Sind vor dem Gesetz alle gleich ?

Sind vor dem Gesetz alle gleich ?

  • Vor dem Gesetz werden alle gleich behandelt

    Stimmen: 4 22,2%
  • Promis kommen viel besser weg

    Stimmen: 12 66,7%
  • Ich weiß nicht

    Stimmen: 2 11,1%
  • Mir egal

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    18

Jedihammer

Generalfeldmarschall, Pontifex Maximus des Mars.
Unser Grundgesetz sagt ganz klar,daß alle Menschen vor dem gesetz gleich sind.
Die Wirklichkeit sieht leider ganz anderst aus.Wenn Du reich oder berühmt bist,dann kannst Du Dir vieles leisten,wofür der Normalsterbliche viel härter bestraft werden würde.
Ich nenne hier die Beispiele Küblkotz,Boris Becker,die Farce in Düsseldorf,Max Strauß usw.
Was denkt ihr hier ?
Gibt es einen Promie-Bonus ?
Oder sind wirklich alle gleich ?
 
Alle sind Gleich, Manche sind gleicher...

Bei einer "Persönlichkeit des öffentlichen Lebens" werden wohl viele Richter milde walten lassen, zumindest bei den kleineren Vergehen. Man will sich ja nicht den Unmut der Öffentlichkeit zu ziehen.
 
Theoretisch sollten alle vor dem Gesetz gleich, praktisch schauts aber anders aus!

Ich glaub, dass Promis u. a. auch besser wegkommen, weil sie sich entsprechend gute (und vor allem teuere) Anwälte leisten können - die kommen auf Sachen an die ein halbwegs vernünftiger Jurist nie denken würde.
Und der angesprochene Promi-Bonus wird wohl zu einem Gutteil aus dem gesteigerten Medieninteresse resultieren - macht ein Richter nen Fehler zuungunsten eines Promis, wird in der Presse gleich laut geplärrt.
 
Im Fall von Kübleböck gab es keinen Promibonus (siehe hierzu meinen Beitrag im entsprechenden Thread).

Also insgesamt sollte man wohl zu den Ergebnis kommen, dass vor dem Gesetz GRUNDSÄTZLICH alle gleich sind. Natürlich wird das Gesetz von Menschen ausgelgt, wofür wir alle dankbar sein sollten.

Die Wirksamkeit von Geldstrafen bei reichen Promis ist natürlich auch sehr fragwürdig. Allerdings ist es ebenso erwiesen, dass auch eine Gefängnisstrafe keine verbessernde Wirkung entfaltet.

Den Rachegedanken sollte man auch bei Promis bei der Bestrafung nicht zusehr in den Vordergrund stellen, dies tut man bei Nicht-Promis auch nicht.
 
diese Gleichheit gibt es nicht, daß merkt man vorallem daran, wenn gewisse Größen aus der Wirtschaft wegen was-weiß-ich für Veruntreuungen, Geldwäsche und Korruption vor Gericht stehen; kleinere Leute werden da sonstwie hart bestraft, die größeren kommen schlimmstenfalls mit einer locker abbezahlten Geldstrafe davon
schöner Rechtsstaat
 
wie wir am beispiel küblböck doch mal wieder sehen ja! vor dem gesetz sind alle menschen gleich.
bloß als was kann man küblböck dann bezeichnen?
 
Darth CAS schrieb:
wie wir am beispiel küblböck doch mal wieder sehen ja! vor dem gesetz sind alle menschen gleich.
bloß als was kann man küblböck dann bezeichnen?

Beim Fall Kübleböck gibt es keine gravierenden Unregelmäßigkeiten.

Die Wirtschaftsbosse haben einen Vorteil, der jedoch nicht auf die Konzeption unseres Rechtsstaates zurückzuführen ist.

Die Wirtschaftsbosse können sich die besten Anwälte Deutschlands leisten. Die haben ein Examen von 18 Punkten gemacht, davon gibt es in Deutsachland ein, zwei Hände voll. Die sind einfach krass gut und sehen Dinge, die ein "normaler" Jurist nicht sehen würde. Der Normalbürger ist auf Anwäte angewiesen, die ein Examen um die 5 - 8 Punkte haben, die sind schlicht und einfach nicht so gut. Hier entsteht ein Vorteil. Die Super - Anwälte sind in aller Regel auch den Richternüberlegen, die in aller Regel auf ein Examen um die 10 - 12 Punkte verweisen können.

Bewertung von Juristen:
Die Notenskla reicht von 0 - 18 Punkte, mehr als 10 wird nicht gegeben. :)
Dies ist etwas überspitzt zeigt aber sehr gut, wie gut ein 18 Punkte Jurist wirklich ist.

Deutschland gehört zu den am besten abgesichterten Rechtsstaaten der Welt.
 
alle sind gleich, aber einige sind gleicher


Sicher, Promis haben einen Bonus (zumindest die meisten, einige haben auch NAchteile durch ihre Berühmtheit)
 
@Darth Ki Gon
ein gutes examen macht nicht zwangslaeufig einen guten anwalt ;)
allerdings muss man um ueberhaupt richter zu werden erstmal eine gewisse punktehuerde nehmen
(zumal selbst innerhalb des jurastudiums kaum einer mehr als 4 punkte hat - das maximum was man erreichen kann sind 8 wenn der prof mal gut aufgelegt ist )

was den "promibonus" angeht - der liegt wohl daran das die oeffentlichkeit ein gesteigertes interesse an den prozessen hat (waehrend andere nicht beachtet werden) und deshalb keine vergleiche hat
ich wuerd sagen kuebelboeckchen wurde durchaus richtig bestraft (zumindest hat er sich hinterher genug darueber aufgeregt)

ansonsten - wer sich ungerecht behandelt fuehlt vor gericht .. verfassungsbeschwerde kann auch gegen urteile eingereicht werden - obwohl ich nicht glaube das damit einer die pruefung uebersteht ob die ueberhaupt zulaessig ist (und mal ehrlich - wer geht schon und sagt ich wurde zu lasch bestraft ;) )
 
hapanerin schrieb:
@Darth Ki Gon
ein gutes examen macht nicht zwangslaeufig einen guten anwalt ;)
allerdings muss man um ueberhaupt richter zu werden erstmal eine gewisse punktehuerde nehmen
(zumal selbst innerhalb des jurastudiums kaum einer mehr als 4 punkte hat - das maximum was man erreichen kann sind 8 wenn der prof mal gut aufgelegt ist )

was den "promibonus" angeht - der liegt wohl daran das die oeffentlichkeit ein gesteigertes interesse an den prozessen hat (waehrend andere nicht beachtet werden) und deshalb keine vergleiche hat
ich wuerd sagen kuebelboeckchen wurde durchaus richtig bestraft (zumindest hat er sich hinterher genug darueber aufgeregt)

ansonsten - wer sich ungerecht behandelt fuehlt vor gericht .. verfassungsbeschwerde kann auch gegen urteile eingereicht werden - obwohl ich nicht glaube das damit einer die pruefung uebersteht ob die ueberhaupt zulaessig ist (und mal ehrlich - wer geht schon und sagt ich wurde zu lasch bestraft ;) )

Selbstverständlich ist das nicht zwangsläufig so. Aber wenn jemand die eigentlich unmögliche Punktzahl von 18 erreicht wird man ihm eine gewisse Brillanz nicht absprechen können. Hier kann man getrost davon ausgehen, dass er seinen 4 Punkte - Kollegen bei weitem überlegen ist. Diese Punkte sind kein Zufall.
Erstmal ist ein derartig gutes Examen Vorraussetzung um ihn die entsprechenden Kanzeleien zu kommen. Wenn jemand mit 40 noch da ist, wird er sein Können wohl unter Beweis gestellt haben.

Das die schwach bewerteten Juristen nicht unbedingt das gelbe vom Ei sind, zeigt die Zahl der Haftungsfälle, die sie später regelmäßig produzieren werden.

Die 4 Punkte sind etwas zu schwarz gesehen. 8 bzw. 9 Punkte erreicht man nicht, weil der Prof. gut aufgelegt ist (der wird im Regelfall die Arbeiten praktisch nicht sehen), sondern weil die Klausur ziehmlich gut war.

Gegen eine Verletzung des Art. 3 GG gibt es natürlich Rechtsverfahren.
Aber beim Fall Kübleböck liegt keine Verletzung vor.
 
Ich glaube es kommt auf die Straftat an, ob es Promibonus gibt oder nicht... bei verhältnismäßig kleineren Sachen würde ich schon sagen, dass Prominente einen gewissen Bonus vor dem Gericht haben, aber wie oben schon erwähnt liegt das eher am öffentlichen Interesse und den Journalisten als an dem Promi selbst(z.B. das der Richter ihn gut findet), aber wenn man an den Vater von Steffi Graf denkt sieht man auch, dass Prominente verurteilt werden, wenn es das Gesetz vorschreibt.... naja bei Steuhinterziehung kennt der Staat halt nix und das ist in gewisser Weise auch richtig so nur stimmt das Verhältnis zu anderen Straftaten einfach nicht.... wird jemand anderes um die gleiche Summe betrogen, bekommt der Täter meist nicht mal die halbe Strafe und selbst jemand der einen anderen krankenhausreif prügelt kommt bei unserem Rechtssystem besser weg... aber das ist ein anderes Problem...
 
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