Todestrafe?

Todesstrafe einführen?

  • ja

    Stimmen: 11 14,1%
  • theoretisch ja, praktisch nein

    Stimmen: 13 16,7%
  • nein

    Stimmen: 51 65,4%
  • unsicher

    Stimmen: 3 3,8%

  • Umfrageteilnehmer
    78
alpha7 schrieb:
muss er aber nicht zwingend?

Nein muß er nicht ,aber es ist durchaus möglich, dass er zum Mörder wird und dann ist Crimsons Frage berechtigt.


mehr als Laie bin ich auch im Rechtssystem nicht

Versteh mich nicht falsch, ich wollte dich nicht beleidigen, oder ähnliches. Es ist ein gutes Buch (gut auf seine Zielgruppe zugeschnitten) und es ist toll, dass du darin liest. Ich kann es nur noch mal empfehlen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Crimson schrieb:
Selbst bei Mord gibt es verschiedene Motive, die von reiner Habgier, bis zu Eifersucht oder Rache reichen.
Würdest Du z.B. einen Familienvater, der den Mörder seines Kindes umbringt genauso bestrafen, wie einen Bankräuber, der um an die Kohle zu kommen zwei Kassierer umlegt?

C.

Wenn es die Todesstrafe zwingend für Mörder gebe,dann müßte der Familienvater
den Mörder seines Sohnes nicht töten,denn der würde ja ohnehin hingerichtet werden.

Ansonsten wäre mir bei einem Mord das Motiv egal.Mord ist Mord.
 
Jedihammer schrieb:
Wenn es die Todesstrafe zwingend für Mörder gebe,dann müßte der Familienvater
den Mörder seines Sohnes nicht töten,denn der würde ja ohnehin hingerichtet werden.

Viellecht möchte er sich damit aber nicht zufrieden geben, und selbst "Hand anlegen".

Ansonsten wäre mir bei einem Mord das Motiv egal.Mord ist Mord.

Das wäre dann allerdings ein zivilisatorischer Rückschritt, was das Rechtssystem betrifft, oder? Für Laien (zu denen ich mich ebenfalls zähle) mag es schon unverständlich sein, wenn verschiedene Leute für das gleiche Delikt unterschiedliche Strafen erhalten. Da jedoch es jedoch selten zwei Menschen gibt, die den exakt gleichen Hintergrund haben und aus den exakt gleichen Motiven handeln, machen solchen Unterscheidungen bei der Urteilsfindung schon Sinn.

C.
 
@Darth Ki Gon:

alpha7 schrieb:
Morden tut nämlich derjenige, der aus

- niederen Beweggründen

oder

- heimtückisch
tötet.

Was muss man tun, um diese Punkte zu erfüllen, bzw. was darf man nicht tun, um sie eben NICHT zu erfüllen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ alpha 7:

Heimtücke:

Das Mordmerkmal der Heimtücke ist recht kompliziert und es ergeben sich eine Vielzahl von Problemen. Ich werde hier daher nur die Grundzüge der Heimtücke erläutern.

Heimtückisch handelt wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt.

Arglos bedeutet, dass kein Angriff erwartet wird.
Wehrlos bedeutet dass aufgrund der Arglosigkeit keine oder nur eine reduzierte Möglichkeit zur Verteidigung besteht.

Diese Definition ist recht weit und umfaßt daher die meisten Tötungen, die in irgendeiner Weise überraschend sind.

Bsp:

An einem Abend sitzt die Frau (F) vorm Fernseher und konzentriert sich voll auf das Fernsehprogramm. Währenddessen nähert sich ihr Mann (M) von hinten mit einem Messer. F ist arglos (sie schaut Fernsehen und erwartet keinen Angriff des M). Da sie arglos ist, wird sie sich nicht verteidigen können (F ist auch wehrlos). M erkennt dass F wegen dem Fernsehen nichts wahrnimmt, nach seiner Überlegung wird dies die Tötung erleichtern. M ersticht F.
Das Opfer ist nicht arglos, wenn es vor Beginn der Tat einen erheblichen Angriff zumindest auf seine körperliche Unversehrtheit befürchtet.

A hat es sich mit dem Paten verscherzt. Er weiß, dass seine "Bestrafung" hart und brutal sein wird. Er sitzt in seiner Wohnung und erwartet voller Angst die Schläger des Paten.

C hat einen heftigen Streit mit D. Er weiß, dass D alle mit denen er Streit hat, schließlich krankenhausreif schlägt. C ist nicht arglos.
Auch ein unerwarteter offener Angriff kann heimtückisch sein, nämlich dann wenn es keine realistische Chance mehr auf Abwehr gibt.

Bsp:
F sieht, wie A, der direkt vor ihr steht, ein Messer zieht und erkennt, dass sie getötet werden soll. Im nächsten Augenblick sticht A zu.
usw. ;)

Niedrige Beweggründe:

Man spricht von einem niedrigen Beweggrund,wenn er sittlich betrachtet auf tiefster Stufe steht und besonders verachtenswert ist.
Die niedrige Gesinnung wird durch hemmungslose (krasse) Eigensucht oder rücksichtslosen Egoismus gekennzeichnet. Das Vorliegen von niedrigen Beweggründen wird dann zweifelhaft, wenn die Motivation irgendwie menschlich begreiflich ist.

Bsp (Für das Vorliegen von niedrigen Beweggründen):
Wut und Enttäuschung über verweigerten Geschlechtsverkehr
Rassenhass
Ausländerhass
usw.
Die Niedrigkeit eines Beweggrundes muß im konkreten Einzelfall nach den Gesamtumständen der Tat bestimmt werden.

(vgl. zum Themenkomplex: Rengier Strafrecht BT II, Wessels/Hettinger Strafrecht BT 1, sowie StGB-Kommentare)
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon wieder so ein heikeles Thema! Da ich kann mich nicht mit Mördern, Kindesmißbraucher oder Drogenhändlern identifizieren kann, ist es mir auch leider nicht so richtig möglich zu entscheiden ob die Todestrafe für solche Menschen nun angebracht is oder eher nicht. Eigentlich bin ich gegen die Todestrafe, da ich dazu tendiere zu behaupten, dass nicht der Mensch über so etwas zu entscheiden hat, sondern eine höhere Begebenheit ? sprich die Rache darf nicht unser sein ? deswegen ist die Hölle voller Mörder und Kinderschänder aber möglicherweise auch voller Polizisten und Richtern ?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Darth Ki Gon:

wenn ich dich richtig verstehe, würde also der Vater eines misshandelten Kindes keinen Mord begehen, wenn er

erst dem Täter droht "ich bring dich um" (der täter is nicht mehr arglos)

und dann von vorne auf ihn zugeht und ihn erschießt (der täter ist nicht wehrlos, da weglaufen)

Der Beweggrund ist Rache für das Kind, also kein niederer.

oder irre ich mich da?

B.S.: ich habe keine mordabsichten, ich würde nur gerne verstehen, wo und wie da entschieden wird.
 
@ Alpha7:

In dem von dir gebildeten Beispiel würde ich in der Tat einen Totschlag gemäß § 212 StGB annehmen.

Der Vater in deinem Beispiel will offensichtlich nicht heimtückisch sein. Vom Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit kann keine Rede sein. Vielmehr will er dem Täter (respektive seinem Opfer) zeigen, dass nun die "Abrechnung" kommt und ihm auch genügend Zeit geben sich dessen bewußt zu werden.

Ich weiß zwar nicht, was du wirklich unter "Mißhandlung" verstehst. Aber denke schon, dass das Verhalten des Vaters in diesem Fall menschlich noch irgendwie verständlich ist womit kein niedriger Beweggrund vorliegen würde. Wenn er sich wegen der Tötung des Kindes rächen würde, wäre seine Tat aber wohl noch etwas verständlicher (dürfte im Rahmen der Strafzumessung eine wichtige Rolle spielen).

Trotzdem ist dies Selbjustiz und somit wird den verantwortlichen Staatsanwalt und Richtern ein ziehmlich rotes Tuch vor die Nase gehalten. Da können durchaus hohe Strafen auch im Falle eines Totschlags drin sein.
 
@Darth Ki Gon
Auch wenn wir leicht vom Thema abschweifen...was denkst Du den über die folgende Situation:
Ein Mann und eine Frau haben einen heftigen Streit, da die Frau die Scheidung haben will. Im Laufe dieses Streites packt der Mann das nicht ganz 2 Jahre alte Kind, stürmt auf den Balkon und wirft das Baby mit den Worten "Krieg' ich das Kind nicht, kriegst Du es auch nicht!" aus dem 3. (oder 4. Stock).

Es handelt sich übrigens um eine wahre Begebenheit, die sich vor einigen Wochen hier in Deutschland zugetragen hat - wobei das Kind glücklicherweise relativ leicht verletzt überlebt hat. Meiner Meinung nach ist dies ein glatter, wenn auch versuchter, Mord und durch keine Ausrede zu rechtfertigen. Er hat versucht, das Kind aus niederen Beweggründen und grausam umzubringen. Wer jemandem aus dem Fenster wirft (in der Höhe) wird genau wissen, daß der Tod höchstwahrscheinlich die Folge sein wird. Eine Arbeitskollegin meinte jedoch, daß es höchstens versuchter Totschlag im Affekt war. Diese Argumentation könnte ich in keinster Weise nachvollziehen.....
 
Der ganze Quatsch um die Definition der "Heimtücke" ist ohnehin totaler Blödsinn, wie die teils abstrusen Probleme und Abgrenzungsschwierigkeiten zum "normalen" Totschlag, die Darth Ki Gon oben erwähnt hat, zeigen.

Im Grunde basiert die Existenz der "Heimtücke" auf der mittelalterlichen und völlig überkommenen Vorstellung, dass der heimtückisch von hinten Tötende (=Meuchelmörder)schwerer bestraft werden müsse als derjenige, der seinem Opfer offen "von Mann zu Mann" entgegentritt.

Aus heutiger Sicht totaler Unsinn. Aber die Juristen sind nunmal seeeehr konservativ....




Horatio d'Val schrieb:
@Darth Ki Gon
Auch wenn wir leicht vom Thema abschweifen...was denkst Du den über die folgende Situation:
Ein Mann und eine Frau haben einen heftigen Streit, da die Frau die Scheidung haben will. Im Laufe dieses Streites packt der Mann das nicht ganz 2 Jahre alte Kind, stürmt auf den Balkon und wirft das Baby mit den Worten "Krieg' ich das Kind nicht, kriegst Du es auch nicht!" aus dem 3. (oder 4. Stock).

Wie mein alter Physik-Lehrer sagte: 'Das kann man halten wie Vater Assmann'; will heißen: man kann problemlos den einen oder anderen Standpunkt vertreten.
Denn wann ist ein Beweggrund "niedrig"? Auf welch sittlich tiefer Stufe (so die Definition) muss er stehen? Und wann handelt man "grausam"? Da hat wohl jeder seine eigene Vorstellung, genauso wie die beurteilenden Richter.
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich bin fuer die todesstrafe. wieso? tja, erstens: kostet so ein knast aufenthalt dem steuerzahler ne menge geld (z.b. kriegen mehrfache wiederholungstaeter die todesstrafe oder so)
und zweitens: es gibt menschen die sollten besser niemals frei kommen, weil sie zuviele unschuldige menschen gefaehrden und die buerger haben das recht in sicherheit leben zu koennen..
 
also ich bin fuer die todesstrafe. wieso? tja, erstens: kostet so ein knast aufenthalt dem steuerzahler ne menge geld (z.b. kriegen mehrfache wiederholungstaeter die todesstrafe oder so)
und zweitens: es gibt menschen die sollten besser niemals frei kommen, weil sie zuviele unschuldige menschen gefaehrden und die buerger haben das recht in sicherheit leben zu koennen..

Es ist für die meisten wohl schlimmer lebenslänglich eingesperrt zu sein ( aber auch wirklich lebenslänglich ned 25 bzw 15 Jahre bei guter Führung). Außerdem was machst du mit einem unschuldig verurteilten ? Wiederbeleben ?

Im Gefängnis müssen Häftlinge auch arbeiten und liegen nicht nur auf der faulen haut ....
 
engelz schrieb:
Im Gefängnis müssen Häftlinge auch arbeiten und liegen nicht nur auf der faulen haut ....


Da irrst Du Dich aber ganz gewaltig.
Arbeiten müssen tun sie nicht.
Denn das wäre wohl wieder Zwangsarbeit,und die ist bei uns verboten.
 
Käpt´n Ralph schrieb:
Wie mein alter Physik-Lehrer sagte: 'Das kann man halten wie Vater Assmann'; will heißen: man kann problemlos den einen oder anderen Standpunkt vertreten.
Denn wann ist ein Beweggrund "niedrig"? Auf welch sittlich tiefer Stufe (so die Definition) muss er stehen? Und wann handelt man "grausam"? Da hat wohl jeder seine eigene Vorstellung, genauso wie die beurteilenden Richter.
Wir müßen uns wohl nicht drüber unterhalten, daß es grausam ist, ein Kind aufgrund egozentrischer und narzistischer Tendenzen aus dem Fenster zu schmeißen, oder? Und niedere Beweggründe? "Krieg' ich das Kind nicht, kriegst Du es auch nicht"? Kein Kommentar....

Wenn er im Streit die Frau erschlagen hätten, könnte ich eine Verurteilung im Affekt ja noch nachvollziehen, aber in dem Fallbeispiel? Wäre das Kind gestorben, hätte er auf den Stuhl gehört.......
 
Horatio d'Val schrieb:
@Darth Ki Gon
Auch wenn wir leicht vom Thema abschweifen...was denkst Du den über die folgende Situation:
Ein Mann und eine Frau haben einen heftigen Streit, da die Frau die Scheidung haben will. Im Laufe dieses Streites packt der Mann das nicht ganz 2 Jahre alte Kind, stürmt auf den Balkon und wirft das Baby mit den Worten "Krieg' ich das Kind nicht, kriegst Du es auch nicht!" aus dem 3. (oder 4. Stock).

Es handelt sich übrigens um eine wahre Begebenheit, die sich vor einigen Wochen hier in Deutschland zugetragen hat - wobei das Kind glücklicherweise relativ leicht verletzt überlebt hat. Meiner Meinung nach ist dies ein glatter, wenn auch versuchter, Mord und durch keine Ausrede zu rechtfertigen. Er hat versucht, das Kind aus niederen Beweggründen und grausam umzubringen. Wer jemandem aus dem Fenster wirft (in der Höhe) wird genau wissen, daß der Tod höchstwahrscheinlich die Folge sein wird. Eine Arbeitskollegin meinte jedoch, daß es höchstens versuchter Totschlag im Affekt war. Diese Argumentation könnte ich in keinster Weise nachvollziehen.....

Ich stimme deiner Argumentation zu. Entnimmt man den Worten des M seine wahren inneren Beweggründe (in der Verhandlung wird M sicherlich versuchen seine Aussage herunterzuspielen), müsste man sie mit einiger Sicherheit als niedrig im Sinne des § 211 StGB bezeichnen. Das klassische Schulbeispiel hierzu ist, dass der Mann seine Frau, die sich von ihm trennen will, tötet, damit sie kein anderer bekommt. Davon ausgehend ist das hier noch um einiges verwerflicher: Es trifft das "unbeteiligte" K und der Mutter soll das Kind vorenthalten werden (also nicht irgendjemanden). Wie gesagt, muß man die Gesamtumstände der Tat berücksichtigen. Für den Täter spricht der Erregungszustand und alle Gefühle die bei einen derartigen Streit wohl aufkommen, wenn er nun die F angehen würde, könnte es mit niedrigen Beweggründen eng werden. Aber, dass er sich am Kind vergreift ist wohl kaum irgendwie begreiflich. Insofern ist ein niedriger Beweggrund hier zu bejaen.

Den braucht man allerdings, denn man hat nichts anderes. Grausam ist die Tat nicht.

Auf das objektive Wissen, dass der Tod höchstwahrscheinlich die Folge sein wird, wenn das Kind hinabgeworfen wird, kommt es nicht an. Denn er will das Kind töten (damit es F nicht bekommt). Nach seiner Vorstellung ist seine Tat hierfür geeignet (ein Mordversuch wäre selbst dann nicht auszuschließen, wenn das Mittel zur Tötung objektiv betrachtet völlig ungeeignet wäre.) M handelt mit voller Absicht.

Wäre interessant zu erfahren, wieso deine Kollegin von einem Totschlag im Affekt ausgeht. Die Erwähnung des Affekts legt die Vermutung nahe, dass deine Kollegin der Fehlvorstellung unterliegt Mord setze stets eine gewisse Überlegung vorraus.

Käpt´n Ralph schrieb:
Im Grunde basiert die Existenz der "Heimtücke" auf der mittelalterlichen und völlig überkommenen Vorstellung, dass der heimtückisch von hinten Tötende (=Meuchelmörder)schwerer bestraft werden müsse als derjenige, der seinem Opfer offen "von Mann zu Mann" entgegentritt.

Man bestraft den Heimtückemord härter, weil hier dem Opfer jede Möglichkeit genommen wird um seinen Tod abzuwenden.
Wie total unsinnig und wenig zeitgemäß diese Auffassung ist zeigt z.B. die allgemeine Bestürzung über die "Scharfschützen"- Morde vor einiger Zeit in der USA. :rolleyes:
Wenn es wirklich konservativ ist solche Leute härter zu bestrafen als z.B. den Familienvater im Beispiel von alpha7, dann bin ich froh in einem konservativen Land zu leben.

Käpt´n Ralph schrieb:
Aber die Juristen sind nunmal seeeehr konservativ

Ein völlig falsches Vorurteil.

Käpt´n Ralph schrieb:
Wie mein alter Physik-Lehrer sagte: 'Das kann man halten wie Vater Assmann'; will heißen: man kann problemlos den einen oder anderen Standpunkt vertreten
.

Da hätte dein Physik-Lehrer unrecht.
Die niedrigen Beweggründe sind für einen Anfänger nicht gerade leicht, aber für einen erfahrenen Juristen in den Griff zu bekommen (Es heißt übrigens sittlich tiefster Stufe ;) ). Das Mordmerkmal "Grausam" ist nicht wirklich ein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Horatio:
Ja, dann wäre es grausam. Kein ;)


Darth Ki Gon schrieb:
Man bestraft den Heimtückemord härter, weil hier dem Opfer jede Möglichkeit genommen wird um seinen Tod abzuwenden.
Wie total unsinnig und wenig zeitgemäß diese Auffassung ist zeigt z.B. die allgemeine Bestürzung über die "Scharfschützen"- Morde vor einiger Zeit in der USA. :rolleyes:
Dann erkläre den Amis mal, warum ein Babymörder nicht heimtückisch handelt. Oder warum jemand, der einen ihm in jeglicher Hinsicht Unterlegenen (zB ein Kind) von hinten tötet, schärfer bestraft wird als derjenige, der es von vorne tötet. Wie soll das Kind da seinen Tod abwenden? Doppel-:rolleyes:


Darth Ki Gon schrieb:
Ein völlig falsches Vorurteil.
Kein Vorurteil, sondern bloßer Pragmatismus. Wenn sich die Gesetzeslage nicht ändert, muss man als Jurist auch nichts Neues lernen. Sprich mal mit einem Juristen über fünfzig über dieses Thema.


Darth Ki Gon schrieb:
Da hätte dein Physik-Lehrer unrecht.
Die niedrigen Beweggründe sind für einen Anfänger nicht gerade leicht, aber für einen erfahrenen Juristen in den Griff zu bekommen.

Leider auch nicht korrekt. Gerade die "niedrigen Beweggründe" werden von der Rechtsprechung ständig fortentwickelt. Was soll man mit einer Gummi-Definition wie "Ein Tötungsbeweggrund niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist" schon anfangen? Gerade die diese Definition weiter ausgestaltenden Definitionen sprechen Bände.
 
Zuletzt bearbeitet:
Crimson schrieb:
Es gibt keine "humane" Form des Tötens.
Einsperren ist aber ebenso nicht human. Selbst ein goldener Käfig bleibt ein Käfig. Und es geht hier auch nicht um einen Humanitätswettbewerb, sondern um Verbrechen und Bestrafung.
Crimson schrieb:
Viellecht möchte er sich damit aber nicht zufrieden geben, und selbst "Hand anlegen".
Damit begänge der Vater eine Straftat, und muss selbstverständlich dafür grade stehen. Als Richter wäre ich jedoch zu einem gewissen Grad bereit mildernde Umstände zuzugestehen, je nach Verhältnismäßigkeit eben. Schuld bleibt jedoch dennoch Schuld.
 
alpha7 schrieb:
aha - todestrafe unhuman, aber lebenslang viel schlimmer - okay




Jedihammer irrt. Auch im NT wird dem Staat (und nur dem Staat) das Recht zu strafen gegeben. Notfalls auch mit dem Tode.

(bibelstelle reiche ich gerne nach)

todesstrafe ist unhuman (siehe den film dead man walking)...lebenslang...okay...ich will mal sagen, dass keine der beiden "strafen" sehr gut zu ertragen sind, lebenslang hinter gittern-und das in amerikanischen gefängnissen...da ist es ganz anders wie z.b. in deutschen...die haben da kein tv in der zelle oder eine privatsphähre!

du hast bei der todesstrafe keinerlei körperkontakt (wie zum beispiel umarmung von einem familienmitglied)...du stehst unter ständiger beobachtung, hast nur wenig platz, darfst so gut wie nie raus-wenn dann nur in begleitung etc...
 
Jedihammer schrieb:
Wenn Du wüßtest,was Du sagst,dann hättes Du Den von mir beanstandeten Post nicht so geschrieben.
Du hast in meinen Augen in diesem Fall überhaup keine Ahnung,und weißt offensichtlich gar nicht,was Du da von Dir gibst.

wenn du der ansicht bist, dann ist das ja in ordnung. man ist eben nicht immer einer meinung, ABER, dass ist noch lange kein grund so unverschämt zu werden. ;)
 
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