"Turbo Rolf" faktisch freigesprochen

Jedihammer

Generalfeldmarschall, Pontifex Maximus des Mars.
Der Autobahn-Drängler,der den Tod einer Mutter und ihrer kleinen Tochter auf dem Gewissen hat,und der vom Amtsgericht Karsruhe zu 18 Monate Haft ohne Bewährung verurteilt wurde(was Milde genug ist),wurde heute in der Berufungsverhandlung vor dem LG
faktisch freigesprochen.Zwar erkannte auch das Landgericht,daß der Mercedes-Testfahrer schuldig ist,aber man war gnädig,und milderte die Strafe auf ein Jahr Haft mit Bewährung.Und dafür sind zwei Menschen gestorben,darunter ein 2jähriges Kind.
Solche Urteile,und seien sie noch so rechtmäßig sind es,die einen Großteil der Bevölkerung allmählich den Glauben an unsere Rechtsprechung verlieren lassen.
 
18 Monate Haft und die gehen in Berufung? Dafür das er zwe Menschenleben auf dem Gewissen hat, konnte er mit dem Urteil noch zufrieden sein. Aber das schlussendliche Urteil is ja wohl die Höhe. Sowas lässt nicht nur den Glauben in unsere Rechtssprechung allmählich versiegen, sondern animiert auch noch andere Drängler wie ihn, weiter zu machen. Hätte er ne richtig saftige Strafe bekomme, hätte es vielleicht andere zu denken gegeben. Aber so glauben die doch jetzt, dass die alles machen dürfen. Es is schon überraschend genug das solche Unfälle nicht täglich auf unseren Autobahnen passieren.... *grummel*

Callista
 
Es ist Gott sei Dank noch nicht das schlussendliche Urteil.
Turbo-Rolf beantragt beim OLG Revision.Die Staatsanwaltschaft prüft das selbe.
Es ist nur zu hoffen,daß das OLG dieses Schandurteil aufhebt.

@TomReagan
Der Mann ist beruflich ruiniert ? Mir kommen die Tränen.
Seine Opfer sind T O D.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und "sozial ruiniert" ist auch so ne Sache....ein Wohnortswechsel und niemand kennt ihn mehr. Da kanner unbehelligt ein normales Leben führen. Ganz im Gegensatz zu den Angehörigen der Mutter und ihrem Kind.

Aber nur so @Jedihammer:

Welche Strafe hällst du hier für angemessen?

Ich mein Lebenslänglich..ja toll er wird dann lebenslänglich durchgefüttert, muss nicht mhr arbeiten, kann fern gucken, sport treiben etc etc. super leben durchaus

Ich finde keine zulässige Strafe laut GB ist da angemessen. Für mich ist er ein Mörder, weil er den Tod anderer Autofahrer billigend in Kauf genommen hat.....
 
Mord ist es nicht.Das setzt die Absicht und niedere Beweggründe vorraus.
Aber in meinen Augen(ich bin kein Jurist) hätte man sehr wohl auf Totschalg erkennen können.
Aber da haben wir hier bestimmt den einen oder anderen,der sich in Jura besser auskennt.
 
Ich hoffe mal, "Turbo Rolf" kommt nicht ganz so gut weg, wie es im Moment aussieht. Aus persönlichen Gründen bin ich für harte Strafen, was Fahrerflucht nach fahrlässiger Tötung angeht.
 
@Jedihammer:

Mord nicht, aber er hat den Tod billigend in Kauf genommen, als er so dicht auffuhr und sie bedrängte. schlimm genug.

@Tom Reagan:

Viele würden ihn auf offener Straße nicht erkennen..
 
Ich gehe davon aus, dass die genaueren Zeugenaussagen nicht bekannt sind. Von daher steht es hier niemandem zu, das Urteil zu bewerten.
 
Also, für mich ist der sogenannte "Turbo-Rolf" kein Mörder. Auch kein Totschläger. Aber durch seine, ich behaupte mal bewusste Fahrlässigkeit sind zwei Menschen ums Leben gekommen, wovon ein Leben gerade erst begonnen hat. Die Strafe auf Bewährung auszusetzen scheint mir daher etwas zweifelhaft, wobei ich mit dem vorher festgelegtem Strafmaß "zufrieden gewesen wäre".

Das Argument der "Ruinierung" des Mannes rechtfertigt dieses milde Strafmaß meiner bescheidenen und zugegebenermaßen nicht durch Sachkenntnis fundierten Meinung nach nicht.

Aber laut seinem Verteidiger ist ja selbst diese Strafe zu hoch...
 
die Strafe ist mehr als eine Frechheit :braue ,aber wie schon gesagt deutsche Gesetzte,was wollen wir machen. Paar Jahre bunker wären,da eher angebracht, schon wegen der Fahrerflucht und denn 2 Toten. Wo hörts auf ,wo fängt es an??
Das klingt wirklich nach einen Freibrief für alle Drängler.
Dieser Mann wird so und so bis sein lebensende nicht mehr glücklich.
Was ich mich aber immer noch frage, wieso fährt eine junge Mutter mit einen kleinen Kind bei 3 Spuren,ganz links??
Da fahre ich selbst ungerne alleine, weil ich weiss das eh gleich so ein Mercedes oder BMW Fahrer kommt.
 
Wenn sich eine Frau erschrickt und das Lenkrad verreisst nur weil ein Auto ein paar Meter hinter ihr fährt sollte sie besser nicht auf der Aotobahn fahren.
Soweit ich weiss hat jedes Auto auch nen Rückspiegel und da kann man ab und an mal reinschauen,Ich für mein Teil sehe immer wenn jemand mit hoher Geschwindigkeit auf mich zu kommt.

Kann es nicht auch sein das die junge Frau sich nach hinten zu Ihrem Kind umgedreht hat weil es gekräht hat oder ähnliches? Dann hat sie das Steuer verissen?? Solls alles schon mal gegeben haben..
 
Callista Ming schrieb:
@Jedihammer:

Mord nicht, aber er hat den Tod billigend in Kauf genommen, als er so dicht auffuhr und sie bedrängte. schlimm genug.

@Tom Reagan:

Viele würden ihn auf offener Straße nicht erkennen..


Gedrängelt wird jeden Tag auf der Autobahn! Ich sehe da keinen Vorsatz. Wenn man jedem Drängler vorhalten würde das er den Tod jedes Verkehteilnehmers in kauf nimmt, dann haben wir bald leere Autobahnen!

Und es ist auch besser das man ihn nicht erkennt. Wer will schon Lynchjustitz, bei den Menschen die hier frei rumlaufen, wäre das zu erwarten!
 
Riker schrieb:
Wenn sich eine Frau erschrickt und das Lenkrad verreisst nur weil ein Auto ein paar Meter hinter ihr fährt sollte sie besser nicht auf der Autobahn fahren...

Ich glaube darüber kann es keinen Zweifel geben - Nötigung und Unvernunft kann man hier nur einem vorwerfen...Ansonsten möchte ich dazu lieber nichts sagen...woher hier manche Leute Ihre Meinung haben würde mich mal interessieren...
Ansonsten müsste es bei diesem Strafmaß so ziemlich keinen Beweis geben. Zeugenaussagen sind in der Justiz immer ein ganz heikeles Thema...gerade dann wenn man nachweisen kann dass die Zeugen nicht im Vollbesitz iher Aufmerksamkeit waren...und sich später fast an nichts mehr genaues erinnern können.
 
@Jedihammer: für Totschlag muss man ihm auch Vorsatz nachweisen können, also entweder dolus directus 1. Grades, dolus directus 2. grades (Unterschied zwischen den beiden: bei einem überwiegt das Wollen der Herbeiführung, beim anderen die Ausübung) oder Eventualvorsatz. Hier käme wohl nur der Eventualvorsatz in Betracht, doch auch da kamen dem Gericht wohl Zweifel, bzw dem Staatsanwalt. Für den Eventualvorsatz muss der Täter die Herbeiführung der Verwirklichung des Tatbestandes billigend in Kauf genommen haben. Aber das kannst Du nur den wenigsten Dränglern vorwerfen, denn es genügt schon der Gedanke "ach, es wird schon nix passieren" um jegliche Art von Vorsatz auszuschließen und den Täter ein Fahrlässigkeitsdelikt begehen lassen.

Doch auch bei Fahrlässiger Tötung hätte ich auf Höchststrafe plädiert, denn es sollte ein Exempel statuiert werden. Ich hab's nämlich schon mal erlebt, dass mich einer versucht hat von der Straße zu drängen (!!!), weil ich ihm nicht Platz gemacht habe, als er mit seinem Stern in einem Autobahnkreuz angeschossen kam. Dass ich zur einen Seite nen LKW und zur anderen ne Leitplanke hatte, interessierte ihn recht wenig. Leider war ich zu erschrocken, als dass ich mir hätte das Nummernschild aufschreiben können ...

@Riker: Klar und auf Deutschen Autobahnen ist nicht umsonst ein Mindestabstand vorgeschrieben. Nur so zur Info, das ist eine Ordnungwidrigkeit, wenn Du diesen nicht einhällst, also kannst Du die Schuld bei dem Drängler suchen, den jenen Sicherheitsabstand gibt es nicht umsonst. Und klar, nen Rückspiegel hab ich auch. Ich habe in besagten Spiegel geguckt, als ich links rüber zog um den LKW zu überholen, da war die Strecke hinter mir frei (Darmstädter Kreuz, wenn man die A5 von Richtung F weiter Richtung KA fährt). Als dann meine Motorhaube bei der Mitte des LKWs ankam (ich schätze es waren 10 bis 20 Sekunden vergangen) sah ich im Spiegel die Reflektion von Licht. Die Quelle waren die Scheinwerfer eines dunklen Mercedes, der 5 cm an meiner Stoßstange klebte. Also erzähl mir nichts über die Benutzung von Rückspiegeln, denn manchmal (wenn ein Fahrzeug mit 200 Sachen angeschossen kommt) nutzt einem ein Regelmäßiger blick in die Spiegel recht wenig.
 
Ich finde es immer wieder erschreckend, wie schlimm auf deutschen Straßen gefahren wird. Es ist eine Frechheit, was sich einige Leute (darunter meist Fahrer von Oberklassewagen) sich herausnehmen!
Dieses Urteil trägt sicherlich zur Abschreckung bei. Bewährungsstrafe bei 2 Toten? Prima, da kann ich ja weiterhin 250 fahren!
Nicht, dass ich denke, der Mann wollte die beiden umbringen. Das kann man ihm nicht vorwerfen, aber ihm hätte klar sein müssen, dass er mit seiner Drängelei Unfälle hervorrufen kann. Ich hätte mich auch erschreckt, wenn da plötzlich ein Lichthupender Mercedes hinter mir aufgetaucht wäre!
 
Das ist doch mal wieder ganz primitives Rachedenken. Es war ein Unfall und er kann nur wegen der Fahrerflucht belangt werden (die meiner Meinung gar nicht so 100% sicher ist – sein Chef ist schließlich am gleichen Tag, etwa zur gleichen Uhrzeit mit einem identischen Wagen die selbe Strecke gefahren) , nicht wegen den Folgen des Unfalls.
Und ehrlich gesagt, wer mit 120 auf der linken Spur fährt und nicht damit rechnet, dass ihm plötzlich ein schneller Wagen auf der Stossstange sitzt sollte lieber Landstrasse fahren.
 
TomReagan schrieb:
Gedrängelt wird jeden Tag auf der Autobahn! Ich sehe da keinen Vorsatz. Wenn man jedem Drängler vorhalten würde das er den Tod jedes Verkehteilnehmers in kauf nimmt, dann haben wir bald leere Autobahnen!

und das findest du okay?
Klar ist es inzwischen "normal" zu drängeln. es ist auch normal auf der Straße niemanden zu grüßen oder immer erst danach zu schauen, dass man auf seine Kosten kommt, und danach vielleicht mal an die Schwächeren denkt.
Ich denke jeder drängler nimmt vorsätzlich in kauf, dass andere darunter leiden (und sei es nur, dass man an nem LKW vorbei will, und schon wieder so nen Volltrottel am Heck kleben hat, der meint dir seine Lichtanlage zeigen zu müssen).

Zum Urteil muss ich sagen: logisch, dass der Verteidiger nicht mit dem erste Urteil zufrieden war. DIe gehen davon aus, dass er unschuldig ist. UNd wenn ich überzeugt bin unschuldig zu sein, dann find ich auch eine "kleine" Strafe nicht ok.

Ob er schuldig ist oder nicht, weiß ich nicht und das kann man wohl auch so einfach nicht sagen (sonst gäbs das ganze Hickhack nicht). Und imzweifel doch wohl immer für den Angeklagten, oder? Zudem wird es die beiden Menschen, die dabei gestorben sind nicht wieder lebendig machen, wenn er jetzt gevierteilt wird.

Aber der Staat sollte daraus lernen. Und damit mein ich nicht noch mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen (die interessieren eh keinen der Drängler), sondern einfach alle Autos, die Autobahn fahren wollen auf 140 drosseln. Radikal aber effektiv, und ankommen tut man auch noch... (ich seh schon die begeisterten Autofahrer auf mich einprügeln :rolleyes: )
 
Also anscheinend waren wohl ziemlich viele hier dabei. Vielleicht konnte der Fahrer auch gar nicht so viel dafür. Ich weiß es nicht. Aber hier wissen es viele wohl schon. Wie schnell ist der Fahrer überhaupt gefahren?Und wer glaubt denn wirklich, dass sowas Mord ist? Also nun wirklich. Nur weil "Turbo Rolf" durch Bild-Zeitung zum größten Verbrecher der Nachkriegszeit hochgepusht wird, muss man nicht auf irgendwelche Spinnerein kommen.
 
Zurück
Oben