ist dann letztlich Sache der Gerichte. Du wirst allerdings weltweit kaum einen Staat finden, der sich von Einzelpersonen sein Gewaltmonopol streitig machen und Leute die sich in Selbstjustiz ergehen straffrei davon kommen lässt.

C.
 
Ist man auch ein Mörder, wenn man sich für etwas rächt, oder ist man nur ein Mörder, wenn man jemand unschuldigen tötet? Das ist so die Frage, die ich hier in den letzten Posts so herausgelesen habe.
Man muss sich dabei mal vergegenwärtigen, dass das Motiv Rache eine Todsünde ist und deswegen, so gut man sie emotional auch nachfühlen kann doch unterdrückt werden sollte. Geholfen wird dadurch wirklich keinem und ich weiß nicht, ob man dem Menschen, der die Rache vollziehen darf, einen Gefallen tut, da er nun einen Menschen getötet hat. Das ist eine psychische Belastung, die ich nicht unterschätzen würde. Auch wenn der Mord "gerechtfertig" war, während der Mord an dem Komplizen beim Banküberfall nicht.

Ich habe ja auch einige Posts früher bereits gesagt, dass ich in manchen Fällen die Selbstjustiz absolut angebracht fände. Allerdings muss man dann wirkliche Linien ziehen, die meines erachtens schwer definierbar sind.

Ist beispielsweise die Rache an dem Typen gerechtfertigt, der mir die Freundin ausspannt?
Oder nehmen wir den, der die Freundin schlägt! Oder im nächsten Schritt den, der sie vergewaltigt...
 
Ja, du empfindest genug Mitleid für die Angehörigen der Opfer, um sie als Abschaum zu bezeichnen. Sehr warmherzig.

Das war auf Put Puts Post bezogen und ich habe für ihn nur seine Wortwahl übernommen.Und meine Worte gingen noch weiter.Du hast falsch aus dem Kontext gequotet.Ausserdem bezeichnen ich in keinem Wort die Angehörigen der Opfer als Abschaum,sondern nur einen Mörder.

Ein Mörder mag Abschaum sein, aber jemand, der sein Kind rächt, ist in Wahrheit kein Mörder. Nur das unflexible Gesetz sieht es in manchen Fällen so.

Und wenn der selbstjustiz-ausübende daraufhin vom Vater des Mörder ermordet wird ist das auch kein Mord?

Das hat mit Egoismus nichts zu tun. Es geht nicht darum, wessen Kind getötet wird, sondern warum. Das von einem Verbrecher ermordete Kind war vollkommen unschuldig. Der Verbrecher, der anschließend das "Opfer" von Selbstjustiz wird, ist alles andere als unschuldig.

Wie kommst du denn darauf das das Kind unschuldig ist und der Mörder schuldig?Wir reden hier von einem Modellbeispiel und da muss man alle Fälle in betracht ziehen und nicht nur den egoistischen klischeehaften Fall "Mein armes undschuldiges Kind" wird vom Kinderschänder getötet.

Aber wenn wir mal diesen Fall nehmen und das Kind vollkommen undschuldig war und der Mörder geistig fit war,dann halte ich weiterhin selbstjustiz nur für halbwegs vertretbar,wenn die wirkliche Justiz versagt hat.

Und wenn die Justiz den Mörder angemessen bestraft und der Vater des Kindes dennoch selbstjustiz aufsübt,dann ist der Mörder für mich halt ein Mörder,der bestraft werden muss.

Natürlich mit verminderter Strafe und vieleicht auch nur auf totschlag ,aber vertretbar finde ich das nicht.Und der Staat auch nicht,sondt würde er ihn nicht bestrafen.


Grüße Sera
 
Das kann man so nicht verallgemeinern. Wenn z.B. ein Bankräuber, der einen Menschen ermordet hat, von seinem Komplizen getötet wird, weil dieser die ganze Beute für sich will, ist der Komplize natürlich auch ein Mörder, unabhängig davon, dass sein Opfer einer war. Aber wenn sich Angehörige von Opfern an den Tätern rächen sind sie keine Mörder. Einen anderen Menschen zu töten ist nicht immer Mord (siehe Notwehr oder Nothilfe). Das Wort "Mörder" wird zwar oft als Synonym für alle Leute, die andere Menschen getötet haben, verwendet, aber weder vom juristischen noch vom moralischen Standpunkt aus ist das zutreffend.
Du wirst doch jetzt wohl kaum Rache mit Notwehr vergleichen wollen? :rolleyes:

Bei Rache mit Todesfolge ist grunsätzlich von Mord (vorsätzlich, geplant, niedere Beweggründe) auszugehen. Obs dann vielleicht doch nicht so arg ausschaut (vielleicht war ja die Todesfolge nicht beabsichtigt? oder andere Optionen treffen zu) hat das Gerichtsverfahren zu ermitteln.
 
Jein, denn selbst das liberalste System braucht eine gewisse Ordnung, wenn viele Menschen einigermaßen menschenwürdig zusammenleben wollen.
Dazu gehört einerseits, daß das Gewaltmonopol - sprich das verurteilen und bestrafen von Straftätern - einzig und allein bei den dafür vorgesehenen staatlichen Stellen liegt, andererseits aber auch, daß man straffällig gewordene Personen nicht pauschal sondern nach ihrer individuellen Schuld aburteilt.
Herauszufinden, ob jemand, der aus Rache tötet dann einen Mord, Totschlag oder sonst was begeht und in wie weit er für seine Tat verantwortlich ist, ist dann letztlich Sache der Gerichte.


Das ist ja auch alles zutreffend, aber das Gesetz gibt den Gerichten teilweise gar nicht die Möglichkeit, das Richtige zu tun (siehe "lebenslange" Haft, die für wirkliche Verbrecher zu kurz ist und für Selbstjustiz-"Täter" viel zu lange).


Du wirst allerdings weltweit kaum einen Staat finden, der sich von Einzelpersonen sein Gewaltmonopol streitig machen und Leute die sich in Selbstjustiz ergehen straffrei davon kommen lässt.


Stimmt. Aber inwiefern die Staaten dabei gerecht handeln, darüber kann man streiten. Selbstjustiz muss verhindert werden, aber definitiv nicht dadurch, dass man die "Täter" genau wie wirkliche Verbrecher behandelt. Wenn man, um klarzumachen, dass Selbstjustiz falsch ist, die "Täter" schon bestrafen muss, dann auf keinen Fall mit so gewaltiger Härte. Insbesondere wenn man Serientäter nach 15 Jahren als "ungefährlich" einstuft und laufen lässt, nur um kurz darauf die nächste Leiche zu finden. Viele Strafen müssten nach oben oder unten korrigiert werden. Man muss denen, die es verdienen, mehr Verständnis zeigen; bei skrupellosen Verbrechern hingegen härter durchgreifen. Es wäre nötig, mehr an die Opfer zu denken, auch bzw. gerade dann wenn sie zu "Tätern" werden.

Das soll natürlich nicht heißen, dass jeder, dem danach ist, das Recht in die Hand nehmen und Blutrache nehmen darf. Sollte es Selbstjustiz geben? Nein, jeder Mensch hat ein Recht auf ein gerechtes Verfahren, ein faires Urteil und eine angemessene Strafe. Sollte Selbstjustiz bestraft werden? Vielleicht. Sollte Selbstjustiz hart bestraft werden, härter sogar als Vergewaltigung und ähnliche Verbrechen? Auf keinen Fall. Leider ist das der Fall.


EDIT

Ich habe die restlichen Beiträge erst gesehen als ich diesen hier schon geschrieben hatte. Die restlichen Antworten kommen noch. Wenn dieser Beitrag zu der Zeit dann noch der aktuelleste ist, werde ich sie hier einfügen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, hier begehst du einen elementaren und grundlegenden Fehler in der Definition. Lynch- und Selbstjustiz sind per se faktisch das gleiche. In beiden Fällen wird unabhängig davon, ob es zu einem Urteil gekommen ist und ob der (mutmaßliche) Täter denn nun eine gerechte oder berechtigte Strafe erhalten hat, das Recht in die eigene Hand genommen und durch mehr oder weniger Betroffene (Selbst- und Lynchjustiz muss nicht durch unmittelbare Anghörige ausgeübt werden!) eine willkürlich und emotional festgesetzte Bestrafung vollzogen. Auch Lynchjustiz - und da begehst du glaube ich den Gedankenfehler - kann einen rechtmäßig verurteilten Menschen treffen. Der einzige Unterschied in der Definition ist, dass eine Lynchjustiz grundsätzlich bei Vollzug immer den Tod der Zielperson mit sich zieht, während beim Begriff Selbstjustiz das nicht zwingend sein muß. Lynchjustiz muss auch nicht zwingend von einem Mob durchgeführt werden - vertue dich da nicht mit dem klassischen Bild, welches wir von diesem Begriff im Hinterkopf haben. Die schon erwähnte Frau Bachmeier hat Selbstjustiz begangen....bzw. einen Lynchmord! ;)

Sorry mein Freunds, aber auch Du begehst hier einen großen Denkfehler.
Bei der Selbsjustiz wie sie Marianne Bachmeier ausgeübt hatte bestand an der Schuld des Tätesrs kein Zweifel.
Bei Lynchjustiz ist es meist nicht erwiesen, ob der gelynchte sculdig war oder nicht.
 
Ich finde Selbstjustiz grundsätzlich nicht gut, da kein Mensch auf dieser Welt hat andere umzubringen. Egal was er gemacht hat
Es ist für den Täter eine Grössere strafe ein leben lang im gefängnis zu sitzen
 
Sorry mein Freunds, aber auch Du begehst hier einen großen Denkfehler.
Bei der Selbsjustiz wie sie Marianne Bachmeier ausgeübt hatte bestand an der Schuld des Tätesrs kein Zweifel.
Bei Lynchjustiz ist es meist nicht erwiesen, ob der gelynchte sculdig war oder nicht.
Lynchjustiz definiert sich nicht darüber, ob ein Mensch schuldig oder unschuldig ist. Lynchjustiz ist, wenn man das Gesetz in die eigene Hand nimmt und die Zielperson lyncht. Also tötet. Das kann vor, während, aber auch nach einer Gerichtsverhandlung sein.

Aus Meiers Online-Lexikon (da Du Wikipedia ja nicht magst :D ):
Lynchjustiz [englisch; namengebende Ableitung ungeklärt], gesetzwidriges Töten oder Misshandeln eines (vermeintlichen oder tatsächlichen) Täters ohne gerichtliches Verfahren, meist durch eine erregte Menge; ursprünglich ein Zeichen für fehlende Durchsetzungskraft staatlicher Strafrechtspflege.
Laut dieser Definition ist Lynchen sogar gleichzusetzen mit dem Begriff Selbstjustiz, da hier nicht nur das Töten inbegriffen ist, sondern auch das Misshandeln.
 
Völlig indiskutabel.

Folgendes Szenario:
Jemand tötet mein Kind (warum auch immer). Ich töte den, der mein Kind getötet hat aus Rache. Dessen Vater rächt sich, indem er mich tötet. Mein Vater rächt sich und tötet den anderen. Dessen Bruder tötet meinen Vater usw usf.

Wo will da bitte einer die Grenze zwischen strafbaren und entschuldbaren Morden ziehen?

Diejenigen, die hier Selbstjustiz befürworten oder der Meinung sind, dass so etwas weniger bestraft werden sollte, als ein Mord aus anderen Motiven, vergisst, dass jedes Mordopfer Familie und Freunde hat, die das gleiche Recht einfordern könnten.
Also wirklich! :rolleyes:
 
Diejenigen, die hier Selbstjustiz befürworten oder der Meinung sind, dass so etwas weniger bestraft werden sollte, als ein Mord aus anderen Motiven, vergisst, dass jedes Mordopfer Familie und Freunde hat, die das gleiche Recht einfordern könnten.

Also ich bin zwar gegen selbsjustiz,finde aber das man selbstjustiz Ausübende milder bestrafen sollte als,den der ohne das Motiv der selbstjustiz tötet.Kommt aber natürlich auf die Umstände an.Wenn man aus selbstjustiz eine komplette Familie umbringt, sollte das natürlich härter bestraft werden.


Grüße Sera
 
Warum sollte man Selbstjustiz Ausübende immer milde bestrafen?
Es ist reine Rache.. niedere Beweggründe, während der Betroffene womöglich geistesgestört ist oder im Affekt gehandelt hat.
 
Man muss sich dabei mal vergegenwärtigen, dass das Motiv Rache eine Todsünde ist


Laut Bibel vielleicht. Aber die ist eine fragwürdige Quelle, insbesondere, da viele Passagen darin Morde befürworten. Wenn man aber diese merkwürdige "Moral" beseite lässt, muss man sich fragen, warum Rache so schrecklich sein soll. Immerhin ist Rache, wie schon erwähnt, nur die Reaktion auf Unrecht und somit eine (wenn auch sehr zweifelhafte) Form von Gerechtigkeit. Natürlich ist es falsch, ein Unrecht mit einem anderen zu vergelten. Aber es ist ein Unterschied.


und deswegen, so gut man sie emotional auch nachfühlen kann doch unterdrückt werden sollte. Geholfen wird dadurch wirklich keinem und ich weiß nicht, ob man dem Menschen, der die Rache vollziehen darf, einen Gefallen tut, da er nun einen Menschen getötet hat. Das ist eine psychische Belastung, die ich nicht unterschätzen würde.


Gerade deswegen ist der "Täter" doch schon genug gestraft.


Ich habe ja auch einige Posts früher bereits gesagt, dass ich in manchen Fällen die Selbstjustiz absolut angebracht fände. Allerdings muss man dann wirkliche Linien ziehen, die meines erachtens schwer definierbar sind.

Ist beispielsweise die Rache an dem Typen gerechtfertigt, der mir die Freundin ausspannt?
Oder nehmen wir den, der die Freundin schlägt! Oder im nächsten Schritt den, der sie vergewaltigt...


Die Verhältnismäßigkeit müsste natürlich stimmen. Und was verhältnismäßig ist, müsste das Gericht entscheiden. Das wäre wie bei einer Notwehrsituation. Es ist nicht gerechtfertigt, einen Taschendieb einfach über den Haufen zu schießen, aber sich gegen jemanden, der versucht, einen oder jemand anderes umzubringen, anzuschießen oder notfalls zu erschießen, ist legitim. Genau wie bei der Notwehr würde sich natürlich die Frage stellen: "Wo ziehen wir die Grenze?" Das ist nicht leicht zu beantworten und eine ideale Lösung kann es wohl nicht geben, aber man muss es wesentlich besser handhaben, als man es momentan macht.


Das war auf Put Puts Post bezogen und ich habe für ihn nur seine Wortwahl übernommen.Und meine Worte gingen noch weiter.Du hast falsch aus dem Kontext gequotet.Ausserdem bezeichnen ich in keinem Wort die Angehörigen der Opfer als Abschaum,sondern nur einen Mörder.


Du bezeichnest die Angehörigen, die die Opfer rächen, als Mörder und somit auch als Abschaum. Und das ist absolut daneben. Aus dem Zusammenhang gerissen habe ich hier gar nichts.


Und wenn der selbstjustiz-ausübende daraufhin vom Vater des Mörder ermordet wird ist das auch kein Mord?


Nein, das ist nicht wirklich ein Mord, aber dadurch beginnt eine wahnsinnige Spirale der Gewalt, die man natürlich auf jeden Fall verhindern muss. Aber das ist kein Grund, Selbstjustiz-"Täter" wie Verbrecher zu behandeln. Schon gar nicht um etwas zu verhindern, das andere (!) eventuell (!) tun könnten.


Wie kommst du denn darauf das das Kind unschuldig ist und der Mörder schuldig?Wir reden hier von einem Modellbeispiel und da muss man alle Fälle in betracht ziehen und nicht nur den egoistischen klischeehaften Fall "Mein armes undschuldiges Kind" wird vom Kinderschänder getötet.


Weil das die Fälle sind, um die es mir ging. Denn egal, wie schrecklich die Taten eines Verbrechers sind, wer sich dafür rächt, wird hart bestraft. Das ist Ungerechtigkeit, wie es sie schlimmer fast nicht geben kann. Das es auch weitaus weniger verständliche Fälle der Selbstjustiz gibt, habe ich nie bestritten.


Aber wenn wir mal diesen Fall nehmen und das Kind vollkommen undschuldig war und der Mörder geistig fit war,dann halte ich weiterhin selbstjustiz nur für halbwegs vertretbar,wenn die wirkliche Justiz versagt hat.


Das sehe ich ganz genauso. Selbstjustiz ist in keinem Fall wirklich vertretbar. Aber wenn jemand einen solchen Fehler macht, hat niemand das Recht, ihn wie einen Verbrecher oder sogar Mörder zu behandeln. Wüsste ich, dass jemand vorhat, so erwas zu tun, würde ich auch versuchen, ihn davon abzuhalten und ihm sagen, dass er sich damit nur noch mehr Schmerz zufügt (unabhängig von der Bestrafung). Doch wenn es leider passiert, dann ist es halt passiert. Bedauerlich, tragisch, schrecklich, aber nicht in einem solchen Ausmaß strafwürdig, wie es in "zivilisierten" Staaten leider der Fall ist.



Und wenn die Justiz den Mörder angemessen bestraft und der Vater des Kindes dennoch selbstjustiz aufsübt,dann ist der Mörder für mich halt ein Mörder,der bestraft werden muss.


Du hast die Unverfrorenheit, den Vater eines ermordeten Kindes, der aus Trauer, Wut und Verzweiflung einen schrecklichen Fehler macht und sich damit selbst schadet, als Mörder zu bezeichnen? Obwohl die Gründe für die Tat nur allzu verständlich sind? Das ist das Problem an vielen Menschen: Sie denken zu juristisch und nicht menschlich genug, wagen es, andere zu verurteilen für etwas, das natürlich falsch, aber auch nur allzu verständlich ist.


Natürlich mit verminderter Strafe und vieleicht auch nur auf totschlag ,aber vertretbar finde ich das nicht.Und der Staat auch nicht,sondt würde er ihn nicht bestrafen.[/QUOTE]


Naja, der Staat hat nicht immer Recht. Aber ich stimme dir ja zu, dass Selbstjustiz nicht vertretbar ist. Die Reaktion darauf müsste nur wesentlich menschlicher und weitaus weniger kaltherzig sein. Was die verminderte Strafe angeht, ist das Problem einfach, dass das in Fällen, die juristisch betrachtet "Mord" sind, nicht geht. Bei Mord gibt es nur zwei mögliche Urteile: Lebenslange Haft (25 Jahre, wobei man nach 15 Jahren auf Bewährung freikommt) oder lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (25 Jahre ohne Chance darauf, eher freizukommen). Man für einen "Mord" keine mildere Strafe verhängen und man in Deutschland auch nicht wie Amerika auf Totschlag runtergehen. Jedes Tötungsdelikt, das auch nur ein einziges "Mordmerkmal" erfüllt, wird automatisch mit lebenslanger Haft bestraft. Ungeachtet aller übrigen Umstände. Gerecht ist dieses Alle-über-einen-Kamm-Scheren auf keinen Fall.


Du wirst doch jetzt wohl kaum Rache mit Notwehr vergleichen wollen? :rolleyes:


Ich habe nur daraufhingewiesen, dass das Wort "Mörder" umgangssprachlich oft für alle Personen, die einen Menschen getötet haben, verwendet wird. Ein weitverbreiteter Irrtum.


Bei Rache mit Todesfolge ist grunsätzlich von Mord (vorsätzlich, geplant, niedere Beweggründe) auszugehen.


Ein Totschlag geschieht auch vorsätzlich. Sonst wäre es ja eine Körperverletzung mit Todesfolge. Dass die Tat geplant wurde, ist ebenfalls kein Mordmerkmal. Und niedere Beweggründe liegen (bei den Fällen, die ich meine,) nicht vor. Wer hätte die Dreistigkeit, verständliche Wut auf den Mörder eines unschuldigen Menschen als etwas "niederes" zu bezeichnen? Von Trauer ganz zu schweigen.


Folgendes Szenario:
Jemand tötet mein Kind (warum auch immer). Ich töte den, der mein Kind getötet hat aus Rache. Dessen Vater rächt sich, indem er mich tötet. Mein Vater rächt sich und tötet den anderen. Dessen Bruder tötet meinen Vater usw usf.


Das hatten wir schon, siehe oben.


Wo will da bitte einer die Grenze zwischen strafbaren und entschuldbaren Morden ziehen?


Nur weil es schwer ist, da eine Grenze festzulegen, kann man doch nicht komplett darauf verzichten. Sonst könnten wir etliche Gesetze abschaffen.


Diejenigen, die hier Selbstjustiz befürworten oder der Meinung sind, dass so etwas weniger bestraft werden sollte, als ein Mord aus anderen Motiven, vergisst, dass jedes Mordopfer Familie und Freunde hat, die das gleiche Recht einfordern könnten.


Falsch, absolut falsch. Es geht nicht darum, ob ein Opfer Angehörige hat. Sondern darum, dass die wirklichen Opfer unverschuldet zu Schaden kommen. Selbstjustiz ist nicht deshalb in vielen Fällen verständlich, weil ein Opfer trauernde Angehörige hinterlässt, sondern weil es ohne eigene Schuld zum Opfer wurde. Die Angehörigen des Mörders könnten nicht behaupten, dass er unschuldig war, im Gegensatz zu dessen Opfer(n). Warum sollten sie ihn also rächen dürfen? Unterscheide bitte zwischen Unschuldigen, die misshandelt und/oder ermordet werden und den Verbrechern, die den Opfern das angetan haben und dafür "bestraft" werden.


Außerdem vergisst du, dass bei jeder Tat die Umstände und Beweggründe berücksichtigt werden müssen. Schon deswegen dürfte Selbstjustiz niemals so hart wie richtige Verbrechen bestraft werden. Die momentane Gesetzeslage ist allerdings sehr schlecht, da "Mord" immer mit lebenslanger Haft bestraft wird und es keine Milderungsmöglichkeiten gibt. Das ist ein Unding und muss geändert werden. Man darf auf keinen Fall solche verständlichen Taten aus Trauer und Schmerz mit kaltblütigen Verbrechen wie Mord aus Habgier gleichsetzen. Denn so, wie es im Moment im Gesetz steht, ist es tatsächlich, wie du dich ausdrückst, indiskutabel.





Gleichfalls. :rolleyes:


Warum sollte man Selbstjustiz Ausübende immer milde bestrafen?


Nicht immer. Aber z.B. in Fällen, in denen das "Opfer" der Selbstjustiz das Kind des "Täters" misshandelt und somit ein viel größeres Verbrechen begangen hat.


Es ist reine Rache.. niedere Beweggründe, während der Betroffene womöglich geistesgestört ist oder im Affekt gehandelt hat.


Nein, es sind keine niederen Beweggründe. Von allen Gründen, die es für das Töten anderer Menschen ohne Notsituation gibt, sind das ganz im Gegenteil noch die mit großem Abstand edelsten. Es ist eine große Frechheit, die vollkommen verständliche Wut auf Schwerverbrecher als "niedrig" zu bezeichnen. Und außerdem sehr scheinheilig. Solange es keiner der eigenen Angehörigen ist, der einem Verbrechen zum Opfer fällt, hat man gut reden.


Letztendlich liefert ihr viele gute Argumente, warum Selbstjustiz nicht geschehen darf. Aber eine Rechtfertigung für die unmenschlich harten Strafen, mit denen diese "Taten" geahndet werden, liefert ihr nicht und so eine Rechtfertigung gibt es auch nicht und kann es nicht geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Totschlag geschieht auch vorsätzlich. Sonst wäre es ja eine Körperverletzung mit Todesfolge. Dass die Tat geplant wurde, ist ebenfalls kein Mordmerkmal. Und niedere Beweggründe liegen (bei den Fällen, die ich meine,) nicht vor. Wer hätte die Dreistigkeit, verständliche Wut auf den Mörder eines unschuldigen Menschen als etwas "niederes" zu bezeichnen? Von Trauer ganz zu schweigen.
Schade dass du mich nur partiel zitiert hast. Ich schrieb Grundsätzlich ist erst einmal von Mord auszugehen. Doch ob nun wirklich alle Tatbestände die einen Mord ausmachen zutreffen hat ein Gericht zu entscheiden.

Manchmal habe ich das Gefühl du widersprichst um des Widersprechens Willen.
 
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