Ääääh, hallo?
Wir haben hier Menschen, die zu ihrer Veranlagung stehen, Kinder sexuell attraktiv zu finden. Das mag aus unserer Sicht pervers sein, aber solange sie sich nicht an einem Kind vergehen, darf man sie meiner Meinung nach auf keinen Fall ins Gefängnis stecken. In Deutschland haben wir immer noch ein Rechtssystem, indem i.d.R. eine Tat begangen werden muß, um dafür bestraft zu werden. Prophylaktische Inhaftierungen ohne Vorstrafen halte ich für sehr gefährlich...
Ich habe keine Probleme damit, wenn ein Mensch, der sich an einem Kind vergangen hat, vorbeugend und aufgrund der Wiederholungsgefahr in Haft zu behalten, aber ansonsten nicht.
Wo kämen wir denn da hin....
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