Tausende Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer

Hat jemand irgendwelche anderen Quellen als die hier genannten (Internet, Fernsehen, Printmedien, Radio)? Ich glaub wir diskutieren hier über eine Ente.
 
o_O Also wenn Internet, radio, Fernsehn und Printmedien gleichermaßen drüber berichten, klingt eine Ente sehr unwahrscheinlich, oder? Ich mein Enten werden meißt von einem kleinen Blatt geboren, breiten sich kurz aus und werden sofort widerlegt
 
Also sollten die das wirklich im großen Stil machen können, was ich einfach nur bezweifle, weil hier mit Sicherheit gegen geltendes Deutsches Recht verstoßen wird, so wäre das Letzte, was die Platten/Spiele/Filmindustrie machen würde, die Preise zu senken.
 
Zur Ente.......


Ich kenn das nun nur von heise.de.........
Im TV hab ich nichts mitbekommen, ok vieleicht schau ich zu wenig :braue

Sonst von Chip.de oder ZDNET.de ist nichts zu hören.

Sonst seh ich das wie Darth Ratte, daß das deutsche Recht leidet,
so wie es Logistep anpreist.

Auch die Eventuelle Umsetzung seh ich problematisch.....

Das hört sich nach einem findigem Anwalt an, was auch schon mal war.
UseNext ist acuh so eine Seite von diesem Herren, nicht direkt, aber
nen Strohmann.
*btw. wer da Name und alles angibt, ist selten dämlich

Dieser hatte die Masche allen einen saftigen Brief zu schreiben, mit
netten Kosten seinerseits.
Vor Gericht wurde die Streitsache als gering Eingeschätz und er konnte aber
seine Kosten einklagen.


mfg
 
Callista Ming schrieb:
o_O Also wenn Internet, radio, Fernsehn und Printmedien gleichermaßen drüber berichten, klingt eine Ente sehr unwahrscheinlich, oder? Ich mein Enten werden meißt von einem kleinen Blatt geboren, breiten sich kurz aus und werden sofort widerlegt

Uhps, hab mich schon wieder schlecht ausgedrückt, was den Satzbau angeht, was verständlicherweise zu Missverständnissen führt, sorry.
Ich meinte, ob jemand Quellen angeben kann aus Fernsehen, Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Internet, weil ich bisher auch nur die heise-Anzeige als Quelle wahrgenommen habe. Das erscheint mir bei so einem Thema, das eine breite Bevölkerungsschicht interessiert, als serh mager. Deshalb mein Verdacht auf Ente.
 
aha ... ;) naja, es gibt ja immer wieder berichte, war ja nicht der erste ... ich reagiere schon garnicmma darauf ...
 
Also T-Online hat das drin, aber die beziehen sich auch auf Heise.

Was das Thema geltendes Recht beim ermitteln von IPs usw angeht, da kenne ich ich nicht genug für aus. Fakt ist allerdings das das Unternehmen aus der Schweiz kommt und somit erst einmal die deutschen Gesetze völlig Hupe sind. Die werden erst wieder dann interressant wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Und ganz nebenbei, ich weiß nicht ob der Verbindungsnachweis als Beweis zählt, ein Indiz mit Sicherheit, aber wohl kein Beweis. Ich glaube das muß schon mehr her, z.B.: gefundene Dateien oder ähnliches. Sprich, wer mit einem eraser seinen PC löscht verhindert das man bei ihm so etwas finden kann, was die Beweisführung erschweren dürfte. Und jeder der nicht ganz dumm ist tut dies wohl auch wenn ihm ein Bescheid der Staatsanwaltschaft ins Haus flattert.

EDIT: Rechtschreibfehler beseitigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt ist aber auch (glaube ich :D), das ISPs die Userdaten, die zu einer IP gehören nur auf höchstrichterlichen Beschluß herrausrücken dürfen...also müsste Onkel Staatsanwalt für JEDEN der 40000 Leute, die er anzeigen will, einen Beschluss erwirken, um dann die Daten zu erhalten. Das ganze hört sich für mich irgendwie....ich weiß nicht...unglaubwürdig an....

Aber davon mal abgesehen, irgendwie hört sich das ganze nach der berühmt berüchtigten Abmahnabzocke an......ich bin mir ehrlich gesagt ziemlich unsicher, ob das ganze wirklich auf juristisch stabilen Säulen steht.....
 
Soweit ich mich entsinne, ist zB die Telekom Deutschland ein beliehenes Unternehmen, in dem Sinne, dass sie hoheitsrechtlich beliehen ist (nix mit Kohle ^^), das heißt hier greift eindeutig der Schutz der persönlichen Daten ein und die dürfen das ganz sicher nur auf richterlichen Beschluss raus rücken.

Wie es mit den anderen Anbietern aussieht weiß ich nicht genau, aber ich meine, dass die meisten das Zeug eh über T-Com machen und wenn die Daten bei denen gespeichert werden (für einen gewissen Zeitraum), dann dürfte das genauso gehandhabt werden.

Wie die Gesetze in der Schweiz aussehen weiß ich nicht, müsste man evtl Dorsk fragen, dass er sich an der Uni umhört *gg*. Allerdings kann man in Deutschland nur einen Prozess führen, wenn die Straftat auf deutschem Boden statt fand, somit müssen die angezeigten in Deutschland ins Internet gegangen sein, also dürfte das schweizer Recht eher eine Nebenrolle spielen. In ihrem eigenen Land mag diese Firma vielleicht alle diese Daten problemlos bekommen, in Deutschland hat sie damit Schwierigkeiten. Außerdem bliebe noch die Frage ob ein Beweis, der nach deutschem Recht so nicht hätte erlangt werden können, auch vor Gericht zulässig ist. weiß ich nämlich jetzt auch nicht wie das gehandhabt wird ^^
 
Furia Lynn schrieb:
Wie die Gesetze in der Schweiz aussehen weiß ich nicht, müsste man evtl Dorsk fragen, dass er sich an der Uni umhört *gg*. Allerdings kann man in Deutschland nur einen Prozess führen, wenn die Straftat auf deutschem Boden statt fand, somit müssen die angezeigten in Deutschland ins Internet gegangen sein, also dürfte das schweizer Recht eher eine Nebenrolle spielen. In ihrem eigenen Land mag diese Firma vielleicht alle diese Daten problemlos bekommen, in Deutschland hat sie damit Schwierigkeiten. Außerdem bliebe noch die Frage ob ein Beweis, der nach deutschem Recht so nicht hätte erlangt werden können, auch vor Gericht zulässig ist. weiß ich nämlich jetzt auch nicht wie das gehandhabt wird ^^


Das meinte ich doch. Vor allem den Teil mit den Tatsachen das ein Beweiß der in der Schweiz eventuell legitim erbracht worden ist es nicht in Deutschland sein muß.
 
Draht Vater schrieb:
Bissel komisch find ich, das Heise.de das als einziger bringt.......
Nichts bei Chip.de oder ZDNET.de ,
die sind doch sonst auch schnell dabei.

Auch nichts in den Nachrichten,.........merkwürdig.....wenn es doch so ein Topthema
sein soll.

Also dieser Thread wurde ja garnicht aufgrund des Heise-Artikels begonnen sondern wegen einer Fernsehmeldung und einer T-Online nachricht...

Crosis schrieb:
Ich habs heute Nachmitag schon im TV gesehen,jetzt ist es auch bei T-Online zu lesen.

Also muss es sich auf jeden Fall schon verbreitet haben (auch wenn es von Heise kommt), was ja aber eigentlich trotzdem überhaupt nicht gegen eine Ente spricht, v.A. wenn Verdacht besteht dass die Ente von dieser komischen Logistep-firma oder dem entspr. Hersteller der beklagten Software selbst stammt um die "doofen Piraten" etwas zu erschrecken...

Für Zweifel, was solche Dinge betrifft bin ich auf jeden Fall immer zu haben*. wir werden sehen was dabei rauskommt letztendlich...

* (und zwar nicht weil ich so ein schlimmer Softwarepirat bin und nachts ruhig schlafen will, sondern weil ich solchen sachen einfach ungern traue...Kriminalisierung von Millionen Internetusern...Abzocke durch Konzerne...ihr wisst was ich meine :alien )
 
Zuletzt bearbeitet:
Sabermaster schrieb:
Das meinte ich doch. Vor allem den Teil mit den Tatsachen das ein Beweiß der in der Schweiz eventuell legitim erbracht worden ist es nicht in Deutschland sein muß.

Ich wollte es nur nochmal bestätigen ^^

Und nur so nebenbei, Indizien sind auch Beweise. nämlich Indizienbeweise *gg* Und bei so Sachen wird es auch nur solche geben, denn ich glaube kaum, dass jemand es aufzeichnet wie er illegal irgendwas zieht...
 
Winston Turner schrieb:
Fakt ist aber auch (glaube ich :D), das ISPs die Userdaten, die zu einer IP gehören nur auf höchstrichterlichen Beschluß herrausrücken dürfen...also müsste Onkel Staatsanwalt für JEDEN der 40000 Leute, die er anzeigen will, einen Beschluss erwirken, um dann die Daten zu erhalten.

Das ist falsch. Die ISP müssen (und tun es auch) auf Anforderung des Staatsanwaltes zu einer IP den Namen und die Adresse des Benutzers herausgeben. Sofern sie denn noch die Daten haben (meiner Anbieter hebt die bei flatrate-usern z.b. nur 7 Tage auf),
 
lain schrieb:
Das ist falsch. Die ISP müssen (und tun es auch) auf Anforderung des Staatsanwaltes zu einer IP den Namen und die Adresse des Benutzers herausgeben. Sofern sie denn noch die Daten haben (meiner Anbieter hebt die bei flatrate-usern z.b. nur 7 Tage auf),

Fast ^^ Normalerweise muss ein Richter anordnen, dass solche Daten herausgegeben werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft darf das nur tun, wenn Gefahr im Verzug ist.

Auf den Fall der Sauger bezogen wäre das, wenn der dringende Verdacht bestünde, dass die Person die ganze Zeit nur am Saugen ist. Bei "Gelegenheitssaugern" muss sich schon ein Richter bemühen.
 
Also, Gefahr im Verzug bedeutet wörtlich das in jedem weiteren Warten eine Gefahr für Leib und Leben von Personen liegt. Das heißt wenn jemand mit nem Bleiteilchenbeschleuniger rumfuchtelt. NICHT das jemand saugt, denn dadurch entsteht lediglich finanzieller Schaden.

Zum Thema Indiezienbeweise: Du zeichnest alles auf was du illegal ziehst, denn eine gelöschte Datei ist keineswegs gelöscht. Es wird nur der Verweiß auf sie entfernt. Selbst wenn sie dann überschrieben wird kann sie eventuell mit teurer Spezialsoftware und einer Menge Knowhow wieder rekonstruiert werden. Das kann nur verhindert werden in dem man entweder die Festplatte physisch VERNICHTET, nich nur beschädigt oder so etwas, oder indem man sie mit spziellen Verfahren wie der deutschen Gutmann-Methode oder dem amerikanischen DOD 5220.25M löscht, bei der die Daten 27 Mal mit zufällig generiertem Datenmüll überschrieben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sabermaster schrieb:
Also, Gefahr im Verzug bedeutet wörtlich das in jedem weiteren Warten eine Gefahr für Leib und Leben von Personen liegt. Das heißt wenn jemand mit nem Bleiteilchenbeschleuniger rumfuchtelt. NICHT das jemand saugt, denn dadurch entsteht lediglich finanzieller Schaden.

Nein, Gefahr im Verzug bedeutet, dass ohne ein sofortiges Einschreiten der Polizeivollzugsbeamten eines der polizeirechtlichen Schutzgüter verletzt wird. Diese Schutzgüter sind die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung. Hier kommt öffentliche Sicherheit in Betracht. Öffentliche Sicherheit bedeutet der Staat, seine Einrichtungen, Veranstaltungen, aber auch Individualrechtsgüter und das geschriebene Recht. Hier geht es um Urheberrechtsverletzungen also läge eine gefährdung des geschriebenen Rechts vor.

Gefahr im Verzug ist mitnichten nur, wenn jemand einen anderen versucht umzubringen...

Sabermaster schrieb:
Zum Thema Indiezienbeweise: Du zeichnest alles auf was du illegal ziehst, denn eine gelöschte Datei ist keineswegs gelöscht.

Ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich meinte, dass jemand Bildmaterial davon anfertigt wie er etwas illegal aus dem Netz zieht. Spuren auf der Festplatte sind immernoch Indizienbeweise, weil man eben keinen Nachweis hat, dass Person XY Spiel AB gesaugt hat, sondern nur Anzeichen, dass sie es getan hat (vorausgesetzt der PC ist mehreren Personen zugänglich, beim PC, der ausschließlich von einer Person benützt wird, ist die Argumentation ein anderer könne es getan haben, sehr schwierig).
 
Schaf Vader schrieb:
Also dieser Thread wurde ja garnicht aufgrund des Heise-Artikels begonnen sondern wegen einer Fernsehmeldung und einer T-Online nachricht...

Aber kommt immer noch von heise.de :braue

Andere Seiten ,z.B. die von mir genannten haben nichts drin.

Nun stell ich mir auch grad mal die Hundertschaften von Polizisten vor die zig
PC´s unter´m Arm haben.
Zig Crack´s auf der Wache mit High Tech alle HDD´s durch forsten. :D

Wenn man dann eh alle Dateien umbenannt hat, was man schon bei DL machen kann,frag ich mich wo die Beweißkraft noch liegt und ob es legitim ist was Logistep
da so macht, das ausschnüffeln.

Sonst wie gesagt, seh ich da, wenn was wahres dran sein sollte ne Abmahnabzocke.

mfg
 
Furia Lynn schrieb:
Nein, Gefahr im Verzug bedeutet, dass ohne ein sofortiges Einschreiten der Polizeivollzugsbeamten eines der polizeirechtlichen Schutzgüter verletzt wird. Diese Schutzgüter sind die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung. Hier kommt öffentliche Sicherheit in Betracht. Öffentliche Sicherheit bedeutet der Staat, seine Einrichtungen, Veranstaltungen, aber auch Individualrechtsgüter und das geschriebene Recht. Hier geht es um Urheberrechtsverletzungen also läge eine gefährdung des geschriebenen Rechts vor.

Gefahr im Verzug ist mitnichten nur, wenn jemand einen anderen versucht umzubringen...


Sehr schön gemacht Lynni ^^

Und wer ganz sicher saugen will wechselt zu Freenet, die zeichnen von ihren Flatrate Kunden angeblich aus " Technischen Gründen " erst gar net auf, wer wann mit welcher IP gesurft ist.
 
Furia Lynn schrieb:
Nein, Gefahr im Verzug bedeutet, dass ohne ein sofortiges Einschreiten der Polizeivollzugsbeamten eines der polizeirechtlichen Schutzgüter verletzt wird. Diese Schutzgüter sind die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung. Hier kommt öffentliche Sicherheit in Betracht. Öffentliche Sicherheit bedeutet der Staat, seine Einrichtungen, Veranstaltungen, aber auch Individualrechtsgüter und das geschriebene Recht. Hier geht es um Urheberrechtsverletzungen also läge eine gefährdung des geschriebenen Rechts vor.

Gefahr im Verzug ist mitnichten nur, wenn jemand einen anderen versucht umzubringen...
Also ich bin da anderer Meinung, lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn ich falsch liegen sollte. Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben das sich Gefahr im Verzug auf Gefahr für Leibe und Leben bezieht. Aber, wie gesagt, ich lasse mich da gerne belehren wenn dem nicht so ist.

Was die Aufzeichnungen angeht, da hast du natürlich Recht bezüglich des Aufzeichnens der Tat selber. Das tut glaube ich wirklich niemand, es ei denn er ist total bescheuert.
 
Sabermaster schrieb:
Also ich bin da anderer Meinung, lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn ich falsch liegen sollte. Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben das sich Gefahr im Verzug auf Gefahr für Leibe und Leben bezieht. Aber, wie gesagt, ich lasse mich da gerne belehren wenn dem nicht so ist.

Wir haben heute im Rep Polizeirecht angefangen und meine letzte Klausur, die ich geschrieben hab' war auch Polizeirecht ^^ Wenn man im (polzei)rechtlichen Sinne von Gefahr spricht (und da gehört typischerweise der Begriff "Gefahr im Verzug" rein), dann handelt es sich immer um die Gefährdung von polizeirechtlichen Schutzgütern.

Nach Deiner Definition dürften Polizisten nicht in eine Wohnung eindringen, wenn der dringende Verdacht besteht, dass da ein Einbrecher drin ist, die Unverletzlichkeit der Wohnung kann nämlich auch nur durch einen Richter gelockert werden (und wenn das angeordnet wird, gibt's auch noch Auflagen, es müssen zB Zeugen zugegen sein usw.). Oder ein Polizist dürfte nicht einfach auf ein Grundstück, wo ein Öltank ausläuftd...

@Thrawni: Danke ^^ Krieg ich jetzt nen Lolli für diese kleine Lehrstunde des Polizeirechts? *gg*
 
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