Urinanschlag in Aschaffenburg

Callista Ming schrieb:
@Space:

Sicher muss ein Politiker immer damit rechen das es Menschen gibt, die mit der Politik nicht einverstanden sind oder sie hassen. Aber das rechtfertig nie so ne Sauerei. Man kann seinem Unmut auch normal, verbal und anständig Luft machen als mit solcher schei*e..äh pi**e .. na ja was auch immer

Der Meinung bin ich auch. Er hätte ja auch Wasser nehmen können, oder Cola oder sonstein klebriges Getränk. Wäre auch ne Sauerei geworden, aber bei weitem nicht so widerlich wie so ne Aktion...

Es ist klar, dass es immer Leute gibt, die mit irgendetwas nicht einverstanden sind. Aber nur weil ich damit unzufrieden bin, dass z.B. das juristische Seminar nicht ausreichend mit Büchern ausgestattet ist geh ich auch nicht zum Dekan und sch**ß ihm auf den Tisch...
 
SorayaAmidala schrieb:
Die Idee ist bestimmt nicht witzig. Sonder völlig daneben. Traurig ist dabei das noch ein Mensch dabei gestorben ist.


Ich sehe das genauso. Anderseits hat auch Spaceball recht, wenn er sagt, dass ein Politker damit rechnen muss, den Unverdruss der Bürger zu spüren zu bekommen. Allerdings meine ich, dass es dafür eine bessere Sprache gibt.

Schade, dass bei dieser Aktion ein Mensch gestorben ist. Bleibt zu hoffen, dass der Attentäter weiss, dass an seinen Händen das Blut des Verstorbenen klebt.

Gruss, Bea
 
Also ich bezweifle stark, das der Täter auch nur absehen konnte, das da ein Mensch an mit nem herzkokller mitrennt und dann zusammenbricht. Dafür kann man ihn weiß gott nicht zur rechenschaft ziehen.
 
Uedji schrieb:
Kann der Pipiterrorist doch nix für.

Klaro, hätte er seinen Urin nicht auf diese Weise entsorgt, würde der 65jährige noch leben. Aber ich gebe zu, das ist jetzt spekulativ. Der Typ könnte in der Zwischenzeit auch von einem Gurkenlaster überfahren worden sein.

Gruss, Bea

PS. Was mich interessieren würde: Falls der Urin-Attentäter erwischt worden ist, was blüht dem für eine Strafe? Könnte er für den Tod des Verfolgers zur Rechenschaft gezogen werden?
 
Ich denke eben nicht. Den herzkasper hätte der Mann auch beim Joggen bekommen können. Und anstatt die Meute dem Kerl hinterherhetzt, hätte man auch ne Anzeige schalten können. Er hatt weder vor jemanden umzubringen noch hat er iregdnwas zum Tod beigetragen, das "Handlung mit Todesfolge" in ner Anklage rechtfertigen würde...
 
Ist das dann erwiesen, dass der Verstorbene Probleme mit dem Herzen hatte oder ist das jetzt nur eine spekulative Schlussfolgerung? 65 Jahre ist ja nicht unbedingt ein Alter, wo man schon schlapp macht.

Gruss, Bea
 
Wenn ich mich nicht irre, könnte man ihm das als grob fahrlässige Tötung auslegen. aber nur um einige Ecken...bzw wenn man das genau nimmt könnte man das auch Gott vorwerfen...*übertreibt* Gott schuf die Menschen->die Menschen gründen Parteien->Die Parteien bauen Schei....benkleister->Der Mann wird wütend und geht auf die Barikaden.*übertreibt* Aber Spaß bei Seite. Wenn es auch nur irgend möglich ist, wird der Staatsanwalt wohl versuchen ihm einen Strick daraus zu drehen.
 
Wookie Trix schrieb:
PS. Was mich interessieren würde: Falls der Urin-Attentäter erwischt worden ist, was blüht dem für eine Strafe? Könnte er für den Tod des Verfolgers zur Rechenschaft gezogen werden?

In den USA ... sicherlich. Hierzulande wird kein Richter so einen Blödsinn fabrizieren... Klar war seine Aktion kausal für den Tod, aber er kann ihm mitnichten zugerechnet werden, nicht mal fahrlässiger Weise.

Ich würde auf Sachbeschädigung tippen, wenn die Flyer einen gewissen Wert hatten und die Klamotten aus einem empfindlichen Stoff sind, der bei Berührung mit Amoniak beschädigt wird. Ansonsten gibts evtl. nen Strafzettel für Erregung öffentlichen Ärgernisses oÄ.
 
Furia Lynn schrieb:
In den USA ... sicherlich. Hierzulande wird kein Richter so einen Blödsinn fabrizieren... Klar war seine Aktion kausal für den Tod, aber er kann ihm mitnichten zugerechnet werden, nicht mal fahrlässiger Weise.

Und wenn die Angehörigen auf dem zivilrechtlichen Weg klagen würden?

Danke für die Antwort.

Gruss, Bea
 
Wookie Trix schrieb:
Und wenn die Angehörigen auf dem zivilrechtlichen Weg klagen würden?

Danke für die Antwort.

Gruss, Bea

Auf Schadensersatz wegen imateriellem Schaden zu klagen ohne ein strafrechtliches Urteil gekriegt zu haben ist schon schwierig, wenn nicht genau feststeht, dass der "Täter" auch wirklich Schuld war. Hier ist aber für mich die Sache klar. Es liegt zwar innerhalb der Lebenserfahrung, dass man bei so einer Aktion verfolgt wird, aber nicht, dass man von jemandem verfolgt wird, der aufgrund seines Alters nicht mehr dazu in der Lage ist (allem Anschein nach). Vorsatz war nach diesem Sachverhalt nicht gegeben und für Fahrlässigkeit sehe ich auch keine Anzeichen. Der Typ war ja nicht gezwungen worden den Täter zu verfolgen. Er hätte das auch den anderen überlassen können

Und die Beweislast liegt im Zivilverfahren bei den Klägern. Das heißt die Angehörigen müssten schlüssig nachweisen, dass der Täter für den Tod des Mannes verantwortlich war. Wenn das die Staatsanwaltschaft nicht schafft, dann kann man eigentlich davon ausgehen, dass die Kläger es auch nicht schaffen.

Allerdings könnten sich die Passanten usw. die Reinigungskosten wiederholen *gg*
 
Ganz ehrlich, wie alt sind Wahlhelfer? Das sind meist JuSos. Somit war dieser Sprint und der Tod des 65-jährigen völlig für den Arsch... Vor allen Dingen unter welchem Motiv? Einen frustrieten, verstörten Abzufangen?....
 
Lupin III schrieb:
Ganz ehrlich, wie alt sind Wahlhelfer? Das sind meist JuSos. Somit war dieser Sprint und der Tod des 65-jährigen völlig für den Arsch... Vor allen Dingen unter welchem Motiv? Einen frustrieten, verstörten Abzufangen?....

Naja, wenn man mit 15 Litern Pisse übergossen wird, kann das rationale Denken vielleicht schon mal aussetzen...

C.
 
Igitt, das ist ja eklig. Wie kommt man nur auf so eine dämliche Idee? Und was erhoffte er sich denn davon? Dass er dann mehr Geld bekommt oder eine Arbeit oder was? :rolleyes: Total sinnlos... :konfus:
 
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