Todesstrafe

Es sind Leute wie Breivik, die "wegen guter Führung" nach 20 Jahren entlassen werden und weiter morden.

Für Leute wie Breivik wird der Staat (zumindest in Deutschland) alles mögliche tun und prüfen, um die Verwahrung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Mir sind auch nicht viele Fälle bekannt, in denen ein "einfacher Mörder" nach Verbüßung der Strafe erneut mordete. So etwas hat man für gewöhnlich bei "normalen" Gewaltstraftätern, die keine Therapie vollzogen haben, und bei Sexualstraftätern, bei denen eine Therapie eh nur zum Zweck der Unterdrückung der sexuellen Neigung gemacht wurde (hier insbesondere auf Pädophile bezogen).

Ein Mörder ist im simplesten Fall nach frühestens 15 bis 20 Jahren, inklusive Erprobung und Wiedereingliederung aus einem offenen Vollzug heraus, ein erfolgreich in die Gesellschaft integrierter Mensch.
 
Es sind unter anderem Steuerzahler wie du und ich, die die Haft eines Breivik finanzieren.

Die norwegischen Steuerzahler wohl eher :D

Im Ernst: Die Todesstrafe kostet den Steuerzahler in einem Rechtstaat mehr Geld, als eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Es sind Leute wie Breivik, die "wegen guter Führung" nach 20 Jahren entlassen werden und weiter morden.

Ich bin ja für die entsprechenden Fälle für eine wirklich lebenslange Freiheitsstrafe. Dieses Szenario wäre also durchaus zu verhindern ohne Todesstrafe.

Aber den Anspruch, dass es auf der Gegenseite keine Argumente gibt und Leute mit anderer Meinung demnach vollkommen falsch und nicht einmal in einem Punkt richtig liegen, wiederum etwas dreist um ehrlich zu sein.

Warum ist das dreist? Wenn ich keinen richtigen Punkt bei den anderen sehe, dann ist dads erstmal so. Ihr könnt mich gerne überzeugen warum dieses oder jenes Argument doch richtig ist, aber ich bin doch nicht verpflichtet irgendwann zu sagen ok das atimmt nur damit so eine Art friedlich Übereinkunft herrscht.

Ich möchte auch nochmal betonen, dass ich die Beweggründe warum jemand die Todesstrafe fordert menschlich nachvollziehen kann. Nur sachliche Argumenten dafür gibt es dafür aus meiner Sicht nicht. Aber wer weiß? Vielleicht bringt ja hier noch jemand ein Argument, das mich überzeugt. Ich bleibe da offen.
 
Ich glaube mit 100 Euro am Tag kommt man pro Häftling noch nicht mal hin.

In den meisten Bundesländern besteht für Häftlinge unter 65 Jahren, Arbeitspflicht. Von der Vergütung wird ein Haftkostenbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Häftlingseinkommens des Bundeslandes einbehalten. Und sogar zu Unrecht Verurteilten wird von der ihnen zustehenden Entschädigungssumme ein bestimmter Tagessatz für Kost und Logis abgezogen. Die Justiz sieht also durchaus zu, dass Häftlinge so wirtschaftlich wie möglich untergebracht sind...
 
In den meisten Bundesländern besteht für Häftlinge unter 65 Jahren, Arbeitspflicht. Von der Vergütung wird ein Haftkostenbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Häftlingseinkommens des Bundeslandes einbehalten. Und sogar zu Unrecht Verurteilten wird von der ihnen zustehenden Entschädigungssumme ein bestimmter Tagessatz für Kost und Logis abgezogen. Die Justiz sieht also durchaus zu, dass Häftlinge so wirtschaftlich wie möglich untergebracht sind...

Wir sprechen hier doch von den schweren Jungs, die oft gesondert untergebracht sind. Von zu Unrecht Verurteilten ist überhaupt nicht die Rede.
 
Wir sprechen hier doch von den schweren Jungs, die oft gesondert untergebracht sind.

Die kosten logistisch gesehen aber nicht mehr als andere Inhaftierte. Man benötigt nur mehr Personalaufwand und Zeit, z.B. aufgrund von Einzelfreistunden oder Arztvorführungen (besondere Sicherungsmaßnahmen in Form von "Betreten des Haftraums mit mindestens 3 Beamten").
 
Ich zitiere mal aus dem von dir verlinkten Wikipedia-Artikel folgendes:

"Sie sei kostengünstiger als lebenslange Haftstrafen. "

Cedrax bezieht sich auf diesen Abschnitt:

Kosten

Für die Todesstrafe wurde öfter ins Feld geführt, sie sei kostengünstiger als eine lebenslange Freiheitsstrafe und mute Opferangehörigen nicht zu, die inhaftierten Täter mitzuversorgen.[79] In Rechtsstaaten wie den USA kostet ein Todesstrafenprozess im Durchschnitt jedoch mehr als eine lebenslange Haft.[80] Hauptgrund sind die Anklage- und Verteidigungskosten von oft jahrelangen Kapitalverfahren. Dabei müssen die polizeilichen Ermittlungsergebnisse besonders sorgfältig geprüft werden. Mehrere Revisionsinstanzen und Wiederaufnahmemöglichkeiten sind vorgesehen, um Fehlurteile korrigieren zu können.

Todesstrafengegner erklären, dass Staaten, die sich allgemein auf Menschenrechte verpflichten und berufen, das auch Schwerstverbrechern zustehende Lebensrecht nicht als Kostenfaktor betrachten dürfen. Andernfalls setzten sie die Rechtsstaatlichkeit aufs Spiel und zeigten, dass es ihnen um gesellschaftliche Rache gehe.[81]
 
@Cedrax & Janus: Okay, dann nehme ich diesen Punkt natürlich gerne zurück.

@icebär: Wenn ich Schwede wäre, würde ich mich im Fall Breivik womöglich darüber aufregen bzw würde es verstehen, wenn es manchen Mitmenschen, besondern den Angehörigen der Opfer, so ginge. Ist das dann der Gipfel irgendeiner Perversion oder sein Mord an Dutzenden Jugendlichen?
 
Wir sprechen hier doch von den schweren Jungs, die oft gesondert untergebracht sind. Von zu Unrecht Verurteilten ist überhaupt nicht die Rede.

Es gibt für männliche Inhaftierte keine Ausnahme von der Arbeitspflicht, so lange sie unter 65 Jahren alt und körperlich dazu imstande sind. Zu Unrecht verurteilte Insassen spielen deshalb eine Rolle, weil die Praxis, ihnen den (unverschuldeten) Aufenthalt in einer JVA in Rechnung zu stellen, ganz gut illustriert, wie sehr man im Strafvollzug darauf achtet, die Haftkosten so weit wie möglich auf die Inhaftierten umzulegen.

@icebär: Wenn ich Schwede wäre, würde ich mich im Fall Breivik womöglich darüber aufregen bzw würde es verstehen, wenn es manchen Mitmenschen, besondern den Angehörigen der Opfer, so ginge.

Wenn du Norweger wärst. Übrigens sind, wenn ich mich nicht irre, 20 bzw. 21 Jahre so ziemlich genau die höchstmögliche Haftdauer im norwegischen Strafrecht...
 
Er hat die Höchststrafe von 21 Jahren bekommen und befindet sich in Sicherheitsverwahrung. Seine Haftzeit wird verlängert, so lange er als Gefahr für die Gesellschaft eingeschätzt wird. Daher wird er ziemlich sicher nen kalten Check Out machen.
 
Dementsprechend sind Henker und Richter, die ein Todesurteil fällen und ausführen per Definition Mörder.

Einspruch.
Es gibt Staaten in Asien und Afrika bei denen bei gewißenen Straftaten die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben ist. das heißt der Richter kann gar nicht anderst auch wenn er möchte.Ein Richter hat sich an das Gesetz zu halten welches von der Politik vorgeschrieben ist.

Man kann auch einen Serienmörder mehrfach umbringen und immer wiederbeleben. Verdient hätte er es ja.

Na,da hat aber einer seinen Perry Rhodan sehr genau gelesen:D;)
 
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