Straftäter flüchtet auf Dach der JVA!

Sorry, aber ich bin Objektschützer, ich kenne meine REchten und Pflichten in diese Fall, da brauch ich mich nicht belehren zu lassen. Solange ich das Anrufverfahren korrekt angewandt habe kann mir NIEMAND etwas!!!

Supi.

Ich weiß zwar nicht wie das bei den Objektschützern ist, aber in der 08/15 Wachausbildung brauch ich mich auch nicht belehren zu lassen.

Solange dieser jemand, der da auf dem Dach rumtanzt, nicht Dich oder einen Kameraden mit einer Waffe bedroht oder desweiteren kriegswichtiges Eigentum der Bundeswehr zerstört darf man gar nicht schiessen, weil keine Gefahr im Verzug ist.
Desweiteren ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Nur weil einer auf dem Dach in einer Kaserne rumtanzt darf ich den noch lange nicht abknallen das liegt nämlich ausserhalb jeder Verhältnismäßigkeit.


Und persönlich würde ich sowieso nicht schiessen, solange bis mir die erste Kugel um die Ohren fliegt. Erst dann kann ich mir sicher sein. Erst recht in Deutschland.
Ist sowieso unverantwortlich nach 3 Monaten (oder 6, oder 9 Monaten) schon Soldaten auf Streife zu schicken mit scharfer Munition, mache da automatisch Streifenführer, so kann er mir nicht in den Rücken schiessen. Kommt oft genug vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich allen ernstes wieso ein Soldat einen Bundesbürger abknallen darf der aufm Kasernendach rumturnt und ein Polizist darf noch nicht mal Mautdaten abrufen.
Ich kann natürlich nicht behaupten jegliche Intentionen des gesetzgebers zu kennen, aber im Studium hatte mal ein Prof von mir gesagt, dass bei so Dingen grundsätzlich das Argument "Erfahrungen des III. Reiches" gebracht wird. Sprich man will um alles in der Welt verhindern, dass man auch den Hauch eines Anscheins eines Polizeistaates, in dem die Polizei auf jegliche Infos zurück greifen darf, erweckt. Grundsätzlich ist das ja nicht verkehrt, man muss aber im Rahmen der Praktikabilität der Durchführung der polizeilichen Aufgaben doch auch bestimmte Zugeständnisse machen. Nun ist das Mautsystem ja nicht sooooooo alt und ich denke, dass in den nächsten 5 Jahren es ungefähr so geregelt würde wie der "Lauschangriff", dass man bei Kapitalverbrechen und bestimmten Serienstraftaten doch auch an die Mautdaten kommen könnte. Dann wäre mit richterlichem Beschluss die Erhebung der Mautdaten im Rahmen polizeilicher Ermittlungen möglich.

Ein anderes Argument kann auch die räumlich doch stark eingeschränkte Betätigungsspannweite der Bundeswerh und ihre besondere Stellung in der Landesverteidigung sein. Es ist, statistisch gesehen, wahrscheinlicher, dass ein Polizist einen Straftäter verfolgt, als dass ein Bundeswehrsoldat dies tut. Damit verbunden ist die Hemmschwelle bei einem Bundeswehrsoldaten doch höher, auch wenn er die weiteren Befugnisse hat. Einfach aus dem Grund, dass er diese weiteren Befugnisse viel viel seltener anweden kann. Hätte jetzt ein Polizist auch die Befugnis auf jeden (potentiellen) Straftäter gleich zu schießen würde die Hemmschwelle der Polizisten sehr weit abgesenkt (frei nach dem 3. Grundsatz der Verwaltung "Wo kämen wir denn da hin?!"). Die momentane Regelung stellt einen im Großteil gut gelungenen Balanceakt zwischen den Befugnissen und den Verboten der Polizei. In bestimmten Situationen sind sie sicherlich absurd, allerdings kann maneinige dieser Situationen nicht zur Zufriedenheit lösen, ohne an anderer Stelle wieder eine "schlechte" Lösung zu schaffen. Besser veranschaulichen kann man das vielleicht am Problem des Schwangerschaftsabbruchs. Ein Großteil der Bevölkerung regt sich darüber auf, dass wenn man eine Schwangere verprügelt und sie dabei ihr Kinder verliert, dies "lediglich" eine Körperverletzung in Tateinheit mit einem Schwangerschaftsabbruch ist und kein Totschlag am Kind. Eine, auch in meinen Augen, nicht gänzlich zufreidenstellende Lösung. Würde man jetzt aber auch das ungeborene Kind als Mensch ansehen wäre eine Unterbrechung der Schwangerschaft gänzlich unmöglich, auch nicht wenn es um das Leben der Mutter ginge. So ungefähr stellen sich auch die Probleme der polizeilichen Befugnisse.

Anatim schrieb:
meiner meinung nach hätte man den einfach auf dem dach stehen lassen sollen, irgendwann wär der schon runtergekommen, entweder im freien fall oder freiwillig

das die polizei dem ne jacke und ne decke gegeben hat finde ich vollkommen unverständlich...
Das ist das Problem der polizeilichen Garantenstellung (weiter oben schon mal von mir beschrieben). Hätte Mario M. dadurch, dass die Polizei sich nicht bemüht hat ihn vom Dach zu holen oder ihm keinen Tee und keine Decke gebracht, irgendwelche Folgeschäden (Erfrierungen, Austrocknung oder gar Tod) erlitten, dann hätten sich die Beamten strafbar gemacht, da sie Rechtlich für die Rechtsgüter der sich in Deutschland befindlichen Personen einzustehen haben. Sie sind somit rechtlich verpflichtet alles in ihrer Macht stehende zu tun um eine Verletzung der Rechtsgüter einzelner Personen - und darunter fallen auch Straftäter - zu verhindern. Tun sie dies nicht, obwohl es ihnen ohne erhebliche Eigengefährdung möglich gewesen wäre, haben sie strafrechtliche Konsequenzen zu tragen. Damit hatte die Polizei garkeine andere Möglichkeit als alles zu versuchen ihn da heile vom Dach runter zu holen.

Das ist vielleicht im Fall eines solchen Straftäters nicht nachvollziehbar, die Polizei darf aber keine Unterscheidung machen ob ein Leben jetzt "lebenswert" ist oder nicht. Wenn man dies der Polizei zugestehen würde, wo würde man dann die Grenze ziehen? Muss ein Polizist davon überzeugt sein, dass der Mensch die Tat begangen hat? Kann er auch nur annehmen, dass die Tat begangen wurde? Muss der Mensch vorbestraft sein? Muss eine aktuelle Straftat vorliegen oder muss der Mensch nur rechtkräftigt verurteilt worden sein? Muss es ein Verbrechen gewesen sein oder doch nur ein Vergehen? Eine solche Unterscheidung kann in der Grauzone zwischen den beiden eindeutigen Fällen sehr sehr schwierig sein und schadet dem einzelnen Polizisten vielleicht mehr als sie ihm nützt, da die Rechtssicherheit des Polizisten was er tun muss und was nicht nicht mehr vorhanden ist. In der momentanen Rechtslage weiß der Polizist, dass er jedem helfen muss. Damit ist sein Handlungsspielraum sehr genau vorgegeben.
 
Das hier habe ich gerade bei AOL gelesen.

AOL schrieb:
Dresden - Der mutmaßliche Entführer und Vergewaltiger der Dresdner Schülerin Stephanie soll erneut einen Zwischenfall provoziert haben. Ein Wärter der Justizvollzugsanstalt in Dresden habe am Samstagabend bei einer Routine-Kontrolle den 36-Jährigen in dessen Zelle mit rot angelaufenem Kopf vorgefunden und vorsichtshalber den Notarzt verständigt, sagte der Sprecher des Justizministeriums Martin Marx am Sonntag. Einen eigenen Arzt gibt es laut Marx in dem Gefängnis nicht. Die Notärztin habe dann eine Hyperventilation bei dem Häftling festgestellt, die er vermutlich selbst herbeigeführt und auch unter Kontrolle gehabt habe.

Rund 20 Stunden hielt sich Mario M. auf dem JVA-Dach auf.
"Der Mann ist nicht verletzt, er ist nicht krank, und es liegt auch kein Medikamentenmissbrauch vor?, betonte Marx. Zuvor hatte das sächsische Justizministerium Berichte über angebliche Selbstverletzungen und Randale des mutmaßlichen Sexualverbrechers zurückgewiesen. Der Rechtsbeistand des Mädchens, Thomas Kämmer, hatte zuvor dem Nachrichtensender N24 gesagt, der Angeklagte habe in seiner Gefängniszelle offenbar randaliert und sich dabei Kopfverletzungen zugezogen.

Am Mittwoch hatte Mario M. für einen Skandal gesorgt, als er während eines Hofganges in der Justizvollzugsanstalt Dresden seinen Wärtern entwischt und für mehr als 20 Stunden auf das Dach eines der Gefängnisgebäude geklettert war. Die genauen Motive für die Aktion sind unklar. Möglicherweise wollte M. verhindern, dass seine Videoaufnahmen der Vergewaltigungen im Prozess als Beweismittel gezeigt werden, oder er wollte den Ablauf des Verfahrens stören.

Nach Angaben von Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) in "Bild am Sonntag" wird zurzeit untersucht, wie der bereits vorbestrafte Sexualstraftäter trotz Bewachung auf das Dach gelangen konnte. Zugleich verteidigte der CDU-Politiker die Tatsache, dass nicht gleich nach dem ersten Prozesstag, an dem M. im Gerichtssaal ausgerastet war, die Sicherheitsmaßnahmen im Gefängnis verschärft wurden. Die Gefängnisleitung habe nach den Vorfällen sofort einen Psychologen mit der Untersuchung von M. beauftragt. Der Psychologe sei zu dem Ergebnis gekommen, dass von dem Angeklagten keine erhöhte Gefahr ausgehe und deshalb keine strengeren Sicherheitsmaßnahmen nötig seien.

Mal was anderes. In AOL stand weiter, dass der Typ bereits zu Beginn der Verhandlung umfassend gestanden hätte. Hat er das Geständnis inzwischen widerrufen?
 
Ich bin nicht dafür derartige Unterscheidungen zu machen. Denn dann müsste man auch berücksichtigen, dass bei Triebtätern häufig bestimmte Areale des Gehirns, die zur Unterdrückung und Kontrolle egoistischer Impulse existent sind, (meines Wissens im vorderen Stirnlappen ) beschädigt wurden und diese "Monster" würden unverschont davonkommen, da sie das beste Motiv überhaupt haben, sie konnten sich nicht gegen ihre Triebe wehren.

Jetzt haust du aber ebenfalls zwei Dinge zusammen. Zum einen sprichst du von "Monstern" die so etwas tun und zum anderen von einer Art Hilflosigkeit sich selber gegenüber, da sein Körper Impulse sendet, die bei einem "normal tickendem" Menschen nicht vorkommen. Ist er deswegen gleich ein Monster? Oder nicht einfach nur krank. Sicher sind seine Taten verachtenswert und scheußlich. Aber was kann er - nach deiner Argumentation - wirklich dafür, wenn sein Körper derart falsche Signale sendet? Das wäre das gleiche, als würde ich einen Menschen dafür ein Monster nennen, weil er sich vielleicht in einen schlechten Menschen, einen Straftäter, verliebt hätte. Dafür kann er ja biologisch auch nichts.

Ich mein ja nur, dass eine zu einseitge Betrachtungsweise nicht gut ist, auch wenn die Resultate alle samt schlecht sein mögen.

Die Justiz macht doch auch derartige Unterschiede. Sonst würde alle gleich zu Gefängnisstrafen verurteilt und nicht eingewiesen, weil unzurechnungsfähig für die Schuld, werden.
 
Mario M. leidet nach Einschätzung des Gerichts-Gutachters Hans-Ludwig Kröber an einer "schweren Persönlichkeitsstörung". Diese habe den Rang einer "seelischen Abartigkeit", berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf das vorläufige psychiatrische Gutachten. Der 36-Jährige sei "überdurchschnittlich" intelligent. Sein Intelligenz-Quotient beträgt dem Bericht zufolge 138.

Wegen der seelischen Beeinträchtigung habe sich sein Mandant «mental und emotional von seinen Mitmenschen und ihren Werten entfernt" sagte Verteidiger Andreas Boine dem "Focus". Er sehe ein Kindheitstrauma von M. als eine der Ursachen für die Störung an. "Ab dem Alter von drei Jahren war er stark entstellt durch ein Furunkel auf der Nase. Sein Nasenrücken war komplett zerstört." Unter seiner "platten Boxernase" habe der Angeklagte bis in seine Jugend gelitten und "eine starke Stigmatisierung erlebt", meinte Boine.

Seit Montag muss sich der arbeitslose Anlagenmonteur M. wegen Vergewaltigung, Geiselnahme, Kinderpornografie und anderer Straftaten vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Er hatte zu Prozessbeginn gestanden, Anfang des Jahres die damals 13 Jahre alte Schülerin Stephanie entführt und wochenlang sexuell misshandelt zu haben. Er war 1999 wegen schweren Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Nach einem positiven Gutachten kam er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe auf Bewährung frei.

Das hier habe ich gerade auf www.stern.de gelesen. Jetzt soll also seine Nase schuld daran sein oder wie. Geht es eigentlich noch. Ich sehe schon der Typ bekommt nachher 5 Jahre oder so.
Ausserdem will Stephanie's Family wohl auswandern, weil sie sich hier nicht mehr sicher fühlen.
 
Das hier habe ich gerade auf www.stern.de gelesen. Jetzt soll also seine Nase schuld daran sein oder wie. Geht es eigentlich noch. Ich sehe schon der Typ bekommt nachher 5 Jahre oder so.
Ich hoffe eher, dass er für schuldunfähig erklärt wird und in die Geschlossene kommt. Theoretisch könnte man so (glaube ich zumindest) ne lebenslängliche Strafe erwirken, solange kein Arzt ihn für geheilt erklärt...
 
Ich hoffe eher, dass er für schuldunfähig erklärt wird und in die Geschlossene kommt. Theoretisch könnte man so (glaube ich zumindest) ne lebenslängliche Strafe erwirken, solange kein Arzt ihn für geheilt erklärt...

Genau da liegt das Problem. Irgendjemand wird ihn für geheilt erklären. Ich wäre da eher für ne lebenslange (ich hasse in diesem Zusammenhang den, ausserdem falschen, begriff lebenlänglich) Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
 
"Lebenslänglich" ist aber nach deutschem Strafrecht nur für Mord vorgesehen. Keine andere Tat kann mit dieser Strafe bewährt werden. Daher wäre es in dem Fall nur über den "Umweg" geschlossene Anstalt möglich ihn wirklich sein Leben lang weg zu sperren.

Manchmal wünsche ich mir, dass es in Deutschland genauso wie in den USA, die Haftstrafen für die einzelnen Delikte zusammen rechnen könnte. Mederake hat ja jetzt Kindesmissbrauch und Freiheitsentziehung, wahrscheinlich auch Körperverletzung aufm Kerbholz. Nach deutschem Recht würde man nach dem am höchsten zu bestrafenden Delikt das Strafmaß ansetzen. Nach US amerikanischem Recht würde man für jedes einzelne Delikt ein Strafmaß ansetzen und das dann zusammen zählen. Das wären mal gescheite Strafmaße von mehreren Jahrzehnten... Leider wird das wohl noch mehrere Jahrhunderte dauern bis jemand sich in Deutschland traut das vorzuschlagen.
 
Die Famile des Opfers erwägt ins Ausland auszuwandern,weil sie fürchtet,das die korrekte Verwahrung dieser bestie nicht gewährleistet ist.
 
Ich hoffe eher, dass er für schuldunfähig erklärt wird und in die Geschlossene kommt. Theoretisch könnte man so (glaube ich zumindest) ne lebenslängliche Strafe erwirken, solange kein Arzt ihn für geheilt erklärt...

Man kann einen Gefangen in Deutschland nicht dazu zwingen sich medizinisch-psychologisch therapieren zu lassen. Wenn er nicht in die Psychatrie will, muss er auch nicht.
So einen Verbrecher, der ja schon öfter gewalttätig gegen Frauen war, nicht in Sicherheitsverwahrung zu stecken, wäre meiner Meinung nach selbst ein Verbrechen. Selbst wenn er theraperbar wäre, kann kein Gutachter eine hundertprozentige Gewährleitung hierfür geben. Ich hoffe, dass der Richter unter dem Druck der öffentlichen Meinung neben einer hohen Haftstrafe die Sicherheitsverwahrung anordnet. Dann könnte dieses Monster womöglich für Jahrzehnte hinter Gittern verschwinden.
 
Man kann einen Gefangen in Deutschland nicht dazu zwingen sich medizinisch-psychologisch therapieren zu lassen. Wenn er nicht in die Psychatrie will, muss er auch nicht.
Also zunächst mal, wenn man jemanden für schuldunfähig erklärt, dann kann man die Person nicht mehr verurteilen. Sie ist dann kein Gefangener. Wenn die Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung festgestellt wird, dann ist der Grad meistens so hoch, dass eine Gefahr für die Person selber oder die Umgebung angenommen werden muss (sonst wär die Person ja kaum vor Gericht gelandet). Dann kann man die Person in die Psychiatrie einweisen. Dazu bedarf es nicht der Einwilligung der kranken Person, da meistens auch noch Geschäftsunfähigkeit oder verminderte Geschäftsfähigkeit aufgrund seelischer Störungen fest gestellt wird (ich weiß nicht genau wie es in Deutschland ist, aber ich meine auch hier muss dies von einem Gericht festgestellt werden). Dann wird ein Betreuer (sprich: Vormund) berufen und der trifft dann die Entscheidungen.

Und auch Gefangene können zu einer Therapie "gezwungen" werden. Ist bei Sexualtätern die Regel, dass sie einer Therapie zustimmen müssen um irgendwann als "geheilt" deklariert zu werden. Bei gewalttätigen Jugendlichen wird auch vermehrt ein Antiaggressionstraining angewandt. Es ist nicht ganz gezwungen (eine Therapie kann man nicht erzwingen, denn bei sowas muss der Patient mit machen), die Gefangenen kriegen aber Vorteile (verkürzte Strafen oÄ). Eine gewisse Form des Zwangs ist also schon da.
 
@Furia Lynn
Niemand wird in der Praxis für schuldunfähig erklärt, wenn er ein Verbrechen begangen hat, und dann nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Es wird bisweilen eine eingeschränkte Schuldfähigkeit anerkannt und die Strafe gemindert. Wenn also ein pathologisch psychisch kranker Verbrecher zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kann ihn niemand zwingen sich therapieren zu lassen. Viele gehen freiwillig in eine forensische Klinik, wenn die richterliche Auflage für eine spätere Entlassung eine Therapie ist. Wenn es diese Auflage im Urteil nicht gibt, verzichten aber wiederum viele auf eine Therapie, weil die Zeit der Therapie nicht auf die Haftstrafe selbst angerechnet werden kann. Man kann aber, wenn man eine Gefahr für saich oder andere ist nach dem Berteuungsgestez entmündigt werden und dann in eine geschlossene Psychatrie eingewiesen werden. Das hat aber nichts damit zu tun, dass man für ein begangenes Verbrechen eingewiesen werden kann, was nicht möglich ist. Der bereits verurteilte kann wählen zwischen Knast und Klapse oder Knast, was aber in letzterem Falle zu einer lebenslangen Sicherheitsverwahrung führen kann, aber nicht muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Furia Lynn
Niemand wird in der Praxis für schuldunfähig erklärt, wenn er ein Verbrechen begangen hat, und dann nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Es wird bisweilen eine eingeschränkte Schuldfähigkeit anerkannt und die Strafe gemindert.
Sicherlich gibt es das in der Praxis, sonst hätte der Gesetzgeber z.B. kaum die Notwendigkeit des 323a (Vollrausch) oder die Konstruktion einer alic (actio libera in causa, ist anzuwenden, wenn ich den Entschluss fasse eine Straftat zu begehen und mich dann vorsätzlich in einen Rauschzustand versetze, dadurch schuldunfähig werde und dann die Tat begehe/versuche) gesehen. Das sind beides Konstellationen, bei denen nach der eigentlichen Vorschrift wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden könnte. Ich kenne keine genauen Zahlen und würde sagen, dass selten auf Schuldunfähigkeit erkannt wird, dass es nie passiert glaube ich aber nicht. Wie gesagt, sonst würde man uns im Studium nicht mit so unsäglichen Sachen wie alic oder olic quälen.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass man für ein begangenes Verbrechen eingewiesen werden kann, was nicht möglich ist
Das habe ich auch nie gesagt. ich habe gesagt, dass ein begangenes Verbrechen ein (recht großes) Indiz für eine von der Person ausgehende Gefahr für sich oder das Umfeld ist. Ansonsten sehe ich bei Deinen Ausführungen keinen Widerspruch zu den meinen.
 
Sicherlich gibt es das in der Praxis, sonst hätte der Gesetzgeber z.B. kaum die Notwendigkeit des 323a (Vollrausch) oder die Konstruktion einer alic (actio libera in causa, ist anzuwenden, wenn ich den Entschluss fasse eine Straftat zu begehen und mich dann vorsätzlich in einen Rauschzustand versetze, dadurch schuldunfähig werde und dann die Tat begehe/versuche) gesehen. Das sind beides Konstellationen, bei denen nach der eigentlichen Vorschrift wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden könnte. Ich kenne keine genauen Zahlen und würde sagen, dass selten auf Schuldunfähigkeit erkannt wird, dass es nie passiert glaube ich aber nicht. Wie gesagt, sonst würde man uns im Studium nicht mit so unsäglichen Sachen wie alic oder olic quälen.


Das habe ich auch nie gesagt. ich habe gesagt, dass ein begangenes Verbrechen ein (recht großes) Indiz für eine von der Person ausgehende Gefahr für sich oder das Umfeld ist. Ansonsten sehe ich bei Deinen Ausführungen keinen Widerspruch zu den meinen.

Ich war schon in mehreren Verhandlungen, in denen der/die Verteidiger auf Unzurechnungsfähigkeit und eingeschränkte Schuldfähigkeit appelliert haben wegen Vollrausches durch Alkohol oder anderer Drogen. Die medizinisch psychologischen Gutachter haben sich in jedem der Fälle geweigert Unzurechnungsfähigkeit zu attestieren.
 
Fall Stephanie
Mario M. kann auf Freiheit hoffen
Der Gutachter Hans-Ludwig Kröber hält den 36-jährigen Angeklagten für nicht pädophil, nicht pervers und therapierbar. Allerdings soll Mario M. die Tat "in kontrollierter Verfassung und nach langer Vorüberlegung ausgeführt" haben. Und auch auf die Frage "Warum" hat der Gutachter eine Antwort.

Dresden - Der mutmaßliche Vergewaltiger der 14 Jahre alten Stephanie aus Dresden, Mario M., könnte nach Ansicht eines Gutachters möglicherweise eine Sicherungsverwahrung abwenden, wenn er im Strafvollzug eine Sozialtherapie macht. Zu dieser Einschätzung kommt nach AP-Informationen der Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin, Hans-Ludwig Kröber, in seinem vorläufigen Gutachten.

Laut der Expertise sind bei dem 36 Jahre alten, wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und Geiselnahme Angeklagten zwar die psychiatrischen Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung zu bejahen. Allerdings habe der Untersuchte durchaus die Möglichkeit, den Vollzug einer solchen Maßregel abzuwenden, wenn er in intensiver und konstruktiver Weise die Möglichkeiten der Sozialtherapie im Strafvollzug nutze. Eine solche Therapie werde als verpflichtendes Angebot vorgehalten, heißt es in dem Gutachten.

Der vorbestrafte Kinderschänder, selbst Vater einer Tochter, muss sich seit Anfang November vor dem Landgericht Dresden verantworten. Ihm wird vorgeworfen, die damals 13 Jahre alte Stephanie Anfang des Jahres auf dem Schulweg entführt und fast fünf Wochen lang in seiner Wohnung gefangen und misshandelt zu haben. Das Gutachten soll laut Kröber am 6. Dezember vor Gericht vorgetragen werden.

Kröber kommt zu der Einschätzung, dass die Mario M. vorgeworfenen Taten nicht in einem Zustand tief greifender Bewusstseinsstörung begangen worden seien und Mario M. auch nicht schwachsinnig sei. Bei Mario M. bestehe zudem keine sexuelle Perversion und keine Pädophilie, sondern eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit schizoiden und paranoiden Merkmalen. Diese Störung könne als schwere seelische Abartigkeit bewertet werden, befand Kröber.

Das habe aber nicht zu einer Beeinträchtigung seiner Unrechtseinsicht und auch nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit geführt. Die ihm vorgeworfenen Taten habe Mario M. in kontrollierter Verfassung und nach langer Vorüberlegung ausgeführt. Er habe sie primär deswegen fortgesetzt, weil er keine Lösung gefunden habe, ansonsten einer Bestrafung zu entgehen, hieß es weiter.

Unterdessen äußerte Stephanies Vater Joachim Rudolph Zweifel an der Durchsetzbarkeit des Ziels der Staatsanwaltschaft Dresden, Mario M. für immer ins Gefängnis bringen zu können. ?Wir haben Angst, sehr große Angst, dass es doch nicht so kommt?, sagte Rudolph laut ?Bild am Sonntag?. Oberstaatsanwalt Christian Avenarius sagte laut dem Blatt dazu: ?Ich habe mit der Familie tiefstes Mitgefühl und ich verstehe ihr Anliegen, aber wir haben so viele Punkte angeklagt, dass es allemal für eine Bestrafung in der Nähe der Höchststrafe, das sind 15 Jahre, plus Sicherungsverwahrung, reicht.?

Quelle: www.welt.de

Wenn ich das lese wird mir wirklich schlecht. Ich hoffe trotzdem das er hart bestraft wird.
 
Ich kann nur hoffen, dass er im Knast richtig ordentlich von seinen Mithäftlingen rangenommen wird. Wenn es stimmt, was man immer wieder hört, dann gehts Vergewaltigern im Knast ja nochmal eine Spur dreckiger als den "normalen" Verbrechern. Diesem ******** gönne ich dass aus vollem Herzen, nach der Show und den linken Nummern die er nach seiner Verhaftung noch abgezogen hat um sich aus der Affaire zu ziehen.
 
Wobei Kinderschänder im Knast die niedrigste Stufe sind. Danach glaube ich normale Vergewaltiger und dann kommt der Rest.
Zumndest hab ich das mal so in ner Doku gesehen.
 
Zurück
Oben