Sexualstraftäter wie bestrafen?

@Behandlung
1) Kleine Warnung: es gibt nicht DEN Triebtäter sondern ganz verschiedene Typen davon und diese wären logischerweise ihrer Störung entsprechend zu anzufassen. Auch wenn es manchen schwerfällt zu glauben aber es gibt einen Unterschied zwischen jemandem der die Gelegenheit nutzt und Mißbräuche innerhalb der Familie und im Bekanntenkreis begeht und einem echten sexuellen Sadisten, obwohl die Übergänge bei dieser Art von Perversion natürlich fließend sind. Der eine zieht aus dem sexuelle Verkehr an sich Befriedigung während der andere Sex nur dazu benutzt um eine pervertierte Machtvorstellung an seinen Opfern auszuleben.

In beiden Fällen spielt natürlich Gewalt und Macht eine besondere Komponente und je mehr diese zum tragen kommt, umso weniger nutzt die Kastration, da sie nur ein Werkzeug beseitigt, aber nicht die aggressiven Zwangsvorstellungen die zu diesem Verhalten geführt haben und die in der Person weiterwirken und bei Gelegenheit dann eben durch Gewalthandlungen ein Ventil haben müssen.

So gesehen kann der Vater des Nachbarmädchens ein echter Sadist sein und der mehrfache Mörder der auch vergewaltigt, das aus rein sexuellen Motiven getan haben. Darum... Behandlung muss immer ganz individuell auf denjenigen und seine Motivationen abgestimmt sein.

2) Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft sind massive Störungen in diesem Themenbereich nicht heilbar, ganz egal was manche Psychologen da gerne von sich geben. Die Störung ist derart basisbiologisch, dass man mit unseren Mitteln nicht sicherstellen kann, dass kein Rückfall mehr erfolgt. Und wie schon gesagt wurde... ein Opfer ist bereits eines zuviel.

@Bestrafung
Ich halte nichts vom Täterschutz. Die meisten der geschlagenen und geschundenen Kinder werden nicht Straftäter, im Sinn des Gesetzes. Ab einem gewissen Punkt im Leben muss ich die Verantwortung übernehmen, für meine eigene Geschichte und was ich daraus mache.

Daher würde ich folgende Dinge gerne sehen:
1) Der Täter verliert - wie im alten Rom - seine Bürgerrechte. Er hat sich außerhalb der Gemeinschaft gestellt und sich das Recht angemaßt, Leben nur zum Zweck der eigenen Befriedigung nachhaltig zu zerstören.
2) Mit den Täter sollte, natürlich nur in Zusammenarbeit (bei der Störung geht ohne das Mitarbeiten des Täters eh nichts) und im Rahmen der Menschenrechtskonvention, Forschung betrieben werden um neue Erkenntnisse und eventuelle Behandlungsmethoden zu finden. Dadurch rentiert sich ihr Brot wesentlich mehr als mit staatlich verordnetem Tütchenkleben. :rolleyes:
3)Psychologen und Psychiater die Tätern das Unbedenklichkeitszeugnis ausstellen, sollten bei einem eventuellen Rückfall ebenfalls massive strafrechtliche Folgen in Aussicht haben. Damit würde sich dieses Unwesen denke ich recht schnell eindämmen lassen.

Wer jammert das Täter keine neue Chance finden würden sich zu integrieren sollte sich immer vor Augen halten, dass der Täter derjenige war der sich asozial verhalten hat. Mit den Konsequenzen dieser Taten muss er eben leben, die Opfer müssen das ja auch.
 
Die Zeitung mit den großen Buchstaben hat es wieder auf den Punkt gebracht: Sexualstraftäter für immer wegsperren! Ich frage mich nur, wer das bezahlen soll. Ich tendiere auch langsam dazu, dass man die Todesstrafe wieder einführen sollte. Es wäre die adäquate Strafe. Wer Andere umbringt, dem sollte auch ein Weiterleben verwehrt werden.
Gruß, Reinhold
 
Ich antworte auf den Threat mit einem Zitat von meinem Vater:" Kastrieren und für immer wegsperren-diese Schweine".

Ich finde es schlimm das in Deutschland Menschen länger und härter bestraft werden, wenn sie Steuerhinterzieher oder Raubkopierer sind, als wenn sie das Leben eines unschuldigen Kindes zerstören. :mad:
 
Admiral Pellaeon schrieb:
Arbeitslager kommen in Deutschland nicht mehr so gut an :rolleyes:

Stimmt! Genau dieser Gedanke lässt mich auch nicht mehr los. Vor allem würde eine solche Einrichtung bestimmt auch die Menschenrechtsorganisationen auf den Plan rufen, für die humansten aller humanen Haftbedingungen einzustehen, die dann nicht weit vom All inlcusive-Service eines Viersterne-Hotels entfernt sind. :mad:

Gruss, Bea
 
Wie man Sexualtriebtäter bestrafen sollte. Das ist ein ziemlich heikles Thema, weil die Strafe so ausfallen müsste, das weder viele Steuern verschwendet werden (sonst plärrt die Allgemeinheit) und die Strafe hart genug ist, um das Bedürfnis nach Rache in den Eltern zu stillen und sicher zu gehen, das dieser Mann/diese Frau nie wieder Kindern oder generell Menschen etas antun kann.

Aber leider gibt es solch eine Strafe nicht in Deutschland. Rein theoretisch ist es jedem Sexual- oder genrell Straftäter möglich, nach einer gewissen Anzahl von Jahren aus dem Gefängnis wieder herauszukommen, da ihr Fall in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen wird. Und ich möchte mir jetzt nicht anmaßen zu urteilen, wie die Prüfung aussieht, aber ich glaube, es könnte durchaus gelingen, die Psychologen an der Nase herumzuführen und auf freien Fuß zu kommen.

Die Todessrafe ist einfach verboten, aber auch da seh ich bedenken. Denn auch im Amiland isses doch so, das ein Todeskandidat nicht immer sofort die Spritze bekommt, sondern eine gewissen zeit in der Zelle hockt, was wieder dem Steuerzahler anlastet. Außerdem wäre es möglich, das zu schnell mit dem Todesurteil gehandelt wird und Unschuldige das Nachsehen haben. (ist in den USA auch schon vorgekommen, aber sicher nicht die regel).

Ich finde es mit diese Arbeitslagern gar nicht mal so schlecht, und der Entziehung jeglichen Luxus. Denn mal ehrlich: Verbrecher zu sein in Deutschland ist heute fast schon ein Segen. o_O Leute, wenn ihr mal Arbeitslos und Obdachlos seid, dann wisst ihr ja, was ihr zu tun habt. Im Gefängnis habt ihr dann Essen, n bequemes Bett, bezahltes Fernsehn, Bücher etc etc.
Aber bei den Arbeitslagern würden wieder irgendwelche Menschenrechtler antanzen und rumbrüllen, diese Leute würden ihrer Menschenrechte beraubt, weil da liegt ein großes Problem und ein großer Knackpunkt: Haben Verbrecher und Sexualverbrecher noch ein recht auf irgendwelche Rechte? Viele werden sagen "natürlich". Andere "in keinem Fall". Und so wird sich die Allgemeinheit Jahrelang streiten, ohne ergebnisse zu bekommen.

Fakt ist, das Deutschlan ziemlich Täterfreundlich eingestellt ist, wenn man sich manche Urteile anguckt und wie "schnell" die Täter wieder auf freien Fuß kommen können, wenn man bedenkt, das sie ein leben ausgelöscht, oder zerstört haben und das Leben der Familie gleich mit. Aber da auch nicht wirklich jemand aufschreit, bezweifle ich, das in naher Zukunft daran etwas geändert wird


Calli
 
Zuletzt bearbeitet:
arbeitslager sind auch keine schlechte idee. allerdings sollten das dann schon arbeiten sein, die sich auch rentieren, damit der staat nicht noch drauf zahlt.

die todesstrafe würde ich natürlich auch nur anwenden lassen, sofern die schuld des angeklagten eindeutig bewiesen wäre. unschuldige sollten nicht sterben müssen.

daher bin ich ja auch für die erfassung biometrischer daten im personalausweis und eine zentrale gen-datenbank mit den DNS-profilen aller (!!!) deutschen staatsbürger.
 
Regierungen sollten durch Gesetz jedwede extralegale, willkürliche Hinrichtung sowie Hinrichtungen im Schnellverfahren verbieten...
UN-Prinzipien über extralegale und willkürliche Hinrichtungen sowie Hinrichtungen im Schnellverfahren, 1. Prinzip

Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 6

Extralegale Hinrichtungen sind rechtswidrige, vorsätzliche Tötungen, ausgeführt auf Befehl, mit Duldung oder mit Zustimmung des Staates.
Amnesty international 14 Punkte Programm zur Verhinderung von Extralegalen Hinrichtungen
Der Sexualtäter hat wider besseres Wissen gegen die Grundrechte gehandelt im Sinne der Menschlichkeit. Die Zielperson hat somit sein Recht auf Anhörung vor einem Gericht daß für 'Menschen' gedacht ist vewirkt und ist aus diesem Kreis zu entfernen. Die Verwahrung der Zielperson stellt ein zu großes Riesiko für das Laben anderer dar im sinne der Menschlichkeit.
Der Befeht lautet deshalb:
ELEMINIEREN
Die Verwanten des Opfers haben das lebenslange Recht auf 'Blutrache' und dürfen die Zeilperson nach eigenem Ermessen jagen und töten.
 
Finde die beste Lösung wäre doch den Täter an den Pranger zu stellen für ´ne Woche oder zwei . Sonst nichts weiter ...dann kann nämlich die Allgemeinheit drüber entscheiden was mit dem Täter letztendlich passiert ;)
 
Man hört immer von der Betreuung der Täter- was ist mit den Opfern? Die dürfen wahrscheinlich eine Selbsthilfegruppe gründen....
Mag sein, dass das etwas populistisch formuliert ist, aber mir kommt es oft so vor, als gäbe es in diesem Land mehr Täter- als Opferschutz. Natürlich muss sichergestellt sein, dass kein Unschuldiger zu einer harten Strafe verurteilt wird- aber in diesem Falle war der Täter wohl einschlägig vorbestraft und da muss man sich schon fragen, wieso so jemand frei herumlaufen darf.
Lebenslang sollte wirklich lebenslang heißen!
 
Jiyuu:

Die "Betreuer" der Sexualstrafttäter sind entweder Bewährungshelfer oder die Psychologenim Gefängnis, die herausfinden, was nicht richtig läuft im Kopf desjenigen. Ansonsten haben die keinen direkten betreuer.
Aber die Opfer haben sehr wohl welche. Nur nciht alle wollen das. Es gibt viele Opfer die blocken ab und wollen nicht reden. Soll man sie dazu zwingen? Nein, sie sollten dann gehen, wenn sie sich bereit fühlen, darüber zu reden. Und das geht nur von sich aus. Also kann man ihnen keinen betreuer stellen, sie müssen selbst zu einem gehen.
 
Admiral Pellaeon schrieb:
Finde die beste Lösung wäre doch den Täter an den Pranger zu stellen für ´ne Woche oder zwei . Sonst nichts weiter ...dann kann nämlich die Allgemeinheit drüber entscheiden was mit dem Täter letztendlich passiert ;)

Gute Idee, aber vermutlich schwer durchzubringen. Die Gerfahr vor Lynchjustiz wäre zu gross. Ausserdem würde sich die Allgemeinheit nur selber schuldig machen, wenn sie sich an einem angeprangerten Täter vergreift.

cu, Bea
 
Wenn nicht töten, dann auf alle Fälle für ein lebenlang wegsperren.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solch ein Trieb oder die Perversion, die ein Sexualstraftäter ausleben muss, nicht heilbar ist. ( Die Gutachter, die solchen Leuten ein Gutachten erstellen, damit sie auf freien Fuss kommen um wieder jemanden zu vergewaltigen, gehören mit eingesperrt )
 
Heulläufer schrieb:
Wenn nicht töten, dann auf alle Fälle für ein lebenlang wegsperren.
naja, technisch gesehen kommt es in etwa auf das gleiche raus, ob wir jemadne für den rest seines lebens in eine 2x2m große zelle einsperren (denn mehr haben diese kerle nicht verdient) und ihn dann darin sterben lassen oder ob wir ihn nur kurz einsperren und dann sein leben verkürzen.

wichtig ist, dass er nie wieder frei kommt um anderen menschen zu schaden und dass der rest seiner lebenszeit auch eine chte strafe für ihn ist. also kein fernseher, keine bücher, kein fenster. nur eine pritsche zum drauf schlafen und einen eimer zum ********.

ihn schnell und unbürokratisch hinrichtien zu lassen wäre da allerdings (wenn man es richtig organisiert) ein echtes kostenersparnis.
 
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